Mauer auf der Gartengrenze

Hallo Mutts,

ich bin seit ca. 15 Jahren als Schiedsmann tätig, kenne mich mit dieser Materie also bestens aus. Hier muß ich Dir widersprechen. Ob "Mauer" oder "Einfriedigung" spielt absolut keine Rolle. Eine Einfriedigung kann eine Mauer und eine Mauer kann eine Einfriedigung sein. Punkt! Entscheidend ist nur die Höhe mit der der Nachbar gestört resp. beeinträchtigt wird. Das Gleiche gilt für "Sichtschutzzäune". Das wird im Nachbarrecht der Bundesländer geregelt. Das Nachbarrecht steht in solchen Fällen über dem Baurecht! Im Zweifel entscheiden die Gerichte.

Grüße Gregor

Wenn das Nachbarrecht über dem Baurecht steht(ich hätte gedacht, es sei anders herum), dann steht bei uns, daß das "Dings" ortsüblich sein muß und dann bitte bis 2m Höhe. Keine 2.50m und schon gar nicht 3m.
Wir haben natürlich eine JVA, die ist aber zum Glück nicht im Ort, da gibt es so eine Mauer.
Hier bleibt sie jedenfalls nicht stehen. Basta!

LG tina1
 
  • Hallo Tina,

    hier wäre mein Vorschlag zur "Mauerverschönerung:
    Sieht doch gut aus oder?

    Hier nochmal zu Baurecht vs. Nachbarrecht:
    Das Baurecht bestimmt ob ein Bauvorhaben an sich überhaupt zulässig ist oder so, wie geplant, durchgefürt werden darf - aus baurechtlicher Sicht. Das darf natürlich nicht mit dem Nachbarrecht kollidieren, dann greift dieses nämlich.
    Grüße Gregor
     

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  • Das kommt davon, wenn man die Gegebenheiten nicht so genau kennt.:mad:
    Aber ich wollte schon immer mal Sekt im Pool schlürfen:-P

    Grüße Gregor
     
  • Hallo Tina1,

    bin gespannt auf den Fortschritt. Wie Du an den Bildern leicht erkennen kannst, hast Du hier im Süden Deutschlands (Bayern) einen Leidensgenossen. Situation, Argumentation des Nachbarn, Fortschritt der Diskussion mit den zuständigen Behörden absolut identisch. Sichthöhe von uns aus gesehen: 2,35m. Ursprüngliches Niveau an der gemeinsamen Grundstücksgrenze : identisch. Nachbar schüttet nachträglich an, und beruft sich auf ein Vermessungsprotokoll, in welchem die Höhe Fußbodenoberkante für den Bau seines Hauses festgestellt wurde und da drin auch ein Referenzpunkt für das ursprüngliche Geländeniveau drinsteht. Der Punkt liegt aber ganz wo anders und nicht an der gemeinsamen Grenze.
    Diskussion mit den zuständigen Behörden noch im Gange, aber genau gleicher Status wie bei Dir momentan.
    Hast Du eigentlich schon mal versucht, gegen diese Mauer mit dem Argument der Ortsüblichkeit vorzugehen? Das ist für uns auch noch eine Alternative, da so ein Monster (da fehlt eigentlich nur noch das Schild: Achtung, Sie verlassen jetzt den amerikanischen Sektor) mir nirgendwor im Umkreis von 5 km je untergekommen ist. Aber erstmal warten wir noch die Entscheidung des Landratsamtes ab. Bin gespannt, wie es bei Dir weitergeht.
    Viele Grüße, Rolf
    P.S. So sieht das Teil aus, wenn es trocken ist. Wenn es regnet, wird diese Wand dunkelgrau...
     

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    Hallo Leidensgefährte,

    man, dachte doch gerade, upps, da ist ja "dein Mäuerchen". Und was sehe ich, es steht in einem fremden Garten.
    Ich glaub, ich spinne. Steckt Dummheit jezt an?
    Auch die Argumentation kann man zu 100% übernehmen.
    Klar, geh ich jetzt in Richtung Nachbarrecht. Habe ja morgen den Termin.
    Auch hier gibt es in der ganzen Verwaltungsgemeinschaft, und die dehnt sich fast über 10km aus, nichts vergleichbares.
    Ich hoffe doch, solche Nachbarn bleiben in der Minderheit.
    Müßte glattweg mal gucken, ob bei Herleshausen oder in der Nähe noch ein Schild rumliegt, auf dem steht, Halt Grenzgebiet und ein Stück Stacheldraht

    LG tina1, die dir ganz viel Glück wünscht
     
  • LG tina1, die dir ganz viel Glück wünscht

    Danke, Dir auch. Ich hab immer mehr das Gefühl, dass "Glück" hier eine wesentliche Rolle spielt, nämlich ob man jemanden in den Behörden findet, der das Rückgrat hat, eine Rückbauanordnung auch zu erlassen.
    Im Prinzip müßten die Gemeinden ein erhebliches Interesse im Sinne Ihrer Bürger daran haben in Ihren Vorschriften solche Arten von Einfriedungen, wenn überhaupt, nur unter massiven Einschränkungen zuzulassen. Ich halte Dich auf jeden Fall auf dem Laufenden, wenn sich hier etwas tut (negativ oder positiv). Deswegen auch Dir viel Glück!
    Übrigens: Ein Betonzaunhersteller wirbt auf seiner Website damit, daß "Ihre Nachbarn neidisch sein werden". mal sehen, od der Gute ein Gästebuch auf seiner Website hat...

    Viele Grüße aus dem Süden (wo es gerade schneit und die Feuchtigkeit soeben die Mauer in besonders schönen Farben erstrahlen läßt, wenn man auf dunkelgrau sabbernde Farben steht...)
     
