Dachentwässerung auf das Nachbargrundstück

@tina,

es scheint klar, das die vorgehensweise deiner nachbarin rechtswidrig ist. nun geht es aber darum, wie du das abstellen kannst, ohne das du vor gericht ziehen musst. kostet ja auch zeit und nerven, im schlimmsten fall auch geld. ausserdem belastet es das nachbarschaftliche verhältniss erneut.

es wäre daher für dich besser, wenn eine behörde vorschreibt, wie die nachbarin mit dem wasser zu verfahren hat.

mfg
 
  • Hallo,
    vielen Dank für die Hilfe und die Ratschläge per Gesetzestext.
    Ein nachbarschaftliches Verhältnis ist eh nicht mehr vorhanden. Reden kann man mit ihr wie schon gesagt, nicht. Ich müßte erst vor die Schiedsstelle gehen, dort als Einbringer eines Antrages Geld zahlen und Nerven lassen usw....Und was sie sich dann für Schikane einfallen läßt, steht noch in den Sternen. Die Person ist sehr erfinderisch, was es anbelangt, den Nachbarn den Nerv zu töten.
    Ich werde schon im Ort bedauert, das hilft mir aber auch nicht weiter.
    Erreichen möchte ich, daß ihr eine Behörde gewaltig den Daumen zeigt und sie handeln muß.Ich möchte nicht immer die Arschkarte haben. Auf jeden Fall werd ich morgen mal telefonieren, welche Behörde da das Sagen hat. Im Falle mit ihrem Weidenbaum habe ich überalle nur die Antwort bekommen, daß ein Streitfall unter Privatpersonen, wenn es um private Grundstücke geht, Sache der Gerichte ist. Da könne keine Behörde helfen.
    Auf der anderen Seite hatte ihr Untermieter uns mal gegenüber unserer Wohnzimmerfenster eine 2,50m hohe braune Bretterwand errichtet. Das hat die Baubehörde dann unterbunden.

    LG tina1
     
    Ableitung des Regenwassers und des AbwassersDer Eigentümer eines Gebäudes hat das von seinem Gebäude abfließende Niederschlagswasser sowie Abwasser und andere Flüssigkeiten aus seinem Gebäude auf das eigene Grundstück so abzuleiten, daß der Nachbar nicht belästigt wird.

    sagte ich das nicht bereits?

    niwashi, dem wohl gar nix geglaubt wird ...
     
  • Hallo,

    na ja, sie leitet es ja auf ihr eigenes Grundstück, nur daß es dort nicht versickert, weil der Boden wie Beton ist und noch nie ein Gartengrät sah, welches ihn aufgelockert hat. Dort wird Schnittgut und aufgekehrte Blätter u.ä.Abfälle gelagert. Das ist halt die Dreckecke, die mancher so hat. Und das uns das beeinträchtigen oder belästigen könnte, daran verschwendet sie keinen Gedanken. Für sie ist das alles ganz normal. Sie meinte mal, wir sollen doch so was pflanzen, was viel Wasser braucht oder hätten unseren Teich dort anlegen sollen.

    LG tina1
     
  • Sie will euch doch ärgern.
    Also Reis anpflanzen und die Nachbarin bitten, dass sie ihr Wasser immer zu euch leitet.
    Da sie ganz sicher nicht das macht, was ihr wollt, hätte sich das erledigt.

    Blöder Vorschlag, ich weiß. Mal gucken vielleicht gibt es noch was besseres.

    War hier im Forum nicht mal jemand mit den Ameisen unter Naturschutz?
    Also bei Nacht und Nebel einen Haufen in ihren Garten setzen und der darf doch auf keinen Fall unter Wasser gesetzt werden.

    Auch nicht viel besser.
    Mal gucken, vielleicht fällt mir noch was ein.

    Fanny, die noch mal nachdenkt.
     
    Hallo,
    ne Nacht und Nebel-Aktion kommt nicht in Frage, da hinter meinem Zaun eine Berberitzenhecke ist. Ich hab keine Lust, mir mein Nachthemd zu zerreißen. Und der andere Weg führt über die Terrasse der Nachbarin. Weiß man, ob sie nachts im Wohnzimmer im Dunkeln hockt?

