Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

matasani

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Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

:confused: Hallo,
Ich habe vor einem guten Jahr ein Reihenhaus mit einem Handtuchgroßem Garten gekauft. Nun ist vor 2 Wochen im Nebenhaus ein neuer Eigentümer eingezogen und erwartet von mir, das ich den Zaun zwischen unseren Grundstücken bezahle.
Er ist der Meinung, der Eigentümer ist für die linke Seite Gartenzaun zuständig.
Andere Hausbesitzer sagen, ich bin für die rechte Seite vom Hauseingang gesehen zuständig.
Was stimmt denn nun????
 
  • Rentnerwiese

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    AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

    Hallo Mantasani,

    ich kann natürlich nicht sagen wie nützlich oder sinnvoll meine Tipps sind, aber ich kann Dir meine/unsere Erfahrung mitteilen:

    1. Zunächst einmal scheint mir das keine Gute Nachbarschaft, wenn man gleich darauf pocht einen Zaun zu ziehen, den aber der andere zu bezahlen hat.

    2. Niemand kann Dich verpflichten einen Zaun zu bauen (war bei uns genau so - wenn er einen will, soll er sich einen bauen; kann Dich dafür normalerweise nicht zur Kasse bitten, da es sein eigener Wunsch ist.

    3. Im Normalfall zäunt derjenige sein Grundstück ein, welcher als erster da ist - ist ja immer auch eine Geschmackssache so ein Zaun. Und wenn er dann schon mal da ist und dein Eigentum, kann niemand mehr etwas machen.

    Also:
    .......... lass ihm doch "seinen" Zaun bauen und ermutige ihn noch in seinem Wunsche, indem Du ihm einen Zaun ganz nach seinen Vorstellungen bauen läßt - his private Jail!

    Liebe Grüße,
    Rentnerwiese
     
  • K

    Koi

    Guest
    AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

    Wie es rechtlich ist weiss ich zwar nicht ich würde aber sagen entweder von beiden Seiten die Hälfte oder halt eine Seite allein ist doch fair gegenüber allen oder.Wenn ihr kein macht kannst du dann wenn er einen hat besser mit seinen Hund spielen.
     
  • Sharif

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    AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

    Fände ich auch am besten, wenn beide die Hälfte des jeweiligen Zaunes finanzieren da ja sonst andernfalls der, der das letzte Grundstück hat, zwei Seiten bezahlen müsste.
    Bleibt auch noch die Frage wer den Zaun hinten bezahlt, wenn dort noch ein weiteres Grundstück ist.

    Ich selbst halte es so, das ich lieber den Zaun selber baue, als das ich da so ein hässlichen Maschendrahtzaun vor die Nase bekomme.


    Sharif
     
    K

    Koi

    Guest
    AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

    Und dann noch den Knallerbsenstrauch nein da würd ich lieber ne große Mauer ziehen um solche nicht zu sehen.
     
  • Chinni

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    AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

    guten morgen,

    entgegen einiger meinungen hier, ist es eben doch so, dass es je nach bundesland geregelt ist, wer für welchen zaun aufzukommen hat und ob ein zaun sein "muss" oder nicht.

    hier in brandenburg ist jeder für den zaun an der rechten grundstückseite ( von der straße aus aufs grundtück schauend gesehen) zuständig und wenn es noch einen nachbarn an der "kopfseite" des zaunes gibt, wird dieser zaun von beiden parteien zur hälfte übernommen.

    auch die verpflichtung für eine "ortsübliche einfriedung" des grundstückes gibt es hier, was ortsüblich ist und was nicht entscheidet im zweifelsfall die gemeinde. dort auf dem bauamt kann man auch erfragen, was für vorschriften es gibt und was ortsüblich ist und was nicht.......

    in einigen bundesländern gibt es auch vorschriften, wie hoch ein grenzzaun sein darf, so dass z.b die öfter verwendeten sichtschutzzäune (1.80 hoch) dort zumindest nicht als grenzbebauung erlaubt sind, sondern nur mit entsprechendem grenzabstand.

