Nachbar ärgert die Pergola

Cusario

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Hallo,

der Thementitel passt nicht so ganz, aber ich weiß nicht wie ich mein Problem beschreiben soll.


Also, ich habe ein Gartengrundstück gepacht welches auf einer Seite an eine Auffahrt einer kleinen privaten Wäscherei angrenzt.
Die Auffahrt fängt auf Straßennieveau an und ist am Ende (ich denke mal) 1,50m tiefer.

Die Pergola war schon vom Vorbesitzer angebracht worden, jedoch waren die Wände aus solchen halbohen Lamellenzäunen.
Unter der Pergola ist die Sitzecke gepflastert.

Ich habe die Zäune jetzt weggemacht und geschlossene Wände hingesetzt damit ich eine geschlossene Sitzecke bekomme.
Soweit so gut. Jetzt kam mein wildgestikullierender Nachbar an und drohte mir mit Polizei usw. weil er jetzt beim rausfahren aus seiner Auffahrt nichtmehr in die Straße reingucken kann um den Verkehr zu sehen. Es handelt sich hier NICHT um eine Hauptstraße sondern um eine Nebenstraße einer Wohnsiedlung.
Der Nachbar verlangte, dass ich die alten Zäune wieder hinsetze oder ein Stück der Lamellenzäune heraustrenne damit er wieder was sieht. Dies möchte ich eigentlich nicht machen, da dies eine Sitzecke ist und ich nicht will, dass mir jeder auf den Teller guckt wenn ich dort mit meiner Familie sitze.

Mein Vorschlag war es einfach einen Spiegel (Busspiegel, LKW-Spiegel....) an meine Pergola anzubringen (roter Kreis) damit er dadurch den Verkehr sehen kann und gefahrlos rausfahren kann.

Am Samstag teilte mir der Nachbar mit, das dies aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht gestattet ist.

Was meint ihr? Das ganze spielt sich in Rheinland Pfalz ab.

Die Zeichnung bringt vielleicht ein bisschen Licht in meine Erklärung.


Danke, Stefan


Garten.jpg
pencil.png
 
  • Rhoener55

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    Hallo,

    einblick in die Bebauungsplan (oder Nachbarschaftsrecht??) werfen sollte definitiven Aufschluß geben, aber wenn ich das mit unsere Bebauungsplan vergleichen darf ...... (aber wo kein Kläger auch kein Richter). Im Bebauungsplan sind i.d.R. feste Winkel mit maximale Pflanzen/Bautenhöhen angegeben, daswegen immer besser vorher ein Blick darin reinwerfen und erst danach handeln.

    Oh, ja ich wohne in eine Sackgasse. Spielt bei uns auch keine Rolle.

    LG,
    Mark
     

    Cusario

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    Danke Mark,

    ich habe mir jetzt mal den Bebauungsplan angeschaut.

    Jetzt steht dort unter Vorgartengestaltung: Vorgarteneinfriedungen sind bis 1,20 m Höhe zulässig.

    Hmmm..... ist mein Gartengrundstück ein Vorgarten? Handelt es sich um die Pergola überhaupt um eine Einfriedung? Fragen über Fragen.

    Ansonsten stehen in dem Bebauungsplan nur Angaben was ich beachten muss wenn ich ein Haus baue.

    Stefan
     
  • Rhoener55

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    Hallo Stefan,

    rein vom logischen wurde könnte ich mir schon vorstellen daß die Vorschriften für "Vorgärten" zu Dein Gartengrundstück analog anwendbar ist (aber darauf wetten wurde ich nicht). Ein Anruf beim Bauamt dürfte schon für Klarheit sorgen (kann aber Überraschungen für beide Seiten beinhalten).

    Gruß,
    Mark
     

    Cusario

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    OK, ich habe einer Dame vom Bauamt jetzt eine Mail geschrieben. Mal schauen was da rauskommt.

    Danke.
     
  • mahatari

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    ....versetzte Dich doch mal in die Lage Deines Nachbarn....wie würde Dir die Einschränkung gefallen?
    Bei uns im Dorf fahren gerade viele Kinder mit Fahrrädern auf solchen Straßen...man sollte schon freie Sicht haben,wenn man sein Grundstück verläßt.
    Von der Straße aus kann man Dir ja so wie so auf den Teller sehen, denn dort ist ja nun wirklich 1.20m zulässig, wie Du schreibst
     

    Cusario

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    Ja, ich gebe dem Nachbarn ja auch Recht, das er jetzt eingeschränkt gucken kann und deswegen habe ich ihm ja auch die Lösung mit dem Spiegel vorgeschlagen.

    Aber weißt du als der rübergekommen ist und sich aufgeplustert hat wie ein wasweißich und mir mit Polizei gedroht hat, da habe ich erstmal zugemacht.
    Es geht auch anders. Wenn er sich ein bisschen menschlicher verhalten hätte und mir vielleicht angeboten hätte die Umbaumaßnahmen zusammen zu erledigen oder einfach mal ein freundliches Wort von sich gegeben hätte, dann sähe das ganz anders aus.

    Vorher war ja auch ein Lamellenzaun da. Der ging aber nur bis eine Höhe von ca. 1,50m. Auch damit hätte er kein kleines Kind auf dem Bürgersteig gesehen. Mit dem Spiegel könnte er eventuell alles sehen, aber anstatt sofort zu handeln, informiert er sich bei der zuständigen Behörde......wie war das: Wo kein Richter da kein Henker....

    Gruß, Stefan
     

    mahatari

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    Aber....Du hast auch nicht vorher mit Deinem Nachbarn über deine Planungen gesprochen...und Grenzen betreffen immer zwei....

