Arbeitgeber zahlt mir die Überstunden nicht

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azalea

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ich weiß ich weiß, bin hier im Gartenforum, aber habe auch noch ein anderes Problem außer meiner Pflanzen.

Habe mir gedacht, vllt. kann mir ja jmd, von Euch helfen, bzw. einen Tip geben.

Folgende Situation:
Hatte einen Anstellungsvertrag für 400 €-Job.
15h in der Woche. Mündliche Vereinbarung 4 Tage (Mo-Do) je 4 Stunden, so dass diese 1 h mal für irgendwelche Termine abgefeiert werden kann.

Fa. hat Stempelkarten, also Zeitkonto, dass bereits gelöscht wurde, da ich zu kurz gearbeitet habe (kam im Brief, nachdem ich eine G.Abrechnung und Stundenzettel angefordert habe.

Nun habe ich einen Vertrag vom 1.9. - am 27.9 nach 1 Stunde Arbeit habe ich in der Probezeit fristlos gekündigt, da der Job nicht "meins" war...
Gearbeitet habe ich vom 30.08. bis zum 27.9. dazwischen 4 Tage(also 1 Woche Krank). Überstunden noch außer den beiden August Tagen (die bezahlt wurden) noch ca. 6h.

1. Krankentage werden nicht bezahlt, das ist mir klar (habe nicht mal 4 Wochen am Stück gearbeitet)

2. Zeitkonto bereits gelöscht? Richtig so?

3. Steht mir Urlaub anteilig zu?

4. Habe ich eine Chance das Geld noch zu bekommen?


Würde mich sehr freuen, wenn unter Euch evtl ein Gartenfreund dabei ist, der mir helfen könnte...
 
  • philamia

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    Hallo Ela,

    nochmal zum Verständnis:

    Du hast im Ganzen nur 1 Stunde gearbeitet? Wie denn dann Überstunden?
    Ich habs dreimal gelesen, steig aber nicht ganz durch.

    Ich versuche aber trotzdem mal, deine Fragen zu beantworten:

    Zu Frage 1: Krank ist krank und wenn du einen geltenden AV hast, werden Kranktage (an denen du auch tatsächlich gaarbeitet hättest - also Mo - Do) auch bezahlt. Kommt nun aber auch drauf an, was für eine Kündigungsfrist in der Probezeit vereinbart war.

    Zu Frage 2: Wir arbeiten auch mit einer Zeiterfassungssoftware (Stempeluhr und Stempelchip). Nach Ablauf des Monats drucke ich jedem MA einen Stundenzettel mit seinen Zeiten des Vormonats aus. Die MA kontrollieren diesen, ob irgendwelche Zeiten fehlen, Kranktage nicht gemeldet wurde etc.. Ist das Teil okay, wird es vom MA unterschrieben und abgelegt (wird manchmal bei Betriebsprüfungen kontrolliert). Die Zeiten im ZE-System bleiben bei uns ebenfalls 2 Jahre lang noch einsehbar. Wenn ich einen MA in der Zeiterfassung gelöscht habe, finde ich den aber noch im Archiv der Software.

    Zu Frage 3: Gesetzlich steht jedem MA Urlaub zu - mindestens 24 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Unseren MA steht ab dem 1. AT Urlaub zu.

    Das mit den "Überstunden" bei einem 400 Euro-Job ist so eine Sache, weil es diese ja eigentlich nicht geben kann. Dir dürfen eben nicht mehr als 400 Euro ausbezahlt werden - ohne Lohnsteuerkarte.
    Wo sollen mehr gearbeitete Stunden denn hin?
    Minijob = Miniarbeitszeit

    Phila
     
    Zuletzt bearbeitet:

    azalea

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    hi phila, danke für deine Antwort.

    nee nee habe schon 3 wochen gearbeitet (30.8.-27.9). und die Überstunden kann ich ja machen und diese abfeiern - ist ja auch kein Problem gewesen. Nur die Überstunden, also 2 Tage sind es ja nur , wurden nicht bezahlt. Also 2 Tage (+ 4x Krankentage) wurden halt vom Lohn abgezogen.
    War halt so gedacht: 30.8.+31.8. sind 8 Überstunden + Während der 3 Wochen noch zzgl. ca. 6 Stunden => abfeiern am 27.9. (3h+1h gearbeitet) + am 28.9 (4h) + am 29.9 (4) + am 30.9 (3h) = 15 Stunden Woche

    Krankentage werden nicht bezahlt, wenn man nicht 4 Wochen am Stück seit Beginn des Anstellungsverhältnisses gearbeitet hat (kann leider nicht die § nennen). Das ist mir aber auch klar gewesen. Habe ein kleines Kind , deshalb habe ich mich auch ins Bett verkrochen, damit ich schneller gesund werde und nicht 3 Wochen halb krank durch die Gegend renne und noch unseren Sohn anstecke. Ist auch gut gelaufen, hat nur mein Mann was abbekommen.


    Mir wurde in einem anderen Forum (für arbeitsrecht) geholfen bzgl. Urlaub.
    Urlaub steht mir nicht zu, da mir dafür 2 ArbeitsTage fehlen
    Also kann ich nur noch versuchen, die 2 Tage einzufordern.

    Ich dachte nur, dass es evtl. einen Gesetz gibt, wo drin steht, dass man Zeitkonto bestimmte Zeit aufbewahren muss lt. Gesetz, so wie die Rechnungen 6-10Jahren aufzubewahren sind, vllt. nur nicht so lange.

    In der Probezeit mussten hier keine Kündigungsfristen eingehalten werden.

    :rolleyes: gruß azalea
     
  • H

    Hobbiegärtner

    Guest
    Hallo azalea,
    Die 2 Tage kannst Du warscheinlich vergessen würde ich behaupten!
    Ich ging mal mit einer Firma wegen über 800 Überstunden und Resturlaub die sie nicht bezahlen wollten nach meiner Kündigung vors Arbeitsgericht ! Konnte die auch vergessen trotz genauer Buchführung nur weil die Firma ein schnell hergestelltes Rundschreiben mit einem älteren Datum natürlich vorlegten ,darin stand das Überstunden von oben immer erst beantragt und auch genehmigt werden müssen ansonsten werden die Überstunden nicht anerkannt !
    Ich sagte zum Richter er solle halt mal in ihrgend einer Filiale der Firma anrufen und fragen ob dieses Rundschreiben dort angekommen ist ,da ich es zum ersten mal sehe ! Für die Überstunden sah ich nichts aber beim Resturlaub hat er großzügig eine Pauschale entschieden .Warum wohl :D!
    Gruß
    Klaus
     
  • azalea

    Mitglied
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    Hallo Klaus,
    ja das denke ich auch, dass es keinen Sinn hat. Urlaub steht mir ja ehe nicht zu und die paar Überstunden können sie behalten... Und ich möchte keinen Stresse mit Gerichten....

    Danke für deine Rückmeldung!:)
     
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