Bandito76
Mitglied
- Registriert
- 18. März 2010
- Beiträge
- 253
Hallo,
wir bewohnen eine Erdgeschoßwohnung und haben vor einigen Tagen festgestellt, das wir Im Schlafzimmer unterm Laminat Wasser stehen haben.
Die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung sind informiert, jedoch habe ich bei den Versicherungen immer so ein bisschen das Gefühl, das die uns nicht unbedingt jeden Möglichkeit auf Kostenerstattung auf die Nase binden wollen, daher hoffe ich das ihr etwas Licht ins Dunkel bringen könnt:
- Die genaue Fehlerursache ist noch nicht geklärt, ein erster Versuch der Leckageortung mittels Fachfirma (welche direkt mit der Wohngebäudeversicherung abrechnet) war erfolglos. Die Aussage war, das der Boden raus muß um mehr sehen zu können. Also wurde gestern von einer Umzugsfirma das Schlafzimmer abgebaut und eingelagert - die Kosten hierfür wollen sich Hausrat- und Wohngebäudeversicherung teilen.
- Ich habe einen Container für Baumischabfall kommen lassen und heute den Laminat und den darunter festverklebten Teppich mittels geliehenen Teppichstripper entfernt.
Nach geltender Rechtsprechung ist die Wohngebäudeversicherung für den ersten bewohnbaren Bodenbelag zuständig, die Hausrat für evtl. darüber liegende Bodenbeläge.
Meine Fragen dazu:
- Mir steht für die erbrachte Eigenleistung eine Erstattung zu. Ich denke mal ich muß dann auch meine Arbeitszeit auf die einzelnen Versicherungen aufschlüsseln...?
Also:
Laminat und Fussleisten entfernt: 2 Stunden an die Hausrat
Teppich entfernt: 4 Stunden an die Wohngebäudeversicherung
Liege ich da richtig und welche Stundensätze darf ich ansetzen?
- Wer zahlt den Container wo ja beide Abfälle (Laminat --> Hausratvers., Teppich --> Wohngebaüdevers.) zusammen drin liegen?
- Für die Entfernung des Teppichs wurde ein Teppichstripper ausgeliehen - muß die Wohngebäudeversicherung die Kosten dafür übernehmen?
- Den Teppich habe ich damals nur aus Gründen der Wärmedämmung (und Faulheit) unterm Laminat liegen lassen, wenn neues Laminat verlegt wird, kommt natürlich kein Teppich mehr darunter.
Müsste die Wohngebäude trotzdem den Teppich ersetzen (evtl. über fiktive Abrechnung)? Wenn ja, welchen Wert setze ich für 20 Jahre alte Teppichfliesen an und welche Nachweise muß ich erbringen?
- Ersetzt mir die Hausrat das alte Laminat oder die Kosten fürs neue?
Die Frage ist deswegen interessant weil ich das alte Laminat selber verlegt habe - da müßte ich ja nun den Wert des Laminates nehmen plus meine Arbeitszeit die ich damals fürs verlegen gebraucht habe, richtig?
Diesmal werde ich das neue Laminat aus Zeitgründen verlegen lassen müssen, die Kosten wären diesmal also höher... Wie wird das abgerechnet?
Fragen über Fragen, ich hoffe ihr könnt mir da etwas weiterhelfen.
Vielen Dank,
Michael
wir bewohnen eine Erdgeschoßwohnung und haben vor einigen Tagen festgestellt, das wir Im Schlafzimmer unterm Laminat Wasser stehen haben.
Die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung sind informiert, jedoch habe ich bei den Versicherungen immer so ein bisschen das Gefühl, das die uns nicht unbedingt jeden Möglichkeit auf Kostenerstattung auf die Nase binden wollen, daher hoffe ich das ihr etwas Licht ins Dunkel bringen könnt:
- Die genaue Fehlerursache ist noch nicht geklärt, ein erster Versuch der Leckageortung mittels Fachfirma (welche direkt mit der Wohngebäudeversicherung abrechnet) war erfolglos. Die Aussage war, das der Boden raus muß um mehr sehen zu können. Also wurde gestern von einer Umzugsfirma das Schlafzimmer abgebaut und eingelagert - die Kosten hierfür wollen sich Hausrat- und Wohngebäudeversicherung teilen.
- Ich habe einen Container für Baumischabfall kommen lassen und heute den Laminat und den darunter festverklebten Teppich mittels geliehenen Teppichstripper entfernt.
Nach geltender Rechtsprechung ist die Wohngebäudeversicherung für den ersten bewohnbaren Bodenbelag zuständig, die Hausrat für evtl. darüber liegende Bodenbeläge.
Meine Fragen dazu:
- Mir steht für die erbrachte Eigenleistung eine Erstattung zu. Ich denke mal ich muß dann auch meine Arbeitszeit auf die einzelnen Versicherungen aufschlüsseln...?
Also:
Laminat und Fussleisten entfernt: 2 Stunden an die Hausrat
Teppich entfernt: 4 Stunden an die Wohngebäudeversicherung
Liege ich da richtig und welche Stundensätze darf ich ansetzen?
- Wer zahlt den Container wo ja beide Abfälle (Laminat --> Hausratvers., Teppich --> Wohngebaüdevers.) zusammen drin liegen?
- Für die Entfernung des Teppichs wurde ein Teppichstripper ausgeliehen - muß die Wohngebäudeversicherung die Kosten dafür übernehmen?
- Den Teppich habe ich damals nur aus Gründen der Wärmedämmung (und Faulheit) unterm Laminat liegen lassen, wenn neues Laminat verlegt wird, kommt natürlich kein Teppich mehr darunter.
Müsste die Wohngebäude trotzdem den Teppich ersetzen (evtl. über fiktive Abrechnung)? Wenn ja, welchen Wert setze ich für 20 Jahre alte Teppichfliesen an und welche Nachweise muß ich erbringen?
- Ersetzt mir die Hausrat das alte Laminat oder die Kosten fürs neue?
Die Frage ist deswegen interessant weil ich das alte Laminat selber verlegt habe - da müßte ich ja nun den Wert des Laminates nehmen plus meine Arbeitszeit die ich damals fürs verlegen gebraucht habe, richtig?
Diesmal werde ich das neue Laminat aus Zeitgründen verlegen lassen müssen, die Kosten wären diesmal also höher... Wie wird das abgerechnet?
Fragen über Fragen, ich hoffe ihr könnt mir da etwas weiterhelfen.
Vielen Dank,
Michael