Mauer auf der Gartengrenze

Hallo,

nachdem ich nun einen befreundeten Architekten bemüht habe, steht fest, die Mauer darf so eigentlich nicht sein.
Sie steht auf gleichem Niveau, hüben wie drüben, ist tatsächlich 2,50m hoch und am Mauergrund ist nichts aufgeschüttet worden. Max.15cm Höhendifferenz gab es am rechten Ende.
Das Haus des Nachbarn steht mindestens 3m hinter der Mauer, etwas erhöht. Dort beginnt die Terrasse und wenn der Nachbar diese betritt, dann steht er sozusagen erhöht und die Mauer ist GEFÜHLT ca.2m hoch.
Grundlage ist aber die tatsächliche Höhe und nicht die gefühlte.:d
Mir ist es ein Rätsel, wie man zu dieser Entscheidung, daß alles i.O.ist, kam.
Ich hätte nun eine ganz reelle Chance, dagegen vorzugehen. Nun ist der Nachbar aber dabei, sein nach hinten abschüssiges/ansteigendes Grundstück in der Höhe auszugleichen und läßt tonnenweise Schotter auffüllen.
Wenn ich nun durchsetze, daß die Mauer rückgebaut wird, kann man im Endeffekt aus Nachbars Sicht drüber schauen. Gott möge das verhindern.;)
Ich habe mich nun dazu entschlossen, einen Holzzaun zu setzen, der das Ganze optisch aufwertet. Vielleicht in der Form eines Rancherzauns, nur mit mehr waagerechten Latten oder eine Gitterkonstruktion.
Wenn das Ganze aus Kunststoff, holzähnlich, aber pflegeleicht wäre, dann wäre es noch besser.

LG tina1
 
  • Hallo,

    nur ganz kurz, bin in Eile.
    Das Foto zeigt, wie eng es dort hinten ist. Das Beet zwischen Pool und Mauer ist nur ca.80cm tief.
    Bin heute Abend wieder da.;)

    LG tina1
     

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  • Hallo,

    ich feiere morgen den Tag des Mauerbaus.:(
    Sie ist da, die Mauer auf der (Gargen)grenze.
    Soll sie etwa ein Geschenk meines Nachbarn zu meinem bevorstehenden Geburtstag sein?:rolleyes:Dann kann ich nur sagen, danke, soviel Beton hab ich doch gar nicht verdient.:d

    LG tina1
     

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  • Hallo Tina,
    leider habe ich erst jetzt von Deinen Sorgen gelesen. Als vereidigter Schiedsmann habe ich mit solchen Sachen regelmäßig zu tun. Hier mein Tipp: Suche eine Schiedsperson auf. Welche für Dich zustängig ist erfährst Du von Deiner Gemeinde oder bei Deinem Amtsgericht. Die Schiedspersonen sind dazu da in solchen Fällen den Nachbarschaftsfrieden wiederherzustellen.Eine Beratung ist grundsätzlich kostenlos. Alles Weitere erfährst Du bei Deiner Schiedsperson und hier: bds-sachsen-anhalt.de.
    Leider darf ich Dir, weil ich neu bin, keinen externen Link senden. Aber einfach das www davorsetzen und in die Adresszeile Deines Browsers eingeben.


    Grüße Gregor
     
  • Wow, ich schwanke gerade zwischen Entsetzen und Faszination.
    Ein unglaubliches Bauwerk!!

    Gregors Tipp ist super, geh auf alle Fälle zu einem Schiedsmann. Das kann so nicht rechtens sein.

    Ich drück Dir alle Daumen, dass das Ding wenigstens etwas niedriger wird.

