Wie hoch darf mein Sichtschutzzaun sein??

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02. Nov. 2012
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Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage bezüglich eines Sichtschutzzaunes...

Ich muss etwas weiter ausholen um das alles verständlich rüber zu bringen ;)

Mein Lebensgefährte und ich haben ein Gartengrundstück (ca. 1000 qm) geerbt.
Der Garten war in einem katastrophalen Zustand so das wir die letzen 3 jahre eigentlich nur mit dem Fällen von Bäumen, der Entsorgung von Bauschutt und der Erneuerung von diversen Zäunen beschäftigt waren. Der Garten ist jetzt soweit sehr ansehnlich geworden so das man da auch gerne mal ein schönes WE mit unserem Kind verbringen möchte...

So nun zu meinem Problem...
Wir haben sehr neugierige Nachbarn wie wir diesen Sommer bemerkt haben.
das hintere Stück (das an das Gründstück diesen Nachbarn angrenzt) ist mit einem Lamellenzaun bestückt (ca.1,80m hoch)...
Denoch fühlen wir uns etwas in unserer Privatsphäre gestörrt da der Nachbar immer wenn wir da sind mit einer Leiter über den Zaun schaut um zu gucken was wir in unserem Garten treiben.

Hinter dem Lamellenzaun steht ein normaler Maschendrahtzaun der die Garten trennt.
Wir würden jetzt gerne den Lamellenzaun entfernen und einen höheren Sichtschutzzaun ziehen so das man sich etwas vor den Blicken des Nachbarn schützen kann.

Gibt es da eine Regelung wie hoch dieser Zaun maximal sein darf?? Das Bauamt bei uns in der Stadt konnte mir da keine genauen Angaben machen ;(

Vielen Dank und lieben Gruß
Betzy
 
  • dies ist auf Kommunalebene geregelt und daher unterschiedlich; frage also bitte in der Gemeinde-/Stadtverwaltung nach

    niwashi kennt solche Nachbarn ...
     
    Hallo

    befindet sich das Grundstück in einer Gartenanlage?
    Schrebergärten oder ähnliches?
    Dann müsste sowas in der Satzung stehen.


    LG Feli
     
  • moin Betzy,
    die Höhe von Sichtschutz, Baumbepflanzung in Nähe der Grundstücksgrenze und viele andere Dinge sind hier geregelt: http://www.nachbarrecht.com/

    Es differiert von Bundesland zu Bundesland... Du müsstest Dich also für das Bundesland, in dem Du lebst, schlau machen..
    hoffe Dir geholfen zu haben
     
  • Betzy, herzlich willkommen im Forum Anhang anzeigen 303805

    wenn Dein toller Nachbar sich mit einer Leiter da hin stellt, müßtest Du ja auf 5 m gehen !
    Rede doch einfach mal mit ihm, daß Du Dich in Deiner Privatsphäre gestört fühltst.
    Oder klau ihm einfach die Leiter !!!
     
  • Hallo, Gerd, das habe ich noch nie gehört, hier grenzen überall 2 Zäune aneinander.
    Ich habe einen normalen Maschendrahtzaun, mein Nachbar hat eine Wind- und
    Sichtschutzwand dagegen gesetzt, die auch mir Zugute kommt.
    Und das soll verboten sein ???
     
    Hallo Jolantha,
    generell kann man sagen, was, abstands- und höhenmäßig, für eine Hecke gilt, gilt auch für einen Sichtschutzzaun.
    Unter einer doppelten Einfriedigung versteht man in der Regel, ich betone: in der Regel, eine Einfriedigung unmittelbar hinter einer bereits vorhandenen, in einem mehr oder weniger, engen Abstand.
    Wie die gesetzlichen Abstände in Betzys Bundesland sind, kann man erst feststellen, wenn sie uns dieses verraten hat.
    In Deinem speziellen Fall gilt folgendes:
    Nachbarrecht, ich schrieb es bereits mehrfach, ist dispositives, also nachgiebiges, Recht. Wenn sich jemand mit seinem Nachbarn auf andere Abstände geeinigt hat, am besten schriftlich, so ist diese Vereinbarung rechtswirsam. Aber eben nur zwischen den Beiden. Andere können sich nicht darauf berufen.
    Das gilt übrigens für alle Bundesländer.

    http://www.nachbarrecht.com/gesetz/niedersachsen.html
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • moin Gregor,
    kann man meinen post einige vor Deinem eigentlich lesen?
    Ich verstehe nämlich nicht, warum des öfteren Wiederholungen von bereits getätigten Aussagen gemacht werden....
    Magst Du mir dazu eine Erklärung geben?
    Hilft das Betzy irgendwie weiter, besser, schneller?
     
  • Moin Eva Maria,

    natürlich habe ich Deinen Post gelesen. Er ist ein allgemeiner Hinweis für ganz Deutschland.
    Für jemanden der mit der Materie nicht ganz so vertraut ist, könnte das unter Umständen verwirrend sein. Aus diesem Grund versuche ich durch spezielle Fragen den Threaderöffner zielgerichtet in seine Richtung zu lenken um dann auch sachlich korrekte Aussagen machen zu können. Das dabei Nebenfragen, wie die von Jolantha aufkommen ist verständlich und führt daher auch schonmal zu Wiederholungen. Manches kann man aber, das ist meine Erfahrung, nicht oft genug wiederholen. Diejenigen, die sich damit auskennen, brauchen es ja nicht zu lesen.

