Dieses Thema ist in der Zwischenzeit ein alter Hut. Es betrifft nur die Intensivobstanlagen, denn im Garten oder Streuobst ist Antibiotika gegen Feuerbrand nicht zugelassen. Standartzulassungen gibt es nicht mehr, nur noch welche wenn Gefahr im Verzug ist. Die ist aber immer im Verzug wo der Feuerbrand schon mal stark aufgetreten ist. Der Imker wird dann diese Intensivobstanlagen meiden wenn er Honig ernten möchte, denn dieser Honig ist nicht verkehrsfähig und muss vernichtet werden. Die Entschädigung für den Imker ist minimal. Es besteht eine Informationspflicht des Obstbauern gegenüber den Imkern.
Sind die Imker alle abgewandert mit ihren Bienen, muss der Obstbauer dann aber sehen wie er seine Bäume bestäubt bekommt. Mittlerweile gibt es auch in Deutschland Bestäubungsimkereibetriebe. Da kann der Obstbauer dann Völker mieten. Die Miete für ein Volk beträgt ca. 50 Euro pro Bestäubungsperiode von maximal 3 Wochen und die Fahrtkosten hat der Obstbauer auch zu übernehmen.
Für den Kunden heißt das aber: Weil konventionelle Intensivobstanlagen in Feuerbrandgebieten in der Regel mit Streptomycin gespritzt werden müssen, ist der Kauf von Bioware bei Obst schon fast Pflicht.
Für alle mit Garten heißt das: lieber selber Apfelbäume pflanzen und wissen was man isst. Noch ist Pflanzzeit.
Und wenn man seine eigenen Bäume auch bestäubt haben möchte, kauft man am Besten den Honig bei einem ortsansässigen Imker.
Viele Grüße
Apisticus