    Grüße
    Schoko
     
    Hallo Schoko,

    hier ist ganz nah, nur über die Straße, eine "Häuschensiedlung", für diese es einen Bebauungsplan gibt. Dieser gilt auch gleichzeitig für unsere 4 Häuser(unseres und die Nachbarn rundum). Da stand ursprünglich drin, daß nur natürliche Einfriedungen genehmigt werden.
    Aber eh die kleinen Heckenpflänzchen eine Chance hatte, zu wachsen, standen den Anwohnern ständig fremde Pkw in den Vorgärten. Die Anwohner haben sich gewehrt und der Bebauungsplan wurde geändert, so daß dann Zäune gebaut werden durften.
    Soviel ich weiß, ist dort nie die Rede von Mauern-und schon gar nicht von solchen Gefängnismauern die Rede gewesen.
    Das Bollwerk mag ja von der Seite des Nachbarn ansehnlich ausschauen, dazu kommt noch, daß sein Garten über 1/2 m aufgeschüttet wurde-natürlich erst nachträglich, sonst wäre das ja zu uns herüber abgerutscht. Und sich nun hinzustellen und zu tröten, das wäre schon immer so, find ich dreist.
    Aber die Rückseite der Mauer ist sogar meinm GG zuviel, und das will was heißen.
    Auf jeden Fall rufe ich die Schiedsstelle wegen eines Termins an.

    LG tina1
     
    Hallo Martina,
    nur so eine Idee: Wenn im Bebauungsplan als Einfriedigung Zäune vorgesehen sind, wird womöglich auch Art und Ausführung dort bestimmt sein. Somit wäre dann gewissermaßen eine "Ortsüblichkeit" festgeschrieben und das träfe auf eine Mauer überhaupt nicht zu. Außerdem braucht man für Mauern ab einer bestimmten Größe eine schriftliche Baugenehmigung. In der Regel müßen die betroffenen Nachbarn dazu Stellung nehmen!

    Grüße Gregor
     
    Hallo,

    auf jeden Fall ist am 6.12. öffentl.Sprechstunde der Schiedsstelle.
    Ob für die Mauer eine Baugenehmigung erforderlich ist, weiß ich nicht. Es ist ja eine Mauer aus Fertigsegmenten, aber von ortsüblich kann man da gar nicht sprechen.
    In unserem Dorf hat sich niemand so eingemauert.
    Bin auf der Suche nach einem Beispielfoto aber auf ganz interessante Gestaltungsmöglichkeiten gestoßen:d.

    LG tina1
     
  • nun, ob eine Mauer aus Fertigteilen oder konventionell erstellt wird, ist nicht so sehr entscheidend, sondern die Höhe und Dicke der Mauer. Sie muß ja auch ein ihrem Gewicht entsprechendes Fundament haben und auch eine dem Winddruck entsprechende Statik aufweisen.
    Schade, dass die Schiedsstellen bei euch so starre Zeiten haben. Hier, in NRW, haben wir Schiedsämter. Das heißt die jeweilige Schiedsperson ist das "Schiedsamt". Wir sind in der Regel, das mag in verschiedenen Kommunen anders sein, immer für unsere Mitmenschen zu sprechen. Wenn es sein muß auch sonntags.
    Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen und wünsche viel Erfolg.
    Grüße Gregor
     
  • Hallo Martina,
    ich kann Dir noch keinen Link senden, weil ich noch zu neu im Forum bin aber ich versuche es mal über eine Pn
    Gregor
     
    Verstehe ich. Habe die PN erhalten.
    Etwas besser ginge es mir wohl, wenn ich nicht auf die Rückseite dieses Knastbaues schauen müßte. Sieht aus wie unfertig und GG hofft ja, da würde noch was verkleidet. Der Meinung bin ich nicht. Auch kann ich dort keine Deko oder ähnliches anbringen. Üppige Bepflanzung läßt der Platz nicht zu und ich will auch so nah am Pool keinen Baum-und Strauchschnitt machen müssen. Der Abtransport des Schnittgutes geht nur über den Pool. Ich will doch keinen Kahn kaufen.:d

    LG tina1
     
    Auf die Stellungnahme des Bauamtes bin ich - und ich glaube nicht nur ich - mal gespannt.
    Nach unserem Nachbarrecht muß eine Sichtschutzwand min. 0,5m von der Grenze entfernt sein und darf 2,00m Höhe, vom Nachbar aus gesehen, nicht überschreiten.

