Da das Thema in letzter Zeit hier öfter kommt, dachte ich mir, ich mach mal einen eigenen Thread auf. Vielleicht gelingt es, das für alle verständlich zu klären.
Also... Zoll und Einfuhr von Samen, das wonach man vermutlich als erstes mal googelt:
Das Saatgutverkehrsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/saatverkg_1985/
regelt den gewerblichen Handel, der betrifft hier vermutlich niemanden.
(§15 Einfuhr von Saatgut)
Michi verwies mich auf die Pflanzenbeschauverordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/pflbeschauv_1989/index.html#BJNR009050989BJNE000905314
Da steht u.a.:
Die EG Richtlinie 2000/29/EG Anhang V http://pflanzengesundheit.jki.bund.de/dokumente/upload/2e106_rl2000-29-5-kons.pdf
führt "Lycopersicon lycopersicum" auf, eine ältere Bezeichnung für die Tomate (Solanum Lycopersicum)
Also: Einfuhr von Tomatensamen erlaubt, aber nur mit Gesundheitszeugnis. Welcher ausländische Samenshop macht sich die Mühe...
Also... Zoll und Einfuhr von Samen, das wonach man vermutlich als erstes mal googelt:
Das Saatgutverkehrsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/saatverkg_1985/
regelt den gewerblichen Handel, der betrifft hier vermutlich niemanden.
(§15 Einfuhr von Saatgut)
Michi verwies mich auf die Pflanzenbeschauverordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/pflbeschauv_1989/index.html#BJNR009050989BJNE000905314
Da steht u.a.:
Die EG Richtlinie 2000/29/EG Anhang III erwähnt keine Tomaten.§ 4 Einfuhrverbot für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände
Die in Anhang III Teil A der Richtlinie 2000/29/EG aufgeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände mit Ursprung in oder Herkunft aus einem dort jeweils aufgeführten Gebiet dürfen aus einem Drittland nicht eingeführt werden.[...]
§6 Zeugnisse
(1) Die in Anhang V Teil B der Richtlinie 2000/29/EG [...]
aufgeführten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen Gegenstände dürfen aus einem Drittland nur eingeführt werden, wenn sie von einem Pflanzengesundheitszeugnis oder einem Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr begleitet werden[...]
Die EG Richtlinie 2000/29/EG Anhang V http://pflanzengesundheit.jki.bund.de/dokumente/upload/2e106_rl2000-29-5-kons.pdf
führt "Lycopersicon lycopersicum" auf, eine ältere Bezeichnung für die Tomate (Solanum Lycopersicum)
Also: Einfuhr von Tomatensamen erlaubt, aber nur mit Gesundheitszeugnis. Welcher ausländische Samenshop macht sich die Mühe...