    LG tina1
     
  • eine ordentlich fundamentierte beton-gartenmauer würde das wasser wohl aufhalten.
    die kostet aber was. vernünftiger als ein prozess aber alle mal.

    das einfachste wäre eine sickergrube ausheben- je nach bodenart brauchts da gar nicht viel, sickerkies rein, problem behoben.

    meine sind jeweils ca. 80 cm durchmesser 100cm tief
    ob die sickergrube auf nachbars oder deinem grund ist- dem wasser ist es egal

    nun steht dieser lösung vermutlich die gestörten befindlichkeiten im weg. die nachbarin will dich oder deine leute auf keinem fall auf ihrem grund- wo die sickergrube ausgehoben werden sollte.
    du siehst vermutlich nicht ein wiso du ihr wasser auf deinem grund versickern sollst, oder wiso du überhaupt die sickergrube machen sollst.


    mfg
     
    Hallo euron,
    genau so ist es. Ich möchte für das Wasser der Nachbarin keine Sickergrube anlegen, dabei ist es nicht der Geldfaktor. Ich sehe das irgendwo nicht ein. Sie sieht darin gewiß keine Notwendigkeit. Gelinde gesagt, ist es ihr Wurscht, da sie ja fast das gesamte Jahr nicht zu Hause ist. So denkt sie, wir übertreiben. Wo sie gerade rumschwirrt regnet es nicht und da hat es gefälligst in L..auch nicht zu regnen. Also wo ist das Problem? Für sie gibt es keins. Außerdem ist das Beet, was sie mir ständig flutet nur ca.1m tief, dann kommt mein Rasen. Da will ich schon gar keine Grube oder ähnliches. Der Rasen ist nämlich gleichzeitig der Weg um unser Haus, das würde ich mir mit dem Anlegen einer Sickergrube zerstören.
    Und mit Mauer ist lt.Bebauungsplan nix.

    LG tina1
     
    rechtlich sieht die Sache so aus, dass es nicht erlaubt ist, Regenwasser gezielt (indiesem Falle!) auf das Grundstück des Nachbarn zu leiten;

    niwashi, der im Falle des Falles das Rohr kappen würde ...

    damit müsstes du ihr grundstück betreten und das ist hausfriedensbruch

    ich würde das bauamt mit bildern und bericht informieren weil man regenwasser sooo nicht ablaufen lassen darf, sondern in den kanal (zumindestens das was zuviel ist)
     
    ich betrete nicht das Grundstück ...

    niwashi, der Werkzeuge benutzen kann ...
     
  • Hallo,
    bei uns ist gerade eine Zusammenlegung von zwei Landkreisen erfolgt. Man findet weder im Internet noch im Telefonbuch die richtige Telefonnummer. Und wenn man sich mit der alten Nummer durchgekämpft hat, hört man nur, daß der gerade angerufene nicht zuständig ist und die Nummer des Ansprechpartners kann einem auch keiner sagen.
    Da werd ich wohl warten müssen, bis im Januar die Bescheide wegen des Niederschagswassers verschickt werden, da wird dann wohl ein Ansprechpartner drauf stehen.
    Über die Dreistigkeiten meiner Nachbarin könnte man Bände schreiben. Ihr Untermieter hat eine kleine Terrasse gegenüber meiner 2 Wohnzimmerfenster, die auf einem "Sockel"von 70cm steht. Darauf hat er noch 2 Sichtschutzzaunsfelder übereinander gesetzt, damit das alles insgesamt 2,50 m hoch wurde und das im Abstand von 3 m vor den Fenstern. Als ich ihn ansprach, er möge das entfernen, da es nicht zulässig sei, bekam ich zur Antwort, er mache es erst fertig.
    Ich informierte das Bauamt und ca.3 Monate später kamen 2 Damen vom Amt, die die Sache von der Straße vom Auto aus, ohne auszusteigen, in Anschein nehmen wollten. Wohlgemerkt, kann man den Stein des Anstoßes von der Straße aus gar nicht sehen. Als ich dann am Fenster erschien, sah man sich dann wohl doch genötigt, mal zu mir herein zu kommen. Ich habe den Damen die Aussicht, oder besser gesagt, die Aussicht, die ich nicht mehr hatte vom Wohnzimmer und vom Garten aus gezeigt. Da nun unsererseits 2 Büsche voll begrünt davorstanden, meinten sie, es sähe doch gar nicht so schlimm aus. Ich verwies auf den Herbst, wo ich dann nur noch braune Bretter sehen würde,zu einer Zeit, wo nicht mehr viel Licht von draußen kommt, und das es ein Unterschied sei, ob man ins Grüne oder auf eine dunkelbraune Bretterwand schaut .
    Durch Anruf beim Amt, weil sich nichts tat, habe ich dann erfahren, daß man sie zum Rückbau dieser Sache aufgefordert habe, sie angeführt habe, dort wachsen seltene Planzen, die erst im Spätherbst hereingenommen würden.
    Erstunken und erlogen. Es kam auch keine Nachkontrolle. Was ich damit sagen will, sie hat in jeder Behörde einen Gönner, der verhindert, daß gegen sie was unternommen wird.
    Dann werde ich wohl gegen sie und womöglich noch gegen das Bauamt klagen müssen und wenn ich irgendwann mal was vom Bauamt will, kann ich wetten, daß das Ansinnen dann abgelehnt wird.
    Man handelt sich nur Streß und Ärger ein und am Ende geht die Sache womöglich nach hinten los.

