Dachentwässerung auf das Nachbargrundstück

tina1

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17. Juni 2008
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21.744
Ort
Sachsen-Anhalt/Saalekreis
Hallo zusammen,
mit meiner Nachbarin habe ich seit einiger Zeit folgendes Problem:
sie hat an der Ecke ihres Hauses eine Regenrinne, die ca.1m über dem Boden endet und in ein darunter gestelltes Regenfaß entwässert.
Läuft mehr Wasser zu, als benötigt wird, kommt einfach ein Kniestück und ein langes Rohr dran und das Ganze wird Richtung meines Grundstücks geleitet. Mir steht ständig mein Staudenbeet under Wasser und meine Pflanzen gehen immer ein.
Was kann man da tun?

LG tina1
 

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  • Wahrscheinlich gar nichts, außer mit ihr reden,
    oder eine Konstruktion bauen, damit das Wasser
    nicht in Deinen Garten fließen kann.
     
    Hallo,


    ich würde mal mit ihr reden. Ansonsten verlange Schadensersatz für das überschwemmte Gelände. Dann wird sie sicherlich einlenken und das Wasser umlenken.


    Gruss

    Iru
     
  • Hallo,
    mit der Frau kann man nicht reden, sondern nur zu ihr, d.h.sie läßt einen einfach stehen und geht weg. Meißt wird sie vorher noch beleidigend.
    Und die lenkt weder ein, noch um.
    Hab gerade gegen sie einen Prozeß wegen einer Weide gewonnen. Sie mußte sie fällen lassen und schon stand sie bei Gericht auf der Matte und verlangte, daß wir die Gerichtskosten, die des Anwalts und der Baumfäller bezahlen. Hat sich dazu auch eine Anwältin genommen und trotzdem verloren. Die ist einfach nicht lernfähig.
    Über eine Konstruktion muß ich nachdenken, ich bin kein Wasserbauer.

    LG tina1
     
  • OK, dann würde ich einfach dicht machen, eine Konstruktion bauen und evtl
    noch 1-20 Berberis julianae an der Grenze pflanzen. Investier' nicht zuviele
    Nerven.

    :o:D
     
  • Hallo tina1,

    falls Du nicht gleich zum Rechtsverdreher gehen willst - es gibt auch Streitschlichter in Sachen Nachbarschaft. Baden-Württemberg hat eine klasse Regelung gefunden. Sieh mal hier zur Info wie´s auch gehen könnte: Nachbarschaftsstreit landet nicht mehr sofort vor Gericht

    Ansonsten würd ich erst mal auf der Gemeinde nachhaken (meist sind sind die Bürgermeister mit solchen Grundstücksstreitigkeiten vertraut). Falls die nichts macht, hilft auch das Wasserwirtschaftsamt; denn die gute Frau sollte ihre Regenergüsse eigentlich in einem ordnungsgemäßen Regenwasserkanal entsorgen können. Wenn nicht, hat sie mit denen auch gleich ein Problem ;)

    Aber so wie die ganze Konstruktion aussieht, ist das eher gewollte Schikane als Regenwassernutzung

    LG
    felidae_74
     
    rechtlich sieht die Sache so aus, dass es nicht erlaubt ist, Regenwasser gezielt (indiesem Falle!) auf das Grundstück des Nachbarn zu leiten;

    niwashi, der im Falle des Falles das Rohr kappen würde ...
     
    Hallo,
    bei uns kann man nicht wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht ziehen. Man muß erst die Schlichtungsstelle aufsuchen. Im Fall mit dem Baum tat ich das auch und mußte erst mal 95 Euro zahlen. Bei dem Termin vor der Schiedsstelle hat sie sich einfach stur gestellt, was heißt gestellt, die ist einfach stur.
    Nachdem ich sie noch mal zur Rede gestellt hatte, hat sie mich derart beleidigt, daß ich dann die Nase voll hatte und mir einen Anwalt genommen habe, mit dem Erfolg, Baum mußte gefällt werden. Aber genug vom Baum, den es nun nicht mehr gibt.
    So wird eben anderweitig Streit gesucht.
    Ich habe mittels einer Harke, ohne ihr Grundstück zu betreten, schon zwei Rohre gekappt. Die liegen bei mir nun rum. Ich wollte damit provozieren, daß sie mich deswegen mal anspricht, weil wie schon gesagt, sie läßt sich nicht ansprechen und qualmt einfach ab und läßt einen stehen.
    Aber das ist nicht passiert.
    Unser Bürgermeister ist ein Hampelmann. Keinen A...in der Hose. Da kann man hinkommen, wann man will, nie ist er da. Und interessieren tut ihn das wohl auch nicht.
    Aber das Wasserwirtschaftsamt werd ich mal kontaktieren.

