rechtliche Zaunfrage, die 2te

N

niwashi

Guest
wie sieht so was rechtlich aus?

Ein großes Grundstück ist nicht ganz eingezäunt. Wie verhält es sich wenn der Besitzer darauf Pflanzen habe wie zum Beispiel Rizinus - Maiglöckchen oder andere mitunter giftige Pflanzen setzt, auch wenn Kinder da vorbei laufen und auf das Grundstück gehen können.

Muß der Eigentümer diese Pflanzen auf dem eigenen Grundstück kennzeichnen - darf er sie überhaupt anbauen auch wenn keine abgrenzende Umzäunung besteht oder ist der Besitzer haftbar für eventuelle Folgeschäden wenn ein Kind z.B etwas von diesen Pflanzen ißt ??

Hoffe ich habe die Frage verständlich gestellt.

niwashi, der das für Tono verallgemeinert hat ...
 
  • Seebaer

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    Danke an niwashi das er die Frage hierher verschoben und umgestellt hat

    Gruß
    Seebaer - der sich noch nicht so hier auskennt
     
    T

    Tono

    Guest
    So auf Anhieb fällt mir dazu § 18 Chemikaliengesetz ein. Es regelt in Absatz 2 auch die Anpflanzung giftiger Pflanzenarten. Allerdings ist mir nicht bekannt, ob entsprechende Rechtsverordnungen erlassen wurden. Vielleicht mal bei der Gemeinde nachfragen.

    Giftige Pflanzen sind ansonsten ja nichts ungewöhnliches. Vieles, was die Natur von sich aus hervor bringt, ist für (ahnungslose) Kinder gefährlich. Besonders, wenn die Pflanzen einladend hübsch aussehen. Daraus ergibt sich für mich nicht zwangsweise eine Haftung für die von den Pflanzen ausgehende Gefahr.

    Ich könnte mir aber vorstellen, dass den Grundstückseigentümer durchaus Sorgfaltspflichten treffen. Nämlich dann, wenn er es zuläßt, dass solchermaßen gefährdete Kinder das Grundstück arglos betreten.

    Tono... auf Anhieb
     
  • arumgrande

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    Hallo Niwashi,
    aus meinem Rechtsempfinden heraus meine ich, es gibt da mehrere Stufen der Verantwortung, ansteigend:
    1.) Ortsübliche (wild vorkommende) Pflanzen, bei denen nicht die (attraktiven) Früchte giftig
    sind
    a) "angeflogen"
    b) angepflanzt
    2.) Ortsübliche Pflanzen, bei denen die (attraktiven) Früchte giftig sind
    a) "angeflogen"
    b) angepflanzt
    3.) Fremde Pflanzen bei denen nicht die (attraktiven) Früchte giftig sind
    4.) Fremde Pflanzen bei denen die (attraktiven) Früchte giftig sind
    Das soll heißen, wegen ein paar Pflanzen Schöllkraut, die wild auf dem Grundstück wachsen, hafte ich wohl weniger als für die Rizunus-Samenstände.
    Gruß
    hermann
     
  • UTE

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    Hallo

    Ich habe keine Ahnung, ob ein Grundstück mit Giftpflanzen
    c045.gif

    eingezäunt werden muß oder nicht.
    Allerdings würde ich mir schwere Vorwürfe machen, wenn denn
    s035.gif

    vielleicht einem Kind etwas passiert, daß freien Zugang zu den
    besagten Pflanzen hätte.
    Allerdings würde dieses Kind auf jeden Fall auf das Grundstück
    a065.gif

    kommen, wenn es das denn wollte.
    Es sei denn, es ist eine 3 Meter hohe Betonwand drum herum....