  • Danke, Dir auch. Ich hab immer mehr das Gefühl, dass "Glück" hier eine wesentliche Rolle spielt, nämlich ob man jemanden in den Behörden findet, der das Rückgrat hat, eine Rückbauanordnung auch zu erlassen.
    Im Prinzip müßten die Gemeinden ein erhebliches Interesse im Sinne Ihrer Bürger daran haben in Ihren Vorschriften solche Arten von Einfriedungen, wenn überhaupt, nur unter massiven Einschränkungen zuzulassen. Ich halte Dich auf jeden Fall auf dem Laufenden, wenn sich hier etwas tut (negativ oder positiv). Deswegen auch Dir viel Glück!
    Übrigens: Ein Betonzaunhersteller wirbt auf seiner Website damit, daß "Ihre Nachbarn neidisch sein werden". mal sehen, od der Gute ein Gästebuch auf seiner Website hat...

    Viele Grüße aus dem Süden (wo es gerade schneit und die Feuchtigkeit soeben die Mauer in besonders schönen Farben erstrahlen läßt, wenn man auf dunkelgrau sabbernde Farben steht...)

    Hallo,

    bitte gestattet mir, mich noch einmal einzuschalten. Wenn es, wie hier, um eine Einfriedigung geht, spielt es überhaupt keine Rolle ob irgendjemand in irgendeinem Amt das "Rückgrat" hat eine "Rückbauanordnung" zu erlassen. Diese Entscheidung wird notfalls durch ein Gericht, auf Grundlage des Nachbarrechts (das in jedem Bundesland etwas anders sein kann) per Urteil getroffen. Diesem Urteil haben sich die Beteiligten zu beugen, punkt.
    In Bayern entfällt z.Zt. noch der Gang zum Schlichter, weil dieser Freistaat den § 15a EGZPO noch nicht ratifiziert hat, soviel ich weiß. Ich rate davon ab, die Gegebenheiten unter den verschiedenen Bundesländern 1zu1 zu übertragen. Das hieße Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

    Grüße Gregor
     
    Hallo,

    ich bin eben von der Schlichtungsstelle zurück und der Schiedsmann sieht keinen Handlungsbedarf, jedenfalls gibt es seiner Meinung nach, keine Grundlage dazu.
    Ich muß nun eine Anzeige beim Baudezernat/Abt.Recht machen.

    LG tina1
     
    ooch, Tina, das hört und hört ja nicht auf.

    Man kriegt ja den Eindruck, die warten alle bloß auf ihren Weihnachtsurlaub und wollen am liebsten gar nichts mehr tun. Wofür kriegen die eigentlich alle ihr Geld? (okay, Schiedsmann ist ehrenamtlich).

    Ich wünsch dir einen langen Atem, den scheinst du zu brauchen :confused:
     
    Hallo seemannsbraut,

    manchmal hab ich das Gefühl, ich dreh mich im Kreis. Mir ist schon ganz schwummerig.
    Ich habe einen ganz langen Atem und eine enorme Ausdauer. Das werd ich jetzt in Angriff nehmen.

    LG tina1
     
    Huhu tina,
    uns ist vom Daumendrücken auch schon ganz schwummerig.

    Aber wir drücken ganz feste weiter.....:)

    Liebe Grüße
    von
    Moorschnucke:o

    P.S. Das Gleiche tun wir bei Rolf - es kann nicht sein, dass die "Beklo..ten gewinnen!:mad:
     
    Hallo Moorschnucke,

    danke fürs Drücken.
    Für Rolf drücke ich natürlich ganz fest mit.
    So geschützt wirst du nicht mal vor einer Autobahn, wenn sie an deinem Garten vorbei ginge.

    LG tina1
     
    Hallo seemannsbraut,

    manchmal hab ich das Gefühl, ich dreh mich im Kreis. Mir ist schon ganz schwummerig.
    Ich habe einen ganz langen Atem und eine enorme Ausdauer. Das werd ich jetzt in Angriff nehmen.

    LG tina1

    Hallo Tina,

    da ist ganz gewaltig was schief gelaufen!!! Der Schiedsmann ist verpflichtet Deinen Antrag aufzunehmen und beim Scheitern der Verhandlung Dir eine Erfolglosigkeitbescheinigung auszustellen damit Du den Klageweg beschreiten kannst, was Dir sonst verwehrt wäre!!!! Ich lege Dir das Schiedsstellengesetz Sachsen-Anhalt in die PN.

    Grüße Gregor
     
    Der Schiedsmann ist der Meinung, im Nachbarrecht steht nichts, worauf ich mich berufen könnte um Aussicht auf Erfolg zu haben.
    Da schiebt man die Sache schnell dem Bauamt unter und schon ist der Schreibtisch wieder leer. Wer arbeitet schon gern so kurz vor Weihnachten noch, und dazu an unerfreulichen Dingen.
    Könnte ich nicht auch trotzdem die Anzeige beim Bauamt machen?
     
    Der Schiedsmann ist der Meinung, im Nachbarrecht steht nichts, worauf ich mich berufen könnte um Aussicht auf Erfolg zu haben.
    Da schiebt man die Sache schnell dem Bauamt unter und schon ist der Schreibtisch wieder leer. Wer arbeitet schon gern so kurz vor Weihnachten noch, und dazu an unerfreulichen Dingen.
    Könnte ich nicht auch trotzdem die Anzeige beim Bauamt machen?

    Da ist offensichtlich jemand fehl am Platze, sozusagen , der richtige Mann am falschen Platz. Die Begründung kommt mit PN

    Grüße Gregor
     
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