Mauer auf der Gartengrenze

tina1

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17. Juni 2008
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Sachsen-Anhalt/Saalekreis
Hallo,

mein Nachbar trägt sich schon länger mit dem Gedanken, eine Mauer an/auf der Grundstücksgrenze zu bauen.
Vor Wochen kündigte er uns nun die Bauarbeiter an und erklärte mir, die Mauer aus Betonelementen solle auf der Grenze errichtet werden und 2m hoch sein.
Ich drückte beide Augen zu, denn erlaubt lt.Nachbarrecht sind nur 1.80m.
Korrektur: es sind nach neuestem Stand 2m erlaubt
Als ich heute in den Garten kam, standen die ersten Pfosten. Sie kamen mir recht hoch vor.
Eine Messung ergab, die Mauer wird einmal 2,54m hoch sein.
Dies bin ich nicht bereit, zu dulden.
Habe schon viel im Internet gelesen und werd nicht wirklich schlau.
In verschiedenen Foren(Frag einen Anwalt-oder so ähnlich) wird von einem Grenzabstand gesprochen. Errechnet sich: 2,54m: 0,6.
Erwähnen muß ich noch, der Garten des Nachbarn ist um ca.50cm aufgeschüttet.(Allerdings erst in einer Entfernung von ca.1,50m hinter der Mauer)
Erfolgt die Messung auf dessen Seite, ergeben sich ca.2,00m.
Allerdings sind Aufschüttungen hier nicht statthaft.
Ich habe ihm mein Anliegen schriftlich zukommen lassen, leider reagiert er nicht.
Was kann ich tun, damit das Bauwerk nicht zu Ende geführt wird?

LG tina1
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Hallo Tina!

    Bei einer Höhe von 2,54 m muß dein Nachbar von eurer gemeinsamen Grenze einen sogenannten 'Bauwich' (notwendiger Grenzabstand) einhalten, der Lt. Bauordnung NRW mindestens 3 m betragen muß. Sobald die Höhe lt. Nachbarschaftsrecht überschritten wird, wird automatisch eine Abstandsfläche wirksam.

    §6-Abstandsflächen (Bauordnung Sachsen Anhalt)
    (5) Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m.

    hier den Link dazu http://www.landesrecht.sachsen-anha...prod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BauOST2005pP6

    Im übrigen die bauaufsichtlich zugelassene Höhe einer Mauer bemisst sich von dem bestehenden Höhenpunkt des derzeitigen Grenzverlaufes (somit ist eine Aufschüttung nicht anrechenbar, und somit nicht gestattet).

    Es ist nicht dein Problem, das dein Nachbar die Pfosten schon gesetzt hat. Sollte er nicht einlenken, würde ich dem Bauamt den Fall übertragen. In dem Falle ist es durchaus möglich, das ein direkter Baustop erlassen wird und gegebenenfalls ein Rückbau verfügt wird.
    Es ist natürlich immer besser sich gütlich mit einem Nachbarn zu einigen und eine beidseitig gegengezeichnete 'Nachbarrechtliche Vereinbarung' zu treffen.

    Soweit die Beurteilung aus der Ferne.

    Übrigens, das Bauamt hat auch beratene Funktion.

    LG Luise
     
    Hallo Luise,

    Im übrigen die bauaufsichtlich zugelassene Höhe einer Mauer bemisst sich von dem bestehenden Höhenpunkt des derzeitigen Grenzverlaufes (somit ist eine Aufschüttung nicht anrechenbar, und somit nicht gestattet).
    .............
    und das heißt nun für mich?........
    Wird vom Nachbarn aus, der auf einer Art Hochbeet thront oder von meinem Garten aus gemessen?
    Wenn ich die Höhe der Mauer von meinen Füßen aus messe, sind es 2,54m, von den Füßen des Nachbarn wohl nur 2m.
    Außerdem galt hier ein Bebauungsplan, nach dem Mauern gar nicht zulässig waren. Muß mich mal erkundigen, ob der noch gilt oder abgeändert wurde. Das fiel mir gerade dazu ein.
    Nun weiß ich nur nicht, ob ich die Verwaltungsgemeinschaft anfrufen soll, weil wohl Nachbarrecht gilt. Nach diesem hätten wir schriftlich über die Art, die Höhe usw. informiert werden müssen. Sind wir aber nicht.
    Oder rufe ich das Bauamt in der Stadt an?