    ansonsten einfach mal mit dem entsprechenden bundesland googlen "brandenburg nachbarschaftsrecht zaun" bringt mir zum beispiel jede menge seiten, die mich über das informieren, was ich ja schon weiss. :rolleyes:

    tja, das thema maschendraht ist so nen problem für sich..........
    wir stehen auch gerade vor der aufgabe, eben die rechte grundstücksseite neu zu machen........... das ganze muss bezahlbar bleiben, sollte halbwegs nett aussehen, optisch zur linken seite (die ja dem nachbarn "gehört") passen und vor allem muss es wildschweinsicher sein und nicht zu schwer aufzubauen.............. ach ja und das ganze bitte für 75 meter..... so lange ist nämlich die rechte seite........
     

    matasani

    Neuling
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    AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

    Hallo Chinni,
    Vielen Dank für die Antwort, - das mit der rechten Seite ist auch das, was ich gehört habe. Den Tip mit dem Googlen werde ich heute abend ausprobieren, wenn die herrliche Sonne untergeht : )
    Ich bin allerdings auch der Meinung, das so etwas nicht der beste Start in eine gute Nachbarschaft ist. Ich hatte dieselben eingeladen, bei einer Tasse Kaffee die Gartengestaltung zu besprechen und dann so was.
    Der Zaun ist auch nicht von mir gewünscht, ich hatte einen mittlerweile von Ranken zugewachsenen ca 50 cm hohen Zaun gestellt, weil sich der Hund der Vormieter unsere Seite als Klo ausgesucht hatte.:(
    Vorher gab es überhaupt keinen Zaun um die Gartenfläche für alle zu vergrößern.
    Doch nun wird ein neuer - hoher Zaun gewünscht - Schade.
    Vielen Dank an alle für das Meinungsbild
     

    bolban

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    AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

    Hi,

    ich hab' zufälligerweise grade ein Buch ausgeliehen, mit dem Titel, "Gartenrecht für jedermann". Da gibt's aber Unterschiede von Bundesland zu BL, aus welchem kommst Du?
     

    matasani

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    AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

    Hallo Bolban,
    ich komme aus Bremen.
    Hier gibt es solche Gestze anscheinend nicht : )
    Hat ja auch was für sich.
     
  • T

    Tono

    Guest
    AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

    Zuständig für Rechts? für Links?
    Von wo aus gesehen? Von hinnen oder drüben, drunten oder droben...
    So einen Blödsinn habe ich ja noch nie gehört. Steht so etwas mittlerweile tatsächlich in irgendwelchen landesrechtlichen Bauvorschriften?
    Nunja, im BGB ist es anders geregelt.

    Nur vor dem Bau einer Mauer erlaube ich mir zu warnen. Die zahlen nämlich beide!

    Tono... ohne Gewehr ... aus der Hüfte geschossen
     
  • bolban

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    AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

    In Bayern,. Hamburg, Bremen, Sachsen und Baden Würtemberg gibt es keine Pflicht das
    Grundstück einzuzäunen. So steht's wortgenau im Buch drinnen. Geh' halt einfach auf die
    Gemeinde und frag da mal doof nach.


    Gruß
     

    SiWa30

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    AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

    Hallo
    wieso rufst du nicht einfach mal in deiner Gemeinde oder Stadt an und fragst da nach wo du das nachlesen kannst, bei uns auf dem Land geben die gerne Auskunft. Würde das einfach mal probieren bevor du für einen Zaun löhnst den der Nachbar haben will.
    LG Silke
     

    NorbertH

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    AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

    Beim G8 Gipfel haben die doch jetzt den ein oder anderen Meter über.:D

    Mit Natodraht, Bewegungsmelder, Kamera möglicherweise auch Selbstschussanlage.


    Norbert der bei solchen Nachbarn einen 5 m hohen Zaun setzen würde……….

    Tono nur noch 3:10
     
    T

    Tono

    Guest
    AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

    So, hab mal rasch nachgeschlagen. Bitte werft mal einen Blick in die §§ 919 ff. BGB
    Landesrechtliche Bestimmungen, wie dort in § 919, Absatz 2 erwähnt, sind z.B. die Abmarkungsgesetze, die Vermessungsgesetze bzw. Katastergesetze der einzelnen Bundesländer. Wer gegen welchen Nachbarn etwaige Ansprüche hat, ist auf Landesebene also nicht geregelt. Wär ja noch schöner...

