überhängende Bäume

boet

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Hallo , ihr Lieben,
ich würde gerne mal eure Meinung hören:
Wir wohnen seit ca. 2 Jahren in einem Endreihenhaus. Als wir dort einzogen, stand das Haus ca. 1 Jahr leer. Seit ca. 2 Jahren war nichts im Garten gemacht worden.
Mit fast allen Nachbarn sind wir uns schnell einig geworden, und haben alles, was von denen zu uns rüber wucherte, selber abschneiden dürfen.
Nur die direkten Nachbarn haben uns das untersagt, sie machten das selber, aber nicht auf Grenze, sondern so, wie sie das für schön halten.
Bisher ist nicht allzuviel passiert, immer wieder haben wir gebeten, zu schneiden und haben auch angeboten, es selber zu machen, da wohl gesundheitliche Probleme vorliegen (...).
Das schleswig-holsteinische NAchbarschaftsrecht sieht vor, dass man nur nach schrl Aufforderung und nach einer angemessenen Frist selber Hand anlegen darf. Dies aber nur (und das ist der Knackpunkt), wenn eine erhebliche Einschränkung durch die Überhänge vorliegt. Was das ist, kann ich nicht klären.
Ich finde, die liegt vor, wenn meine Beete kein Licht und Regen bekommen.
Mein Gatte hat Skrupel, eine letzte schrl. Aufforderung rauszuhauen, wenn wir die Rechtslage nicht hinteruns haben.
Ich finde, man könnte ja auch mal pokern, oder?

Bin gespannt auf eure Statements, Gruß von boet
 
  • C

    Chrisel

    Guest
    Ich würde mal beim zuständigen Garten-oder Umweltamt nachfragen ob die euch helfen können.
    Gruß Christa:oops:
     

    Beauty

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    Ich würde alles, was mein Grundstück beeinträchtigt, abschneiden. Zumal ihr ja schon mehrmals um Entfernung gebeten habt.
     
  • tina1

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    Hallo,

    das kenne ich zur Genüge.
    Ich hab fast 10 Jahre lang gelabert und bin auf taube Ohren gestoßen. Im Endeffekt mußte ich vor den Schiedsrichter und da das auch nichts half, vor Gericht.
    Nun ist das Ärgernis mit Hilfe des Gerichtsurteils beseitigt worden und ich dachte, man hätte draus gelernt.
    Leider wuchert nun die Hecke weit in meinen Garten. Ich schneide ab, was mich stört und werf es über den Zaun. Ist nicht die feine Art, aber offensichtlich geht es nicht in deren Oberstübchen rein.
    Habe doch kein Entsorgungsunternehmen.

    LG tina1
     
  • Lieschen M

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    Das liebe Nachbarschaftsrecht.

    Dazu gibt es gewiß auch in Schleswig-Holstein schon Urteile oder Schlichtersprüche. Dazu würde ich im Internet mal suchen. Denn solche Streitigkeiten sind letztendlich dann immer Auslegungssache.

    Wenn ihr den Nachbarn auffordert (schriftlich), den Überhang zu beseitigen, weil er für euch eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt, er es nicht tut, sondern ihr dann die Sache in die Hand nehmt, müßte er euch erst einmal verklagen. Meinst du, das würde er tun?

    Und vor Gericht und auf hoher See befindet man sich in Gottes Hand.
     

    boet

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    Danke für eure Unterstützung.
    Ich hätte das Problem vielleicht schon früher mal schreiben sollen, denn, oh Wunder, es hat sich was getan.
    Der schlimmste Überhang ist weg und es ist Licht und Regen auf den Beeten. DANKE!
    Allerdings haben sie dabei einige Pflanzen geschädigt, weil ihnen der Ast aus der Hand gefallen ist. Das kommt davon, wenn man zu geizig ist, einen Gärtner zu beauftragen (beide ca. 70 Jahre alt und wohl krank).
    Da ist sie sogar, obwohl sie nicht mit mir spricht, auf mich zugekommenund hat angeboten, die Pflanzen zu ersetzen. Eigentlich bin ich ziemlich sauer, dass das passiert ist, aber welche bessere Gelegenheit bietet sich mir, bei Bedarf den Joker zu ziehen...;-)
    ...trotzdem schade um meine in diesem Jahr erstmals prächtige Lupine...