    Bitte halt uns auf dem Laufenden.

    Grüße Gregor
     
    Hallo,

    ich bin auch gespannt.
    Als ich sah, was mir hier blüht, habe ich das Bauamt der Gemeinde angerufen und mir wurde gesagt, ich solle Fotos machen und im Rahmen der Sprechzeiten vorbei kommen. Gerade, als ich im Garten mit dem Fotoapparat zugange war, kamen zwei junge Damen vom Bauamt. Sie sahen sich das Bauwerk an.
    Da war aber die Grenze schon baulich verändert worden und die soll ja der Bezugs/Meßpunkt sein. Der Nachbar hatte die erste waagerechte Reihe der Mauer schon aufbauen lassen-und dann aufgeschottert. Die Damen standen da, wo die neu geschaffene Höhe des Grundstückes ist, und waren der Meinung, es wäre o.k.so. Die ursprüngliche Höhe der gemeinsamen Grenze lag ja viel tiefer.
    Mir wurde nur eingeräumt, mich mit einer Beschwerde an die übergeordnete Stelle, also den Kreis zu wenden.

    LG tina1
     
    Auf die Stellungnahme des Bauamtes bin ich - und ich glaube nicht nur ich - mal gespannt.
    Nach unserem Nachbarrecht muß eine Sichtschutzwand min. 0,5m von der Grenze entfernt sein und darf 2,00m Höhe, vom Nachbar aus gesehen, nicht überschreiten.

    Bitte halt uns auf dem Laufenden.

    Grüße Gregor

    Bei uns darf zwar an die Grenze gebaut werden, auch 2m hoch. Durch das abschüssige Gelände Richtung meines Gartens, steht der Nachbar vor einer Höhe von 2m, ich stehe allerdigs am Fußpukt der Mauer und habe 2,5m über mir.

    LG tina1
     
    kleines Missverständnis, Tina, als Nachbarn meinte ich in diesem Fall Dich.
    Grüße Gregor

    Ach ja, noch etwas: Ich habe mal eine Flurkarte gesehen in der die Höhen eigetragen waren. Wenn das bei Dir auch zutrifft, kannst Du beweisen dass aufgefüllt wurde!
     
    Also, damit alle Mißverständnisse ausgeräumt werden, ich habe es so verstanden, daß ich 2m Höhe über mir dulden muß.
    Zur Flurkarte. Habe nur welche aus der Zeit, wo wir gebaut haben und auch das besagte Haus hinter mir entstanden ist. Dieser ehemalige Eigentümer hat nach dem Bau ganz wenig aufgefüllt. Der jetzige hat das Auffüllen nach den Anfängen des Mauerbaus sozusagen fortgesetzt.
    Nach Meinung des Bauamtes gilt die Höhe bei Beginn der Bauarbeiten. Fakt ist aber, er hat diese Höhe erst geschaffen.
     
    Also, damit alle Mißverständnisse ausgeräumt werden, ich habe es so verstanden, daß ich 2m Höhe über mir dulden muß.
    So habe ich es auch gemeint.

    Zur Flurkarte. Habe nur welche aus der Zeit, wo wir gebaut haben und auch das besagte Haus hinter mir entstanden ist. Dieser ehemalige Eigentümer hat nach dem Bau ganz wenig aufgefüllt. Der jetzige hat das Auffüllen nach den Anfängen des Mauerbaus sozusagen fortgesetzt.
    Nach Meinung des Bauamtes gilt die Höhe bei Beginn der Bauarbeiten. Fakt ist aber, er hat diese Höhe erst geschaffen.
    Vielleicht mag das ja aus Sicht des Bauamtes so sein, aber aus nachbarechtlicher Sicht
    kann das möglicherweise, wenn keine andere Einigung (Schiedsstelle) möglich ist, nur ein Gericht klären. Denn die Bauämter haben das Recht nicht gepachtet!
    Grüße Gregor
     
