Hallo zusammen vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Wir haben neu gebaut ( Neubaugebiet ) und wollen nun gern unser Grundstück einfrieden.
Das Nachbargrundstück ist ebenfalls neu bebaut und vermietet. Die Mieter haben zwei Hunde.
Nun haben die Mieter des Hauses ein paar Kirschlorbeersträucher gepflanzt ( ca. 50 cm hoch in einem ca. 50 cm großesm Abstand ) .
Jetzt habe ich die Eigentümer des Hauses informiert, dass wir gern einfrieden würden und da wir in Schleswig Holstein die gemeinsame Einfriedungspflicht haben, gefragt ob man sich einmal zusammen setzten kann, bezüglich eines Zaunes.
Ich bekam zur Antwort, dass sie sich nicht an des Kosten des Zaunes beteiligen müssten, weil die Mieter bereits eine Hecke gepflanzt hätten.
Meine Frage lautet nun, gilt diese Bepflanzung bereits als Einfriedung im Sinne des Nachbarschaftsgesetzes ? Das Nachbarschaftsgesetz spricht von ortsüblicher Enfriedung ( da Neubaugebiet gbt es eine Ortsüblichkeit nicht ). Tritt dann der im Nachbarschaftsgesetzt erwähnte ca. 1,20m hohe Maschendrahtzaun in Kraft und müssen die Eigentümer sich an den Kosten beteidigen ?
Wäre toll wenn jemand ne Antwort hätte und danke im Vorraus!
Wir haben neu gebaut ( Neubaugebiet ) und wollen nun gern unser Grundstück einfrieden.
Das Nachbargrundstück ist ebenfalls neu bebaut und vermietet. Die Mieter haben zwei Hunde.
Nun haben die Mieter des Hauses ein paar Kirschlorbeersträucher gepflanzt ( ca. 50 cm hoch in einem ca. 50 cm großesm Abstand ) .
Jetzt habe ich die Eigentümer des Hauses informiert, dass wir gern einfrieden würden und da wir in Schleswig Holstein die gemeinsame Einfriedungspflicht haben, gefragt ob man sich einmal zusammen setzten kann, bezüglich eines Zaunes.
Ich bekam zur Antwort, dass sie sich nicht an des Kosten des Zaunes beteiligen müssten, weil die Mieter bereits eine Hecke gepflanzt hätten.
Meine Frage lautet nun, gilt diese Bepflanzung bereits als Einfriedung im Sinne des Nachbarschaftsgesetzes ? Das Nachbarschaftsgesetz spricht von ortsüblicher Enfriedung ( da Neubaugebiet gbt es eine Ortsüblichkeit nicht ). Tritt dann der im Nachbarschaftsgesetzt erwähnte ca. 1,20m hohe Maschendrahtzaun in Kraft und müssen die Eigentümer sich an den Kosten beteidigen ?
Wäre toll wenn jemand ne Antwort hätte und danke im Vorraus!