Dachentwässerung auf das Nachbargrundstück

tina1

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Hallo zusammen,
mit meiner Nachbarin habe ich seit einiger Zeit folgendes Problem:
sie hat an der Ecke ihres Hauses eine Regenrinne, die ca.1m über dem Boden endet und in ein darunter gestelltes Regenfaß entwässert.
Läuft mehr Wasser zu, als benötigt wird, kommt einfach ein Kniestück und ein langes Rohr dran und das Ganze wird Richtung meines Grundstücks geleitet. Mir steht ständig mein Staudenbeet under Wasser und meine Pflanzen gehen immer ein.
Was kann man da tun?

LG tina1
 

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  • bolban

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    Wahrscheinlich gar nichts, außer mit ihr reden,
    oder eine Konstruktion bauen, damit das Wasser
    nicht in Deinen Garten fließen kann.
     
    I

    irubis

    Guest
    Hallo,


    ich würde mal mit ihr reden. Ansonsten verlange Schadensersatz für das überschwemmte Gelände. Dann wird sie sicherlich einlenken und das Wasser umlenken.


    Gruss

    Iru
     
  • tina1

    Foren-Urgestein
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    Hallo,
    mit der Frau kann man nicht reden, sondern nur zu ihr, d.h.sie läßt einen einfach stehen und geht weg. Meißt wird sie vorher noch beleidigend.
    Und die lenkt weder ein, noch um.
    Hab gerade gegen sie einen Prozeß wegen einer Weide gewonnen. Sie mußte sie fällen lassen und schon stand sie bei Gericht auf der Matte und verlangte, daß wir die Gerichtskosten, die des Anwalts und der Baumfäller bezahlen. Hat sich dazu auch eine Anwältin genommen und trotzdem verloren. Die ist einfach nicht lernfähig.
    Über eine Konstruktion muß ich nachdenken, ich bin kein Wasserbauer.

    LG tina1
     
  • bolban

    Foren-Urgestein
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    OK, dann würde ich einfach dicht machen, eine Konstruktion bauen und evtl
    noch 1-20 Berberis julianae an der Grenze pflanzen. Investier' nicht zuviele
    Nerven.

    :eek::D
     
  • F

    felidae_74

    Guest
    Hallo tina1,

    falls Du nicht gleich zum Rechtsverdreher gehen willst - es gibt auch Streitschlichter in Sachen Nachbarschaft. Baden-Württemberg hat eine klasse Regelung gefunden. Sieh mal hier zur Info wie´s auch gehen könnte: Nachbarschaftsstreit landet nicht mehr sofort vor Gericht

    Ansonsten würd ich erst mal auf der Gemeinde nachhaken (meist sind sind die Bürgermeister mit solchen Grundstücksstreitigkeiten vertraut). Falls die nichts macht, hilft auch das Wasserwirtschaftsamt; denn die gute Frau sollte ihre Regenergüsse eigentlich in einem ordnungsgemäßen Regenwasserkanal entsorgen können. Wenn nicht, hat sie mit denen auch gleich ein Problem ;)

    Aber so wie die ganze Konstruktion aussieht, ist das eher gewollte Schikane als Regenwassernutzung

    LG
    felidae_74
     
    N

    niwashi

    Guest
    rechtlich sieht die Sache so aus, dass es nicht erlaubt ist, Regenwasser gezielt (indiesem Falle!) auf das Grundstück des Nachbarn zu leiten;

    niwashi, der im Falle des Falles das Rohr kappen würde ...
     

    tina1

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    Hallo,
    bei uns kann man nicht wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht ziehen. Man muß erst die Schlichtungsstelle aufsuchen. Im Fall mit dem Baum tat ich das auch und mußte erst mal 95 Euro zahlen. Bei dem Termin vor der Schiedsstelle hat sie sich einfach stur gestellt, was heißt gestellt, die ist einfach stur.
    Nachdem ich sie noch mal zur Rede gestellt hatte, hat sie mich derart beleidigt, daß ich dann die Nase voll hatte und mir einen Anwalt genommen habe, mit dem Erfolg, Baum mußte gefällt werden. Aber genug vom Baum, den es nun nicht mehr gibt.
    So wird eben anderweitig Streit gesucht.
    Ich habe mittels einer Harke, ohne ihr Grundstück zu betreten, schon zwei Rohre gekappt. Die liegen bei mir nun rum. Ich wollte damit provozieren, daß sie mich deswegen mal anspricht, weil wie schon gesagt, sie läßt sich nicht ansprechen und qualmt einfach ab und läßt einen stehen.
    Aber das ist nicht passiert.
    Unser Bürgermeister ist ein Hampelmann. Keinen A...in der Hose. Da kann man hinkommen, wann man will, nie ist er da. Und interessieren tut ihn das wohl auch nicht.
    Aber das Wasserwirtschaftsamt werd ich mal kontaktieren.

