Also eine Teilschuld ist bei Kollisionen fast schon obligatorisch. Ausnahme beim Auffahren in ein Stauende. Es ist nun von rechtlicher Seite immer so ,das der Führer eines KFZ zu jeder Zeit während des Fahrens äußerst aufmerksam sein muß.
Es wäre auch interessant was die Zeugen ( die Fahrer der Fahrzeuge die hinter Deinem Schwager warteten.) von der Kollision gesehen haben.
Wurde bei dem Jungen Fahrer ein Drogentest ( Wipe-Test) und ein Alkoholtest gemacht?
Wäre ein Test durchgeführt worden und ein Ergebnis errechnet, so währe dein Schwager weitgehends vom Haken. Fahren unter Drogeneifluß stellt nach § 316 StgB eine Straftat dar.
Ist die Schuldfrage grundsätzlich gerichtlich geklärt wirst du deine Schadenersatzforderungen an den Schuldigen in einem Zivilproßes nach § 823 BGB geltend machen können,
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper , die Gesundheit , die Freiheit , das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."
KFZ und Treppe sind zweifellos beschädigt. Den Schaden muß auch einer bezahlen.
Der wichtigste Grundsatz ist immer gültig: Das Rechtmuß dem Unrecht nicht weichen.
Viribus Unitis!
Pionier