tina1
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Hallo,
mein Nachbar trägt sich schon länger mit dem Gedanken, eine Mauer an/auf der Grundstücksgrenze zu bauen.
Vor Wochen kündigte er uns nun die Bauarbeiter an und erklärte mir, die Mauer aus Betonelementen solle auf der Grenze errichtet werden und 2m hoch sein.
Ich drückte beide Augen zu, denn erlaubt lt.Nachbarrecht sind nur 1.80m.
Korrektur: es sind nach neuestem Stand 2m erlaubt
Als ich heute in den Garten kam, standen die ersten Pfosten. Sie kamen mir recht hoch vor.
Eine Messung ergab, die Mauer wird einmal 2,54m hoch sein.
Dies bin ich nicht bereit, zu dulden.
Habe schon viel im Internet gelesen und werd nicht wirklich schlau.
In verschiedenen Foren(Frag einen Anwalt-oder so ähnlich) wird von einem Grenzabstand gesprochen. Errechnet sich: 2,54m: 0,6.
Erwähnen muß ich noch, der Garten des Nachbarn ist um ca.50cm aufgeschüttet.(Allerdings erst in einer Entfernung von ca.1,50m hinter der Mauer)
Erfolgt die Messung auf dessen Seite, ergeben sich ca.2,00m.
Allerdings sind Aufschüttungen hier nicht statthaft.
Ich habe ihm mein Anliegen schriftlich zukommen lassen, leider reagiert er nicht.
Was kann ich tun, damit das Bauwerk nicht zu Ende geführt wird?
LG tina1
mein Nachbar trägt sich schon länger mit dem Gedanken, eine Mauer an/auf der Grundstücksgrenze zu bauen.
Vor Wochen kündigte er uns nun die Bauarbeiter an und erklärte mir, die Mauer aus Betonelementen solle auf der Grenze errichtet werden und 2m hoch sein.
Ich drückte beide Augen zu, denn erlaubt lt.Nachbarrecht sind nur 1.80m.
Korrektur: es sind nach neuestem Stand 2m erlaubt
Als ich heute in den Garten kam, standen die ersten Pfosten. Sie kamen mir recht hoch vor.
Eine Messung ergab, die Mauer wird einmal 2,54m hoch sein.
Dies bin ich nicht bereit, zu dulden.
Habe schon viel im Internet gelesen und werd nicht wirklich schlau.
In verschiedenen Foren(Frag einen Anwalt-oder so ähnlich) wird von einem Grenzabstand gesprochen. Errechnet sich: 2,54m: 0,6.
Erwähnen muß ich noch, der Garten des Nachbarn ist um ca.50cm aufgeschüttet.(Allerdings erst in einer Entfernung von ca.1,50m hinter der Mauer)
Erfolgt die Messung auf dessen Seite, ergeben sich ca.2,00m.
Allerdings sind Aufschüttungen hier nicht statthaft.
Ich habe ihm mein Anliegen schriftlich zukommen lassen, leider reagiert er nicht.
Was kann ich tun, damit das Bauwerk nicht zu Ende geführt wird?
LG tina1
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