    LG tina1
     
  • Ilona910

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    als erstes würde ich mal aus verschiedenen Positionen jede Menge Fotos machen, wenn du die mal brauchen solltest. Ist es nicht möglich, eine Sperre aus Blech, Kunststoff o.ä. zu machen, damit das Regenwasser umgeleitet wird? Kannst du nicht das Regenabflußrohr verlängern, damit das Wasser irgendwie auf ihrem Grundstück bleibt? So eine Rohrverlängerung kann ja nicht die Welt kosten.
     
  • tina1

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    Hallo,
    leider endet das Rohr auf ihrem Grundstück, kurz vor meinem Zaun. Ich kann doch nicht einfach da noch ein Stück drauf setzen. Unterhalb meines Zaunes in der Erde haben wir schon starke Folie eingegraben, sonst wäre unser Zaun schon verfault. Aber lange hält er sicher nicht mehr. Ich bin eifrig am Überlegen, wie ich das Bauwerk machen soll.

    Lg tina1
     

    O.v.F.

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    Hallo Tina,


    mach doch eine NachtundNebekaktion,

    so bei Dunkelheitundsiehstmichnicht,

    Knie abmachen, Patex ins Rohr, Knie wieder drauf und in ihren Garten drehen
     

    Ilona910

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    dann würde ich nach einem Regenguss gerne Mäuschen spielen.
    Besteht nicht die Möglichkeit (soll ja nicht lange halten, oder schön aussehen, sondern nur den Zweck erfüllen) mit irgendetwas eine Sperre zu bauen?
     

    tina1

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    Hallo,
    es muß halt irgendwas sein, was sie nicht mit mir in Verbindung bringt. Sowas, was halt die Natur gemacht haben kann. Nicht, daß sie sich erbärmlich rächt. Die kommt auf Ideen, die fallen Dir und mir nicht im Traum ein.

    LG tina1
     
    I

    irubis

    Guest
    Mönsch...des nächtens dem Nachbarn aufs Dach steigen und das Fallrohr verstopfen...

    Iru, der manchmal auch kreativ ist
     

    bolban

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    Warten wir bis Frau die beim Wasserwiortschaftsamt
    nachgefragt hat, danach sehen wir weiter.

    :eek:
     

    euron

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    es steht bei uns in jedem (mir bekannten) baubescheid drinnen, was mit den anfallenden "Dach- und Oberflächenwasser" zu geschehen hat.

    Meist wie folgt: Die Dach- und Vorplatzwässer sind auf eigenem Grund und Boden zu sammeln und schadlos zu versickern

    am besten mal bei der baubehörde dieses problem ansprechen.

    mfg
     

    tina1

    Foren-Urgestein
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    Hallo euron,

    in unserem Nachbarrecht steht u.a.:
    §30(1)1 Der Nachbar oder die Nachbarin und der unmittelbare Besitzer/in eines Grundstücks dürfen nicht den Abfluß wild abfließenden Wassers auf andere Grundstücke verstärken
    Ist doch hier gegeben, oder irre ich da in der Auslegung dieses schönen Beamtendeutsch's?

    LG tina1
     

    KaterSancho

    Neuling
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    ich habe mal ein wenig gegoogelt und folgendes gefunden:


    Muss ich dulden, dass Wasser vom Nachbarn auf mein Grundstück läuft?

    Wenn Wasser von einem höheren auf ein niedriger gelegenes Grundstück natürlich abfließt, muss das in der Regel als Naturgegebenheit hingenommen werden. Regenwasser (auch Traufwasser), das von Gebäuden eines Grundstücks abgeleitet wird, muss aber auf dem eigenen Grund und Boden gesammelt und entsorgt werden. Ausnahmsweise kann ein Eigentümer durch Vertrag dazu ermächtigt sein, das Regenwasser auf das Nachbargrundstück abzuleiten (Traufrecht). Beeinträchtigungen durch sonstiges Wasser des Nachbarn in konzentrierter Form, z. B. durch abfließendes Gießwasser, Autowaschwasser oder Wasser aus einem Gartenschlauch muss der Besitzer eines Grundstücks dagegen meist nicht dulden. In diesem Fall steht ihm ein Unterlassungs- und Abwehranspruch nach § 1004 BGB zu.
    (Wasser vom Nachbargrundstück » Haus, Garten und Bau)

