Hallo,
der Thementitel passt nicht so ganz, aber ich weiß nicht wie ich mein Problem beschreiben soll.
Also, ich habe ein Gartengrundstück gepacht welches auf einer Seite an eine Auffahrt einer kleinen privaten Wäscherei angrenzt.
Die Auffahrt fängt auf Straßennieveau an und ist am Ende (ich denke mal) 1,50m tiefer.
Die Pergola war schon vom Vorbesitzer angebracht worden, jedoch waren die Wände aus solchen halbohen Lamellenzäunen.
Unter der Pergola ist die Sitzecke gepflastert.
Ich habe die Zäune jetzt weggemacht und geschlossene Wände hingesetzt damit ich eine geschlossene Sitzecke bekomme.
Soweit so gut. Jetzt kam mein wildgestikullierender Nachbar an und drohte mir mit Polizei usw. weil er jetzt beim rausfahren aus seiner Auffahrt nichtmehr in die Straße reingucken kann um den Verkehr zu sehen. Es handelt sich hier NICHT um eine Hauptstraße sondern um eine Nebenstraße einer Wohnsiedlung.
Der Nachbar verlangte, dass ich die alten Zäune wieder hinsetze oder ein Stück der Lamellenzäune heraustrenne damit er wieder was sieht. Dies möchte ich eigentlich nicht machen, da dies eine Sitzecke ist und ich nicht will, dass mir jeder auf den Teller guckt wenn ich dort mit meiner Familie sitze.
Mein Vorschlag war es einfach einen Spiegel (Busspiegel, LKW-Spiegel....) an meine Pergola anzubringen (roter Kreis) damit er dadurch den Verkehr sehen kann und gefahrlos rausfahren kann.
Am Samstag teilte mir der Nachbar mit, das dies aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht gestattet ist.
Was meint ihr? Das ganze spielt sich in Rheinland Pfalz ab.
Die Zeichnung bringt vielleicht ein bisschen Licht in meine Erklärung.
Danke, Stefan
der Thementitel passt nicht so ganz, aber ich weiß nicht wie ich mein Problem beschreiben soll.
Also, ich habe ein Gartengrundstück gepacht welches auf einer Seite an eine Auffahrt einer kleinen privaten Wäscherei angrenzt.
Die Auffahrt fängt auf Straßennieveau an und ist am Ende (ich denke mal) 1,50m tiefer.
Die Pergola war schon vom Vorbesitzer angebracht worden, jedoch waren die Wände aus solchen halbohen Lamellenzäunen.
Unter der Pergola ist die Sitzecke gepflastert.
Ich habe die Zäune jetzt weggemacht und geschlossene Wände hingesetzt damit ich eine geschlossene Sitzecke bekomme.
Soweit so gut. Jetzt kam mein wildgestikullierender Nachbar an und drohte mir mit Polizei usw. weil er jetzt beim rausfahren aus seiner Auffahrt nichtmehr in die Straße reingucken kann um den Verkehr zu sehen. Es handelt sich hier NICHT um eine Hauptstraße sondern um eine Nebenstraße einer Wohnsiedlung.
Der Nachbar verlangte, dass ich die alten Zäune wieder hinsetze oder ein Stück der Lamellenzäune heraustrenne damit er wieder was sieht. Dies möchte ich eigentlich nicht machen, da dies eine Sitzecke ist und ich nicht will, dass mir jeder auf den Teller guckt wenn ich dort mit meiner Familie sitze.
Mein Vorschlag war es einfach einen Spiegel (Busspiegel, LKW-Spiegel....) an meine Pergola anzubringen (roter Kreis) damit er dadurch den Verkehr sehen kann und gefahrlos rausfahren kann.
Am Samstag teilte mir der Nachbar mit, das dies aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht gestattet ist.
Was meint ihr? Das ganze spielt sich in Rheinland Pfalz ab.
Die Zeichnung bringt vielleicht ein bisschen Licht in meine Erklärung.
Danke, Stefan