Kann der Pachtvertrag einfach so gekündigt werden?

excession

Neuling
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Hallo Ihr Lieben,

jetzt ist es also auch bei uns endlich soweit: Es gibt den berühmten Streit über den Gartenzaun...:(

Zur Geschichte: Vor drei Jahren haben wir mit einer befreundeten Familie zusammen einen Kleingarten gepachtet, was bisher in unseren Augen ganz gut lief. (Zumindest hatten wir nach unserem Pachtvertrag auf Probe, gibt es so etwas überhaupt?, na ja, keine Probleme mit der Verlängerung).

Die Erfolge im Garten stimmen auch, die Staudenbeete wachsen so langsam, wir fühlen uns richtig wohl.

Letzte Woche kam dann aber ein Brief vom Vorstand, welcher beinhaltete, dass uns der Pachtvertrag gekündigt wird, wenn wir folgende Auflagen nicht erfüllen:

- mind. 1/3 ERKENNBARE Anbaufläche
- Entfernen von Unkräutern und Wildwuchs

Hm, da stand ich erst mal dumm da, Anbaufläche (als abgegrenzte Beete; Obstbäume, Beerensträucher, rankend...) dürften wir so ziemlich mehr als die Hälfte haben und was die Unkräuter und den Wildwuchs anbelangt:

Ich kaufe ab und an gerne bei VERN und ähnlichen ein, die haben nun mal nicht so die "Standardgartenpflanzen", aber ob das als Unkraut zu bezeichnen ist?:confused:

Gut, unser Garten ist nicht wie der vom Nachbarn, welcher mir erklärt, dass man die Rhizome vom Giersch am besten mit der Lupe sucht, sprich, er ist nicht mit der Nagelschere getrimmt, aber wie ein verwahrloster Garten sieht er definitiv nicht aus!! (Haben aber inzwischen insgesamt vier KInder, da sammele ich nicht jeden Grashalm einzeln auf);)

Na ja, der Wind wird wohl wahrscheinlich vom besagten Nachbarn wehen, dem mit den hübschen Koniferen im Garten :rolleyes:, aber was mich bewegt:

Kann der Pachtvertrag einfach so gekündigt werden?

Die Anbaufläche stimmt ja (habe schon ausgemessen, nur noch nicht richtig ausgerechnet) und verwahrlost ist unser Garten auch nicht!!! Und nur weil wir nicht dem üblichen Klientel entsprechen...

Werde mir morgen noch einmal das Bundeskleingartengesetz besorgen und unsere Satzung studieren, hoffe, ich kann dann entsprechend reagieren...

Sorry für das lange Posting zu einer kurzen Frage, bin aber im Moment etwas gefrustet, weil man solche Geschichten doch auch mal im persönlichen Gespräch klären könnte, zumal der Vorstand uns ständig über den Weg läuft...

Na ja, danke für's zuhören, vielleicht hat ja einer eine Antwort auf meine Frage.

LG, Daniela.
 
  • bolban

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    Ich habe einen Freund, der hat sich auch in sowas eingepachtet, es wäre für mich die Hölle auf Erden. Rasen mähen ist erst ab 17 - 19 Uhr erlaubt und selbst wenn man es auch in der Zeit macht, so schreit der Nachbar von 2 Parzellen weiter trotzdem beim Abstellen des Motors laut "na endlich!!". Die Verbotsliste
    in der Satzung ist an Kleinkariertheit wirklich nicht zu unterbieten.
      • Übernachten in der Hütte streng verboten
      • Bier ist im Vereinsheim zu kaufen
      • Der Heckenschnitt hat auf eine Höhe von 120-150cm geführt zu werden
      • etc etc etc

