Hallo,
bei uns ist gerade eine Zusammenlegung von zwei Landkreisen erfolgt. Man findet weder im Internet noch im Telefonbuch die richtige Telefonnummer. Und wenn man sich mit der alten Nummer durchgekämpft hat, hört man nur, daß der gerade angerufene nicht zuständig ist und die Nummer des Ansprechpartners kann einem auch keiner sagen.
Da werd ich wohl warten müssen, bis im Januar die Bescheide wegen des Niederschagswassers verschickt werden, da wird dann wohl ein Ansprechpartner drauf stehen.
Über die Dreistigkeiten meiner Nachbarin könnte man Bände schreiben. Ihr Untermieter hat eine kleine Terrasse gegenüber meiner 2 Wohnzimmerfenster, die auf einem "Sockel"von 70cm steht. Darauf hat er noch 2 Sichtschutzzaunsfelder übereinander gesetzt, damit das alles insgesamt 2,50 m hoch wurde und das im Abstand von 3 m vor den Fenstern. Als ich ihn ansprach, er möge das entfernen, da es nicht zulässig sei, bekam ich zur Antwort, er mache es erst fertig.
Ich informierte das Bauamt und ca.3 Monate später kamen 2 Damen vom Amt, die die Sache von der Straße vom Auto aus, ohne auszusteigen, in Anschein nehmen wollten. Wohlgemerkt, kann man den Stein des Anstoßes von der Straße aus gar nicht sehen. Als ich dann am Fenster erschien, sah man sich dann wohl doch genötigt, mal zu mir herein zu kommen. Ich habe den Damen die Aussicht, oder besser gesagt, die Aussicht, die ich nicht mehr hatte vom Wohnzimmer und vom Garten aus gezeigt. Da nun unsererseits 2 Büsche voll begrünt davorstanden, meinten sie, es sähe doch gar nicht so schlimm aus. Ich verwies auf den Herbst, wo ich dann nur noch braune Bretter sehen würde,zu einer Zeit, wo nicht mehr viel Licht von draußen kommt, und das es ein Unterschied sei, ob man ins Grüne oder auf eine dunkelbraune Bretterwand schaut .
Durch Anruf beim Amt, weil sich nichts tat, habe ich dann erfahren, daß man sie zum Rückbau dieser Sache aufgefordert habe, sie angeführt habe, dort wachsen seltene Planzen, die erst im Spätherbst hereingenommen würden.
Erstunken und erlogen. Es kam auch keine Nachkontrolle. Was ich damit sagen will, sie hat in jeder Behörde einen Gönner, der verhindert, daß gegen sie was unternommen wird.
Dann werde ich wohl gegen sie und womöglich noch gegen das Bauamt klagen müssen und wenn ich irgendwann mal was vom Bauamt will, kann ich wetten, daß das Ansinnen dann abgelehnt wird.
Man handelt sich nur Streß und Ärger ein und am Ende geht die Sache womöglich nach hinten los.
LG tina1