rechtliche Zaunfrage, die 2te

N

niwashi

Guest
wie sieht so was rechtlich aus?

Ein großes Grundstück ist nicht ganz eingezäunt. Wie verhält es sich wenn der Besitzer darauf Pflanzen habe wie zum Beispiel Rizinus - Maiglöckchen oder andere mitunter giftige Pflanzen setzt, auch wenn Kinder da vorbei laufen und auf das Grundstück gehen können.

Muß der Eigentümer diese Pflanzen auf dem eigenen Grundstück kennzeichnen - darf er sie überhaupt anbauen auch wenn keine abgrenzende Umzäunung besteht oder ist der Besitzer haftbar für eventuelle Folgeschäden wenn ein Kind z.B etwas von diesen Pflanzen ißt ??

Hoffe ich habe die Frage verständlich gestellt.

niwashi, der das für Tono verallgemeinert hat ...
 
  • Danke an niwashi das er die Frage hierher verschoben und umgestellt hat

    Gruß
    Seebaer - der sich noch nicht so hier auskennt
     
    So auf Anhieb fällt mir dazu § 18 Chemikaliengesetz ein. Es regelt in Absatz 2 auch die Anpflanzung giftiger Pflanzenarten. Allerdings ist mir nicht bekannt, ob entsprechende Rechtsverordnungen erlassen wurden. Vielleicht mal bei der Gemeinde nachfragen.

    Giftige Pflanzen sind ansonsten ja nichts ungewöhnliches. Vieles, was die Natur von sich aus hervor bringt, ist für (ahnungslose) Kinder gefährlich. Besonders, wenn die Pflanzen einladend hübsch aussehen. Daraus ergibt sich für mich nicht zwangsweise eine Haftung für die von den Pflanzen ausgehende Gefahr.

    Ich könnte mir aber vorstellen, dass den Grundstückseigentümer durchaus Sorgfaltspflichten treffen. Nämlich dann, wenn er es zuläßt, dass solchermaßen gefährdete Kinder das Grundstück arglos betreten.

    Tono... auf Anhieb
     
  • Hallo Niwashi,
    aus meinem Rechtsempfinden heraus meine ich, es gibt da mehrere Stufen der Verantwortung, ansteigend:
    1.) Ortsübliche (wild vorkommende) Pflanzen, bei denen nicht die (attraktiven) Früchte giftig
    sind
    a) "angeflogen"
    b) angepflanzt
    2.) Ortsübliche Pflanzen, bei denen die (attraktiven) Früchte giftig sind
    a) "angeflogen"
    b) angepflanzt
    3.) Fremde Pflanzen bei denen nicht die (attraktiven) Früchte giftig sind
    4.) Fremde Pflanzen bei denen die (attraktiven) Früchte giftig sind
    Das soll heißen, wegen ein paar Pflanzen Schöllkraut, die wild auf dem Grundstück wachsen, hafte ich wohl weniger als für die Rizunus-Samenstände.
    Gruß
    hermann
     
  • Hallo

    Ich habe keine Ahnung, ob ein Grundstück mit Giftpflanzen
    c045.gif

    eingezäunt werden muß oder nicht.
    Allerdings würde ich mir schwere Vorwürfe machen, wenn denn
    s035.gif

    vielleicht einem Kind etwas passiert, daß freien Zugang zu den
    besagten Pflanzen hätte.
    Allerdings würde dieses Kind auf jeden Fall auf das Grundstück
    a065.gif

    kommen, wenn es das denn wollte.
    Es sei denn, es ist eine 3 Meter hohe Betonwand drum herum....