        • Ballspiele generell verboten
        • ...ebenso 2-Takter-Maschinen





      Und jeder ist von Beruf Polizist wie es scheint. Ich habe das immer für ein Gerücht gehalten, dass die Deutschen so sind, bzw viele, aber es stimmt definitiv. Eine Schande find ich. Wenn Dir Dein Vorstand kündigen will, dann hole Dir einen Gärtner, der Dir "amtlich" bestätigt, dass bei Dir alles den Rules entsprechend aufgebaut ist. Ein Foto wäre nicht schlcht, magst uns eins schenken?Ansonsten zieh aus und hol Dir sowas was ich mir auch mit einem Kumpel (fast) organisiert habe. Sprich, so eine eingefriedete Streuobstwiese im Ländlichen, mit kleiner Hütte drauf.

      lg
     
    Zuletzt bearbeitet:

    karlh

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    Hallo Daniela,

    ich war selbst mal Mitglied in einem Gartenverein. Ich kenne die Vorgehensweise so nicht, zumal mehrere Kinder da sind. In der Regel müßte der Vorstand vorab eine nachweisbare Kündigung angedroht haben. Wenn nicht, liegt bestimmt ein Verfahrensfehler vor. Es gibt doch bestimmt noch sowas wie ein Stadt- oder Kreisvorstand, eine höhere Instanz also. Dahin würde ich mich wenden. Es wäre ratsam, vorher der Gartenvorstand zu konsultieren. Vielleicht kannst du auch einige Zugeständnisse machen. Mit ein bischen Diplomatie dürfte die Sache zu retten sein. Schließlich gibt es fast mehr Gärten als Gartenfreunde. :D

    Viele Grüße

    Karl-Heinz
     
  • lostcontrol

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    Kann der Pachtvertrag einfach so gekündigt werden?
    [...]
    Werde mir morgen noch einmal das Bundeskleingartengesetz besorgen und unsere Satzung studieren, hoffe, ich kann dann entsprechend reagieren...
    bestimmt gibt's für eure kleingartenkolonie auch 'ne entsprechende satzung, oder? die müsstest du dann mit dem pachtvertrag unterschrieben haben...
    die würde ich zu allererst mal gründlich studieren, denn vermutlich stimmt sie nicht mit dem bundeskleingartengesetz überein.

    das problem:
    sogar wohnungs-mietverträge können gekündigt werden, wenn man sich nicht an die hausordnung hält, weil das verständlicherweise als vertragsbruch gilt.

    und dann solltest du nachweisen, dass die vorwürfe nicht stimmen - ansonsten wirst du wohl nicht viel machen können.
     
  • Zero

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    Hallo Daniela,

    habe die eigene Erfahrung machen müssen, das der Verpächter - in diesem Fall die Stadt - so ziemlich alles kann. Die sitzen sowieso am längeren Hebel.

    Gut, bei meinem Fall hatten sie absolut recht. Aber was ich für Auflagen bekommen habe, wie der Garten auch zu verlassen/abzugeben sei.

    Selbst das sogenannte Gewohnheitsrecht, da z. B. die riesengroße Gartenhütte schon bestimmt 20 Jahre so da stand und nie und niemanden störte, mußte abgerissen werden. Die war sogar noch vom vorherigen Pächter - damals mein Vater. Der Pachtvertrag war somit fast 30 Jahre alt. So weiter und so weiter. Hatte mich viel Geld gekostet.


    Evtl. würde ich mit einem Mitglied des Gartenvorstandes mal eine Kurzbesichtigung machen und mit diesem besprechen, was man evtl. konkret ändern müßte um die Bedingungen zu erfüllen.
    Vielleicht ist dann im Nachhinein gar nicht so viel mehr als Gemüsebeet anzulegen und öfters mal Rasenmähen angesagt.
    Außerdem hast Du doch bestimmt auch eine Frist gesetzt bekommen; danach sollte eigentlich ein Besichtigungstermin anstehen um zu prüfen, ob was getan wurde. Wenn die Auflage nicht erfüllt ist, gibt es eine weitere Frist und wieder Besichtigungstermin. Ab wann die dann endgültig kündigen dürfen, weiss ich aber leider gar nicht.
    Denke, das dürfte sich aber auch hinziehen, da man jetzt im Herbst eigentlich alles abgeerntet hat und nicht mehr viele Gemüsepflanzen setzen kann.

