Hej Lieschen und natürlich alle anderen,
ich bin zwar nicht die Threadstarterin, aber wenn es bei kadewe 'so ganz normal' gelaufen ist, dann kann ich mir die einzelnen Schritte recht gut vorstellen.
Tina, im Eröffnungsbeitrag steht, dass beide hälftig das Haus gekauft haben.
genau, und diese Aussage bezieht sich sicherlich in erster Linie auf den Grundbucheintrag. Also, jedem gehörte laut Grundbuch 50% des Hauses. Wer da welchen Anteil zahlt bzw. wer wieviel Kredit aufnimmt, das ist dem Grundbuchamt egal. Am Ende der gemeinsamen Zeit ist der Ex ausgezogen und hat seine Haushälfte kadewe verkauft/abgegeben (Notarvertrag, Grundbucheintrag etc.), auch hier ist es dem Grundbuchamt egal, wie die Unterschriften auf den Hypothekenverträgen lauten.
Dass eine Bank einen Kredit jeweils zur Hälfte vergibt, habe ich dagegen noch nie gehört. Beide, so kenne ich es, treten gesamtschuldnerisch in den Kredit ein.
wieder genau richtig. Ich denke das war nur etwas ungeschickt von kadewe ausgedrückt ("wir haben hälftig den Kredit übernommen"). Soll wohl genau 'gesamtschuldnerisch' heißen, also es gab
einen Kredit über die volle Summe und die Bank durfte die Schulden (volle Summe) bei jedem einzeln eintreiben. Die Aussage von kadewe "mit der Bank ist alles geklärt" soll wohl heißen, dass die Bank ihren Ex aus dem Kredit entlassen hat, sprich die Bank kann die Schulden nicht mehr beim Ex eintreiben.
Daher wundert es mich, dass die Bank einen aus dem Kredit entlassen hat.
das kommt auf die Umstände an. Kurz gesagt, wenn auch der Einzelne vom Einkommen her in der Lage ist, die Restschulden zu tilgen, dann gehen die Banken den Weg schon in aller Regel mit. Man kann ja auch als Einzelperson ein Haus erwerben und die Hypothekenverträge allein unterschreiben.
Ich habe beide Schritte hinter mir, also erst Übertragung meiner Haushälfte an Ex (-> Bank entläßt mich aus dem Vertrag fürs Ex-Haus) und dann Neukauf ganz alleine (nur ich stehe im Grundbuch und Bank kann Schulden nur bei mir eintreiben).
Aber warten wir die Erläuterung ab. Vielleicht kommt sie ja noch.
Jupp, darauf hoffe ich auch. Ansonsten bleibt es halt bei ganz allgemeinen Überlegungen.
Ach ja, Grunderwerbssteuer fällt in einigen Situationen
nicht an: Das wären Immobilienverkäufe unter Verwandten gerader Linie (also Eltern/Großeltern auf Kinder/Enkel und umgekehrt) und unter Ehegatten bzw. unter Geschiedenen im Rahmen der Vermögensaufteilung bei/nach der Scheidung. Nachdem kadewe nicht verheiratet war, entfällt also dieser Befreiungsgrund.
Lieben Gruß
Orlaya