Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?

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hallo, heute hat ein astra gemeint er müsste auf unserem grundstück tiefflug-übungen machen und hat diverses grünzeug,mein selbstgebautes aussengeländer und unsere haustreppe beschädigt. wie gehe ich nun am besten vor?welche art von gutachter beauftrage ich den schaden zu schätzen,ich möchte ehrlich gesagt nicht warten bis der gutachter von der versicherung des tieffliegers kommt und mir alles zu gunsten der kfz-versicherung runterrechnet.nehme ich da einen bausachverständigen?bitte um tipps..bin ratlos:confused:

vielen dank stefan
 
  • Ruf Deine eigene Gebäudeversicherung an. Die haben naturgemäss ein Interesse daran dass die Bude nachher nicht schlechter da steht wie vorher. Je nach Versicherung / Vertrag kann es sein dass die das komplett abwickeln.

    Die Versicherung des Verursachers ist im Prinzip Dein Gegner - wenn Du den aufs Grundstück lässt dann nur mit jemandem zusammen der Deine Interessen vertritt - Klappe halten, nichts unterschreiben, sollen die Fachleute das auf Augenhöhe diskutieren.

    Vor allem nichts an den Schäden verändern - ausser Sachen die dafür sorgen dass keine Folgeschäden auftreten. Auf jeden Fall viele Bilder machen.

    Polizei anrufen (die Dienststelle die das aufgenommen hat) und nach der Tagebuchnummer fragen, braucht man für Akteneinsicht.

    Gruss
    Markus
     
    hi,

    du hast das recht einen unabhängigen sachverständigen zu beauftragen. dieser stellt dann
    auch seine kosten der gegnerischen versicherung in rechnung.
    wenn du bauliche schäden hast mußt du selbstverständlich einen bausachverständigen beauftragen. ein gutachten eines sachverständigen der gegnerischen versicherung mußt du nicht ohne weiteres akzeptieren. du hast als geschädigter die freie auswahl !!!
     
  • Hallo,
    soweit alles richtig, aber den Gutachter muss der bezahlen der ihn bestellt!!!!
    Es ist ein Ammenmärchen, der Gutachter der Versicherung würde alles zu Gunsten der Vers. rechnen. Nimm Dir einen Anwalt, der wird Dich richtig beraten.
    Der Anwalt rechnet dann seine Kosten mit der gegnerischen Versicherung ab.
     
  • Da hat der Commander schon mal Recht. Ich würde auch noch den Hauseingang prüfen auf eventuelle Beschädigungen. Eine Strafanzeige wegen schwerer Sachbeschädigung § 126 StgB (schwer da mit KFZ begangen) und Klage auf Schadenersatz müßten noch sein.

    War der Fahrer vielleicht noch alkoholisiert gewesen sein sist eine vorsätzliche schwere Sachbeschädigung und ein eventueller Führerscheinentzug wegen führen eines KFZ unter Alkoholeinfluß. Dazu könnten noch 7 Punkte in Flensburg auf ihn zukommen.

    Aber das wäre noch zu prüfen....

    Viribus Unitis !

    Pionier
     
    Hallo,
    soweit alles richtig, aber den Gutachter muss der bezahlen der ihn bestellt!!!!
    hi ruppi,
    diese aussage ist definitiv falsch !
    es geht hier um eine schadensbegutachtung eines sachverständigen bei einem haftpflichtschaden. dieses gutachten kann der sachverständige sehr wohl mit der gegnerischen versicherung abrechnen. er muß es allerdings auch wollen. das ist im vorfeld ein anruf zwischen gutachter und versicherung und schon läuft das ganze.
    glaub mir, ich habe das leider schon mehrmals durch...
     
  • Da hat der Commander schon mal Recht. Ich würde auch noch den Hauseingang prüfen auf eventuelle Beschädigungen. Eine Strafanzeige wegen schwerer Sachbeschädigung § 126 StgB (schwer da mit KFZ begangen) und Klage auf Schadenersatz müßten noch sein.

    War der Fahrer vielleicht noch alkoholisiert gewesen sein sist eine vorsätzliche schwere Sachbeschädigung und ein eventueller Führerscheinentzug wegen führen eines KFZ unter Alkoholeinfluß. Dazu könnten noch 7 Punkte in Flensburg auf ihn zukommen.

    Aber das wäre noch zu prüfen....

    Viribus Unitis !

    Pionier

    Ich ziehe meinen Hut vor so viel juristischer Sachkompetenz!

    Dementia Unitis!