    Übrigens wächst mitten in der Dortmunder Innenstadt seit vielen
    tree.gif

    Jahren eine Riesen grosse Rhizinus Pflanze.
    Frei zugänglich für alle und jeden.......
    ooops_cut.gif


    http://www.hausgarten.net/gartenforum/wie-heisst-diese-pflanze/3115-rhizinus.html


    Alles Liebe und Gute
    UTE,
    926e1bb087f86068d57e045205cd5dbb.gif
    die schon 2006 nach dem Namen der Pflanze fragte
     
    Zuletzt bearbeitet:

    KiMi

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    das is mal 'ne interessante Frage...

    sind denn Büsche und Sträucher oder sowas als Art Zaunersatz gepflanzt, so dass es zumindest einem etwas älteren Kind durchaus auffallen müsste, dass das jetzt wohl jemandem gehört und man net einfach raufrennt?

    andererseits, wenn ich eine Baugrube aushebe, muss ich die eigentlich auch zumindest deutlich markieren... was auch widerum kein Kind davon abhällt, trotzdem reinzufallen
    a085.gif
     
  • S

    schweden-geli

    Guest
    maiglöckchen, gibt es die nicht fast in jedem garten?
    darüber hab ich mir jetzt noch gar keine gedanken gemacht,

    ich besitze ein waldstück, da wachsen mitunter auch maiglöckchen,
    und natürlich auch bärlauch....uiuii ja nicht verwechseln..den wald "darf ich aber gar nicht einzäunen!"

    gruß geli....der das a bissl amerikanisch vorkommt:D
     

    Roxi

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    Ich denke mal, dass Eltern ihren Kindern gegenüber eine Aufsichtspflicht haben.
    Diese sollte bis zu einem gewissen Alter bestehen.

    Wenn dann die Kinder das Alter haben, sich ohne Aufsichtsperson frei zu bewegen, dann haben sie eigentlich auch das Wissen, dass es in der Natur oder auf Grundstücken Pflanzen gibt, die nicht unbedingt zum Verzehr gedacht sind.
    So habe ich es meinen Kindern beigebracht und sie haben es verstanden!


    LG Roxi
     

    avenso

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    ich würde sagen : typisch Paragraphen-Dschungel Deutschland.

    Uns haben früher unsere Eltern gesagt, man geht nicht auf fremde Leute Grundstücke, man steckt sich keine wild wachsenden Früchte die man nicht kennt in den Mund usw.
    Wenn die Kinder auf das Grundstück wollen , dann klettern sie halt über den Zaun, es sei denn (wie UTE schon bemerkte es ist eine hohe Mauer drumrum.
    Wenn derjenige Angst hat er könnte verknackt werden weil sein Grundstück frei zugänglich ist und sich dort Kinder vergiften könnten, dann muß er es halt einzäunen.
    Nicht das einer meint ich bin kinderfeindlich, das nicht (hab ja selbst welche groß gezogen), aber wo kommen wir denn dahin.
    Ich würde Schilder aufstellen:
    10.png
     

    Siri

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    Hallo,
    also ich würde das so sehen: Es gibt grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht des Gartenbesitzers. Das heißt, daß er wenn er eine Gefahrenquelle schafft, indem er giftige Pflanzen pflanzt, muß er auch erforderliche Sicherungsmaßnahmen treffen, damit sich die potentielle Gefahr nicht zum Schaden anderer auswirkt. Das kann dann zum Beispiel durch einen Zaun geschehen. Eine absolute Sicherheit muß es dabei nicht geben. Damit, daß Kinder über Zäune steigen und so auf das Grundstück gelangen, muß nicht unbedingt gerechnet werden.
    Die Aussage, Eltern haften für ihre Kinder ist zwar bedingt richtig, ändert aber nichts daran, daß der Gartenbesitzer nicht auch haften kann. Gegebenenfalls vermindert sich nur die Haftung des Gärtners, wenn die Eltern auch ein "Verschulden" trifft.
    Ob ein Hinweisschild ausreicht ist fraglich. Können die Kinder das lesen? Bei bissigen Hunden auf einem umzäunten Grundstück reicht ein Hinweisschild allein übrigens nicht um eine Haftung komplett auszuschließen. :rolleyes:
    Daß es komplett verboten ist, die beschriebenen giftigen Pflanzen zu pflanzen ist mir zumindest nicht bekannt, aber wer weiß... :confused:
    LG Siri :cool:
     
  • N

    niwashi

    Guest
    wieder einmal dumm in die Runde geguckt:

    wer hat in den letzten Jahren einen Vergiftungsfall durch Gartenpflanzen erlebt?

    niwashi, der diese Hysterie einfach nicht peilt ...
     
