Rechtliche Frage zur Einfriedung

symen1971

Neuling
Registriert
03. Mai 2016
Beiträge
4
Hallo zusammen vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Wir haben neu gebaut ( Neubaugebiet ) und wollen nun gern unser Grundstück einfrieden.
Das Nachbargrundstück ist ebenfalls neu bebaut und vermietet. Die Mieter haben zwei Hunde.
Nun haben die Mieter des Hauses ein paar Kirschlorbeersträucher gepflanzt ( ca. 50 cm hoch in einem ca. 50 cm großesm Abstand ) .
Jetzt habe ich die Eigentümer des Hauses informiert, dass wir gern einfrieden würden und da wir in Schleswig Holstein die gemeinsame Einfriedungspflicht haben, gefragt ob man sich einmal zusammen setzten kann, bezüglich eines Zaunes.
Ich bekam zur Antwort, dass sie sich nicht an des Kosten des Zaunes beteiligen müssten, weil die Mieter bereits eine Hecke gepflanzt hätten.
Meine Frage lautet nun, gilt diese Bepflanzung bereits als Einfriedung im Sinne des Nachbarschaftsgesetzes ? Das Nachbarschaftsgesetz spricht von ortsüblicher Enfriedung ( da Neubaugebiet gbt es eine Ortsüblichkeit nicht ). Tritt dann der im Nachbarschaftsgesetzt erwähnte ca. 1,20m hohe Maschendrahtzaun in Kraft und müssen die Eigentümer sich an den Kosten beteidigen ?
Wäre toll wenn jemand ne Antwort hätte :) und danke im Vorraus! :eek:
 
  • jola

    Foren-Urgestein
    Registriert
    18. Jan. 2011
    Beiträge
    10.428
    Ort
    Am Ende des Regenbogens
    Hallo,
    bei uns in Niedersachsen ist das so geregelt, daß jeder für die rechte Seite vor dem Hause zuständig ist, von der Straße / Haustür aus gesehen.
    Hier kann man auch eine Einfriedung vom Nachbarn verlangen .
    Ich weiß ja nicht, in welchem Bundesland Du wohnst, am Besten einfach mal
    guuuugeln. :)
     

    symen1971

    Neuling
    Registriert
    03. Mai 2016
    Beiträge
    4
    ....danke für die schnelle Antwort :) wir wohnen in Schleswig Holstein und da heißt es in Nachbarschaftsgesetz beide gemeinschaftlich, also zu gleichen Teilen.
    Mir gehts auch nur um die Frage, ob diese Kischlorbeerpflanzen, die in großem Abstand von seinem Mieter gepflanzt wurden, schon als Einfriedung gelten, so wie er meint. :-|

    Lieben Gruß
     
  • tina1

    Foren-Urgestein
    Registriert
    17. Juni 2008
    Beiträge
    21.744
    Ort
    Sachsen-Anhalt/Saalekreis
    Steht doch klar im §31
    Läßt sich keine Ortsüblichkeit feststellen, ist ein 1,20m hoher.............


    Ortsüblich heißt aber nicht, im gesamten Ort. Damit ist das nähere Umfeld deines Grundstückes gemeint.
     
  • symen1971

    Neuling
    Registriert
    03. Mai 2016
    Beiträge
    4
    Danke tina1 das wollte ich hören :) der Besitzer des Grundstücks meint nämlich, dass die gepflanzten kleinen Büsche seines Mieters ausreichen würden..... ;)dann habe ich das doch richtig interpretiert! Allen noch ein schönes langes Wochenende.:cool:
     

    tina1

    Foren-Urgestein
    Registriert
    17. Juni 2008
    Beiträge
    21.744
    Ort
    Sachsen-Anhalt/Saalekreis
    Ich bin kein Spezialist in dieser rechtlichen Sache, hatte aber persönlich auch Nachbarschaftsärger mit der Einfriedung und mich diesbezüglich informiert.
    Den einzigen Unterschied, den ich sehe, ist die hier erlaubte Höhe von 2m.
    Aber genau so heißt es hier, daß, wenn Ortsüblichkeit nicht gegeben ist, ein 2m hoher Zaun...
    Ich denke, daß zum anderen bei dir zum Tragen kommt, daß die Mieter verpflichtet sind, die Hunde auf ihrem Grundstück zu halten. Und bewirkt der Kirschlorbeer auf keinen Fall.
    Da müßte noch ein anderer § greifen.
     
  • symen1971

    Neuling
    Registriert
    03. Mai 2016
    Beiträge
    4
    ja du hast recht tina1 ich hab nochmal beim Bauamt und beim Schiedsmann nachgefragt, der Kirschlorbeer zählen nicht als Einfriedung, der 1,20 m hohe Zaun ist gemeint. Da wir in einem Neubaugebiet wohnen, gibt es eine Ortsüblichkeit nicht. Die Grundstücksbesitzer sind informiert und werden somit nicht drum rum kommen :) ich wollt mich halt vorher genau informieren, damit ich denen nichts falsches sage. Trotzdem nochmals vielen Dank für deine Hilfe :eek:
     
  • Similar threads
    Thread starter Titel Forum Antworten Datum
    G rechtliche Frage wegen Einfriedung Haus & Heim 3
    bembelchen Mist/Komposthaufen im Garten - rechtliche Seite Gartenarbeit 19
    H Rechtliche Grundlage? Gartenarbeit 37
    hexengarten hexengarten : mich belastet die rechtliche und menschliche unsicherheit Gartenfreunde 23
    L Hühner - rechtliche Lage? Tiere im Garten 14
    N rechtliche Zaunfrage, die 2te Small-Talk 50
    L Maulwurfshaufen/rechtliche Lage Rasen 4
    G Kartoffel Linda - rechtliche Probleme beim Auspflanzen? Obst und Gemüsegarten 2
    A Frage zu Hunter PGV-101 Bewässerung 14
    P Nochmal eine Frage zum Schnitt von Acer palmatum Laubgehölze 9
    Ise Rispenhortensienhecke hat das jemand? Frage zum Schnitt inkl. Hecken 1
    luise-ac Frage zum Einkochen Selbstversorger 69
    H Ein "Neuer" mit einer Frage zu Rosenstecklingen Rosen 0
    Kapernstrauch Frage zu Knautia macedonica Gartenpflanzen 9
    B Frage Gartenschlauch Anschluss der Brause Bewässerung 7
    V Frage zu Fruchtfolge Obst und Gemüsegarten 2
    I Frage zu Leistungsverzeichnis Gartengestaltung 2
    heidi123 Buschrosen beschneiden Frage? Rosen 6
    M Frage zur twotimer Himbeere Obst und Gemüsegarten 3
    K Bewässerungsplanung grundsätzliche Frage Bewässerung 3
    Ditti Frage zur Fruchtfolge Obst und Gemüsegarten 2
    A Frage zu meinem Ahorn Laubgehölze 7
    P Frage zu einer Traufkante Sanierung & Renovierung 9
    Amanda Frage zu Skimmia japonica 'Rubella' Gartenpflanzen 8
    E Frage zu Orangen Zitruspflanzen 6

    Similar threads

    Oben Unten