LittlePrincess
Neuling
- Registriert
- 15. Mai 2007
- Beiträge
- 1
Hallo liebe Gartenfreunde,
wir haben 2003 ein Haus in einem Neubaugebiet gebaut. Im Mai 2004 haben wir rund um das Grundstück eine Ligusterhecke gepflanzt.
Laut § 30 des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz genügt von der Wurzel gemessen ein Abstand von 25 cm zur Grundstücksgrenze, wenn die Hecke nicht höher als 120 cm ist. So hoch ist sie noch nicht und wir haben ca. 30 cm Abstand zur Grenze gelassen. Inzwischen ranken seitlich die Zweige über die Grenze, vielleicht 10 cm. Die Nachbarin beschwert sich darüber und ich habe angeboten, die Hecke von ihrer Seite aus zu schneiden. Das haben wir im vergangen Jahr auch gemacht und brav alles eingesammelt und geharkt. Das möchte sie aber nicht, mit der Begründung, ihre Pflanzen seien ja auch so sehr gewachsen und ich käme da gar nicht mehr durch.
Es ist die Seite, auf der sie eine Einfriedung errichten müsste. Das will sie aber auch nicht. Da sie diese Diskussion jedes Jahre auf's Neue anfängt, habe ich gesagt, sie könne doch einen Zaun ziehen und alles abschneiden, was durchwächst. Nein, das will sie auch nicht. Am Anfang hat sie mal betont, sie wolle keinen Zaun, die Bepflanzung könne doch ruhig ineinander übergehen. Sie hat übrigens Sträucher von 4 bis 5 m Höhe, die höchstens 2 m von der Grenze entfernt stehen. Kleinere Pflanzen und Sträucher stehen bei ihr so dicht an der Grenze, dass man wirklich aufpassen muss, wohin man tritt. Mir wollte sie erzählen, man müsse 1 m Arbeitsbreite zur Grenze lassen. Dann müssten ja zwischen allen Grundstücken 2 m Niemandsland sein, wo keiner was pflanzen darf?!? Sowas habe ich aber noch nirgends gesehen. Ist sowieso interessant, ich muss 1 m Platz lassen, sie aber nicht?
Ich glaube, sie kann mich nicht mehr zwingen, die Hecke zu entfernen, da sie nun schon drei Jahre steht und sie mich in der Zeit nicht schriftlich aufgefordert hat. Damit ist die Einspruchsfrist wohl vorüber. Allerdings habe ich ja auch den Mindestabstand eingehalten (s. § 30 oben).
Nun habe ich gelesen, wenn man sich mit dem Nachbarn einigt, kann man eine Hecke als Einfriedung auch direkt auf die Grenze setzen und dann ist jeder für die Pflege auf seiner Seite zuständig.
Da sie sich ja mehrmals mündlich geweigert hat, eine Einfriedung vorzunehmen, kann ich mich nicht darauf berufen und sagen, ich habe die Einfriedung vorgenommen und sie kann auf ihrer Seite die Hecke schneiden oder eben nicht, aber ich werde es nicht machen? Nur in der Höhe und auf meiner Seite?
Und was wäre, wenn sie doch noch einen Zaun zieht? Kann sie dann die Hecke schneiden lassen und mir die Kosten in Rechnung stellen? Oder müsste sie mich in ihren Garten lassen zum Schneiden der Hecke?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand Rat geben könnte!
Viele Grüsse
Little Princess
wir haben 2003 ein Haus in einem Neubaugebiet gebaut. Im Mai 2004 haben wir rund um das Grundstück eine Ligusterhecke gepflanzt.
Laut § 30 des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz genügt von der Wurzel gemessen ein Abstand von 25 cm zur Grundstücksgrenze, wenn die Hecke nicht höher als 120 cm ist. So hoch ist sie noch nicht und wir haben ca. 30 cm Abstand zur Grenze gelassen. Inzwischen ranken seitlich die Zweige über die Grenze, vielleicht 10 cm. Die Nachbarin beschwert sich darüber und ich habe angeboten, die Hecke von ihrer Seite aus zu schneiden. Das haben wir im vergangen Jahr auch gemacht und brav alles eingesammelt und geharkt. Das möchte sie aber nicht, mit der Begründung, ihre Pflanzen seien ja auch so sehr gewachsen und ich käme da gar nicht mehr durch.
Es ist die Seite, auf der sie eine Einfriedung errichten müsste. Das will sie aber auch nicht. Da sie diese Diskussion jedes Jahre auf's Neue anfängt, habe ich gesagt, sie könne doch einen Zaun ziehen und alles abschneiden, was durchwächst. Nein, das will sie auch nicht. Am Anfang hat sie mal betont, sie wolle keinen Zaun, die Bepflanzung könne doch ruhig ineinander übergehen. Sie hat übrigens Sträucher von 4 bis 5 m Höhe, die höchstens 2 m von der Grenze entfernt stehen. Kleinere Pflanzen und Sträucher stehen bei ihr so dicht an der Grenze, dass man wirklich aufpassen muss, wohin man tritt. Mir wollte sie erzählen, man müsse 1 m Arbeitsbreite zur Grenze lassen. Dann müssten ja zwischen allen Grundstücken 2 m Niemandsland sein, wo keiner was pflanzen darf?!? Sowas habe ich aber noch nirgends gesehen. Ist sowieso interessant, ich muss 1 m Platz lassen, sie aber nicht?
Ich glaube, sie kann mich nicht mehr zwingen, die Hecke zu entfernen, da sie nun schon drei Jahre steht und sie mich in der Zeit nicht schriftlich aufgefordert hat. Damit ist die Einspruchsfrist wohl vorüber. Allerdings habe ich ja auch den Mindestabstand eingehalten (s. § 30 oben).
Nun habe ich gelesen, wenn man sich mit dem Nachbarn einigt, kann man eine Hecke als Einfriedung auch direkt auf die Grenze setzen und dann ist jeder für die Pflege auf seiner Seite zuständig.
Da sie sich ja mehrmals mündlich geweigert hat, eine Einfriedung vorzunehmen, kann ich mich nicht darauf berufen und sagen, ich habe die Einfriedung vorgenommen und sie kann auf ihrer Seite die Hecke schneiden oder eben nicht, aber ich werde es nicht machen? Nur in der Höhe und auf meiner Seite?
Und was wäre, wenn sie doch noch einen Zaun zieht? Kann sie dann die Hecke schneiden lassen und mir die Kosten in Rechnung stellen? Oder müsste sie mich in ihren Garten lassen zum Schneiden der Hecke?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand Rat geben könnte!
Viele Grüsse
Little Princess