  • Siri

    Mitglied
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    ...ich nicht. Eine Verpflichtung sein Grundstück einzuzäunen gibt es glaub ich auch nicht, aber wer sich absichern will...s.o. (rein rechtlich) :rolleyes:
    LG Siri, die denkt, es gibt so viele "Gefahren", gegen die man sich nicht komplett absichern kann.
     
    N

    niwashi

    Guest
    diese Verpflichtung könnte der Bebauungsplan regeln ...

    niwashi, der sich aber dagegen erfolgreich widersetzt hat ...
     
    T

    Tono

    Guest
    Also wie ich sehe haben sich keine neueren Erkenntnisse ergeben, allenfalls Vermutungen. Wobei Siri's Überlegungen noch am ehesten rechtlich haltbar sind. Nur in einem Punkt möchte ich richtig stellen:

    Die Aussage, Eltern haften für ihre Kinder ist zwar bedingt richtig...
    Sie ist nicht bedingt richtig, sondern gar nicht. Es mag allenfals eine Aufsichtspflichtverletzung geben. Diese knüpft aber nicht an ein solches Hinweisschild an, sondern bedingt eine konkrete Situation.

    Vergiftungsfälle gibt es übrigens durchaus, sogar Todesfälle. Mir ist aber kein Fall bekannt, in denen der Pflanzeneigentümer in die Haftung genommen wurde. Das heißt aber nichts. Was heute nicht ist kann morgen kommen.

    Tono... Fall-ensteller
     
    N

    niwashi

    Guest
    Todesfälle durch Vergiftung durch Hauspflanzen oder durch wilde Pflanzen in der Natur (wobei ich Pilze und Maiglöckchen statt Bärlauch einschließe)?

    niwashi, der Eltern immer die Schuld geben würde ...
     
    T

    Tono

    Guest
    Ich habe einmal davon gelesen. Ein kleines Kind spielte mit den giftigen Blüten des Goldregenbaumes und hat sie aufgegessen. Wer bei so etwas die Schuld trägt... ist dann schon wieder egal.

    Tono... mitfühlend
     

    Siri

    Mitglied
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    Nur in einem Punkt möchte ich richtig stellen:


    Sie ist nicht bedingt richtig, sondern gar nicht. Es mag allenfals eine Aufsichtspflichtverletzung geben. Diese knüpft aber nicht an ein solches Hinweisschild an, sondern bedingt eine konkrete Situation.


    Tono... Fall-ensteller

    ...das wollte ich damit gesagt haben. Aufsichtspflichtverletzung und Haftung für ein Kind sind für den "Laien" glaube ich das selbe. Oder? :confused: Unabhängig vom Schild.
    LG Siri, "Parallelwertung in der Laiensphäre" :rolleyes:
     
    T

    Tono

    Guest
    Ja, die Haftung beschränkt sich aber auf solche Fälle, in denen der Schaden nur deshalb eingetreten ist, weil die Eltern eine gebotene Aufsichtspflicht verletzt haben. Sonst haften sie gar nicht. Und die nachzuweisen ist in der Praxis schwieriger als im Lehrbuch. *zwinker*

    Je länger ich über die eingangs geschilderte Konstallation nachdenke, desto mehr komme ich von der Verkehrssicherungspflicht wieder ab. Ich frage mich nämlich, ob sich hier nicht ganz einfach eine von der Natur gegebene Gefahr konkretisiert.

