N
niwashi
Guest
der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zum Verkauf von fremden Pflanzen respektive zum Erhalt der heimischen Flora und Fauna ratifiziert.
Erstmal in der Geschicht bei einer Gesetzesabstimmung waren die Regierungsparteien und die Grünen geschlossen einer Meinung. Lediglich die FDP enthielt sich der Stimme.
Somit dürfen ab 1.1.2008 (Übergangsfrist bis 1.1.2009 für bestimmte Saisonwaren) keine fremden Pflanzen mehr in den Handel gebracht werden. Das betrifft nicht nur 99% der Zimmerpflanzen (man denke nur an die Orchideen und Palmen) sondern auch ein breites Spekturm der Gartenpflanzen.
Grund für die Gesetzesregelung ist das Überhandnehmen von Pflanzen, die für die heimische Tierwelt nicht nutzbar sind und zudem Wirtsträger vieler Krankheiten darstellen.
Der Deutsche Bundesverband der Erwerbsgärtner zeigte sich empört über diese kurzsichtige Entscheidung zumal einige tausend Arbeitsstellen direkt und indirekt im In- und Ausland davon betroffen sind. Dr. Jürgen Haberlander, Präsident des DBG, wird Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof einlegen, da dieser Gesetzesbeschluß ohne Verhandlungen mit den Erwerbsgärtnern erfolgte.
Eine Klage beim Europäischen Gerichtshof wird zusätzlich angestrengt. Österreich, Frankreich und England wollen dem Deutschen "Vorbild" folgen. Italien als größter Produzent von Exportpflanzen in der EU will schon morgen eine Klageschrift in Brüssel einreichen.
niwashi, der ein Schreiben aufsetzen wird, das alle hier dann downloaden können und dem Bundestag zuschicken sollen ...
Erstmal in der Geschicht bei einer Gesetzesabstimmung waren die Regierungsparteien und die Grünen geschlossen einer Meinung. Lediglich die FDP enthielt sich der Stimme.
Somit dürfen ab 1.1.2008 (Übergangsfrist bis 1.1.2009 für bestimmte Saisonwaren) keine fremden Pflanzen mehr in den Handel gebracht werden. Das betrifft nicht nur 99% der Zimmerpflanzen (man denke nur an die Orchideen und Palmen) sondern auch ein breites Spekturm der Gartenpflanzen.
Grund für die Gesetzesregelung ist das Überhandnehmen von Pflanzen, die für die heimische Tierwelt nicht nutzbar sind und zudem Wirtsträger vieler Krankheiten darstellen.
Der Deutsche Bundesverband der Erwerbsgärtner zeigte sich empört über diese kurzsichtige Entscheidung zumal einige tausend Arbeitsstellen direkt und indirekt im In- und Ausland davon betroffen sind. Dr. Jürgen Haberlander, Präsident des DBG, wird Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof einlegen, da dieser Gesetzesbeschluß ohne Verhandlungen mit den Erwerbsgärtnern erfolgte.
Eine Klage beim Europäischen Gerichtshof wird zusätzlich angestrengt. Österreich, Frankreich und England wollen dem Deutschen "Vorbild" folgen. Italien als größter Produzent von Exportpflanzen in der EU will schon morgen eine Klageschrift in Brüssel einreichen.
niwashi, der ein Schreiben aufsetzen wird, das alle hier dann downloaden können und dem Bundestag zuschicken sollen ...