    § 1004
    Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

    (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.
    (§ 1004 BGB Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch)


    und das habe ich auch noch gefunden (§ 1 NRG Ableitung des Regenwassers und des Abwassers)
    Nachbarrechtsgesetz
    1. Abschnitt - Gebäude (§§ 1 - 7e)​
    Gliederung
    § 1
    Ableitung des Regenwassers und des AbwassersDer Eigentümer eines Gebäudes hat das von seinem Gebäude abfließende Niederschlagswasser sowie Abwasser und andere Flüssigkeiten aus seinem Gebäude auf das eigene Grundstück so abzuleiten, daß der Nachbar nicht belästigt wird.
     

    euron

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    @tina,

    es scheint klar, das die vorgehensweise deiner nachbarin rechtswidrig ist. nun geht es aber darum, wie du das abstellen kannst, ohne das du vor gericht ziehen musst. kostet ja auch zeit und nerven, im schlimmsten fall auch geld. ausserdem belastet es das nachbarschaftliche verhältniss erneut.

    es wäre daher für dich besser, wenn eine behörde vorschreibt, wie die nachbarin mit dem wasser zu verfahren hat.

    mfg
     

    tina1

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    Hallo,
    vielen Dank für die Hilfe und die Ratschläge per Gesetzestext.
    Ein nachbarschaftliches Verhältnis ist eh nicht mehr vorhanden. Reden kann man mit ihr wie schon gesagt, nicht. Ich müßte erst vor die Schiedsstelle gehen, dort als Einbringer eines Antrages Geld zahlen und Nerven lassen usw....Und was sie sich dann für Schikane einfallen läßt, steht noch in den Sternen. Die Person ist sehr erfinderisch, was es anbelangt, den Nachbarn den Nerv zu töten.
    Ich werde schon im Ort bedauert, das hilft mir aber auch nicht weiter.
    Erreichen möchte ich, daß ihr eine Behörde gewaltig den Daumen zeigt und sie handeln muß.Ich möchte nicht immer die Arschkarte haben. Auf jeden Fall werd ich morgen mal telefonieren, welche Behörde da das Sagen hat. Im Falle mit ihrem Weidenbaum habe ich überalle nur die Antwort bekommen, daß ein Streitfall unter Privatpersonen, wenn es um private Grundstücke geht, Sache der Gerichte ist. Da könne keine Behörde helfen.
    Auf der anderen Seite hatte ihr Untermieter uns mal gegenüber unserer Wohnzimmerfenster eine 2,50m hohe braune Bretterwand errichtet. Das hat die Baubehörde dann unterbunden.

    LG tina1
     
    N

    niwashi

    Guest
    Ableitung des Regenwassers und des AbwassersDer Eigentümer eines Gebäudes hat das von seinem Gebäude abfließende Niederschlagswasser sowie Abwasser und andere Flüssigkeiten aus seinem Gebäude auf das eigene Grundstück so abzuleiten, daß der Nachbar nicht belästigt wird.

    sagte ich das nicht bereits?

    niwashi, dem wohl gar nix geglaubt wird ...
     

    tina1

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    Hallo,

    na ja, sie leitet es ja auf ihr eigenes Grundstück, nur daß es dort nicht versickert, weil der Boden wie Beton ist und noch nie ein Gartengrät sah, welches ihn aufgelockert hat. Dort wird Schnittgut und aufgekehrte Blätter u.ä.Abfälle gelagert. Das ist halt die Dreckecke, die mancher so hat. Und das uns das beeinträchtigen oder belästigen könnte, daran verschwendet sie keinen Gedanken. Für sie ist das alles ganz normal. Sie meinte mal, wir sollen doch so was pflanzen, was viel Wasser braucht oder hätten unseren Teich dort anlegen sollen.

    LG tina1
     

    Fanny

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    Sie will euch doch ärgern.
    Also Reis anpflanzen und die Nachbarin bitten, dass sie ihr Wasser immer zu euch leitet.
    Da sie ganz sicher nicht das macht, was ihr wollt, hätte sich das erledigt.

    Blöder Vorschlag, ich weiß. Mal gucken vielleicht gibt es noch was besseres.