    LG tina1
     
  • Hallo Luise,

    hier ist mal eine Skizze vom "Tatort".
    Auf jeden Fall rufe ich morgen erst mal div.Ämter wegen der Zuständigkeit an.

    LG tina1
     

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  • Hallo Luise,

    Im übrigen die bauaufsichtlich zugelassene Höhe einer Mauer bemisst sich von dem bestehenden Höhenpunkt des derzeitigen Grenzverlaufes (somit ist eine Aufschüttung nicht anrechenbar, und somit nicht gestattet).
    .............
    und das heißt nun für mich?........
    Wird vom Nachbarn aus, der auf einer Art Hochbeet thront oder von meinem Garten aus gemessen?
    Wenn ich die Höhe der Mauer von meinen Füßen aus messe, sind es 2,54m, von den Füßen des Nachbarn wohl nur 2m.
    Außerdem galt hier ein Bebauungsplan, nach dem Mauern gar nicht zulässig waren. Muß mich mal erkundigen, ob der noch gilt oder abgeändert wurde. Das fiel mir gerade dazu ein.

    Hi Tina,

    Luise hat Dir super antworten gegeben (und das absolut richtige Vorgehensweise falls Du den Nachbar diesbezüglich nicht ansprechen möchte).

    M.W.n. (bei ein ähnlichen Fall hier vor Ort) ist Höhenmesspunkt das natürliche Geländeverlauf (sprich eine einseitige Aufschüttung wird nicht berücksichtigt).

    LG,
    Mark
     
  • Hallo Mark,

    der Nachbar ist zu keinem Gespräch bereit und läßt eifrig weiter bauen.
    Eigentlich dachte ich ja schon, daß meine Sichtweise richtig ist. Aber, man irrt sich leider auch schnell, deshalb hier meine Frage.
    Egal, wo der Nachbar steht, und wenn er hinter der Mauer einen Thron errichtet, davon wird das Gemäuer auch nicht niedriger.
    Unser und des Nachbarn Garten waren mal auf einer Höhe. Auch einen Meter hinter dem Zaun ist es noch so. Allerdings geht es dann bergauf. Und von dort aus möchte er messen.
    Ich hatte jetzt mehrere Telefonate, bis ich an der richigen Frau angekommen bin:) und soll mit Fotos zu einem Gespräch zum Bauamt kommen. Sie sind bis 15.00 Uhr erreichbar.
    Nun lade ich meinen Akku auf.

    Bis später
    tina1
     
  • Hi Tina,

    dann wünsche ich Dir ein Produktives Gespräch im Bauamt - dranbleiben! Wie schon geschrieben, m.W.n. ist der natürliche Geländeverlauf maßgebend. Interessehalber habe in die Bebauungsplan für mein Ort nachgelesen und bei uns ist Mauer ein absolutes Nogo!

    Ich drück Dir die Daumen daß der Bauamt sofort aktiv wird! (finde es trotzdem schade daß man mit den Nachbar ohne Amt nicht einig wird).

    LG,
    Mark
     
    Hallo Mark,

    für uns gilt ein Bebauungsplan, der schon einige Male nachgebessert wurde. Ursprünglich sollte es gar keine Einfriedungen geben, was dazu geführt hat, daß bei den engen Straßen und vieler Poller das eine oder andere günstig-bzw.ungünstig gelegene Grundstück durch Autofahrer befahren wurde und die Eigentümer immer mal einen Pkw im Blümchenbeet stehen hatten. Dann durften später natürliche Abgrenzungen und noch später Zäune errichtet werden. Mauern, meines Wissens, nicht. Auch meinte die Dame, er bräuchte eine Baugenehmigung.
    Ich habe einen sehr langen Atem, wenn ich im Recht bin.