    Tono... mit seinen Nachbarn auf Du und Du

    PS: Norbert, noch 2:15
     

    Chinni

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    AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

    Wer gegen welchen Nachbarn etwaige Ansprüche hat, ist auf Landesebene also nicht geregelt. Wär ja noch schöner...

    das ist so nicht ganz richtig...........

    es gibt bundesländer, in denen generell eine einfriedungspflicht besteht, dort hat man natürlich das recht darauf, dass der nachbar dieser pflicht nachkommt.......

    weiterhin ist in manchen wohngebieten mit bebauungsplänen das thema einfriedung festgelegt, auch daran hat man sich dann zu halten.

    und spätestens dann, wenn man z.b einen hund, kinder oder ähnliches hat, was unerlaubt in nachbars garten rumflitzen kann, ist man sowieso verpflichtet, mit einer entsprechenden einfriedung dafür zu sorgen, dass das unterbleibt.

    Zuständig für Rechts? für Links?
    Von wo aus gesehen? Von hinnen oder drüben, drunten oder droben...
    So einen Blödsinn habe ich ja noch nie gehört.

    das liegt wohl daran, dass sich das problem "einzäunung" für dich noch nicht gestellt hat.......... meines wissens ist inzwischen in fast allen bundesländern im nachbarschaftsrecht geregelt, wer welchen zaun zu setzen hat............ oft genug ist sogar vorgegeben, wie hoch dieser mindestens zu sein hat und maximal sein darf.....
    hier in brandenburg kenne ich die entsprechenden vorschriften bald auswendig, in anderen bundesländern hab ich mich noch nicht damit befasst.

    liebe grüße

    chinni - die nur auf einer seite nachbarn hat und sich mit diesen superklasse versteht -
     
    T

    Tono

    Guest
    AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

    Anja,

    Du bringst in deiner Argumentation so manches durcheinander. Bundesrecht mit Landesrecht zum Beispiel. Auch ist mir das alles etwas zu pauschal. Wenn Du "Bundesländer" zitierst, in denen etwas geregelt sein soll, was konkret Ansprüche des einen Nachbarn gegen den anderen regelt, dann sei so gut, gib mir wenigstens die Chance nachzulesen, was Du konkret meinst.

    So gibt es etwa klare Kompetenzen, die dem Bund vorbehalten sind. Sämtliche Haftungsregelungen etwa sind nicht Ländersache, sondern obliegen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Dazu gleich mehr.

    Zum Thema Bebauungspläne ist meine Rechtsauffassung hinreichend dokumentiert. Ich wiederhole es aber gerne immer wieder, weil es mich seit Jahren ärgert:
    Ich halte es für rechtlich bedenklich, was sich die Gemeinden bei der Erstellung ihrer Bebauugspläne herausnehmen. Man sieht im Ergebnis ja auch, was dabei heraus kommt. Oder gefallen dir diese 08/15 Neubausiedlungen, in denen sich alle Häuser irgendwie ähneln? Das ist falsch verstandene Gesetzesauslegung des Baugesetzbuches. Das "Einfügen in die Eigenart der näheren örtlichen Umgebung" (war es § 34 BauGB?) meint eben nicht, dass alles bis zum Kniestock identisch festgelegt werden muss. Damit sollen eigentlich solche architektonischen Monster wie z.B. die Philharmonie am Gasteig in München verhindert werden (womit ich nichts gegen die perfekte Akustik im Konzertsaal gesagt haben will).

    Zurück zum Thema Einfriedung. So wie Du es darstellst ist es einfach nicht richtig.
    Niemand kann dich ohne trifftigen Grund zwingen, eine Mauer zu setzen. Ebensowenig einen Zaun oder eine Hecke. Bebauungspläne oder Landesgesetze, die aber solches festlegen, halte ich für angreifbar, weil sie in die Kompetenzen des Bundes eingreifen. Und dort findet sich nichts dergleichen.

    Bebauungspläne haben nicht die Aufgabe, Gefahren zu verhüten, sondern sie sollen für eine geordnete Stadtentwicklung sorgen. Alles, was darüber hinaus geht, hat in einem Benauungsplan nichts verloren (s.o.).