    War hier im Forum nicht mal jemand mit den Ameisen unter Naturschutz?
    Also bei Nacht und Nebel einen Haufen in ihren Garten setzen und der darf doch auf keinen Fall unter Wasser gesetzt werden.

    Auch nicht viel besser.
    Mal gucken, vielleicht fällt mir noch was ein.

    Fanny, die noch mal nachdenkt.
     

    tina1

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    Hallo,
    ne Nacht und Nebel-Aktion kommt nicht in Frage, da hinter meinem Zaun eine Berberitzenhecke ist. Ich hab keine Lust, mir mein Nachthemd zu zerreißen. Und der andere Weg führt über die Terrasse der Nachbarin. Weiß man, ob sie nachts im Wohnzimmer im Dunkeln hockt?

    LG tina1
     

    euron

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    eine ordentlich fundamentierte beton-gartenmauer würde das wasser wohl aufhalten.
    die kostet aber was. vernünftiger als ein prozess aber alle mal.

    das einfachste wäre eine sickergrube ausheben- je nach bodenart brauchts da gar nicht viel, sickerkies rein, problem behoben.

    meine sind jeweils ca. 80 cm durchmesser 100cm tief
    ob die sickergrube auf nachbars oder deinem grund ist- dem wasser ist es egal

    nun steht dieser lösung vermutlich die gestörten befindlichkeiten im weg. die nachbarin will dich oder deine leute auf keinem fall auf ihrem grund- wo die sickergrube ausgehoben werden sollte.
    du siehst vermutlich nicht ein wiso du ihr wasser auf deinem grund versickern sollst, oder wiso du überhaupt die sickergrube machen sollst.


    mfg
     

    tina1

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    Hallo euron,
    genau so ist es. Ich möchte für das Wasser der Nachbarin keine Sickergrube anlegen, dabei ist es nicht der Geldfaktor. Ich sehe das irgendwo nicht ein. Sie sieht darin gewiß keine Notwendigkeit. Gelinde gesagt, ist es ihr Wurscht, da sie ja fast das gesamte Jahr nicht zu Hause ist. So denkt sie, wir übertreiben. Wo sie gerade rumschwirrt regnet es nicht und da hat es gefälligst in L..auch nicht zu regnen. Also wo ist das Problem? Für sie gibt es keins. Außerdem ist das Beet, was sie mir ständig flutet nur ca.1m tief, dann kommt mein Rasen. Da will ich schon gar keine Grube oder ähnliches. Der Rasen ist nämlich gleichzeitig der Weg um unser Haus, das würde ich mir mit dem Anlegen einer Sickergrube zerstören.
    Und mit Mauer ist lt.Bebauungsplan nix.

    LG tina1
     

    Büchermammut

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    rechtlich sieht die Sache so aus, dass es nicht erlaubt ist, Regenwasser gezielt (indiesem Falle!) auf das Grundstück des Nachbarn zu leiten;

    niwashi, der im Falle des Falles das Rohr kappen würde ...

    damit müsstes du ihr grundstück betreten und das ist hausfriedensbruch

    ich würde das bauamt mit bildern und bericht informieren weil man regenwasser sooo nicht ablaufen lassen darf, sondern in den kanal (zumindestens das was zuviel ist)
     
    N

    niwashi

    Guest
    ich betrete nicht das Grundstück ...

    niwashi, der Werkzeuge benutzen kann ...
     

