Kann ich 2 Kleingärten pachten??

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11. Okt. 2008
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Hallo Liebe Gartenfreunde,

ich bin neu in eurem Forum und hoffe, dass ich bei euch Hilfe für mein Problem finde.
Ich habe nunmehr seit 3 Jahren einen Kleingarten in NRW gepachtet, jetzt möchte ich weil mein aktueller Gartennachbar sein Garten veräußern möchte diesen erweren und Ihn als 2. Garten nutzen. Unsere Vorstand stimmt dem Pachtverhältniss allerdings nicht zu, weil er der Meinung ist das man nur einen Garten in einer Kleingartenanlage pachen darf.
Daher meine Frage wie sieht die tatsächliche Lage aus??
Gibt es hierfür gesetzliche Grundlagen??
Stimmt das oder liegt der Vorstand hier falsch????


Für eure Antworten und eure Hilfe danke ich beeits im Vorraus

Gruß

CyberMick
 
  • hmmmm, verzwickte lage...

    lass dir doch von deinen vereinsbossen den passus in der satzung zeigen.
    oder im kleingartengesetz.
    wird bestimmt lustig. denn wahrscheinlich werden sie keinen finden.
    aber wie auch immer, du wirst den garten wohl trotzdem nicht bekommen.
    denn meisten ist es doch so, daß der verein oder zumindest das vereinsgremium
    über die vergabe des gartens entscheidet.
     
    Hallo CyberMick,
    es ist schon ein Passus in der Satzung (oder im Aufnahmeantrag) denkbar: "Hiermit bestätige ich, daß ich nicht bereits anderweitig über einen Garten verfüge." So oder ähnlich habe ich unterschrieben, als ich in Augsburg Mitglied (MoG = "Mitglied ohne Garten") wurde. Dies (MoG) wird auch so bleiben, da ich mittlerweile seit fast 10 Jahren einen Bahn-Kleingarten habe.
    Kleingärten dienen der Versorgung derjenigen Bevölkerungsschichten mit Gärten, die sich anders keinen leisten können. Ein Kleingarten ist bestimmungsgemäß eben nicht der "Zweit- oder Drittgarten". Also kann man auch keinen 2. Kleingarten dazupachten (auch wenn mir das - wie Dir - gefiele).
    Gruß
    hermann
     
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