Hallo Liebe Gartenfreunde,
ich bin neu in eurem Forum und hoffe, dass ich bei euch Hilfe für mein Problem finde.
Ich habe nunmehr seit 3 Jahren einen Kleingarten in NRW gepachtet, jetzt möchte ich weil mein aktueller Gartennachbar sein Garten veräußern möchte diesen erweren und Ihn als 2. Garten nutzen. Unsere Vorstand stimmt dem Pachtverhältniss allerdings nicht zu, weil er der Meinung ist das man nur einen Garten in einer Kleingartenanlage pachen darf.
Daher meine Frage wie sieht die tatsächliche Lage aus??
Gibt es hierfür gesetzliche Grundlagen??
Stimmt das oder liegt der Vorstand hier falsch????
Für eure Antworten und eure Hilfe danke ich beeits im Vorraus
Gruß
CyberMick
ich bin neu in eurem Forum und hoffe, dass ich bei euch Hilfe für mein Problem finde.
Ich habe nunmehr seit 3 Jahren einen Kleingarten in NRW gepachtet, jetzt möchte ich weil mein aktueller Gartennachbar sein Garten veräußern möchte diesen erweren und Ihn als 2. Garten nutzen. Unsere Vorstand stimmt dem Pachtverhältniss allerdings nicht zu, weil er der Meinung ist das man nur einen Garten in einer Kleingartenanlage pachen darf.
Daher meine Frage wie sieht die tatsächliche Lage aus??
Gibt es hierfür gesetzliche Grundlagen??
Stimmt das oder liegt der Vorstand hier falsch????
Für eure Antworten und eure Hilfe danke ich beeits im Vorraus
Gruß
CyberMick