Schaden durch Bambus trotz Wurzelsperre möglich?

Irisblume

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Liebe Gartenfreunde,

der Bambus meines Nachbarn zerstört meinen Garten. Die Landschaftsgärtner sagen, dass mein ganzer kleiner Garten ausgehoben werden muss, was mich ca. 8.000 € kosten wird. Ich möchte die Versicherung meines Nachbarn daran beteiligen. Jetzt sagt er, er hätte ja vor 5 Jahren eine Wurzelsperre gesetzt und er würde auch an mich Beseitigungsansprüche stellen, da sein/mein Bambus bei ihm rüberwächst.

Meine Frage ist: Wenn er doch eine Wurzelsperre gesetzt hat, dann dürfte doch logischerweise weder Bambus raus- noch reinwachsen, oder sehe ich das falsch? Wer weiß Rat.

:mad:
 
  • Orlaya

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    Hallo Irisblume,

    mach' doch mal ein bissle präzisere Angaben zum zeitlichen Ablauf
    - Wann hat der Nachbar den Bambus gepflanzt?
    - Wann ist der Bambus zu dir rübergewachsen?
    - Wann hast du zum erstenmal die Beseitigung angemaht? (also nachweislich, sprich schriftlich oder mündlich mit Zeugen)

    Wie sieht denn die Wurzelsperre beim Nachbar aus?
    Welches Material?
    Wie tief geht sie in den Boden?
    Steht sie auch oben ein bissle raus?
    Wer hat die Rhizomsperre verlegt?
    Weiters wären Bilder oft recht nützlich, damit man sich das vorstellen kann.

    Das Ganze hilft natürlich nur begrenzt weiter, wir sind hier ja nur "Pflanzenmenschen". Vielleicht hat hier ja jemand einschlägige Erfahrungen gemacht und kann dir ein paar Hinweise geben. Ich befürchte aber, dass du um einen rechtlichen Beistand nicht drumrum kommen wirst.

    Lieben Gruß
    Orlaya
     

    Feli871

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    er hätte ja vor 5 Jahren eine Wurzelsperre gesetzt und er würde auch an mich Beseitigungsansprüche stellen, da sein/mein Bambus bei ihm rüberwächst.

    :mad:


    Hallo,

    also da weiss ich jetzt nicht so genau was du damit sagen willst...
    sein/mein Bambus ???

    Hast du selber auch einen Bambus im Garten und wenn was für einen ?


    LG Feli
     
  • Irisblume

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    Hallo Orlaya,

    der Bambus ist vor ca. 8 Jahren vom Nachbarn direkt an unserem gemeinsamen Zaun gepflanzt worden. Wann der jetzt bei mir rübergekommen ist, weiß ich nicht so genau. Naiverweise fand ich den Bambus anfangs auch ganz schön u. habe nicht reklamiert, erst als der Bambus an Mauerwerk (im letzten Jahr) und an Terrasse hochkam, habe ich mich erst damit beschäftigt und erfahren müssen, was der für einen Schaden anrichten kann. Schriftlich habe ich dies erst in diesem Jahr reklamiert und den Nachbarn das Ausmaß der Bambusverbreitung gezeigt. Daraufhin hat er eben gesagt, das wäre jetzt mein Bambus und auch mein Problem.

    Was die Wurzelsperre des Nachbarn angeht, habe ich keine Ahnung. Es geht doch auch nur um die Frage, wenn eine Wurzelsperre da ist, kann doch auch der Bambus von mir nicht durch seine Wurzelsperre in seinen Garten, das wäre für mich unlogisch, oder? Es sei denn, die Wurzelsperre ist nicht ausreichend, dann könnte der Bambus aus meinem Garten wieder in seinen - oder liege ich da falsch?

    LG Irisblume
     
  • feiveline

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    Das würde ich aber auch tun.

    Alternativ kannst Du dem Nachbarn ja auch anbieten sämtliche Rhizome aus Deinem Garten zu entfernen... :d
     

    tina1

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    Hallo,

    ich kenne mich zwar mit Bambus nicht aus, aber ganz so einfach, wie es sich dein Nachbar jetzt macht, ist es nicht.
    Er ist immerhin der Urheber dieses Ärgernisses und wenn seine Wurzelsperre in Ordnung gewesen wäre, hättest du keine Ausläufer seiner Pflanzen in deinem Garten.
    Wenn der Beseitigungsanspruch wie bei Bäumen und Büschen ist, dann hast du 10 Jahr Frist des Widerspruches.
    Erst dann gilt die Pflanzung als von dir geduldet.
    Also, vom ersten Ansprechen des Nachbarn an gerechnet, 10Jahre. Sind die verstrichen dann kannst du nur auf "Beseitigung des Störers"klagen. Allerdings, wie gesagt, gilt das für Bäume, denn da ist ja ein Grenzabstand vorgeschrieben. Gibt es bei dir keine Schiedsstelle?
    Wir müssen immer erst eine Erfolgloserklärung des Schiedsmannes beibringen, ehe wir vor Gericht klagen dürfen.