    Danke dir.
    Die Dame vom Bauamt sagte noch, ich könne mich dann nur über das Nachbarrecht "wehren". Sie dürfe auch nicht beratend tätig werden. Ist mir nun alles klar.
    Ich hatte diesbezüglich auch zuerst beim Ordnungsamt(wo das Schiedsgericht ansässig ist) angerufen, wurde dann zu den Liegenschaften vermittelt und diese widerum stellten mich dann zum Bauamt durch.
    Habe das Gefühl, bei der falschen Behörde gelandet zu sein.
    Jedenfalls geh ich erst mal zur Schiedsstelle.
    Wenn die Sache wieder spruchreif ist, melde ich mich.

    LG tina1
     
    Jau, in diesem Punkt hat die Dame recht, sie darf auf keinen Fall beratend tätig werden, sondern nur Auskunft über sachliche Fakten geben.
    Das habe ich in der Vergangenheit, ich bin ca. 15 Jahre in diesem Bereich tätig, meiner Stadtverwaltung auch erst mal klarmachen müssen.
    Aber auch Schiedspersonen sind Grenzen gesetzt: Wir dürfen keine Rechtsberatung geben, sondern nur aufklärend und vermittelnd tätig werden.Aber die vor den Schiedsämtern/Schiedsstellen - in Sachsen: Friedensrichtern - geschlossenen Vergleiche sind rechtswirksam und stellen einen auf 30 Jahre vollstreckbaren Titel - ähnlich einem Gerichtsurteil - dar.

    Grüße Gregor

    Noch ein kleiner Rat: Wenn Du zur Schiedsstelle möchtest sagst Du am Besten: "Ich möchte einen Antrag auf Streitschlichtung stellen". Dann wirst Du nicht weitergeleitet.
     
    Aber dann kommt ja die Sache gleich in die Gänge. Ich möchte doch aber gern erst mal wissen, ob ich überhaupt im Recht bin und mir das nicht nur einbilde.
     
    Keine Sorge, da kommt nichts in die Gänge was Du nicht willst. Der Schiedsmann muss ja erst mal wissen um was es geht. Da kannst Du dann Dein Anliegen vortragen und seinen Rat einholen. Er muß allerdings völlig unparteiisch sein. Wenn die Unterhaltung für Dich nicht schlüssig ist, kannst Du Bedenkzeit verlangen. Aber wenn Du einen Antrag auf Streitschlichtung stellst, wird er das zu Protokoll nehmen und die Gegenpartei, den Antragsgegner, zur Verhandlung, zu der er Termin bestimmt, laden. In der Verhandlung musst Du zu nichts zustimmen, was Du nicht für richtig erachtest. Die Schiedsperson fällt kein Urteil, sie ist kein Richter, sondern macht nur Vorschläge, sofern ihr euch nicht selbst einigen könnt, wie man die "Kuh vom Eis" kriegt.
    Zu allem weiteren siehe meine PN.

    Grüße Gregor
     
    Hallo,

    nach Information der Bauarbeiter ist die Mauer nun vollendet, obwohl es nicht so aussieht.:(
    Meine Messung ergab nun eine Höhe in den meisten Bereichen von 3m.
    Jetzt bin ich zu keinerlei Entgegenkommen bereit. Zuviel ist zuviel.


    LG tina1
     
    Hallo Martina,

    den Weg kennst Du und Infos hast Du auch. Ich drücke Dir die Daumen, viel Glück und ein dickes Fell.

