Rechtliche Frage zur Einfriedung

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03. Mai 2016
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Hallo zusammen vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Wir haben neu gebaut ( Neubaugebiet ) und wollen nun gern unser Grundstück einfrieden.
Das Nachbargrundstück ist ebenfalls neu bebaut und vermietet. Die Mieter haben zwei Hunde.
Nun haben die Mieter des Hauses ein paar Kirschlorbeersträucher gepflanzt ( ca. 50 cm hoch in einem ca. 50 cm großesm Abstand ) .
Jetzt habe ich die Eigentümer des Hauses informiert, dass wir gern einfrieden würden und da wir in Schleswig Holstein die gemeinsame Einfriedungspflicht haben, gefragt ob man sich einmal zusammen setzten kann, bezüglich eines Zaunes.
Ich bekam zur Antwort, dass sie sich nicht an des Kosten des Zaunes beteiligen müssten, weil die Mieter bereits eine Hecke gepflanzt hätten.
Meine Frage lautet nun, gilt diese Bepflanzung bereits als Einfriedung im Sinne des Nachbarschaftsgesetzes ? Das Nachbarschaftsgesetz spricht von ortsüblicher Enfriedung ( da Neubaugebiet gbt es eine Ortsüblichkeit nicht ). Tritt dann der im Nachbarschaftsgesetzt erwähnte ca. 1,20m hohe Maschendrahtzaun in Kraft und müssen die Eigentümer sich an den Kosten beteidigen ?
Wäre toll wenn jemand ne Antwort hätte :) und danke im Vorraus! :o
 
  • Hallo,
    bei uns in Niedersachsen ist das so geregelt, daß jeder für die rechte Seite vor dem Hause zuständig ist, von der Straße / Haustür aus gesehen.
    Hier kann man auch eine Einfriedung vom Nachbarn verlangen .
    Ich weiß ja nicht, in welchem Bundesland Du wohnst, am Besten einfach mal
    guuuugeln. :)
     
    ....danke für die schnelle Antwort :) wir wohnen in Schleswig Holstein und da heißt es in Nachbarschaftsgesetz beide gemeinschaftlich, also zu gleichen Teilen.
    Mir gehts auch nur um die Frage, ob diese Kischlorbeerpflanzen, die in großem Abstand von seinem Mieter gepflanzt wurden, schon als Einfriedung gelten, so wie er meint. :-|

    Lieben Gruß
     
  • Steht doch klar im §31
    Läßt sich keine Ortsüblichkeit feststellen, ist ein 1,20m hoher.............


    Ortsüblich heißt aber nicht, im gesamten Ort. Damit ist das nähere Umfeld deines Grundstückes gemeint.
     
  • Danke tina1 das wollte ich hören :) der Besitzer des Grundstücks meint nämlich, dass die gepflanzten kleinen Büsche seines Mieters ausreichen würden..... ;)dann habe ich das doch richtig interpretiert! Allen noch ein schönes langes Wochenende.:cool:
     
    Ich bin kein Spezialist in dieser rechtlichen Sache, hatte aber persönlich auch Nachbarschaftsärger mit der Einfriedung und mich diesbezüglich informiert.
    Den einzigen Unterschied, den ich sehe, ist die hier erlaubte Höhe von 2m.
    Aber genau so heißt es hier, daß, wenn Ortsüblichkeit nicht gegeben ist, ein 2m hoher Zaun...
    Ich denke, daß zum anderen bei dir zum Tragen kommt, daß die Mieter verpflichtet sind, die Hunde auf ihrem Grundstück zu halten. Und bewirkt der Kirschlorbeer auf keinen Fall.
    Da müßte noch ein anderer § greifen.
     
  • ja du hast recht tina1 ich hab nochmal beim Bauamt und beim Schiedsmann nachgefragt, der Kirschlorbeer zählen nicht als Einfriedung, der 1,20 m hohe Zaun ist gemeint. Da wir in einem Neubaugebiet wohnen, gibt es eine Ortsüblichkeit nicht. Die Grundstücksbesitzer sind informiert und werden somit nicht drum rum kommen :) ich wollt mich halt vorher genau informieren, damit ich denen nichts falsches sage. Trotzdem nochmals vielen Dank für deine Hilfe :o
     
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