    LG Karin
     
    B

    barisana

    Guest
    ich war selbst jahrelang in einem kleingärtnerverein und auch einige jahre im vorstand. "einfach so" wird niemand gekündigt. und das schreiben ist ja auch keine kündigung, sondern eine abmahnung. ich vermute, dass die auch zu recht besteht. in einem verein muss man sich halt an die satzung halten, die man mit der übernahme des gartens bzw. mitgliedschaft erhalten hat. leider macht sich kaum jemand die mühe, diese satzung auch genau zu studieren. diese satzungen werden in übereinkunft mit dem bundeskleingartengesetz verfasst. man darf seinen garten nun mal nicht verunkrauten lassen. inwieweit ein garten vernachlässigt oder gepflegt ist, darüber gehen oft die meinungen auseinander. und die aufteilung 1/3 anbaufläche, 1/3 ziergarten und 1/3 gartenhütte, ist die regel.
    wahrscheinlich vom besagten Nachbarn wehen, dem mit den hübschen Koniferen im Garten
    koniferen sind bz. waren im kleingarten nicht erlaubt. ich musste sie bei aufgabe des gartens alle entfernen. obs heute noch so ist??
    Vor drei Jahren haben wir mit einer befreundeten Familie zusammen einen Kleingarten gepachtet,
    also zwei familien teilen sich den garten?
    wenns so ist, müsste doch euch allen leicht fallen, den garten entsprechend zu bewirtschaften. da packt jeder an, und das unkraut ist weg.

    ausserdem gibt es obmänner, die für solche fälle zuständig sind. an sie kann man sich bei schwierigkeiten zwischen pächter und vorstand wenden. die nächste institution ist der zuständige kreisverband der kleingärtner. da gibt es meines wissens eine schiedsstelle. wir hatten in unserem verein eine eigene schiedsstelle. bin der meinung, man kann das auch mit hilfe des obmannes (oder der schiedsmänner) beim vorstand klären. für was hat man einen mund zum reden. man muss nur wollen.
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • excession

    Neuling
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    Hallo an alle zusammen,

    danke für Eure Antworten!

    Inzwischen habe ich mich mit der Satzung und dem Bundeskleingartengesetz auseinandergesetzt und werde diese Woche mit dem Vorstand noch einmal sprechen.

    1. Werden wir auf die Abmahnung schriftlich reagieren

    2. uns nach einem Fachberater oder eben Obmann umschauen und

    3. unseren Garten wie bisher bewirtschaften (die 1/3 Geschichte war und ist uns durchaus bewußt, und wird bei uns definitiv, habe ich nachgerechnet!!, auch eingehalten)

    Über die Unkrautgeschichte kann man sich durchaus streiten (je nachdem, ob man der Nagelscherentyp ist ode eben nicht :rolleyes:), aber die Verwahrlosung unseres Gartens lasse ich definitiv nicht auf uns sitzen.

    Das Ärgerlichste an der Geschichte ist eben nur, dass wir den Leuten vom Vorstand sehr oft begegnen, und dort nie auch nur ein Wort an uns gerichtet wurde.
    Im Gegenteil, bei einer Nachfrage unsererseits, wie wir uns denn in der Sparte machen würden, hieß es nur; "Bestens, super, alles kein Problem" und da sah unser Garten genauso wie jetzt aus!!"

    Meine Reaktion darauf ist eben, diese Woche direkt zum Vorstand zu gehen und mit ihm evt, strittige Punkte zu klären, manchmal hat man eben nur unterschiedliche Ansichten.

    Ich befürchte halt nur, dass unser Kleingartenverein dem Klischeeverein entspricht...:(

    Trotzdem Euch noch mal vielen Dank,

    Daniela.