    LG tina1
     
  • tina1

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    Hallo,

    also, eh ich den Schaden auf meine Kosten bezahlen würde, ginge ich wohl auch zum Anwalt. Soviel wird die Erstberatung nicht kosten, vermute um die 70€.

    LG tina1
     
  • Orlaya

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    Hallo Irisblume,

    ich denke es ist auf jeden Fall nützlich einen Anwalt aufzusuchen. Wobei man da dennoch relativ kritisch bleiben muss. Ich gebe nämlich zu bedenken, dass Anwälte ihr Honorar bekommen, egal wie es weiter geht (egal ob ein möglicher Prozess gewonnen oder verloren wird) - die Frage ist nur zahlt der Kläger oder der Beklagte...
    Also gerade in einer Erstberatung ist es wichtig, den Anwalt auch immer wieder zu fragen "was könnte im ungünstigsten Fall für mich passieren?". Nur so kann man die Rechtslage für sich selber abschätzen, da gibt es oft kein "schwarz-weiß".

    Zurück zum konkreten Fall:
    Es gilt der Grundsatz "der Verursacher haftet für einen Schaden". Nur lässt sich für mich hier der Verursacher nicht so ganz eindeutig festmachen. Ich will das mal an verschiedenen Szenarien aufzeigen:
    1. Fall: Nachbar A pflanzt Bambus ohne Rhizomsperre, Bambus krabbelt rüber zu Nachbar B und richtet dort Schaden an. Klaro, Nachbar A haftet für den Schaden.
    2. Fall: Nachbar A lässt Bambus mit Rhizomsperre von einer Fachfirma pflanzen. Rhizomsperre ist nicht sachgemäß ausgeführt, Bambus krabbelt rüber zu Nachbar B und richtet Schaden an. Grundsätzlich haftet erstmal Nachbar A - der kann die Kosten aber vermutlich auf die Fachfirma abwälzen (kommt sicherlich noch auf Gewährleistungsfristen an).
    3. Fall: Nachbar A pflanzt Bambus ohne Rhizomsperre, Bambus fängt an zu Nachbar B zu krabbeln. Nachbar A merkt, was er sich da in den Garten geholt hat und macht eine Rhizomsperre um den Großteil seines Bambus'. Die restlichen Rhizome auf seiner Seite buddelt er aus. Nachbar B findet den rübergewachsenen Bambus aber schön, will diese Rhizome belassen und macht aus Unwissenheit keine eigene Rhizomsperre um seinen Teil. Nachbar A darf natürlich nicht die rübergewachsenen Rhizome auf dem anderen Grundstück entfernen.... warum sollte da jetzt Nachbar A für spätere Schäden haften?

    Versteht ihr was ich meine, falls der Nachbar mittlerweile eine funktionierende Rhizomsperre hat, wird es nicht so einfach sein, den Verursacher eindeutig festzumachen.

    Dir, irisblume, kann ich nur raten jetzt sofort dran zu bleiben. Hast du evtl. Fotos von deinem Garten gemacht, auf denen man etwas das Wachstum des Bambus nachvollziehen kann?

    Lieben Gruß
    Orlaya
     

    Irisblume

    Neuling
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    Hallo Orlaya,

    danke für deine Antwort, die mich nun doch sehr nachdenklich gemacht hat. Fotos habe ich gemacht, ich fürchte nur, ich kann sie hier nicht einstellen, weil ich nicht weiß, wie das geht.

    Es beruhigt mich nur eins, dass meine Rechtsschutzversicherung mir für den Fall einer Klage (muss aber erst über eine Schiedsstelle gehen) Rückendeckung gegeben hat.

    Inzwischen liegt auch ein Brief des Nachbarn vor, der mir ja schon Beseitigungsansprüche angedroht hat, da der Bambus offensichtlich bei ihm wieder zurück- bzw. rüberwächst (s. Fall 3 ?).

    Kann ich denn dafür haftbar gemacht werden, wenn plötzlich eine Pflanze bei mir im Garten wächst und sie Schaden anrichtet, nur weil ich mich botanisch nicht schlau gemacht habe? Ich hatte doch absolut keine Ahnung, was ein Bambus ohne Sperre anrichten kann.

    LG Irisblume
     

    Irisblume

    Neuling
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    Hallo Tina1,

    ich warte noch mit dem Anwalt, bis ich weiß, ob mein Nachbar bereit ist, dies über seine Versicherung laufen zu lassen oder nicht!

    Ich bin Gott-sei-dank mit 150 € Selbstbeteiligung rechtsschutzversichert und habe schon eine Zusage von der Versicherung bekommen, die ich auch dem Nachbarn in Kopie vorgelegt habe, damit er endlich merkt, dass ich es ernst meine und dass er mit mir (Rentnerin 66 J.) nicht machen kann, was er will.