    Tono... zweifelnd
     
    N

    niwashi

    Guest
    @Tono
    wie groß siehst du die Gefahr der Amerikanisierung unseres Rechtssystems bzgl. Absicherung der Herstellers/Besitzers/ ... ? wie das "Mikrowellenurteil"

    niwashi, der sich juristisch nicht gerne entmündigen läßt ...
     
    T

    Tono

    Guest
    Gegenwärtig sehe ich diese Gefahr nicht. Aber das ist ein Thema für eine Doktorarbeit, die sich nicht in zwei Sätzen belegen läßt. Generell verlangt unser hiesiges Rechtssystem von seinen Mitbürgern mehr Eigenverantwortung. Die eigenübliche Sorgfalt eben, die auch sonst als rein subjektiver Maßstab für die eigenen Belange anzulegen ist. Was nichts anderes heißt wie, jeder ist zuächst für seine eigene Dummheit oder Ignoranz (entgegen aller Vernunft) verantwortlich. Es gibt dabei aber noch mehr Aspekte zu berücksichtigen.

    Wär aber ein schönes Thema für eine Unterhaltung bei einem Glaserl Roten.

    Tono... doziert
     
    N

    niwashi

    Guest
    oder zwei ...

    niwashi, der dann aber auch peinliche Fragen stellen kann ...
     

    Seebaer

    Mitglied
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    Unterfranken
    Hmm........

    Eigentlich war die Frage im Ursprung ernst gemeint und zudem sei zu bedenken das dieses Problem auch andere Treffen kann.

    Schade das niemand genau Bescheid weiß.

    Werde versuchen an anderer Stelle eine Auskunft zu bekommen

    Danke für eure *Hilfe*

    Gruß aus Unterfranken

    Seebaer - der wieder mal sieht das es zwar keine dummen Fragen aber oft .............
     
    T

    Tono

    Guest
    Hmm........

    Eigentlich war die Frage im Ursprung ernst gemeint und zudem sei zu bedenken das dieses Problem auch andere Treffen kann.

    Schade das niemand genau Bescheid weiß.

    Werde versuchen an anderer Stelle eine Auskunft zu bekommen

    Danke für eure *Hilfe*

    Gruß aus Unterfranken

    Seebaer - der wieder mal sieht das es zwar keine dummen Fragen aber oft .............

    Seebaer, Du musst nur lesen und deine Schlüsse daraus ziehen. Siri und ich haben schon sehr präzise zum Thema geantwortet. Das bisserl ratschen daneben gehört einfach dazu. Durch reden kommen die Leut zamm', sagt man hier so.

    "Schade" ist, dass ich *mal wieder* die Erfahrung mache, dass man hier fachlich gegen den Wind redet. Ich übergebe an die junge Kollegin. Fällt dir noch etwas dazu ein?

    Tono... delegiert
     

    Mo9

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    Wolke9 !
    .....ganz ehrlich,

    ich weiß nicht, was an dieser Frage falsch sein soll,
    Seebär hat hier wie ich dachte, die gleichen Rechte wie alle im Small-Talk, Oder???????

    Im Gegenteil, daß ist doch mal eine interessanter Frage gewesen und Tono hat versucht es zu erklären!


    Mo, die das hier nicht mehr versteht! SORRY
     

    Seebaer

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    Wir sind hier ja auch keine kostenlose Anwaltskanzlei oder.....:mad:

    Hallo Xena

    Danke aber soweit kann ich noch lesen um mit zu bekommen das es hier ein Garten-forum ist.

    Falls die Frage nerbt oder manche nicht gern über unschöne Dinge reden macht doch den Thread zu.

    Jedenfalls können verschiedenste Pflanzen eine Gefahr sein und niemand weiß genau wie es sich verhält wenn mal was passieren sollte.
    Darauf wollte ich hinweisen und erhoffte das vielleicht jemand etwas genaueres weiß.

