Yippieh
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Guten Abend zusammen, vor ueber 18 Monaten wurde die Garage bei uns fertiggestellt. Vom Bauantrag angefangen inkl. Architektenzeichnung im Grundstücksplan, der gegen Gebuehr beim Katasteramt angefordert werden musste, ueber das Anzeigen des Rohbaus beim Amt , auch gegen Gebühr, zumindest die Fertigstellung des Rohbaus, bis hin zur endgültigen Fertigstellung war das alles schon mit vielen Kosten verbunden. Vor 4 Wochen kam dann, also nach fast 1,5 Jahren! ein Gebuehrenbescheid ueber 50,--, wo die Besichtigung ueber die Fertigstellung nun abschliessend berechnet wurde. Ich war erstaunt aber OK. Gestern dann der Schock, ich erhalte einen Brief der Stadt, wo ich darauf aufmerksam gemacht werde, dass ich eine Gebäude-Einmessungspflicht habe. Innerhalb eines Monats soll ich nun selbst jemanden bestellen oder von der Stadt jemand für 80,- Euro bestellen, der die Vermessung vornimmt und in die Karten einträgt . Weil eine Veränderung NACHTRÄGLICH angezeigt werden muss. Die nun wieder aufgebaute Garage ist circa. 4 qm grösser weil sie einen vorher schrägen "toten Winkel" hinter der Garage mit ausfüllt, wurde also etwas asymmetrisch gebaut. Muss man das nun mit ca. 300!!!! für die Eintragung bezahlen? Dort ist eine Tabelle angefügt, wo unter Normalherstellungskosten - 25000 Euro 300,--- Euro steht, also die unterste Mindest-Gebuehr, die ja dann wohl für mich gilt. Ich verstehe die Welt nicht mehr, das wurde doch vom Architekten in dem Bauantrag in die Flurkarte eingetragen, ich dachte, das wird dann automatisch ergänzt?! Das ist echt heftig, ich bin richtig unglücklich, zumal ja Jahrzehnte dort die alte (Eternit-Asbest) Garage stand, deren Entsorgung und Erneuerung schon teuer genug war...ist das rechtens??? Danke für Eure Antworten im voraus!