    tina1

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    Hallo,
    bei uns ist gerade eine Zusammenlegung von zwei Landkreisen erfolgt. Man findet weder im Internet noch im Telefonbuch die richtige Telefonnummer. Und wenn man sich mit der alten Nummer durchgekämpft hat, hört man nur, daß der gerade angerufene nicht zuständig ist und die Nummer des Ansprechpartners kann einem auch keiner sagen.
    Da werd ich wohl warten müssen, bis im Januar die Bescheide wegen des Niederschagswassers verschickt werden, da wird dann wohl ein Ansprechpartner drauf stehen.
    Über die Dreistigkeiten meiner Nachbarin könnte man Bände schreiben. Ihr Untermieter hat eine kleine Terrasse gegenüber meiner 2 Wohnzimmerfenster, die auf einem "Sockel"von 70cm steht. Darauf hat er noch 2 Sichtschutzzaunsfelder übereinander gesetzt, damit das alles insgesamt 2,50 m hoch wurde und das im Abstand von 3 m vor den Fenstern. Als ich ihn ansprach, er möge das entfernen, da es nicht zulässig sei, bekam ich zur Antwort, er mache es erst fertig.
    Ich informierte das Bauamt und ca.3 Monate später kamen 2 Damen vom Amt, die die Sache von der Straße vom Auto aus, ohne auszusteigen, in Anschein nehmen wollten. Wohlgemerkt, kann man den Stein des Anstoßes von der Straße aus gar nicht sehen. Als ich dann am Fenster erschien, sah man sich dann wohl doch genötigt, mal zu mir herein zu kommen. Ich habe den Damen die Aussicht, oder besser gesagt, die Aussicht, die ich nicht mehr hatte vom Wohnzimmer und vom Garten aus gezeigt. Da nun unsererseits 2 Büsche voll begrünt davorstanden, meinten sie, es sähe doch gar nicht so schlimm aus. Ich verwies auf den Herbst, wo ich dann nur noch braune Bretter sehen würde,zu einer Zeit, wo nicht mehr viel Licht von draußen kommt, und das es ein Unterschied sei, ob man ins Grüne oder auf eine dunkelbraune Bretterwand schaut .
    Durch Anruf beim Amt, weil sich nichts tat, habe ich dann erfahren, daß man sie zum Rückbau dieser Sache aufgefordert habe, sie angeführt habe, dort wachsen seltene Planzen, die erst im Spätherbst hereingenommen würden.
    Erstunken und erlogen. Es kam auch keine Nachkontrolle. Was ich damit sagen will, sie hat in jeder Behörde einen Gönner, der verhindert, daß gegen sie was unternommen wird.
    Dann werde ich wohl gegen sie und womöglich noch gegen das Bauamt klagen müssen und wenn ich irgendwann mal was vom Bauamt will, kann ich wetten, daß das Ansinnen dann abgelehnt wird.
    Man handelt sich nur Streß und Ärger ein und am Ende geht die Sache womöglich nach hinten los.

    LG tina1
     

    Moorschnucke

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    Hallo Tina,
    wir hatten vor Jahren mal ein ähnliches Problem - allerdings wohnen wir in NRW.

    Mein Tipp: Die Angelegenheit beim Bauamt schriftlich per Einschreiben m. Rückschein nochmals schildern, auch alles bereits Unternommene bzw. Geschehene.

    Aber natürlich den Besuch der 2 Damen lobend erwähnen, wenn Du das über Dich bringst. Wenn Du was erreichen willst, müsstest Du halt ganz "katzenfreundlich" sein (wobei dieser Ausdruck ne Beleidigung für alle Katzen ist, da sie ECHT freundlich sind!!:D).

    Das müsste/könnte m.E. helfen!!

    Herzliche Grüße
    von
    Moorschnucke:eek:
     

    Ilona910

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    @ Tina, dann müßtest du das so hinnehmen oder aber stärkere Geschütze auffahren.
    setze dich einfach mal mit dem Bauordnungsamt in Verbindung. Vielleicht erreichst du was. Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen
     

    tina1

    Foren-Urgestein
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    Hallo,

    ich möchte mal hier weiter machen. Während einer 9 monatigen Abwesenheit meiner Nachbarin von September 2008 bis Mai 2009 hatte ich Gelegenheit, mich vorzubereiten, was das ewig überlaufende Regenfaß meiner Nachbarin anbelangt.
    Die Verwaltungsgemeinschaft und der Abwasserzweckverband sind der Meinung, es handelt sich um Streitigkeiten unter Nachbarn und sind somit nicht zuständig. Besagte Dame ist also im Mai wieder nach Hause gekommen und ich wollte sie wegen dieses Problems ansprechen. Ich hatte ihr Gelegenheit gegeben, erst mal wieder in ihren 4-Wänden zu sich zu finden und diverse Dinge zu regeln, die man meiner Meinung nach, nach so langer Abwesenheit zu erledigen hat. In den letzten Wochen war bei ihr Betrieb, wie auf dem Bahnhof. Männer in Arbeitssachen kamen mit großen und kleinen Autos und auch der ortsbekannte Auktionator erschien. Ich dachte mir, sie wohnt ja nun 13 Jahre hier und es ist noch nie renoviert worden.
    Erst als ich feststellte, daß ihr Pkw aus dem Carport verschwunden war, und ihr Untermieterpaar dort sich heimisch ausbreitete, ist das immer ein Zeichen für längere Abwesenheit ihrerseits.
    Nun sind seit dem WE fremde Leute in ihrer Wohnung beim Renovieren.
    Die gute Dame ist nun offensichtlich verzogen und hat, so nehme ich an, ihr gesamtes Einfamilienhaus samt Einliegerwohnung vermietet.
    Somit habe ich auch keinen Ansprechpartner für meine Probleme mehr.
    Durch das immerwährende Überlaufen des Fasses und die ewig in unser Grundstück wachsende Bepflanzung hinter meinem nun durchgegammelten Zaun sind wir gezwungen, einen neuen zu errichten. Mein Mann hätte gern wieder einen Holzzaun, aber hoch und dicht. Also wollten wir das Faßproblem in den Griff bekommen.
    Wir müßten sie nun wohl anschreiben, für Abhilfe zu sorgen, was wohl nicht geschehen wird. Die Dame wird immer erst hellhörig, wenn man mit Gericht droht. Den Fall hatten wir bereits.
    Wie aber schreibe ich jemanden an, wenn ich die Adresse nicht weiß?
    Die Untermieter werden sie wohl kaum herausgeben.
    Bin ich nun der Depp, der sich einen Zaun nach dem anderen vergammeln läßt und ewig die Büsche jenseits der Gartengrenze schneidet?