    Übrigens wächst mitten in der Dortmunder Innenstadt seit vielen
    tree.gif

    Jahren eine Riesen grosse Rhizinus Pflanze.
    Frei zugänglich für alle und jeden.......
    ooops_cut.gif


    http://www.hausgarten.net/gartenforum/wie-heisst-diese-pflanze/3115-rhizinus.html


    Alles Liebe und Gute
    UTE,
    926e1bb087f86068d57e045205cd5dbb.gif
    die schon 2006 nach dem Namen der Pflanze fragte
     
    Zuletzt bearbeitet:
    das is mal 'ne interessante Frage...

    sind denn Büsche und Sträucher oder sowas als Art Zaunersatz gepflanzt, so dass es zumindest einem etwas älteren Kind durchaus auffallen müsste, dass das jetzt wohl jemandem gehört und man net einfach raufrennt?

    andererseits, wenn ich eine Baugrube aushebe, muss ich die eigentlich auch zumindest deutlich markieren... was auch widerum kein Kind davon abhällt, trotzdem reinzufallen
    a085.gif
     
  • maiglöckchen, gibt es die nicht fast in jedem garten?
    darüber hab ich mir jetzt noch gar keine gedanken gemacht,

    ich besitze ein waldstück, da wachsen mitunter auch maiglöckchen,
    und natürlich auch bärlauch....uiuii ja nicht verwechseln..den wald "darf ich aber gar nicht einzäunen!"

    gruß geli....der das a bissl amerikanisch vorkommt:D
     
    Ich denke mal, dass Eltern ihren Kindern gegenüber eine Aufsichtspflicht haben.
    Diese sollte bis zu einem gewissen Alter bestehen.

    Wenn dann die Kinder das Alter haben, sich ohne Aufsichtsperson frei zu bewegen, dann haben sie eigentlich auch das Wissen, dass es in der Natur oder auf Grundstücken Pflanzen gibt, die nicht unbedingt zum Verzehr gedacht sind.
    So habe ich es meinen Kindern beigebracht und sie haben es verstanden!


    LG Roxi
     
    ich würde sagen : typisch Paragraphen-Dschungel Deutschland.

    Uns haben früher unsere Eltern gesagt, man geht nicht auf fremde Leute Grundstücke, man steckt sich keine wild wachsenden Früchte die man nicht kennt in den Mund usw.
    Wenn die Kinder auf das Grundstück wollen , dann klettern sie halt über den Zaun, es sei denn (wie UTE schon bemerkte es ist eine hohe Mauer drumrum.
    Wenn derjenige Angst hat er könnte verknackt werden weil sein Grundstück frei zugänglich ist und sich dort Kinder vergiften könnten, dann muß er es halt einzäunen.
    Nicht das einer meint ich bin kinderfeindlich, das nicht (hab ja selbst welche groß gezogen), aber wo kommen wir denn dahin.
    Ich würde Schilder aufstellen:
    10.png
     
    Hallo,
    also ich würde das so sehen: Es gibt grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht des Gartenbesitzers. Das heißt, daß er wenn er eine Gefahrenquelle schafft, indem er giftige Pflanzen pflanzt, muß er auch erforderliche Sicherungsmaßnahmen treffen, damit sich die potentielle Gefahr nicht zum Schaden anderer auswirkt. Das kann dann zum Beispiel durch einen Zaun geschehen. Eine absolute Sicherheit muß es dabei nicht geben. Damit, daß Kinder über Zäune steigen und so auf das Grundstück gelangen, muß nicht unbedingt gerechnet werden.
    Die Aussage, Eltern haften für ihre Kinder ist zwar bedingt richtig, ändert aber nichts daran, daß der Gartenbesitzer nicht auch haften kann. Gegebenenfalls vermindert sich nur die Haftung des Gärtners, wenn die Eltern auch ein "Verschulden" trifft.
    Ob ein Hinweisschild ausreicht ist fraglich. Können die Kinder das lesen? Bei bissigen Hunden auf einem umzäunten Grundstück reicht ein Hinweisschild allein übrigens nicht um eine Haftung komplett auszuschließen. :rolleyes:
    Daß es komplett verboten ist, die beschriebenen giftigen Pflanzen zu pflanzen ist mir zumindest nicht bekannt, aber wer weiß... :confused:
    LG Siri :cool:
     
  • wieder einmal dumm in die Runde geguckt:

    wer hat in den letzten Jahren einen Vergiftungsfall durch Gartenpflanzen erlebt?

    niwashi, der diese Hysterie einfach nicht peilt ...
     