    P.S:: Bei Gelegenheit gibt es auch noch mal Bilder von unserer "Unkrautwüste" ;-)
     

    Hibiscus

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    Hallo Daniela,

    habe gerade mit großem Interesse deinen Beitrag gelesen, da ich gerade gestern von einem Bekannten, der auch einen Kleingarten besitzt, gehört habe, dass er u.a. wegen täglichem Grillen eine Abmahnung bekommen hat. Die letzten 4 Wochen waren bei uns sehr warm u. schön und da hat er am Wochenende samstags u. sonntags gegrillt????? Bei ihm ist es auch so, dass der direkte Nachbar den Stein ins Rollen gebracht hat. Da frag ich mich auch, warum redet man nicht miteinander??? Der besagte Nachbar war nämlich auch immer ganz freundlich - bis zum Abmahnung....
    Da bin ich froh, dass wir den Garten direkt am Haus haben. Ihr tut mir echt leid mit euren "freundlichen" Nachbarn. Kopf hoch!
    Liebe Grüße
    hibiscus
     

    Stupsi

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    Hallo Daniela,

    sehe es auch als Abmahnung nicht als Kündigung.
    Setzt Dich mit dem Vorstand in Verbindung und bitte um einen Begehungstermin damit Du in Ruhe mit denen reden kannst und direkt Vor Ort -also in Deinem Garten- abklären kannst was sie stört bzw. welche Auflagen Du angeblich nicht einhälst.
    Dabei kannst Du ja auch klären was bei Dir wirklich zum Unkraut gehört und was nicht.
    Soweit ich weiß gehen die Vorstandsmitglieder ab und zu durch die Anlage und begutachten vom Zaun aus wie gepflegt die Gärten sind und ob die Auflagen eingehalten werden.
    Vielleicht ist da einiges als Unkraut eingestuft worden was keins ist.

    Zu der 1/3 Anbaufläche zählt Gemüse und Pflanzen aber auch die Obstbäume.
    Wenns zu wenig ist legst Du ebend noch ein Blumenbeet an.

    LG Stupsi
     

    scheinfeld

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    Haben ebenfalls einen Kleingarten gepachtet.
    Der Vorstand geht (mit Ankündigung) 2x pro Jahr durch alle Gärten .
    Ist nach Meinung des Vorstandes etwas nicht in Ordnung-das kann Gartenpflege aber auch Zustand der Pflanzen/Gartenhütte sein-wird eine schriftliche Abmahnung erteilt mit der Frist der Erledigung(4 Wochen).
    Im schlimmsten Fall wird die Nutzung des Gartens ab November aberkannt.
    Es gibt in unserer Anlage so einen Garten,dessen Nutzer seit März in Spanien lebt und dementsprechend sieht auch der Garten aus-das ist für mich absolut nachvollziehbar.
    Ansonsten würde ich auch das Gespräch suchen.
    Sigi
     
  • P

    Petrasui

    Guest
    wegen täglichem Grillen eine Abmahnung bekommen hat. Die letzten 4 Wochen waren bei uns sehr warm u. schön und da hat er am Wochenende samstags u. sonntags gegrillt

    Nun da kommt es natürlich darauf an WIE jemand grilliert ;)

    Da wir in unserem Verein viele intern. Pächter haben welche immer wieder mal z.B. Spanferkel machen , musste auch da schon abgemahnt werden.
    Denn es ist eine enorme Rauchentwicklung und dazu teilweise ein unerhörter Gestank.

    Das es Regelungen gibt finde ich sehr gut , abe auch bei uns gibt es solche welche seit 10 jahren den Garten haben aber noch nie die Statuten anschauten.
    Dann aber empört tun wenn man reklamiert.