    Vielleicht haben sie ja gemerkt, dass ich nicht mehr lange die Schere still gehalten hätte.
    Verklagt hätten sie uns wohl kaum, auch dafür sind sie glaub ich zu geizig.
    In der Hoffnung auf zweistellige Temperaturen am Wochenende grüße ich euch alle! Boet
     
  • tina1

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    Hallo,

    ich hatte ein ähnliches Problem, allerdings mit einem Monster von Baum.
    Was für einen selbst sich als erhebliche Beeinträchtigung darstellt, sieht meist der Nachbar und vor allem das Gericht, wenn es zu einer Klage kommen sollte, völlig anders.
    Ein Überhang, herabfallende Samen, Blätter, Blüten, Äste o.ä. sind keine Beeinträchtigung, auch nicht der Schattenwurf, der keiner Bepflanzung Licht, Luft und Feuchtigkeit läßt.
    Dies alles muß man weitestgehend hinnehmen.
    So sieht es jedenfalls die Rechtssprechung. Auch kann sich ein Richter wohl sehr schlecht vorstellen, wie ärgerlich oder störend es für einen selbst ist.
    Der handelt (angeblich) nach recht schwammiger Gesetzeslage.
    In meinem Fall ging es um eine Korkenzieherweide. Bekanntlich ist das ein Laubbaum. Lt. Meinung des Richters ein Baum also, der, so wie er wohl aus dem Biologieunterricht noch in Erinnerung hatte, im Herbst sein Laub wirft und an sich eine tolle Sache ist. Wozu also die Aufregung und der Ruf nach Verschnitt oder gar Beseitigung?
    Fakt ist aber, im Frühjahr fallen die letzten Blätter, die sich über den Winter retten konnten. Gleichzeitig treibt er seine Blätter und bildet ganz kleine Blättchen, die man überall finden wird. Dann blüht er, produziert gelbbröselnde Schwänzchen. Bei Wind, Trockenheit, übermäßiger Nässe fallen Blätter, nicht nur im Herbst. Eigentllich gar nicht im Herbst, sondern erst nach vielen Tagen mit strengen Frösten. Meist hängen sie dann bis Frühjahr.
    Damit will ich nur zeigen, wie die Realität von den Sichtweisen der unbeteiligten und ahnungslosen(dazu zählt auch der Richter)abweicht.
    Die Beeinträchtigung, die Du als unangemessen, oder gar als Zumutung empfindest, ist für andere, auch für das Gericht Pillepalle.

    LG tina1

    P.S.
    Ich kann durchaus Deinen Ärger und Unmut nachvollziehen.
     

    Marie

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    hallo tina, so wie du es schreibst kann ich es nicht nachvollziehen. Natürlich kann ich überhängende Zweige bis zu einer gewissen Höhe schneiden. Aber wenn es ein Baum ist von wer weiß wie vielen Meter Höhe, so kann ich nicht hoch krakseln und schneiden. (Muß ich hier in SH auchnicht) Und was es mit den Blättern und Blüten auf sich hat, so kann ich nur ein Beispiel anfügen: stehen zwei Frauen und bewundern einen sehr großen alten Baum mit Blüten und finden es wunderschön und hübsch. Aber selbst haben, nein!!!! Der ganze Schmutz von Blüten und Blätter, um himmelswillen. Ja, aber wo soll denn noch etwas wachsen wenn nicht um uns herum. Man sollte vielleicht auch ein wenig tolleranter sein. Dieses ist jetzt kein Angriff und nicht böse gemeint sondern soll nur dazu beitragen auch vor Bäumen ein wenig Achtung zu haben. Pflanzt der Mensch in der Mitte seines Lebens ein Bäumlein, so wird er nie erleben das daraus ein Baum wird.
    Grüße von m
     

    tina1

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    Hallo,

    leider hab ich keine Fotos mehr, das Ding war eigentlich kein Baum, sondern ein ca.8-stämmiger Riesenbusch.
    Das kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, wenn der Nachbar den Baum "fast" in meinen Garten pflanzen will, bloß damit sein Garten steril bleibt.
    Außerdem habe ich am Grundstück Schäden erlitten, die in die Tausende gingen.

    LG tina1
     
  • Marie

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    hallo, was ist denn für einen Baum die Höhe eines Einfamilienhauses? Und da heute viele Menschen große Bäume als "Quatsch" ansehen, gibt es so wenige davon. Aber jeder sieht die Natur mit anderen Augen und deshalb sollte auch jedem gegönnt sei, seinen Garten so zu gestalten wie es ihm paßt. Grüße von m
     
  • tina1

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    Hallo,

    möchtest du die Zweige schon anfassen könne, wenn du nur dein Fenster öffnest. Ich kann nicht mehr mit dem Auto in die Einfahrt fahren, ohne das die Äste auf dem Dach des Pkw schleifen. Ich bin keinen Meter sechzig groß, äh klein, da hängt mir das Zeugs schon in die Augen, wenn ich nur aus der Haustür trete.
    Das findest du wohl toll?

    Sicher sind geschätzte 7 bis 8 m keine Höhe für einen Baum, doch bitte nicht genau in der Einfahrt fremder Leute.

    LG tina1
     
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