    LG tina1
     
  • als erstes würde ich mal aus verschiedenen Positionen jede Menge Fotos machen, wenn du die mal brauchen solltest. Ist es nicht möglich, eine Sperre aus Blech, Kunststoff o.ä. zu machen, damit das Regenwasser umgeleitet wird? Kannst du nicht das Regenabflußrohr verlängern, damit das Wasser irgendwie auf ihrem Grundstück bleibt? So eine Rohrverlängerung kann ja nicht die Welt kosten.
     
  • Hallo,
    leider endet das Rohr auf ihrem Grundstück, kurz vor meinem Zaun. Ich kann doch nicht einfach da noch ein Stück drauf setzen. Unterhalb meines Zaunes in der Erde haben wir schon starke Folie eingegraben, sonst wäre unser Zaun schon verfault. Aber lange hält er sicher nicht mehr. Ich bin eifrig am Überlegen, wie ich das Bauwerk machen soll.

    Lg tina1
     
    Hallo Tina,


    mach doch eine NachtundNebekaktion,

    so bei Dunkelheitundsiehstmichnicht,

    Knie abmachen, Patex ins Rohr, Knie wieder drauf und in ihren Garten drehen
     
    dann würde ich nach einem Regenguss gerne Mäuschen spielen.
    Besteht nicht die Möglichkeit (soll ja nicht lange halten, oder schön aussehen, sondern nur den Zweck erfüllen) mit irgendetwas eine Sperre zu bauen?
     
    Hallo,
    es muß halt irgendwas sein, was sie nicht mit mir in Verbindung bringt. Sowas, was halt die Natur gemacht haben kann. Nicht, daß sie sich erbärmlich rächt. Die kommt auf Ideen, die fallen Dir und mir nicht im Traum ein.

    LG tina1
     
    Mönsch...des nächtens dem Nachbarn aufs Dach steigen und das Fallrohr verstopfen...

    Iru, der manchmal auch kreativ ist
     
    Warten wir bis Frau die beim Wasserwiortschaftsamt
    nachgefragt hat, danach sehen wir weiter.

    :o
     
    es steht bei uns in jedem (mir bekannten) baubescheid drinnen, was mit den anfallenden "Dach- und Oberflächenwasser" zu geschehen hat.

    Meist wie folgt: Die Dach- und Vorplatzwässer sind auf eigenem Grund und Boden zu sammeln und schadlos zu versickern

    am besten mal bei der baubehörde dieses problem ansprechen.

    mfg
     
    Hallo euron,

    in unserem Nachbarrecht steht u.a.:
    §30(1)1 Der Nachbar oder die Nachbarin und der unmittelbare Besitzer/in eines Grundstücks dürfen nicht den Abfluß wild abfließenden Wassers auf andere Grundstücke verstärken
    Ist doch hier gegeben, oder irre ich da in der Auslegung dieses schönen Beamtendeutsch's?

    LG tina1
     
    ich habe mal ein wenig gegoogelt und folgendes gefunden:


    Muss ich dulden, dass Wasser vom Nachbarn auf mein Grundstück läuft?

    Wenn Wasser von einem höheren auf ein niedriger gelegenes Grundstück natürlich abfließt, muss das in der Regel als Naturgegebenheit hingenommen werden. Regenwasser (auch Traufwasser), das von Gebäuden eines Grundstücks abgeleitet wird, muss aber auf dem eigenen Grund und Boden gesammelt und entsorgt werden. Ausnahmsweise kann ein Eigentümer durch Vertrag dazu ermächtigt sein, das Regenwasser auf das Nachbargrundstück abzuleiten (Traufrecht). Beeinträchtigungen durch sonstiges Wasser des Nachbarn in konzentrierter Form, z. B. durch abfließendes Gießwasser, Autowaschwasser oder Wasser aus einem Gartenschlauch muss der Besitzer eines Grundstücks dagegen meist nicht dulden. In diesem Fall steht ihm ein Unterlassungs- und Abwehranspruch nach § 1004 BGB zu.
    (Wasser vom Nachbargrundstück » Haus, Garten und Bau)

    § 1004
    Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

    (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.
    (§ 1004 BGB Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch)


    und das habe ich auch noch gefunden (§ 1 NRG Ableitung des Regenwassers und des Abwassers)
    Nachbarrechtsgesetz
    1. Abschnitt - Gebäude (§§ 1 - 7e)​
    Gliederung
    § 1
    Ableitung des Regenwassers und des AbwassersDer Eigentümer eines Gebäudes hat das von seinem Gebäude abfließende Niederschlagswasser sowie Abwasser und andere Flüssigkeiten aus seinem Gebäude auf das eigene Grundstück so abzuleiten, daß der Nachbar nicht belästigt wird.
     
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