    -Familiengärten heissen nicht das die Kinder tun und lassen können was sie wollen. Auch andere wollen mal etwas Ruhe und keine abgebrochenen Rosen von einem Fussball.Auch lautes Geschrei muss nicht sein , sowie laute Musik.
    - Rasenmähen kann man gut zu festen Zeiten.
    - das Verbrennen zu geordneten Zeiten dient auch dem Klima und der Natur. Vor allem WAS verbrannt wird.
    - Hunde sind an der leine zu halten , denn nicht jeder möchte Hundesch....im garten
    - Diebstähle aus anderen Gärten finde ich sowieso das letzte und wenn es nur eine Himbeere ist :mad:
    leider halten

    Also excession würde auch das Gespräch suchen und abklären.
     
  • Zimtstange

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    Ich lese mit Interesse, obwohl ich selber in keinem Gartenverein bin und mich verwundert die regel 1/3 Gemüsebeet, 1/3 Blumenbeet. Angenommen ich habe einen sehr schön gepflegten Garten alá Manikürscherre, aber kein Gemüse, kann mir der Vorstand vorschreiben, dass ich Gemüse anbauen muss? Ich finde das bisschen übertrieben. Wenn ich den Garten vernachlässigen würde, könnte ich das verstehen, aber genau Vorschriften wie groß welche Anbaufläche zu sein hat geht gegen mein Gefühl von Selbstbestimmung und Privatsphäre.
     

    lostcontrol

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    ... aber genau Vorschriften wie groß welche Anbaufläche zu sein hat geht gegen mein Gefühl von Selbstbestimmung und Privatsphäre.
    naja, so ist das nun mal in kleingartenvereinen etc. - da gibt's halt 'ne spezielle satzung, die du mit dem pachtvertrag unterschreibst.
    wenn du das nicht willst, darfst du dort nicht pachten...

    apropos pachten - hat zufällig jemand 'ne idee wieviel pacht man für einen garten verlangen kann und wo bzw. wie man da am besten inseriert?
     
    B

    barisana

    Guest
    kann mir der Vorstand vorschreiben, dass ich Gemüse anbauen muss? Ich finde das bisschen übertrieben.
    ja, er kann. schliesslich soll ein kleingarten kein reiner ziergarten sein. wem das nicht zusagt, der darf halt keinem kleingärtnerverein beitreten.
    viele vereine (daruntrt auch unserer) sehen das aber nicht so eng mit der 3x 1/3 aufteilung. es wird nicht mit dem zollstock durch die gärten gegangen.
    eine mindestfläche für obst und gemüse sollte schon da sein. ausserdem dürfen die gartenhütten nur eine bestimmte grösse haben.
    interessiert man sich für einen vereinsgarten, muss man einem kleingärtnerverein beitreten. die gibt es fast in jeder kleinstadt bzw. vorort der städte. bei uns wird man als mitglied auf die warteliste für einen freiwerdenden garten gesetzt. die ablösesumme legt eine kommission fest. extra pacht ist keine zu zahlen, jedoch ein jährlicher mitgliedsbeitrag. als aktives mitglied (mit garten) muss man einen höheren beitrag zahlen.
    sonst gibt es die möglichkeit, privat einen garten zu pachten. die pacht dürfte aber um einiges höher sein, als bei einem verein. dafür kann man anbauen, was man will. am besten in der ortlichen zeitung inserieren. oder einen aushang in div. schaufenstern örtlicher geschäfte anbringen.
     

    Zimtstange

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    Sind Schräbergärten auch Gartenvereine? Weil da sieht man so einiges, LOL. Manche Leute züchten statt Gemüse Gartenzwerge. *g*
     

    karlh

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    Hallo,

    man muss hier unterscheiden zwischen Gärten in Vereinen nach der Bundeskleingartensatzung und Gärten in sonstigen Vereinen. Im ersten ist vieles geregelt, u.a. auch die Pacht. Es gibt eine ganze Menge von Kleingärtnern, die gern Obst und Gemüse anbauen, weils einfach auch Spass macht was zu ernten. Da ist die 1/3-Regelung kein Problem.
    In den sonstigen Vereinen besteht relative Freiheit, meist sind das Wochendanlagen und nicht so stadtnah. Es gibt in beiden Gruppen Vor- und Nachteile.