    LG tina1
     
  • Hallo Tina,
    wir hatten vor Jahren mal ein ähnliches Problem - allerdings wohnen wir in NRW.

    Mein Tipp: Die Angelegenheit beim Bauamt schriftlich per Einschreiben m. Rückschein nochmals schildern, auch alles bereits Unternommene bzw. Geschehene.

    Aber natürlich den Besuch der 2 Damen lobend erwähnen, wenn Du das über Dich bringst. Wenn Du was erreichen willst, müsstest Du halt ganz "katzenfreundlich" sein (wobei dieser Ausdruck ne Beleidigung für alle Katzen ist, da sie ECHT freundlich sind!!:D).

    Das müsste/könnte m.E. helfen!!

    Herzliche Grüße
    von
    Moorschnucke:eek:
     
    @ Tina, dann müßtest du das so hinnehmen oder aber stärkere Geschütze auffahren.
    setze dich einfach mal mit dem Bauordnungsamt in Verbindung. Vielleicht erreichst du was. Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen
     
    Hallo,

    ich möchte mal hier weiter machen. Während einer 9 monatigen Abwesenheit meiner Nachbarin von September 2008 bis Mai 2009 hatte ich Gelegenheit, mich vorzubereiten, was das ewig überlaufende Regenfaß meiner Nachbarin anbelangt.
    Die Verwaltungsgemeinschaft und der Abwasserzweckverband sind der Meinung, es handelt sich um Streitigkeiten unter Nachbarn und sind somit nicht zuständig. Besagte Dame ist also im Mai wieder nach Hause gekommen und ich wollte sie wegen dieses Problems ansprechen. Ich hatte ihr Gelegenheit gegeben, erst mal wieder in ihren 4-Wänden zu sich zu finden und diverse Dinge zu regeln, die man meiner Meinung nach, nach so langer Abwesenheit zu erledigen hat. In den letzten Wochen war bei ihr Betrieb, wie auf dem Bahnhof. Männer in Arbeitssachen kamen mit großen und kleinen Autos und auch der ortsbekannte Auktionator erschien. Ich dachte mir, sie wohnt ja nun 13 Jahre hier und es ist noch nie renoviert worden.
    Erst als ich feststellte, daß ihr Pkw aus dem Carport verschwunden war, und ihr Untermieterpaar dort sich heimisch ausbreitete, ist das immer ein Zeichen für längere Abwesenheit ihrerseits.
    Nun sind seit dem WE fremde Leute in ihrer Wohnung beim Renovieren.
    Die gute Dame ist nun offensichtlich verzogen und hat, so nehme ich an, ihr gesamtes Einfamilienhaus samt Einliegerwohnung vermietet.
    Somit habe ich auch keinen Ansprechpartner für meine Probleme mehr.
    Durch das immerwährende Überlaufen des Fasses und die ewig in unser Grundstück wachsende Bepflanzung hinter meinem nun durchgegammelten Zaun sind wir gezwungen, einen neuen zu errichten. Mein Mann hätte gern wieder einen Holzzaun, aber hoch und dicht. Also wollten wir das Faßproblem in den Griff bekommen.
    Wir müßten sie nun wohl anschreiben, für Abhilfe zu sorgen, was wohl nicht geschehen wird. Die Dame wird immer erst hellhörig, wenn man mit Gericht droht. Den Fall hatten wir bereits.
    Wie aber schreibe ich jemanden an, wenn ich die Adresse nicht weiß?
    Die Untermieter werden sie wohl kaum herausgeben.
    Bin ich nun der Depp, der sich einen Zaun nach dem anderen vergammeln läßt und ewig die Büsche jenseits der Gartengrenze schneidet?

    LG tina1
     
    Und bei Euch bei der Gemeinde musste sie sich doch sicher abmelden. Können die Dir nicht sagen, wo das Vögelchen hingeflogen is?

    Und warum eigentlich nicht die Mieter fragen? Kostet doch nix?
     
    das Amt darf dir keine Auskunft erteilen.
    Nur auf offizielle Anfrage, und die mußt du bezahlen sowie ordentlich begründen.

    Ich würde vor den Holzzaun diese häßlichen gewellten Plastikdinger setzen, evtl noch eingraben. das Zeugs, das man ansonsten zum Dächer decken nimmt.
    Und von deiner Seite grün davor.

    Evtl hat sie ihre Hütte verkauft ???? Und frag mal die neuen Bewohner, ob sie evtl eine Lösung hätten wegen dem Regenwasser oder (weil die ja noch keine Ahnung haben) den Tip mit verdrehen und Patex nutzen...FLÖÖÖÖÖT

    Oh man, Tina ist das ein schiett-kroam. Aber wenn du nicht handelst- tut sich da nix, gaaar nix. Was ist das kleinere Übel- zuwachsende häßliche Wellplaste
    oder weiterhin faulendes Holz und" Land unter " ??

    LG
    :cool::cool:
     
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