    PS. Ausserdem ist Dein Link nur nützlich, wenn man den Download der PDF Datei kauft!
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Huhu,
    hier ein kostenloser Link für Niedersachsen:

    http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1wft/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=51FAB1366A544A17314BD765808924CC.jp95?doc.id=jlr-NachbGNDrahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=4&numberofresults=18&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-NachbGNDpG6

    Herzliche Grüße
    von
    Moorschnucke:o

    P.S. Und hier für alle anderen:

    http://www.nachbarrecht.de/gesetzestexte.html

    P.S. 2: Wenn ich richtig geschaut habe, Gregor, kostet die Pdf-Datei deines Links aber auch einige €.
     
    Huhu,
    hier ein kostenloser Link für Niedersachsen:

    http://www.nds-voris.de/jportal/por...1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-NachbGNDpG6

    Herzliche Grüße
    von
    Moorschnucke:o

    P.S. Und hier für alle anderen:

    http://www.nachbarrecht.de/gesetzestexte.html

    P.S. 2: Wenn ich richtig geschaut habe, Gregor, kostet die Pdf-Datei deines Links aber auch einige €.
    Du has recht ich habe in meiner privaten Datei eine Spalte zu hoch geklickt. Ich wollte den gleichen Link, den Du hast, einfügen. das hat sich nun erledigt.
     
    okay Gregor,
    danke für Deine Info.
    Wenn ich auf den von mir geposteten link gehe, geht eine Seite auf, die erst einmal Allgemeines bereithält. Links auf dieser Seite ist dann für jedes Bundesland die derzeit gültige Fassung des Nachbarrechtes hinterlegt, für Niedersachsen z.B. die Fassung von November 2012.
    Richtig ist, daß man den pdf-Download für das jeweilige Bundesland für € 3,99 kaufen müsste.
    Schön, daß Moorschnucke eine kostenlose Fassung als link eingestellt hat.
    Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß "Rechtsberatung" und sollte es auch nur einen Hauch in diese Richtung gehen, in einem Forum nicht erteilt werden darf, dies ist Dir & allen anderen usern sicherlich bekannt.
    Die Forumsbetreiber könnten bei Verstößen in Teufels Küche kommen.
    Und um jeglichen Spekulationen vorzubeugen - NEIN, ich bin keine Anwältin oder sonstige juristische Person :grins:
    Ich möchte lediglich vor Schaden bewahren.
     
    Dein Guter Nachbar macht sich strafbar, wenn er bewusst gafft. Das würde ich ihm ganz energish klarmachen.
    In der Regel kann man bis etwa 2 m Höhe gehen. Das kommt aber auf das Bundesland und auf örtliche Satzungen an.
     
    okay Gregor,
    danke für Deine Info.
    Wenn ich auf den von mir geposteten link gehe, geht eine Seite auf, die erst einmal Allgemeines bereithält. Links auf dieser Seite ist dann für jedes Bundesland die derzeit gültige Fassung des Nachbarrechtes hinterlegt, für Niedersachsen z.B. die Fassung von November 2012.
    Richtig ist, daß man den pdf-Download für das jeweilige Bundesland für € 3,99 kaufen müsste.
    Schön, daß Moorschnucke eine kostenlose Fassung als link eingestellt hat.
    Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß "Rechtsberatung" und sollte es auch nur einen Hauch in diese Richtung gehen, in einem Forum nicht erteilt werden darf, dies ist Dir & allen anderen usern sicherlich bekannt.
    Die Forumsbetreiber könnten bei Verstößen in Teufels Küche kommen.
    Und um jeglichen Spekulationen vorzubeugen - NEIN, ich bin keine Anwältin oder sonstige juristische Person :grins:
    Ich möchte lediglich vor Schaden bewahren.

    Nun Eva Maria,

    da rennst Du bei mir offene Türen ein.
    Schau mal hierhin:
    http://www.hausgarten.net/gartenfor...bars-baum-macht-zu-viel-dreck-und-aerger.html
    und da im Post #97!
    Übrigens Rechtsberatung ist nicht nur hier im Forum verboten.
     
    Hallo in die Runde.

    Hier zum, ich weiß nicht wievielten, Male aus gegebenm Anlass eine allgemeine Information:

    Warum ich bei Fragen so haarklein nachhake, will ich gerne erläutern.

    In 2001 trat der § 15a EGZPO (Einführungsgestez zur Zivil Prozessordnung) in Kraft. Damit wurde den Ländern die Möglichkeit gegeben das sog „Gütestellen und Schlichtungsgesetz“ einzuführen, im Sinne einer obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung. Außer Hamburg und Bremen haben das, meines Wissens, alle Länder umgesetzt. Mittlerweile heißt dieses Gesetz in vielen Ländern „Justizgesetz“.
    Es umfasst eine Reihe von Streitigkeiten im Bürgerlichen- wie auch im Strafrecht.
    Diese Streitigkeiten sind obligatorisch vor den Schieds- oder Schlichtungsstellen der jeweiligen Gemeinden zu verhandeln.
    Im Falle einer Einigung entsteht ein Vergleich, der einen Titel, aus dem auf dreißig Jahre hinaus vollstreckt werden kann, darstellt.
    Es genügt also nicht, einem Fragesteller einen Gesetzestext einzulinken, sondern man muss im auch sinnvollerweise einen Weg aufzeigen, wie er zu einer Lösung kommen kann. Dazu gehört auch die Kenntnis des Justizgesetzes des jeweiligen Bundeslandes. Die Bekanntgabe dieser Fakten stellt absolut keine Rechtsberatung dar, weil sie jeder, wenn er denn um diese Dinge weiß, selbst nachlesen kann.
     
    hallo, habe all die netten tipps und ratschläge verfolgt,
    so etwas interessiert ja jeden grundstücksbesitzer.
    doch, wenn mein nachbar eine leiter an seinen zaun stellt,
    um zu sehen, wie bei mir das leben spielt, dann würde
    ich ihn fragen, ob er krank im kopf ist.:d
    kopfschüttelnde grüße aloevera
     
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