    Grüße Gregor
     
    Hallo,

    ich feiere morgen den Tag des Mauerbaus.:(
    Sie ist da, die Mauer auf der (Gargen)grenze.
    Soll sie etwa ein Geschenk meines Nachbarn zu meinem bevorstehenden Geburtstag sein?:rolleyes:Dann kann ich nur sagen, danke, soviel Beton hab ich doch gar nicht verdient.:d

    LG tina1

    Hallo,

    hier ist mal die wesentlich niedrige und gefälligere Ansicht von Sicht des Nachbarn aus.
    Leider scheint die Sonne in die Linse, aber ich wollte nicht warten, bis jemand heim ist und noch eine Person oder ein Fahrzeug mit abgelichtet wird.
    LG tina1
     

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    • PIC01178.jpg
      PIC01178.jpg
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    Hallo Tina,

    entscheidend ist, wo die Mauer aus dem Boden tritt bzw. auf dem Boden aufliegt.
    Wenn der Nachbar die Aufschüttung auf seiner Seite der Mauer vorgenommen hat, so dass sie zusätzlich als Stützmauer dient, könnte unter Umständen eine unzulässige Bodenerhöhung vorliegen!
    Wenn also die Mauer auf dem Niveau Deines Grundstücks beginnt, muss auch von da die Höhe gemessen werden.

    Grüße Gregor
     
    Hallo Gregor,

    das ist ja das Problem, welches ich dem Amt klarmachen muß.
    Der frühere Nachbar hat ja den Garten sozusagen schon erhöht(nur nicht soviel wie jetzt), und das nicht mit Erde, sondern auch ganz viel Schotter dazwischen. (Da gab es noch keine Mauer und nichts rutschte ab.) Ich denke, auch wenn man die untersten Stütz-L-Elemente entfernen würde, der Nachbar täte nicht zu uns "herunter" rutschen. "Es ist also ein selbsttragender Garten.":d Auf dem Grundstück ist seit 16 Jahren ein reger Betrieb gewesen, da ist alles dermaßen verdichtet, da rutscht nix mehr.
    Ich habe meine Gartenfotos kürzlich aufgeräumt und wollte einige schlechte Aufnahmen löschen, da bin ich über div.Fotos gestolpert, die deutlich zeigen, daß beide Gärten noch vor dem Mauerbau auf gleicher Höhe lagen.
    Der Nachbar hat zuerst die Stützelemente auf dem Erdboden errichten lassen und dann auf seiner Seite aufgeschottert. Danach kamen erst die eigentlichen Mauerteile.
    Nur dem Bauamt hat er erzählt, es wäre schon aufgeschüttet gewesen, ehe er der Eigentümer des Grundstückes wurde-wofür er ja nichts könne.
    Da kann ich nur sagen, erstunken und erlogen.

    LG tina1
     
    Hallo Tina,

    wenn ich Dich richtig verstehe sieht das so aus wie auf der Skizze, an der ich mich mal versucht habe.
    Dann sind Deine Fotos das Pfund mit dem Du wuchern kannst. Damit wäre der Tatbestand, den Du bemängelst, eindeutig.

    Grüße Gregor
     

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    • Mauer.jpg
      Mauer.jpg
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    Meine herren Tina

    da bist da aber wieder mit Scheyyyy Nachbarn gesegnet.
    Auf der Mauer fehlt nur noch der Stacheldraht... .

    Ich drück dir die Daumen, das geht ja GAR nicht. Aber sowas von !!!
    LG Muecke1401
     
    Hallo,

    hier sind mal zum Verständnis ein paar alte und neue Aufnahmen.
    Der Grenzverlauf ist von links nach rechts ganz leicht ansteigend.
    Außerdem, wohl aber völlig unwichtig, steigt das Grundstück des Nachbarn von der Länge der gemeinsamen Grenze zum hinteren Rest seines Gartens ebenfalls an.
    Linker Gartenteil jetzt und vorher
    PIC01135.jpg PIC00800.JPG
    Grenze1.jpg Grenze2.jpg
    Mittlerer Gartenteil jetzt und vorher
    PIC01136.jpg Pflanzkübel2.jpg
    Rechter Gartenteil jetzt und vorher
    Mauer1.jpg Pflanzkübel.jpg