    LG tina1
     
    Noch mal was zum natürlichen Geländeverlauf.
    Das gesamte Grundstück, auf dem nun 4 Fam.wohnen, war einmal ein Spargelfeld, sprich ein großer Hügel. Jeder von uns hat eingeebnet, als die Gärten gestaltet wurden, sonst würden wir alle hucklig und bucklig wohnen.
    Aber, das ist 16 Jahre her. Seit dieser Zeit ist der Geländeverlauf nicht mehr verändert worden, außer vom Nachbarn hinter uns.
     
    Hi Tina,

    wenn Genehmigung erforderlich ist und nicht vorliegt, dann soll der Bauamt sofort eingreifen (hoffen wir daß er nicht klammheimlich eine Ausnahme zur Bebauungsplan bei der Gemeinde erwirkt hat). Schwarzbau mit nachträgliche Genehmigung gibt es natürlich schon, aber oft genug wird rückgebaut.

    Ich drück Dir die Daumen.

    LG,
    Mark
    PS zwischen mir und meine Nachbarn haben wir keine Einfriedung, finde ich auch gut so.
     
    Dort hinten war mal auf der Hälfte der Grenze eine Hecke aus Koniferen. Da diese in handelsüblichen, zweireihig aufgetürmten Pflanzringen ohne Fundament stand, war sie recht braun. Außerdem kippten die Bäume in unseren Garten.
    Auch ist der Nachbar sehr partyeifrig und feiert mindestens 3x pro Woche mit vielen Bekannten bis in den frühen Morgen. Nun glaubt er, eine Schallschutzwand errichten zu müssen. Eine Laubhecke wäre mir auch lieber. Ich hab dort den Pool und möchte nicht von Gott und der Welt bestaunt;)werden.
     
    Hi Tina,
    Auch ist der Nachbar sehr partyeifrig und feiert mindestens 3x pro Woche mit vielen Bekannten bis in den frühen Morgen. Nun glaubt er, eine Schallschutzwand errichten zu müssen. Eine Laubhecke wäre mir auch lieber.
    Mit den Nachbarn einigen, das Mauer 1-2 Meter auf sein Grundstück und beidseitig bepflanzen nicht möglich??? Ich finde daß reflektierte Schall häufig schlimmer ist als direkte Schall
    Ich hab dort den Pool und möchte nicht von Gott und der Welt bestaunt;)werden.
    nein???:confused: Ich dachte gerade daswegen liegen leichtbekleidete Weibchen am Pool, wohl ein Irrtum meinerseits :grins:

    LG,
    Mark
    der beide Daumen festgedrückt hält.
     
    Hallo Mutts,

    diese Mauer besteht aus vorgefertigten Elementen aus Beton, die in Pfosten mit Nut, eingeschoben werden.
    Am unteren Fuß der "Mauer", also ebenerdig zum Gelände(sein und mein Garten sind ja hier noch gleich hoch) sind zusätzlich L-förmige Betonteile
    http://www.google.de/imgres?imgurl=...258538948566&page=1&ndsp=6&ved=1t:429,r:1,s:0
    festbetoniert worden. Darauf kommt dann das Bauwerk.
    http://www.betonzaun.ws/img/fotogalerie/betonove-ploty/bigs/betonzaun-10.jpg

    Dann kann ich nur sagen:Hurra, die Mauer ist wieder da:rolleyes:
    Wobei, die Aufschüttung ist ja erst hinter der Mauer. Und was geht die mich da bitteschön an? Dort hinten kann er schütten, was er lusgig ist.

    LG tina1
     
    Stört denn diese Mauer Deinen Sat-Empfang? Wenn der Typ sich einigelt und Du Deine Ruhe hat, lass den doch machen. Oder nimmt er Dir die Sonne weg?
     
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