  • ...ich nicht. Eine Verpflichtung sein Grundstück einzuzäunen gibt es glaub ich auch nicht, aber wer sich absichern will...s.o. (rein rechtlich) :rolleyes:
    LG Siri, die denkt, es gibt so viele "Gefahren", gegen die man sich nicht komplett absichern kann.
     
    diese Verpflichtung könnte der Bebauungsplan regeln ...

    niwashi, der sich aber dagegen erfolgreich widersetzt hat ...
     
    Also wie ich sehe haben sich keine neueren Erkenntnisse ergeben, allenfalls Vermutungen. Wobei Siri's Überlegungen noch am ehesten rechtlich haltbar sind. Nur in einem Punkt möchte ich richtig stellen:

    Die Aussage, Eltern haften für ihre Kinder ist zwar bedingt richtig...
    Sie ist nicht bedingt richtig, sondern gar nicht. Es mag allenfals eine Aufsichtspflichtverletzung geben. Diese knüpft aber nicht an ein solches Hinweisschild an, sondern bedingt eine konkrete Situation.

    Vergiftungsfälle gibt es übrigens durchaus, sogar Todesfälle. Mir ist aber kein Fall bekannt, in denen der Pflanzeneigentümer in die Haftung genommen wurde. Das heißt aber nichts. Was heute nicht ist kann morgen kommen.

    Tono... Fall-ensteller
     
    Todesfälle durch Vergiftung durch Hauspflanzen oder durch wilde Pflanzen in der Natur (wobei ich Pilze und Maiglöckchen statt Bärlauch einschließe)?

    niwashi, der Eltern immer die Schuld geben würde ...
     
    Ich habe einmal davon gelesen. Ein kleines Kind spielte mit den giftigen Blüten des Goldregenbaumes und hat sie aufgegessen. Wer bei so etwas die Schuld trägt... ist dann schon wieder egal.

    Tono... mitfühlend
     
    Nur in einem Punkt möchte ich richtig stellen:


    Sie ist nicht bedingt richtig, sondern gar nicht. Es mag allenfals eine Aufsichtspflichtverletzung geben. Diese knüpft aber nicht an ein solches Hinweisschild an, sondern bedingt eine konkrete Situation.


    Tono... Fall-ensteller

    ...das wollte ich damit gesagt haben. Aufsichtspflichtverletzung und Haftung für ein Kind sind für den "Laien" glaube ich das selbe. Oder? :confused: Unabhängig vom Schild.
    LG Siri, "Parallelwertung in der Laiensphäre" :rolleyes:
     
    Ja, die Haftung beschränkt sich aber auf solche Fälle, in denen der Schaden nur deshalb eingetreten ist, weil die Eltern eine gebotene Aufsichtspflicht verletzt haben. Sonst haften sie gar nicht. Und die nachzuweisen ist in der Praxis schwieriger als im Lehrbuch. *zwinker*

    Je länger ich über die eingangs geschilderte Konstallation nachdenke, desto mehr komme ich von der Verkehrssicherungspflicht wieder ab. Ich frage mich nämlich, ob sich hier nicht ganz einfach eine von der Natur gegebene Gefahr konkretisiert.

    Tono... zweifelnd
     
    @Tono
    wie groß siehst du die Gefahr der Amerikanisierung unseres Rechtssystems bzgl. Absicherung der Herstellers/Besitzers/ ... ? wie das "Mikrowellenurteil"

    niwashi, der sich juristisch nicht gerne entmündigen läßt ...
     
    Gegenwärtig sehe ich diese Gefahr nicht. Aber das ist ein Thema für eine Doktorarbeit, die sich nicht in zwei Sätzen belegen läßt. Generell verlangt unser hiesiges Rechtssystem von seinen Mitbürgern mehr Eigenverantwortung. Die eigenübliche Sorgfalt eben, die auch sonst als rein subjektiver Maßstab für die eigenen Belange anzulegen ist. Was nichts anderes heißt wie, jeder ist zuächst für seine eigene Dummheit oder Ignoranz (entgegen aller Vernunft) verantwortlich. Es gibt dabei aber noch mehr Aspekte zu berücksichtigen.

    Wär aber ein schönes Thema für eine Unterhaltung bei einem Glaserl Roten.

    Tono... doziert
     
  • Similar threads

    Oben Unten