    Nun noch etwas zu der Skizze von Gregor.
    Diese Pflanzkübel standen auf der Ebene der Gartengrenze, links einreihig, im Verlauf nach rechts, dann zweireihig übereinander.
    Ein Kübel hat eine Höhe von 19cm, zwei Reihen demnach 38cm. Hinter diesen Dingern war die Erde des Nachbarsgartens nicht so hoch, wie die Oberkante der Kübel. Dies behauptet der Nachbar aber jetzt.
    Dazu kommt, daß dieses L-Element 60cm hoch ist,also schon höher als 2 Kübel übereinander.
    Diese L-Stützen sollen, seiner Aussage nach, nur die entfernten Pflanzkübel ersetzen. Leider sind sie viel höher.

    LG tina1
     
    Hallo Tina,

    wenn ich Dich richtig verstehe sieht das so aus wie auf der Skizze, an der ich mich mal versucht habe.
    Dann sind Deine Fotos das Pfund mit dem Du wuchern kannst. Damit wäre der Tatbestand, den Du bemängelst, eindeutig.

    Grüße Gregor

    Nicht ganz richtig. Diese L-Stützen stehen schon auf der ehemaligen Erhöhung.
    Ehemalige Erhöhung 40cm+L-Stützenhöhe 60cm+2m Gemäuer=3m
     
    Das ist ja noch schlimmer. Fakt ist, ich betonte es schon einmal, dass die Mauerhöhe von Deinem Grundstücksniveau, dort wo das Fundament ist, gemessen werden muß. Was der Nachbar hinter dieser Mauer, auf seinem Grundstück, auffüllt ist unerheblich! Sonst könnte er ja rein theoretisch eine 10m hohe Mauer setzen, 8m dahinter auffüllen und sagen: "Von hier aus ist die Mauer nur 2m hoch". Das wäre hirnrissig, geschmeichelt ausgedrückt.
    Ich persönlich schätze Deine Erfolgsaussichten sehr hoch ein.

    Grüße Gregor
     
    Ich höre noch die Dame vom Bauamt sagen:" Wenn er aber nun hier steht(meinte damit den aufgeschütteten Terassenbuckel, der noch höher liegt-allerdings auch fast 3m weit in seinem Garten), dann ist die Mauer 2m hoch." Nein, sagte ich, sie ist 3m hoch, aber von seiner Terrasse aus GEFÜHLTE 2m hoch, aber hier ginge es wohl nicht um Gefühle.
    Ich hatte mal beim Gespräch kürzlich gefragt, was sie eigentlich für eine Ausbildung habe. Sie ist Verwaltungsfinanzökonom.
    Kein Wunder..........

    LG tina1
     
    ............Sie ist Verwaltungsfinanzökonom.
    Kein Wunder..........

    LG tina1
    Wow mensch ey, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, Verwaltungsfinanzökonom Übrigens ist das diskriminierend weil das eine Frau weiblichen Geschlechts ist, müsste es heißen :VerwaltungsfinanzökonomIn:grins:

    Grüße Gregor
     
    ohhh mannnn , dieses Durcheinander wegen einem solchen Teil kriegt auch nur Deutschland hin

    Das ganze sieht aber ziemlich Mauerig aus ! Einfriedung ?? sooo hoch und stabil ???

    wie war das mit Bürokratie ? da bekommen wir den Nobelpreis drin- echt unschlagbar....
     
    Tina, nochmal, es ist keine Mauer! Baurechtlich ist es eine Einfriedung, da sie jederzeit wie ein Holzsichtschutzzaun zurückgebaut werden könnte.

    Ich bin zwar nicht Tono und jann nur aus dem Bauchgefühl heraus was sagen, aber ich schätze mal:
    Das heißt, alles was Dir gegen die Errichtung dieses Gefängnisanblicks helfen kann, ist nicht das Baurecht, sondern das Nachbarschaftsrecht und wie die "Einfriedung" bei Euch seitens der Gemeinde zugelassen ist. Die Aufschüttung des Nachbargrundstücks selbst ist wieder eine andere Baustelle, die davon nachbarschaftsrechtlich unabhängig zu betrachten ist.

