Häppchen ...
Ich weiß ja nicht so richtig, wo ich anfangen soll. Ganz am Anfang? Das wäre im Jahre 2001, als wir unser Haus gekauft haben. Also wenn ich da anfange - und die "Auseinandersetzung" mit dem Nachbarn fängt wirklich exakt mit dem Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrags an - dann schreibe ich hier einige Wochen lang.
Oder fange ich mit dem Ende an?
Dann geht es wirklich nur um die Erstellung einer gemeinsamen Grundstückseinfriedung, im Rahmen derer ich schon verschiedene förmliche Zustellungen des örtlichen Amtsgerichts erhalten habe.
Zum Beispiel einen Antrag auf einstweilige Verfügung, der bei der Zustellung schon hinfällig war, weil ich mich erdreistet habe, in meine eigene Mauer Maueranker einbringen zu lassen. Gut, die Mauer steht auf der Grenze, aber der Nachbar hat in einem Vergleich gegen den Voreigentümer unseres Grundstücks feststellen lassen, daß die Mauer zu unserem Grundstück gehört (und damit auch die Pflege und Instandhaltung).
Oder die Klageeinreichung meines Nachbarn, daß ich mich nicht an der Errichtung einer gemeinsamen Grundstückseinfriedung beteiligen würde? Hierbei muß mein Nachbar vergessen haben, unsere monatelange über Faxgeräte geführte Debatte seinem Anwalt weiterzuleiten. Daraus wäre ersichtlich gewesen, daß er die Diskussion zwei Mal abgebrochen hat.
OK, ich muß zugeben, daß ich vielleicht ein wenig dreist eine "geringfügig" geänderte Kostenaufteilung (1/7 wir, 6/7 er) gefordert hatte ...
... vlt. hätte ich das nicht tun sollen ... aber das Fax hat mir und meiner Frau wirklich sehr viel Spaß bereitet (so wie mehrere andere davor auch schon) ...
Schurz beiseite. Danach ist erst mal eine lange Zeit des "Schweigen der Faxgeräte" eingetreten.
Auf das vorgehend erwähnte Klageschreiben, hat mein Anwalt schlicht und einfach die Ablehnung beantragt, da von meinem Nachbarn weder dargelegt wurde, daß ein außergerichtlicher Einigungsversuchs stattgefunden habe (wie auch, wenn er den Schriftverkehr seinem eigenen Anwalt vorenthält), noch ein Termin bei einem Schiedsgericht wahrgenommen wurde.
Ich hatte also erst einmal wieder Ruhe. Bis dann die förmliche Zustellung hinischtlich einer Einladung zu einer Schiedsverhandlung kam. Als braver Staatsbürger, und da ich keine bösen Sachen angestellt hatte, bin ich zu dem erwähnten Termin erschienen. Na, und wer kam nicht? ... Richtig, mein Nachbar und sein Anwalt. Sie haben sich später damit entschuldigt, die Adresse nicht gefunden zu haben ... Zu zweit! In einer Zeit der mobilen Navigationsgeräte! OK, hat nicht unbedingt jeder und ist ja auch keine Schande, aber ... anrufen, daß sie sich verspäten, hätten sie ja können. Ich glaube von einem Unternehmer und einem Anwalt gemeinsam unterwegs kann man erwarten, daß sicherlich einer von beiden mit einem Mobiltelefon ausgestattet ist.
Na ja, vlt. erwarte ich zuviel, wie gesagt der geplante Termin war geplatzt und ich habe mich zu einem weiteren Termin breit schlagen lassen. Dafür haben wir gleich einen Ortstermin im Beisein des Scheidsmanns ausgemacht. Diesen Ort konnte der Nachbar dann wenigstens nicht verfehlen.
Die besagte Mauer ist eigentlich nur ein Teil des gesamten Grenzverlaufs, aber es hat sich als der komplizierteste herausgestellt. Die Mauer selber steht zum Teil auf seinem Grundstück zum Teil auf unserem. Der Grenzverlauf ist etwa in der Mitte, bzw. eigentlich noch um wenige Zentimeter von der Mitte aus gesehen weiter auf seiner Seite ... aber darum mache ich mich wirklich nicht verrückt. Wenn schon auf die Mauer (zw. 60cm bis 200cm Höhe, da Hanglage) ein Zaun muß, dann sollte er meiner Anischt nach - aus optischen Gründen - in die Mitte derselbigen.
Monatelang hatte mein Nachbar gefordert, der Zaun müsse seitlich an der Mauer auf unserer Seite montiert werden. Da die Grenze jeodch in der "Mitte" der Mauer verläuft, würde dies bedeuten, daß der Zaunverlauf vor Beginn der Mauer und danach einen Sprung machen würden und der Zaunverlauf folgendermaßen aussehen würden:
-------Garten-------_____Mauer_____-------Garten-------
Dieser Teil ist jetzt wahrscheinlich nicht so ganz einfach nachzuvollziehen. Jedenfalls hat der Schiedsmann bei unserem Ortstermin dem Nachbarn klar gemacht, daß wenn ich fordere, daß der Zaun dem Grenzverlauf folgt, es wahrscheinlich keinen Richter gibt, der dem nicht entsprechen würde.
Also wird der Zaun aller Wahrscheinlichkeit nach auf die Mauer kommen. Aber warum soll dieser jetzt auch noch "mobil" sein? Nachdem der Schiedsmann meinem Nachbarn klar gemacht hat, daß er mit seinem Ansinnen nicht sehr viel Erfolg haben wird, kam der Nachbar auf ein neue Idee: Da er nach wie vor die (marode
) Mauer nutzen möchte, um von dort seine benachbarte Hecke (!) schneiden zu können, hat er vorgeschlagen, eine - wie auch immer geartete - mobile Lösung anzudenken.
soo, das war - und wirklich nur in aller Kürze - weshalb meine Frage enstanden ist ... wenn ich am Anfang beginnen soll ... ??? ... nicht auszudenken, das zu dokumentieren würde dauern ...
Grüße,
sike