    MFG

    Udo - der die Hoffnung nicht so schnell aufgibt
     
    T

    Tono

    Guest
    Seebaer,

    bevor Du weiter auf uns rumhackst, könntest Du bitte mal repetieren, was Du bisher verstanden hast?

    Tono... leicht verwundert
     

    Siri

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    "Schade" ist, dass ich *mal wieder* die Erfahrung mache, dass man hier fachlich gegen den Wind redet. Ich übergebe an die junge Kollegin. Fällt dir noch etwas dazu ein?

    Tono... delegiert

    ...hm, bin sprachlos. :confused: Das mit der "sich konkretisierenden naturgegebenen Gefahr" würde ich im eigenen Garten bei eigenhändig gepflanzten Pflanzen als problematisch ansehen. Aber vielleicht weiß das Seebaers Anwalt ja besser. :rolleyes: (Ob er da eine andere Antwort bekommen wird??? :confused: )
    LG Siri, die nur in bester Absicht schrieb. :eek:
     
    T

    Tono

    Guest
    Siri, ich sehe es nicht als kritisch an. Und zwar mit Blick auf § 18 ChemG (siehe Post #3). Ich möchte behaupten, was der Gesetzgeber als besonders gefährlich ansieht, das verbietet er per Rechtsverordnung. Was meinst Du? Ich meine, wo er dies nicht tut, überläßt er den Umgang mit giftigen Pflanzen dem gesunden Menschenverstand (womit wir auch wieder den Schlenker zu Niwashi's Zusatzfrage, und nicht zuletzt zu einem oder zwei Glaserln Wein, hergestellt hätten - und zwar ohne, dass sich Herr Seebaer darüber beschweren könnte!).

    Anyway, ich habe keine Lust, das für ihn zu recherchieren. In diesem Sinne hat Xena ganz Recht gehabt. Ich mache sowas nicht für lau. Ich darf es auch nicht. Möge der Herr Seebaer einen pfiffigen Anwalt finden, der ihm das raussucht, wenn er sich für unfähig sieht, es selbst zu tun.

    Tono... ad acta und ansonsten... s.u.
     

    RitaJR

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    Wandlitz/ Brandenburg
    Peter du hast Recht, ein Bebauungsplan entscheidet, ob ein Grundstück eingezäunt werden muss. Aber ich bin der Meinung (ohne Rechtskenntnisse), dass man auf seinem Grundstück anpflanzen kann was man will (ausgenommen die Drogenpflanzen, die rechtlich extra verboten sind). Beim Bepflanzen muss man aber die geregelten Abstandswerte zum Nachbarn beachten.
    Übrigens habe heute die ersten Bärlauchblätter frisch gehackt auf einen Butterstulle gegessen. Weit weg von Maiglöckchen!!!
     

    Xena

    Foren-Urgestein
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    Na ich wollte damit auch nicht sagen, daß man diese Frage nicht stellen darf...aber bitte dann nicht säuerlich reagieren wenn man dies dann nicht fix und fertig am besten noch getippt und frankiert bekommt....

    mögliche Auskünfte gab es ja und das finde ich doch mehr als fair....ich fand eben die Reaktion etwas überzogen..deshalb habe ich mir den KOmmentar nicht verkneifen können...

    Und an TOnos Stelle hätte ich da auch keine ANtwort mehr drauf gegeben!!!
     
    T

    Tono

    Guest
    Peter du hast Recht, ein Bebauungsplan entscheidet, ob ein Grundstück eingezäunt werden muss. Aber ich bin der Meinung (ohne Rechtskenntnisse), dass man auf seinem Grundstück anpflanzen kann was man will (ausgenommen die Drogenpflanzen, die rechtlich extra verboten sind). Beim Bepflanzen muss man aber die geregelten Abstandswerte zum Nachbarn beachten.
    Übrigens habe heute die ersten Bärlauchblätter frisch gehackt auf einen Butterstulle gegessen. Weit weg von Maiglöckchen!!!