    Aus Gründen der Verkehrssicherung gibt es aber gewiss kein Gesetz, welches dazu zwingt, ohne konkreten Anlaß das eigene Grundstück zu umzäunen. Wenn von einem Grundstück nämlich keine Gefahren ausgehen, dann verstiesse eine solche Regelung nicht zuletzt auch gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, das Übermaßverbot und gegen das Willkürverbot. Wenn das Nachbargrundstück zum Beipiel mir selbst gehört, wer will mir ernsthaft weismachen, ich müsse eine Grenze ziehen lassen? Absurd!


    Tono... gespannt auf deine Fundstellen
     

    Chinni

    Mitglied
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    AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

    tono, wenn du in ruhe gelesen hättest, dann hättest du gemerkt, dass ich nichts durcheinanderbringe, aber gut..........

    und es war nie die frage, ob irgendwelche gesetze oder bebauungspläne bedenklich oder rechlich angreifbar sind........... rechtlich angreifen kann man erstmal alles, die erfolgsaussichten mögen in diesem falle sogar gar nicht so gering sein, aber es ist alles eine frage der verhältnismäßigkeit.
    fakt ist, dass es diese vorschriften gibt und kein normaler mensch wird sich wegen nem gartenzaun nen jahrelangen rechtsstreit ans bein binden umd einen bebauungsplan oder noch besser das vom bundesland festgelegte nachbarschaftsrecht angreifen...............

    chancen nachzulesen wovon ich spreche, hast du, wenn du google oder eine andere suchmaschine bedienen kannst reichlich und da ich daran nicht zweifle, wünsche ich dir viel spaß beim schmökern :)

    ach ja, die verkehrssicherheit hast du ins spiel gebracht, also fordere mich bitte nicht auf, dafür irgendwelche nachweise zu erbringen............... alles andere findest du in den tiefen des internets reichlich...........
     
    T

    Tono

    Guest
    AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

    Hoppla! Ich lese sehr ruhig und genau. Aber Du weichst aus. Wenn Du behauptest, es gäbe Gesetze mit einem bestimmten Inhalt, dann nenne mir wenigstens deren konkreten Inhalt, damit ich in meinem Archiv suchen und nachlesen kann, was Du meinst und ob Du vielleicht einen Gesetzeswortlaut mißinterpretierst. Mich auf Google zu verweisen ist in etwa so naiv, wie wenn Du mich jetzt zu Wikipedia geschickt hättest.

    Tono... etwas enttäuscht
     

    Chinni

    Mitglied
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    AW: Gartenzaun - Wer ist zuständig für welche Seite des Gartens

    guten morgen,

    tono, ich hatte mir sogar die mühe gemacht, dir 3 links rauszusuchen, obwohl es ja nun wirklich nicht meine aufgabe ist, dir infos zu einem thema, das dich inteessiert zu suchen, aber nun werde ich mich aus einem ganz anderen grund hier ausklinken:

    ich finde es absolut nicht schlimm, dass wir beide bei diesem thema verschiedene meinungen darüber haben, was richtig und was falsch ist. gott sei dank leben wir in einem land, in dem es einem weitgehend erlaubt ist, seine meinung zu haben und auch zu vertreten. auch in so einem forum finde ich es nicht weiter schlimm, im gegenteil. so eine plattform lebt auch von der kontroverse, von der diskussion miteinander.

    ABER............

    das gilt für mich nur solange, wie solche diskussionen - oder von mir aus auch "meinungsverschiedenheiten" - sachlich bleiben, in dem moment wo jemand so wie du in deinem letzten beitrag unsachlich wird und jemanden persönlich angreift ("naiv"), ist für mich schluss mit lustig und damit auch schluss mit dem konstruktiven meinungsaustauch.

    so, ein letztes wort noch: nein, ich habe nichts mißinterpretiert, ich bin durchaus in der lage den inhalt eines gesetztes zu verstehen und korrekt zu interpretieren und nun "auf nicht mehr wiedersehen" hier in diesem thema.........

    anja - sehr enttäuscht darüber, dass ein erwachsener nicht sachlich diskutieren kann ohne persönlich anzugreifen -
     
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