    LG tina1
     

    KiMi

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    Und bei Euch bei der Gemeinde musste sie sich doch sicher abmelden. Können die Dir nicht sagen, wo das Vögelchen hingeflogen is?

    Und warum eigentlich nicht die Mieter fragen? Kostet doch nix?
     

    Okolyt

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    Bist du sicher, dass sie vermietet und nicht verkauft hat?

    Gruß
    Okolyt
     

    muecke1401

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    das Amt darf dir keine Auskunft erteilen.
    Nur auf offizielle Anfrage, und die mußt du bezahlen sowie ordentlich begründen.

    Ich würde vor den Holzzaun diese häßlichen gewellten Plastikdinger setzen, evtl noch eingraben. das Zeugs, das man ansonsten zum Dächer decken nimmt.
    Und von deiner Seite grün davor.

    Evtl hat sie ihre Hütte verkauft ???? Und frag mal die neuen Bewohner, ob sie evtl eine Lösung hätten wegen dem Regenwasser oder (weil die ja noch keine Ahnung haben) den Tip mit verdrehen und Patex nutzen...FLÖÖÖÖÖT

    Oh man, Tina ist das ein schiett-kroam. Aber wenn du nicht handelst- tut sich da nix, gaaar nix. Was ist das kleinere Übel- zuwachsende häßliche Wellplaste
    oder weiterhin faulendes Holz und" Land unter " ??

    LG
    :cool::cool:
     

    KiMi

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    Also, sicher sagen die Dir nicht die genaue neue Adresse... ich weiß ja nicht, wie groß Eure Gemeinde is, eher groß oder doch klein genug, dass jeder jeden irgendwie kennt... dann kommt vielleicht zumindest mal eine Aussage darüber, in welche Gemeinde sie verzogen is. Fragen kostet ja nix, ich würd's versuchen. Aber erst würde ich noch die neuen Mieter fragen.
     

    tina1

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    Bist du sicher, dass sie vermietet und nicht verkauft hat?

    Gruß
    Okolyt

    Hallo,

    das Anwesen hinter mir sollte für 158 TEuro verkauft werden. Es hat sich kein Käufer gefunden. Dann wollte man noch 128 TEuro und auch da fand sich keiner.
    Auch beim ersten Anlauf der Versteigerung fand sich kein Interessent. Erst im 2.Anlauf ging es weit unter Preis weg.
    Und das Anwesen meiner Nachbarin ist weit unattraktiver. Dann kommt noch dazu, daß sie nie so viel Geld durch Verkauf erzielen würde, wie mit Vermietung. Sie hatte im vorigen Herbst mal geäußert, nie verkaufen zu wollen. Der Verkaufserlös würde ihre Kreditschulden nie und nimmer decken.
    Deshalb meine Vermutung.

