boet
Mitglied
- Registriert
- 05. Feb. 2009
- Beiträge
- 103
Hallo , ihr Lieben,
ich würde gerne mal eure Meinung hören:
Wir wohnen seit ca. 2 Jahren in einem Endreihenhaus. Als wir dort einzogen, stand das Haus ca. 1 Jahr leer. Seit ca. 2 Jahren war nichts im Garten gemacht worden.
Mit fast allen Nachbarn sind wir uns schnell einig geworden, und haben alles, was von denen zu uns rüber wucherte, selber abschneiden dürfen.
Nur die direkten Nachbarn haben uns das untersagt, sie machten das selber, aber nicht auf Grenze, sondern so, wie sie das für schön halten.
Bisher ist nicht allzuviel passiert, immer wieder haben wir gebeten, zu schneiden und haben auch angeboten, es selber zu machen, da wohl gesundheitliche Probleme vorliegen (...).
Das schleswig-holsteinische NAchbarschaftsrecht sieht vor, dass man nur nach schrl Aufforderung und nach einer angemessenen Frist selber Hand anlegen darf. Dies aber nur (und das ist der Knackpunkt), wenn eine erhebliche Einschränkung durch die Überhänge vorliegt. Was das ist, kann ich nicht klären.
Ich finde, die liegt vor, wenn meine Beete kein Licht und Regen bekommen.
Mein Gatte hat Skrupel, eine letzte schrl. Aufforderung rauszuhauen, wenn wir die Rechtslage nicht hinteruns haben.
Ich finde, man könnte ja auch mal pokern, oder?
Bin gespannt auf eure Statements, Gruß von boet
ich würde gerne mal eure Meinung hören:
Wir wohnen seit ca. 2 Jahren in einem Endreihenhaus. Als wir dort einzogen, stand das Haus ca. 1 Jahr leer. Seit ca. 2 Jahren war nichts im Garten gemacht worden.
Mit fast allen Nachbarn sind wir uns schnell einig geworden, und haben alles, was von denen zu uns rüber wucherte, selber abschneiden dürfen.
Nur die direkten Nachbarn haben uns das untersagt, sie machten das selber, aber nicht auf Grenze, sondern so, wie sie das für schön halten.
Bisher ist nicht allzuviel passiert, immer wieder haben wir gebeten, zu schneiden und haben auch angeboten, es selber zu machen, da wohl gesundheitliche Probleme vorliegen (...).
Das schleswig-holsteinische NAchbarschaftsrecht sieht vor, dass man nur nach schrl Aufforderung und nach einer angemessenen Frist selber Hand anlegen darf. Dies aber nur (und das ist der Knackpunkt), wenn eine erhebliche Einschränkung durch die Überhänge vorliegt. Was das ist, kann ich nicht klären.
Ich finde, die liegt vor, wenn meine Beete kein Licht und Regen bekommen.
Mein Gatte hat Skrupel, eine letzte schrl. Aufforderung rauszuhauen, wenn wir die Rechtslage nicht hinteruns haben.
Ich finde, man könnte ja auch mal pokern, oder?
Bin gespannt auf eure Statements, Gruß von boet