Hallo Ihr Lieben,
jetzt ist es also auch bei uns endlich soweit: Es gibt den berühmten Streit über den Gartenzaun...
Zur Geschichte: Vor drei Jahren haben wir mit einer befreundeten Familie zusammen einen Kleingarten gepachtet, was bisher in unseren Augen ganz gut lief. (Zumindest hatten wir nach unserem Pachtvertrag auf Probe, gibt es so etwas überhaupt?, na ja, keine Probleme mit der Verlängerung).
Die Erfolge im Garten stimmen auch, die Staudenbeete wachsen so langsam, wir fühlen uns richtig wohl.
Letzte Woche kam dann aber ein Brief vom Vorstand, welcher beinhaltete, dass uns der Pachtvertrag gekündigt wird, wenn wir folgende Auflagen nicht erfüllen:
- mind. 1/3 ERKENNBARE Anbaufläche
- Entfernen von Unkräutern und Wildwuchs
Hm, da stand ich erst mal dumm da, Anbaufläche (als abgegrenzte Beete; Obstbäume, Beerensträucher, rankend...) dürften wir so ziemlich mehr als die Hälfte haben und was die Unkräuter und den Wildwuchs anbelangt:
Ich kaufe ab und an gerne bei VERN und ähnlichen ein, die haben nun mal nicht so die "Standardgartenpflanzen", aber ob das als Unkraut zu bezeichnen ist?
Gut, unser Garten ist nicht wie der vom Nachbarn, welcher mir erklärt, dass man die Rhizome vom Giersch am besten mit der Lupe sucht, sprich, er ist nicht mit der Nagelschere getrimmt, aber wie ein verwahrloster Garten sieht er definitiv nicht aus!! (Haben aber inzwischen insgesamt vier KInder, da sammele ich nicht jeden Grashalm einzeln auf)
Na ja, der Wind wird wohl wahrscheinlich vom besagten Nachbarn wehen, dem mit den hübschen Koniferen im Garten , aber was mich bewegt:
Kann der Pachtvertrag einfach so gekündigt werden?
Die Anbaufläche stimmt ja (habe schon ausgemessen, nur noch nicht richtig ausgerechnet) und verwahrlost ist unser Garten auch nicht!!! Und nur weil wir nicht dem üblichen Klientel entsprechen...
Werde mir morgen noch einmal das Bundeskleingartengesetz besorgen und unsere Satzung studieren, hoffe, ich kann dann entsprechend reagieren...
Sorry für das lange Posting zu einer kurzen Frage, bin aber im Moment etwas gefrustet, weil man solche Geschichten doch auch mal im persönlichen Gespräch klären könnte, zumal der Vorstand uns ständig über den Weg läuft...
Na ja, danke für's zuhören, vielleicht hat ja einer eine Antwort auf meine Frage.
LG, Daniela.
jetzt ist es also auch bei uns endlich soweit: Es gibt den berühmten Streit über den Gartenzaun...
Zur Geschichte: Vor drei Jahren haben wir mit einer befreundeten Familie zusammen einen Kleingarten gepachtet, was bisher in unseren Augen ganz gut lief. (Zumindest hatten wir nach unserem Pachtvertrag auf Probe, gibt es so etwas überhaupt?, na ja, keine Probleme mit der Verlängerung).
Die Erfolge im Garten stimmen auch, die Staudenbeete wachsen so langsam, wir fühlen uns richtig wohl.
Letzte Woche kam dann aber ein Brief vom Vorstand, welcher beinhaltete, dass uns der Pachtvertrag gekündigt wird, wenn wir folgende Auflagen nicht erfüllen:
- mind. 1/3 ERKENNBARE Anbaufläche
- Entfernen von Unkräutern und Wildwuchs
Hm, da stand ich erst mal dumm da, Anbaufläche (als abgegrenzte Beete; Obstbäume, Beerensträucher, rankend...) dürften wir so ziemlich mehr als die Hälfte haben und was die Unkräuter und den Wildwuchs anbelangt:
Ich kaufe ab und an gerne bei VERN und ähnlichen ein, die haben nun mal nicht so die "Standardgartenpflanzen", aber ob das als Unkraut zu bezeichnen ist?
Gut, unser Garten ist nicht wie der vom Nachbarn, welcher mir erklärt, dass man die Rhizome vom Giersch am besten mit der Lupe sucht, sprich, er ist nicht mit der Nagelschere getrimmt, aber wie ein verwahrloster Garten sieht er definitiv nicht aus!! (Haben aber inzwischen insgesamt vier KInder, da sammele ich nicht jeden Grashalm einzeln auf)
Na ja, der Wind wird wohl wahrscheinlich vom besagten Nachbarn wehen, dem mit den hübschen Koniferen im Garten , aber was mich bewegt:
Kann der Pachtvertrag einfach so gekündigt werden?
Die Anbaufläche stimmt ja (habe schon ausgemessen, nur noch nicht richtig ausgerechnet) und verwahrlost ist unser Garten auch nicht!!! Und nur weil wir nicht dem üblichen Klientel entsprechen...
Werde mir morgen noch einmal das Bundeskleingartengesetz besorgen und unsere Satzung studieren, hoffe, ich kann dann entsprechend reagieren...
Sorry für das lange Posting zu einer kurzen Frage, bin aber im Moment etwas gefrustet, weil man solche Geschichten doch auch mal im persönlichen Gespräch klären könnte, zumal der Vorstand uns ständig über den Weg läuft...
Na ja, danke für's zuhören, vielleicht hat ja einer eine Antwort auf meine Frage.
LG, Daniela.