    LG tina1
     

    tina1

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    Hallo,

    da sich in meiner Nachbarschaft niemand mit dieser Person je befaßt hat, wird wohl auch keiner wissen, wo sie abgeblieben ist. Sie war entweder nicht im Lande, oder wenn sie da war, hat sie sich völlig unscheinbar gegenüber den anderen verhalten und mit mir Streit angefangen. Sie brauchte wohl offensichtlich eine Beschäftigung. Ist ja alleinstehend.
    Im Untergeschoß wohnt ein Ehepaar schon mehrere Jahre. Der Untermieter hat sich immer um Haus und das andere Drum und Dran gekümmert und dessen GG'in den verwahrlosten Garten etwas in Ordnung gebracht. Er hat, ob auf Befehl der Vermieterin, oder aus eigenem Antrieb, ein langes Rohr auf den Abfluß der Regenrinne gesteckt und an unseren Zaun geleitet, damit der überschwappende Regenbehälter nicht am Haus Schaden anrichten soll.
    Zur Zeit ist das Rohr ab, da ich es bei Nacht und Nebel abgemacht habe. Es liegt ja noch im Garten. Konnte es ja schlecht klauen, da will ich mir nicht noch Diebstahl unterstellen lassen.
    Aber nun ist ja durch den vielen Regen die Tonne voll, da wird wohl das Rohr wieder zum Einsatz kommen. Ansprechen bringt nichts, der wird entweder ausfallend oder läßt mich einfach stehen.
    Ich könnte ihm ja einen Brief zustellen, mit Einschreiben, da muß er ja irgendwie reagieren. Entweder verweist er darauf, daß er nur Mieter ist, oder er kümmert sich.

    LG tina1
     

    flachsfaser

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    hallo, ich würde kein " schlachtfeld" am Nachbargrenze aufmachen...

    schreibe mit termin
    bis dann entfernt werden muss und mache fotos..


    und sonst klage schlicht vor Gericht.
    anwalt ist nicht notwendig
    .sie wird verlieren

    und das sagt ihr dann ein richter..nicht du!

    bloß keine grenzüberschreitungen und Selbstjustiz.
    .das kann riesen-streitfall werden..
    und du machst dich auch strafbar.
    .ist doch die sache nicht wert..

    herzlicher gruß
     

    tina1

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    Hallo,

    wen soll ich denn anschreiben, wenn die Dame im Ausland weilt?
    Und Fotos sind auch nicht so einfach von meinem Grundstück aus zu machen.
    Vor Gericht geht schon gar nicht. In Sachsen-Anhalt braucht man erst die Erfolglosbescheinigung der Schiedsstelle.
    Und Nachbarschaftsstreit ist hier schon seit mehr als 10 Jahren und vor Gericht waren wir auch schon(Sieger!).
     

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    Büchermammut

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    hallo tina

    das sieht aber nicht so aus, als ob es in die regentonne läuft, sondern gleich in den garten und das ist doch nicht statthaft, die dachentwässerung in den garten laufen zu lassen. habt ihr die dachentwässerung nicht in den kanal geleitet ?
    kannst du keine gemeinsame lösung mit den mietern finden ? wenn schon die eigentümerin sich nicht drum kümmert.
    mit einer einladung zum grillen oder auf ne flasche bier im anschluss da kann doch dann keiner mehr nein sagen und böse rumzicken.
     

    tina1

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    Hallo,

    also statthaft ist es auf keinen Fall. Das ist ein Foto vom vergangenen Herbst. Da wird die Tonne umgedreht und das Wasser läuft gleich zu mir. In den Sommermonaten steht die Tonne aufrecht unter der Regenrinne und erst dann, wenn das Faß schon lange überläuft und man denkt, wir hätten ein Wassergrundstück, kommt der Untermieter und steckt dieses Rohr drauf.
    Reden kann man mit dem nicht. Meine ehemalige Nachbarin, die Besitzerin des Grundstücks, hatte von Anfang an mit uns ein Problem. Inzwischen hat sie den 3.Mieter im Hause. Die Vorgänger sind ihr immer davongelaufen, weil man es mit der Dame einfach nicht aushalten kann. Den anderen beiden Mietern hat sie nicht lange nachgetrauert, da sie ihr zu faul waren. Der jetzige ist fleißig und willig und dazu noch handwerklich nicht ganz ungeschickt. Also ein billiger Verwalter, Hausmeister uns.
    Und was allen Mietern gemein war, sie hat sie von Anfang an gegen uns aufgebracht und es so dargestellt, als wären wir hier die Bösewichte.
    Das hab ich von den Vormietern erfahren, als die hier ausgezogen sind. Eine neu zugezogene Nachbarin von gegenüber hat mir das übrigens auch bestätigt. Als deren Haus in der Baulücke fertig war, ist sie gleich rübergerannt und hat der Familie erklärt, mit uns müsse man vorsichtig umgehen, wir würden in der Straße für Ärger und Unfrieden sorgen.
    Dabei versteht sich das gesamte Umfeld ganz fantastisch, bloß mit ihr will keiner was zu tun haben. Sie war 13 Jahre lang ein Fremdkörper. Und da ich mich nun nicht mehr auf ihre Streitigkeiten einlasse, und sie einfach ignoriere, ist es ihr wohl hier nun zu langweilig geworden und sie ist verzogen.
    Der Mieter ist dank ihrer jahrelangen "Einimpfungen" nicht gut auf uns zu sprechen. Ich bin mir ganz sicher, daß der nichts unternimmt, weil es ihn nichts angeht und zum Anderen will er gewiß nicht auf den Kosten von Material sitzenbleiben, zumal da einiges auf ihn zukommen würde. Da sind Schachtarbeiten nötig, da würde der Garten leiden und wohl auch die angrenzende Terrasse. Das wird er sich schwerlich überlegen.