    LG Irisblume
     

    DerFalke

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    Da ist ja so was von frech...
    Wenn er das Teil gepflanzt hat und es zu dir rüberwächst ist er immer noch der Verursacher der ganzen Misere. Und nachdem er wohl selber gemerkt hat das Bambus gar nicht so ohne ist, will er andere für eine Pflanze, die er selbst gesetzt hat, haftbar machen. *kopfschüttel* :mad:

    Ihm zu zeigen das die Rechtsschutzversicherung eine Zusage gegeben hat ist natürlich auch ein sehr guter Weg um ihm die Sachlage klarzumachen.

    Ich hoffe mal das sich die ganze Angelegenheit ohne großen Ärger klärt und dein Nachbar einsichtig ist. :)
     

    Irisblume

    Neuling
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    Liebe feiveline,

    ich war jetzt lange Zeit nicht im Forum. Ja genau, da staunt man nicht schlecht, wenn der Nachbar mich jetzt darauf hinweist, dass er im Gegenzug auch Beseitigungsansprüche an mich stellt. Er steht auf dem Standpunkt, da ich anfangs nicht reklamiert hatte, ist der rübergewachsene Bambus jetzt mein Bambus.
    Am 18. 10. kommt der Landschaftsgärtner und buddelt alles raus und ich habe parallel dazu einen Termin beim Anwalt. Ich berichte, was draus wird.

    Lieben Dank
    Irisblume:mad:
     

    Irisblume

    Neuling
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    Hallo lieber Falke,

    wie in meinem vorherigen an F. gegebenen Beitrag angekündigt, melde ich mich, wie das ausgegangen ist. Das wird ein langer und harter Weg. 1 Woche Dreck, schlimmer kann es nicht kommen.

    Aber es tut verdammt gut, das mal von anderen zu hören, dass das eine Frechheit ist, bei mir Beseitigungsansprüche von seinem Bambus anzumelden. Es geht ja einzig und allein erst mal um Einschüchterung und wie man sieht nicht um ein Bemühen, das durch die Versicherung regeln zu lassen.

    LG Irisblume
     

    Irisblume

    Neuling
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    Liebe feiveline,

    du hast vollkommen Recht, alles kommt vom Nachbarn. Der hat'se ja wohl nicht mehr alle. Er hat jetzt vor seinem Eingang erneut einen Bambus gepflanzt o h n e W u r z e l s p e r r e !

    Inzwischen bin ich völlig im Streß, da sich Landschaftsgärtner, Dachdecker (für Auffüllung u. Isolierung Garage) und Gutachter von der Versicherung die Klinke in die Hand geben.

    Der Schaden ist unglaublich!!! Der Bambus ist überall unterirdisch durchgewachsen, in der Kellerisolierung, sogar ins Mauerwerk der Garage! Gut dass der Gutachter auf meiner Seite steht.
    Alles muss raus.:(

    Und zum Schluss für alle, die das bisher verfolgt haben: Die Haftpflichtversicherung meines Nachbarn hat mir inzwischen die Erstattung der Kosten des Bambusschadens aufgrund der Berichterstattung des Gutachters zugesagt!!!!!!!!:D Der Nachbar aber, hat das offensichtlich immer noch nicht kapiert (s.o.).

    LG Irisblume
     

    tina1

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    Hallo,

    du must eins tun, gegen den neu gepflanzten Bambus vorgehen.
    Die Versicherung zahlt derartiges nur einmal. Jetzt, wo offensichtlich der Nachbar weiß, was dieses Gewächs für Schäden anrichten kann und es trotzdem pflanzt, wird die Versicherung kein zweites mal für einen derartigen Schaden aufkommen. Dein Nachbar handelt sozusagen grob fahrlässig und weiß ja nun, was er tut und was aus seinem Tun für Schaden erwächst.
    Geh zum Schiedsgericht und wenn das nicht hilft vor Gericht.
    Einsichtig wird der wohl nicht sein. Absolut beratungsresistent, der Mensch.

    LG tina1
     

    Irisblume

    Neuling
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    Hallo Ihr Lieben,

    an alle, die bisher mein Bambusproblem mit verfolgt haben, hier eine weitere Info:

    Da der Garten voller Wurzeln war (bis in Mauern an Garage und Kellerisolierung) musste auch ein Dachdecker ran. Inzwischen sind Kosten von über 6.000 € angefallen. Zweimal musste der Gutachter kommen. Einen Teil habe ich schon von der Versicherung zurück bekommen. :grins:

    Ich bin aber völlig fertig mit den Nerven, weil mich das so gestresst hat. Für alle, die es interessiert, werde ich berichten, die diese Story zu Ende gegangen ist. :schimpf:

    LG Irisblume:cool:
     

    tina1

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    Hallo,

    ist ja mindestens genauso ärgerlich, wie teuer.
    Denken denn manche Leute nicht an ihre Nachbar?
    Mich würde es auch interessieren, was das für ein Ende nimmt.
    Vielleicht hält es ja welche davon ab, solch Blödsinn zu machen.

    LG tina1
     

    DerFalke

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    Um solche Leute zu theraphieren gibt es doch eine gute Möglichkeit: Sie müssten verpflichtet werden ALLES selbst von Hand auszugraben.;)
    Das ganze natürlich mit Fristsetzung...
     
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