    Mutts

    Ich bin ja nur bei der Baudame gelandet, weil ich zuerst mal tel.Kontakt gesucht hatte, und zwar beim Ordnungsamt, welche ja über das Nachbarrecht wachen.
    Da hat man mich sofort mit dem Amt für Liegenschaften verbunden, die wollten auch nicht zuständig sein und schwupps hatte ich die Baudame am Telefon. Die bestellte mich dann gleich in die Amtsstube.
    Klar, das Nachbarrecht ist zuständig.
    Das sagt, Aufschüttungen gehen gar nicht und ortsüblich ist dieses Grenzdingsda auch nicht. Erlaubt wäre ein Zaun, 2m hoch. Und ein Zaun ist das nun mal nicht, auch wenn der Nachbar noch so strampelt.

    LG tina1
     
    Das ist ein Betonzaun und ist baurechtlich keine Mauer ... ;) ... der gilt als Sichtschutzzaun wie die Holzsichtschutzzäune auch. Die Elemente sind zwischen Pfosten eingeschoben und außer den Pfosten ist da auch kein Fundament nötig.
    Was der Nachbar mit der Aufschüttung und den L-Steinen zusätzlich gemacht hat, hat damit zunächst mal nichts zu tun.
    Das heißt aber nun nicht a priori, daß das Monstrum in dieser Form so aufgestellt werden hätte dürfen. Aber vor dem Bauamt/Schiedsmann oder vor wem auch immer hat der Nachbar recht, wenn er sagt, es sei keine Mauer, sondern eine Einfriedung ...

    Mutts

    Hallo Mutts,

    ich bin seit ca. 15 Jahren als Schiedsmann tätig, kenne mich mit dieser Materie also bestens aus. Hier muß ich Dir widersprechen. Ob "Mauer" oder "Einfriedigung" spielt absolut keine Rolle. Eine Einfriedigung kann eine Mauer und eine Mauer kann eine Einfriedigung sein. Punkt! Entscheidend ist nur die Höhe mit der der Nachbar gestört resp. beeinträchtigt wird. Das Gleiche gilt für "Sichtschutzzäune". Das wird im Nachbarrecht der Bundesländer geregelt. Das Nachbarrecht steht in solchen Fällen über dem Baurecht! Im Zweifel entscheiden die Gerichte.

    Grüße Gregor
     
    Es stimmt, eine Mauer kann eine Einfriedung sein, aber ein Betonzaun ist deshalb noch lange keine Mauer ... ein "ortsüblicher" Zaun mit Maßen, die dem Nachbarschaftsrecht entsprechen, braucht keine Baugenehmigung - zumindest in Mutts' Stadt, eine Mauer schon.

    Aber ansonsten, wie bereits erwähnt, bin ich kein Rechtsverdreher, vielleicht weißt Du als Experte da besser Bescheid und dann lasse ich mich korrigieren.

    Mutts

    Ja Mutts,

    es geht gar nicht darum ob Mauer, Zaun oder was weiß ich, sondern lediglich um die Höhe. Und von "Ortsüblichkeit" kann hier absolut keine Rede sein. Außerdem müßte eine Ortsüblichkeit im Bebauungsplan festgeschrieben sein. Hier geht es auch nicht um die Baugenehmigung. Ob die notwendig ist, richtet sich nur nach dem Bauvorhaben selbst.

    Noch was, aber bitte mit einem Augenzwinkern;): Ich bin kein "Rechtsverdreher" sondern "Schlichter". Wir haben die Aufgabe - ehrenamtlich aber trotzdem rechtsgültig und einklagbar versteht sich - den Nachbarschaftsstreit zu beenden.
    Das Moto der Schiedspersonen (in Sachsen heißen wir Friedensrichter) im gesammten Bundesgebiet lautet
    "Schlichten statt Richten"

    Grüße Gregor
     
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