    Nee, das kann man jetzt so nicht stehen lassen.
    Davon abgesehen, dass wir gar nicht wissen, ob das fragliche Grundstück nicht vielleicht im Aussenbereich liegt und es deshalb gar keinen Bebauungspaln gibt, regelt so ein Bebauungsplan vieles (für mich schon viel zu vieles), aber nicht, ob das Grundstück eingezäunt werden muss.

    Außerdem wissen wir nicht, wer die Pflanzen gesetzt hat, ob sie schon seit Ewigkeiten dort wachsen oder durch den natürlichen Flug der Blüten und Gräser auf das Grundstück gelangt sind. Von Drogen war bisher auch nicht die Rede.

    Tono... legaliter
     

    Siri

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    Ich bin sehr dafür das ein oder andere dem gesunden Menschenverstand zu überlassen. Hab aber trotz § 18 ChemG immer den Vergleich mit Haustieren im Kopf. "Extrem gefährliche Tiere" verboten, für alle anderen Schäden durch weniger "gefährliche Tiere" die nicht verboten sind, normale Haftung. Gesunder Menschenverstand hin oder her. Unglücke gibt´s immer. Ob´s eine Rechtsverordnung gibt, in der z.B. Maiglöckchen verboten werden weiß ich auch nicht, kann´s mir aber kaum vorstellen. Werd aber sicher auch nix recherchieren.
    LG Siri, die noch ein wenig warten muß, bis sie sich für so was bezahlen lassen darf. :cool:
     

    RitaJR

    Mitglied
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    Tono lies meinen Beitrag noch einmal. Dann siehst du, dass ich die Hanfpflanzen nur ausgeschlossen habe zu meiner Behauptung: man kann anpflanzen was man will. Außerdem habe ich jetzt auf Niwashis Beitrag geantwortet ich kenne deinen Beitrag nicht, den Niwi "richtig gestellt" oder so.
     
    T

    Tono

    Guest
    Siri, Du meinst Abs. 1 Ziffer 1. Die Anpflanzung "bestimmter giftiger Pflanzen" steht in Ziffer 2.

    Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass wegen Maiglöckchen u.ä. eine Rechtsverordnung existiert.
    Wenn man mich lieb gefragt hätte, hätte ich mal in der Gesetzesbegründung nachgesehen, was konkret gemeint war. Ich hab aber keine Lust mehr dazu! :D

    Tono... gähnt faul
     

    Xena

    Foren-Urgestein
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    erschendwo in de Palz
    So sehe ich es auch.


    Kriegt er auch nicht mehr! :D

    Tono... ellebätsch

    Hihihi ellebätsch....sagt man das so bei euch....lustig....


    Also ehrlich ich verstehe von den Paragraphen nichts als Laie..aber ich denke das kann sowieso in einem Forum nicht geklärt werden weil die örtlichen Begebenheiten gar nicht komplett bekannt sind....
     
    P

    pere

    Guest
    Hmm........

    Eigentlich war die Frage im Ursprung ernst gemeint und zudem sei zu bedenken das dieses Problem auch andere Treffen kann. Ist auch ernst aufgefasst worden!

    Schade das niemand genau Bescheid weiß. Oh doch, da hast du nur falsch gelesen, denn unsere RA haben sich hier mehr als deutlich zu dem Thema geäußert!

    Werde versuchen an anderer Stelle eine Auskunft zu bekommen ok, dein gutes Recht!

    Danke für eure *Hilfe*

    Gruß aus Unterfranken

    Seebaer - der wieder mal sieht das es zwar keine dummen Fragen aber oft ............. das ist nun verdammt unfair, denn hier in diesem Forum herrscht nunmal "Gottseidank" ein lockerer Ton

    Liebe Grüße
    Petra, die sich bei solchen Fragen auf Tono verläßt und nun wohl auch auf Siri :eek::D
     

    Siri

    Mitglied
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    Südniedersachsen
    Eben...die Frage war ja (zum Glück) auch hypothetisch. Wir wissen also nicht wer, wann, unter welchen Umständen, was, wo gegessen haben wird.