    Nun kann jeder da pachten, wo er möchte.

    Viele Grüße

    Karl-Heinz
     

    lostcontrol

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    sonst gibt es die möglichkeit, privat einen garten zu pachten. die pacht dürfte aber um einiges höher sein, als bei einem verein. dafür kann man anbauen, was man will. am besten in der ortlichen zeitung inserieren. oder einen aushang in div. schaufenstern örtlicher geschäfte anbringen.
    barisana, hast du 'ne idee wie hoch so 'ne pacht normalerweise liegt?
    mein vaddr nölt regelmässig davon, seinen garten verkaufen zu wollen (was ich ihm ebenso regelmässig ausrede und darauf verweise, dass allerhöchstens verpachten in frage kommt).
    problem (oder vorteil?) dabei: der garten liegt in einem landschaftsschutzgebiet, ergo kein strom- und kein wasseranschluss. dafür aber sehr schön und robust angelegt mit gemauertem häusle.
     
    B

    barisana

    Guest
    aus winipedia:
    Der Kleingarten, auch Schrebergarten, Heimgarten, Familiengarten (bes. in der Schweiz), Bünt/Pünt/Beunde (südd., schweiz.), oder Parzelle, bezeichnet ein eingezäuntes Stück Land als Garten, insbesondere eine Anlage von Grundstücken, die von Vereinen (Kleingärtnervereinen, Kleingartenvereinen, ostdeutsch auch Gartensparte) verwaltet und günstig an Mitglieder (abwertend auch Laubenpieper) verpachtet werden.
    jetzige pachtpreise weiss ich leider z.zt. nicht. können aber enorm voneinander abweichen. kenne aber leute, die einen garten gepachtet haben, die frage ich mal.
    wie schon gesagt, gibt es bei uns keine pacht, da das grundstück für die gärten von der stadt maintal kostenlos dem verein zur verfügung gestellt wurde. sicher gibt es noch mehr vereine mit der gleichen regelung.
    @ karlh
    " sonstige Vereine" was sollen das für welche sein?
    ich kenne noch obst- und gartenbauvereine. gibts einen bei uns. bestehen aber überwiegend aus obstwiesen.

    @ lostcontrol
    dein vater kann seinen garten nur verkaufen (oder verpachten), wenn ihm der grund und boden auch gehört. ohne strom und fl.wasser wird das aber schwierig. kommt auch auf die grösse des gartens an.
     

    lostcontrol

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    dein vater kann seinen garten nur verkaufen (oder verpachten), wenn ihm der grund und boden auch gehört. ohne strom und fl.wasser wird das aber schwierig. kommt auch auf die grösse des gartens an.
    *lach* - natürlich gehört uns der garten, sonst würde sich die frage ja garnicht stellen.
    hier sind fast alle derartigen gärten ohne strom und wasser, ist ja klar, liegt ja ausserhalb der stadt (zudem im landschaftsschutzgebiet). grösse ist ca. 1.100qm. mit häuschen wohlgemerkt, dürfte man heute so garnicht mehr, auch umzäunt, was hier mittlerweile streng verboten ist.
     

    Mo9

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    Wolke9 !
    ...aber sorry, wenn ich das hier so lese, verstehe ich nicht, warum so ein Vertrag unterschrieben wurde..

    Mir muß vorher klar sein, das es dort Regeln gibt, die aber auch schon mal von der Nutzung aus unterschiedlich gehand habt werden, so gibt's da z.B. Schrebergärten, bei denen einige von vorne herein sagen, 2/3 Nutzgarten mit Obstbäumen und der Rest für's Gartenhäuschen oder Ruhezone....

    Das ist alles eine Frage der vorherigen suche... Ich muß wissen was ich will und gehe dem entsprechend vor.

    Mo, die euch aber Glück wünscht!:cool:
     
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