    LG tina1
     

    jakasi

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    Wir haben mal einem Nachbarn das Wasser zurückgeleitet. Meine Ma hatte ein ähnliches Problem , ein Nachbar hat in seinem Garten eine Drainage eingebaut, und da er keinen Graben hatte wo er das Wasser hinleiten konnte, hat er es über Umwege aus seinem Garten nach vorne ausserhalb seines Gartens geleitet. Leider kam auch eine Menge davon in dem Garten unserer Mutter an. Wir haben dann gewellte Steinplatten (ich weiss nicht wie die heissen ) ich glaube die sind eigentlich als normale Beetumrandung gedacht- als Abgrenzung zu seinem Garten eingegraben.
    Und Schluss war mit lustig, das beste war aber das der Nachbar dann meine Mutter angesprochen hat..... Von wegen was das denn solle er hätte es plötzlich so nass in seinem Garten, und das käm ja wohl von der Mauer die wir errichtet hätten. Meine Mutter hat daraufhin nur gesagt : " Wenn du jetzt mal ganz starl überlegen würdest, würdest du zu dem Schluss kommen, daß das Wasser das du jetzt im Garten hast wohl vorher von deiner Seite zu mir rüberkam !!!! " Ist ja auch logisch oder ???? Na ja ihm fiel die Kinnlade runter und seitdem hat er Wasserlilien auf dem nassesten Stück stehen, weil er seit seiner "baulichen Veränderung" mit der Drainage dieses Stück einfach nicht mehr trocken bekommt :D !
    Aber wir haben unsere Ruhe
     

    tina1

    Foren-Urgestein
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    Hallo,

    die Idee hatten wir auch schon. Als wir den Zaun errichtete, hat GG so starke weiße Folie, die ist fast wie biegsames Styropor, senkrecht eingegraben. Wohl nicht tief genug, da wir nicht erwarteten, daß wir so arg unter Wasser gesetzt werden würden. Nun steht ein erneuter Zaunbau an. Wird wohl sehr schwierig, da wir eine Blütenhecke vor unserem Zaun haben. Wir werden wohl schon etwas stabiles eingraben müssen. Da muß halt der Zaun ein Stück in unser Grundstück ragen, damit das Wasserbollwerk auf die Grenze kann. Ich kann es ja schlecht auf des Nachbars Grund und Boden stellen.
    Und hinter dem Zaun in Richtung meines Gartens, schützt es ja meinen Zaun nicht.
    Der wird sich wundern.
    Es ist schon traurig, wenn man ständig in Zugzwang gerät, bloß weil einem der Nachbar irgendwas "einbrockt".
    Auf unserer hinteren Seite sind wir schon beim Zaunbau, weil dort völlig vertrocknete Koniferen, die die Nachbarin auch nicht schneiden oder fällen will, in unseren Pool drecken.

    LG tina1
     

    Büchermammut

    Foren-Urgestein
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    was sagt denn die bauaufsichtsbehörde - oder wie die sich nennt - dazu ? wenn ich mir vorstelle unser nachbar würde das dach aufs grundstück entwässern- bei dem regen- wir hätten eine reine sumpflandschaft. steht denn bei ihm nicht auch das wasser, bevor es bei euch rein läuft ?

    das kanns doch nicht geben. ich mein unser carport gibt schon genug wasser her, was wir in eine regentonne leiten, der überlauf geht in eine zisterne, die vorher für die 3 kammer kläranlage gewesen ist.

    aber wie heist es so schön:

    es kann der beste nicht in frieden leben, wenn es dem nachbarn nicht gefällt

    (oder so ähnlich)
     
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