    @Tono: es ist Freitag Abend, also quasi Wochenende...keine Lust auf Ziffer 2! gegebenenfalls irgendwann bei einem Gläschen Rotwein... ;)

    LG Siri, läd sich selbst ein.
     
    N

    niwashi

    Guest
    die Verhandlung ist geschlossen.

    niwashi, der den Verurteilten nun zum Schafott geleitet ...
     

    Mo9

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    Ort
    Wolke9 !
    Nee, das kann man jetzt so nicht stehen lassen.
    Davon abgesehen, dass wir gar nicht wissen, ob das fragliche Grundstück nicht vielleicht im Aussenbereich liegt und es deshalb gar keinen Bebauungspaln gibt, regelt so ein Bebauungsplan vieles (für mich schon viel zu vieles), aber nicht, ob das Grundstück eingezäunt werden muss.

    Tono... legaliter



    Hi Tono,

    Das wird auch keine Gemeinde.-Stadtverwaltung oder der Gleichen tun, da eine Bepflanzung /Hecke immer auf dem Grundstück liegt und als Eigentümerfläche zählt. Die Verwaltung wird sie sich keinen zusätzlichen Schadensballast anhängen, wenn etwas passiert!


    Mo, jetzt schlafen geht!
     
    N

    niwashi

    Guest
    ... regelt so ein Bebauungsplan vieles (für mich schon viel zu vieles), aber nicht, ob das Grundstück eingezäunt werden muss...

    halt, nicht korrekt, Herr Anwalt!
    in der Tat kann im B-Plan eine Einfriedung gefordert werden (dann meist nur straßenseitig); es gibt dann noch Pflanzgebote aber auch -verbote wie in einem oberbayerischen Kaff, wo Thujnhecken verboten wurden ...

    niwashi, der die Rodung dieser wunderschönen Hecke beobachten mußte ...
     
    T

    Tono

    Guest
    halt, nicht korrekt, Herr Anwalt!
    in der Tat kann im B-Plan eine Einfriedung gefordert werden (dann meist nur straßenseitig); es gibt dann noch Pflanzgebote aber auch -verbote wie in einem oberbayerischen Kaff, wo Thujnhecken verboten wurden ...

    niwashi, der die Rodung dieser wunderschönen Hecke beobachten mußte ...

    So? Die Einfriedung des Grudstücks darf aber eigentlich nicht im Bebauungsplan geregelt werden. Sonst müßte das in §9 BauGB aufgeführt sein (die Bepflanzung schon).

    Möglich ist aber, dass die Aufsichtsbehörden entsprechende Vorgaben machen.
    In Bayern etwa gilt Art. 9 BayBauO als mögliche Rechtsgrundlage. Hier ist aber die Einfriedung zur Straße hin nicht pauschal möglich, sondern bedarf eines konkreten Anlasses, wenn also die öffentliche Sicherheit und Ordnung es erfordern.
    In anderen Bundesländern gibt es wahrscheinlich ähnliche Regelungen.

    Tono... widerspricht
     
    N

    niwashi

    Guest
    @Tono
    d.h. also, dass besagter § in unserem B-Plan nicht zwingend einzuhalten ist?

    niwashi, der eh keinen Zaun gesetzt hat ...
     
    T

    Tono

    Guest
    Jedenfalls wäre der BP in dieser Hinsicht angreifbar.

    Denkbar halte ich allenfalls, dass der BP (natürlich außerhalb seiner Festsetzungen) Bezug nimmt auf eine Maßnahme der Aufsichtsbehörde. Aber auch dann wüßte ich nicht, wo bei Euch die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wäre.

    Tono... nachdenklich
     
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