Abflammgeräte (Unkraut) wie geht das? Taugt es?

Danke fuer Deine Antwort!! Dann werde ich mich mal nach nem ordentlichen Gerät umschauen. Kann auch sein, dass man sich sowas leihen kann. Wir haben uns schon öfter andere Geräte (die man sonst nur einmal pro Jahr braucht) ausgeliehen u.a. einen Holzklyfter.
 
  • Hallo marco,

    da mir die Fugenkratzerei zu müsam, umständlich ist, arbeite ich jetzt auch mit dem Abfammgerät. In unserer ETW gab es noch einen Schlauch mit Brenner, hatten scheinbar die Dachdecker vergessen.
    Eine Leihflasche Gas geholt, aufs Rolbrett gestellt, und los gehts. Nach dem zweitenmal gibts schon viel weniger Unkräuter und der Löwenzahn ist auch verschwunden.
    Irgend ein User schrieb etwas von Druckverlust, wenn die Flasche nur noch 1/3 gefüllt ist. Ist natürlich Unfug! Das Gas steht unter sehr hohen Druck (8 bar) und das Anschlußstück vermindert den Druck. An diesem Ventil stellt man den Gasfluss ein, damit hat man immer einen gleich starken Druck.
    Habe gerade bei ama.. gesehen, Gerät mit Schlauch, Druckregler 90 €

     
    Ich kann die Erfahrungen mit den Abflammgeräten nur teilen. Abgesehen, dass die Verwendung dieser afaik auf öffentlichen Straßen und Wegen verboten ist (wenn es auch darum gehen sollte, den Fussweg damit zu "reinigen"), sind sie nach meinen Erfahrungen ohnehin eher wirkungslos. Die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten kommen da noch hinzu.

    Wenn du einfach nur keine Lust hast, dich Stundenlang an dem Entfernen von Unkraut aus den Fugen zu beschäftigen, empfehle ich immer gerne die "Light"-Version. Einfach an dem Fugenkratzer einen langen Stiel befestigen und somit Rückenschonend das Unkraut, statt es mühevoll mit den Wurzeln zu entfernen, einfach "köpfen". Das benötigt nur einen Bruchteil der Zeit. Nachteil ist natürlich, dass das Unkraut auch schneller wieder nachwächst. Allerdings reicht auch diese "Light"-Version bei einigem Unkraut und wiederholten Anwendung aus, dass es nicht wieder kommt. Zumal die sich verdickenden Wurzeln in den Fugen die ansaht von neuem Unkraut vermeiden.

    Vielleicht wäre das für dich ein Versuch wert.
     
  • Seit §39 Abs. 5 BNAtSchG. Zumindets würde ich den Aschnitt so deuten:

    "Es ist verboten,
    1. die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird,(...)"

    Denn, wie es auch die Stadt Neumünster auf Ihrer Internetseite schreibt:

    Das Abbrennen oder Abflämmen bedeutet für alle Klein- und Kleinstlebewesen, die sich in diese – aus menschlicher Sicht oft nicht nutzbaren – Lebensräume zurückgezogen haben, den Tod und birgt darüber hinaus die Gefahr von Flächenbränden.

    Ist wie gesagt nur meine persönliche Deutung dieses Gesetztes in Kombination mit Texten von Seiten einiger Städte und Gemeinden. Rechtssicher ist meine Meinung natürlich nicht.
     
    Du bist mit dem Unkrautfugenkratzer schneller?

    Na wers glaubt, die normalen abflammer funktionieren mit der gasflasche. Der kleinen nicht wie manche hier schreiben, mit der 5 Liter Flasche. Und für den Stellplatz, den Weg zum Haus und unsere Strasse die nie von jemand anderm als den 8 Anliegern gesäubert wird, hilft es auch gegen die Ameisennester, die neuerdings die Pflaster untergraben.

    Suse als Waldkind weiss das die sich da nie wirklich wohl fühlen können und sich einen besseren Platz suchen, sogar wenn die Sonne zu stark scheint. Also ganz gut vorbereitet sind wenn es ihnen zu warm wird.
    Zumal es ca. eine Minuten dauert, bevor dabei die Pflanze sichtbar nachgibt.

    Gruß Suse
     
  • Nabend Marsusmar,

    sorry falls ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Ich meinte nicht, dass man im Vergleich zum Abflammen mit dem Fugenkratzer schneller ist.

    Sondern, dass man im Vergleich zum mühevollen Ausrupfen des Unkrauts dieses eben auch bequem mit einem Fugenkratzer "köpfen" kann. Hab einen ähnlichen Effekt wie das Abflammen.

    Das Unkraut kommt nur schneller wieder, ist aber auch um ein vielfaches schneller weg.
     
    Seit §39 Abs. 5 BNAtSchG. Zumindets würde ich den Aschnitt so deuten:
    ...Es ist verboten,...
    Hallo,
    verboten ist es auf flächenhaften Vegetationen wie Wiesen, Feldrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen...

    Denn, wie es auch die Stadt Neumünster auf Ihrer Internetseite schreibt:...
    Die Stadt Neumünster schreibt:

    "Wenn im Bereich privater Gärten und Wege Vegetation aus den Pflasterfugen entfernt werden soll, stellt das Abflämmen mit den handelsüblichen Geräten (Baumarkt, Gartenfachhandel) allerdings eine umweltverträglichere Lösung dar als die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel..."

    Quelle
     
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