Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage bezüglich eines Sichtschutzzaunes...
Ich muss etwas weiter ausholen um das alles verständlich rüber zu bringen
Mein Lebensgefährte und ich haben ein Gartengrundstück (ca. 1000 qm) geerbt.
Der Garten war in einem katastrophalen Zustand so das wir die letzen 3 jahre eigentlich nur mit dem Fällen von Bäumen, der Entsorgung von Bauschutt und der Erneuerung von diversen Zäunen beschäftigt waren. Der Garten ist jetzt soweit sehr ansehnlich geworden so das man da auch gerne mal ein schönes WE mit unserem Kind verbringen möchte...
So nun zu meinem Problem...
Wir haben sehr neugierige Nachbarn wie wir diesen Sommer bemerkt haben.
das hintere Stück (das an das Gründstück diesen Nachbarn angrenzt) ist mit einem Lamellenzaun bestückt (ca.1,80m hoch)...
Denoch fühlen wir uns etwas in unserer Privatsphäre gestörrt da der Nachbar immer wenn wir da sind mit einer Leiter über den Zaun schaut um zu gucken was wir in unserem Garten treiben.
Hinter dem Lamellenzaun steht ein normaler Maschendrahtzaun der die Garten trennt.
Wir würden jetzt gerne den Lamellenzaun entfernen und einen höheren Sichtschutzzaun ziehen so das man sich etwas vor den Blicken des Nachbarn schützen kann.
Gibt es da eine Regelung wie hoch dieser Zaun maximal sein darf?? Das Bauamt bei uns in der Stadt konnte mir da keine genauen Angaben machen ;(
Vielen Dank und lieben Gruß
Betzy
ich habe eine Frage bezüglich eines Sichtschutzzaunes...
Ich muss etwas weiter ausholen um das alles verständlich rüber zu bringen
Mein Lebensgefährte und ich haben ein Gartengrundstück (ca. 1000 qm) geerbt.
Der Garten war in einem katastrophalen Zustand so das wir die letzen 3 jahre eigentlich nur mit dem Fällen von Bäumen, der Entsorgung von Bauschutt und der Erneuerung von diversen Zäunen beschäftigt waren. Der Garten ist jetzt soweit sehr ansehnlich geworden so das man da auch gerne mal ein schönes WE mit unserem Kind verbringen möchte...
So nun zu meinem Problem...
Wir haben sehr neugierige Nachbarn wie wir diesen Sommer bemerkt haben.
das hintere Stück (das an das Gründstück diesen Nachbarn angrenzt) ist mit einem Lamellenzaun bestückt (ca.1,80m hoch)...
Denoch fühlen wir uns etwas in unserer Privatsphäre gestörrt da der Nachbar immer wenn wir da sind mit einer Leiter über den Zaun schaut um zu gucken was wir in unserem Garten treiben.
Hinter dem Lamellenzaun steht ein normaler Maschendrahtzaun der die Garten trennt.
Wir würden jetzt gerne den Lamellenzaun entfernen und einen höheren Sichtschutzzaun ziehen so das man sich etwas vor den Blicken des Nachbarn schützen kann.
Gibt es da eine Regelung wie hoch dieser Zaun maximal sein darf?? Das Bauamt bei uns in der Stadt konnte mir da keine genauen Angaben machen ;(
Vielen Dank und lieben Gruß
Betzy