    Viele Grüße von mahatari....die sich seit Jahren schon über einen ca 30m langen krummen und schiefen und nur an Baumstämmem festgebundenen Lamellenzaun ärgert, der zudem einen nicht unerheblichen Teil des Gartens in einen Schattengarten verwandelt
     

    Cusario

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    Ähem, nein, habe ich nicht. Warum auch? Muss man das?

    Wie gesagt, vorher gabs auch schon einen Lamellenzaun der aber nur halb so hoch war.
     
  • Rhoener55

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    Ähem, nein, habe ich nicht. Warum auch? Muss man das?

    Wie gesagt, vorher gabs auch schon einen Lamellenzaun der aber nur halb so hoch war.

    Wenn man das Erlaubte einhält nicht unbedingt, ist aber für gute Nachbarschaftsverhältnisse sehr sinnvoll. Wenn man ausserhalb das erleubte sich bewegt dann vorher unbedingt mit'm Nachbar reden....

    Mein Rat..... nehm einige Flasche Gerstensaft in die Hand, klingel 'mal beim Nachbar, mit "tut mir leid, ich habe gar nicht daran gedacht daß......" Gespräch beginnen und vielleicht lässt sich eine einvernehmliche Lösung ausarbeiten.

    Gruß,
    Mark
     
  • mareje

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    Ähem, nein, habe ich nicht. Warum auch? Muss man das?

    Wir wollen bei uns noch ein Doppel-Carport als Grenzbebauung errichten (in 1-2 Jahren vielleicht). Wenn ich machen würde, wie ich darf, dann hätte mein Nachbar ab dann kaum noch Licht in seinem Wohnzimmer. Also kommt ein Kompromiss her mit schrägem Dach, welches nur kurz über der Heckenhöhe endet. Fahre eh immer vorwärts rein.
     

    blitz

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    Hallo.

    Ich habe mir die Skizze mal angeschaut, und als langjähriger Autofahrer würde ich sagen das man da schon sicher ausfahren kann.

    Bei einer drei Meter breiten Straße sollten die Verkehrsteilnehmer eh nicht mehr als 30km/h fahren. Wer so fährt, kann auch bei einem langsam aus einem unübersichtlichen Grundstück ausfahrenden Verkehrsteilnehmer reagieren. Natürlich sollte man wirklich langsam aus der Ausfahrt rausfahren, damit kreuzender Verkehr und Fußgänger sich darauf einstellen können. Leider vergessen es die meisten Verkehrsteilnehmer, das sie mal was von Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme gelernt haben. Ich kenne in unserer Stadt einige Grundstücksausfahrten, die genau dieses Problem haben. Da gibt es weder Spiegel, noch Tempolimits und trotzdem ist da noch nichts passiert.

    Ich hoffe mal das Problem läßt sich ohne Gerichte und Anwälte lösen.

    LG Blitz
     

    tina1

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    Hallo,

    das ist ja mal wieder ein Thema, zu dem wohl fast jeder was beitragen kann.
    Mein Nachbar hat eine Gartenbaufirma beauftragt, seine gegenüber unserer Haustür befindliche Hecke, mit Koniferen zu verlängern. Diese Koniferen sollten also die Hecke bis zur Straße fortsetzen. Als besagte Firma gerade dabei war, Koniferen zu pflanzen, kam ich zufällig heim und sah, daß die Grenzabstände nicht eingehalten sind. Ich habe den Gärtner darauf angesprochen und hingewiesen, daß unsere Einfahrt bald keinen Blick mehr auf die Straße(Verkehrsberuhigtes Gebiet)zuläßt. Der Gärtner versicherte, der Busch könne verschnitten werden und müßte auf einer Höhe von 1,50m gehalten werden. So sagt es das Nachbarrecht.
    Nun haben wir uns erlaubt, den Carport wegen des Wohnmobils zu erhöhen, der sich in der äußersten Gartenecke(schon seit ca.15 Jahren)befindet.
    Darüber hat sich mein Nachbar derart geärgert, weil er durch Schatten nun einen kleinen Gartentisch nicht mehr dort aufstellen kann, wo er es gern hätte, sondern diesen nun etwa 1/2 m weiter nach rechts stellen muß, um besonnt zu werden. Die Trotzreaktion ist folgende:
    Besagter Busch an der Einfahrt wird nicht mehr verschnitten, obwohl wir vorigen Sommer schon einen Unfall in der Einfahrt hatten. Inzwischen redet man auch nicht mehr mit uns. Das ist mir zwar völlig egal, habe aber die Nachbarin am Sonntag aufgefordert, ihren Busch zu verschneiden. Da wird wohl nichts passieren. Schade, daß man gezwungen ist, den Schiedsmann einzuschalten.
    Nun zur Frage, die hier gestellt wurde. Ich persönlich habe auf mails noch nie eine Antwort von der Behörde bekommen.
    Schriftliche Eingaben dauern ca.6 Monate, eh sie bearbeitet werden.
    Ich wünsche viel Erfolg bei der Lösung des Problems.

    LG tina1
     

    Jungle

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    Hallo


    .....stell dir vor du hast eine Ausfahrt und plötzlich baut dir dein Nachbar die einsicht in den fliesenden verkehr zu !

    Jetzt mal im ernst :rolleyes: das dein Nachbar da kucken muss wenn er rausfährt hättest du vorher sehen sollen.
    mach den Zaun wieder so wie er war in dem Bereich !;)

    wenn du da mit gesetzen anfängst ziehste den kürzeren.
     
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