    Tono... zockt mit
     
    Zuletzt bearbeitet:
    hallo ihr lieben..vielen dank für die vielen kompetenten antworten. jetzt heisst es leider erst mal füße ruhig halten. mein schwager der in diesen unfall unschuldig verwickelt war soll evtl laut seinem anwalt teilschuld bekommen. deswegen warte ich jetzt erst mal ab damit mein schwager nicht auch zu regreß gezogen wird. unfallhergang war folgender: schwager wollte über gegenfahrbahn zu uns in die einfahrt, früh genug geblinkt und angehalten wegen gegenverkehr. mittlerweile haben sich drei autos hinter ihm angestaut und auch gewartet. von hinten kam besagter astra und hat nicht aufgepasst zuzüglich überhöhter geschwindigkeit. er hat sich erschrocken und konnte nicht mehr bremsen, also ist er links an der kolonne vorbei gezogen um nicht rein zu rauschen. leider hat mein schwager in diesem moment freies feld bekommen und ist links abgebogen und der junge typ mit seinem astra ist meinem schwager rein und hat ihn abgeschossen und er selber ist in unsereren eingang geflogen. jetzt heisst es mein schwager soll teilschuld bekommen weil er sich vergewissern muss das wenn er links abbiegt ihn keiner überholt...deutsche rechtsprechung:( anbei mal ein foto der situation...
    dumm an der sache ist das geländer und die treppe sind noch im rohbau...aber müsste ja eigentlich nichts zur sache tuen oder...?

     
    jetzt heisst es mein schwager soll teilschuld bekommen weil er sich vergewissern muss das wenn er links abbiegt ihn keiner überholt...deutsche rechtsprechung:( anbei mal ein foto der situation... wahrscheinlich schon
    dumm an der sache ist das geländer und die treppe sind noch im rohbau...aber müsste ja eigentlich nichts zur sache tuen oder...? das ist egal, den tatsächlichen Schaden wird ersetzt

    Hallo,

    Ist immer unangenehm wenn Familienmitglieder in Versicherungsfällen beteiligt sind. Ich war früher Sachbearbeiter für KFZ Versicherungsschäden und Teilschuld wird wann immer möglich in Betracht gezogen.

    SG,
    Mark
     
    Also eine Teilschuld ist bei Kollisionen fast schon obligatorisch. Ausnahme beim Auffahren in ein Stauende. Es ist nun von rechtlicher Seite immer so ,das der Führer eines KFZ zu jeder Zeit während des Fahrens äußerst aufmerksam sein muß.
    Es wäre auch interessant was die Zeugen ( die Fahrer der Fahrzeuge die hinter Deinem Schwager warteten.) von der Kollision gesehen haben.
    Wurde bei dem Jungen Fahrer ein Drogentest ( Wipe-Test) und ein Alkoholtest gemacht?
    Wäre ein Test durchgeführt worden und ein Ergebnis errechnet, so währe dein Schwager weitgehends vom Haken. Fahren unter Drogeneifluß stellt nach § 316 StgB eine Straftat dar.
    Ist die Schuldfrage grundsätzlich gerichtlich geklärt wirst du deine Schadenersatzforderungen an den Schuldigen in einem Zivilproßes nach § 823 BGB geltend machen können,
    "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper , die Gesundheit , die Freiheit , das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."

    KFZ und Treppe sind zweifellos beschädigt. Den Schaden muß auch einer bezahlen.
    Der wichtigste Grundsatz ist immer gültig: Das Rechtmuß dem Unrecht nicht weichen.

    Viribus Unitis!

    Pionier
     
  • Danke für den Hinweis Ist § 226. Habemich da wohl vertippt. Mea culpa.

    Viribus Unitis!

    Pionier
     
    Der Kollege der als Fahrer in dem Kugelblitz sass kann in der nächsten Kirche eine Kerze aufstellen. Wenn der Opel den auf Höhe der Fahrertüre abgeschossen hätte ....

    Beton kann man reparieren, bei Knochen bleibt immer was über.

    Gruss
    Markus
     
    Ne Kerze würde da nicht helfen. Stirbt ein Fahrer durch Kollision mit einem anderen KFZ so ist das im mindesten fahrläßige Tötung. Nach § 222 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

    Ist im vorliegenden Fall aber nicht passiert. Ich vermuta mal das auf dem Photo die beiden Fahrer zu sehen sind.


    Viribus Unitis!

    Pionier
     
    Ist die Schuldfrage grundsätzlich gerichtlich geklärt wirst du deine Schadenersatzforderungen an den Schuldigen in einem Zivilproßes nach § 823 BGB geltend machen können,

    Ggf. auch ein Adhäsionsverfahren nach § 403 ZPO.

    Kommt allemal billiger und geht vor allem deutlich schneller als ein separates Zivilverfahren - zumal man da möglicherweise nochmal in die Beweisaufnahme muss (OLG Koblenz 6U536/06).

    Gruss
    Markus
     
    So isses. Angesichts der derzeitigen Prozeßflut eine Möglichkeit einen Vorgang relativ Schnell zu bearbeiten.

    Viribus Unitis!

    Pionier
     
    Sind wir hier im Zirkus?


    "Danke für den Hinweis Ist § 226. Habemich da wohl vertippt. Mea culpa."

    Nö, § 226 ist es auch nicht. Das ist die schwere Körperverletzung.
    Die Sachbeschädigung ist erst im 27. Abschnitt geregelt, d.h. in den §§ 303 ff. StGB. Wobei Du auch hier nicht exakt fündig wirst, eine "schwere Sachbeschädigung" gibt es nämlich - im Gegensatz etwa zur schweren Brandstiftung - nicht!

    "Stirbt ein Fahrer durch Kollision mit einem anderen KFZ so ist das im mindesten fahrläßige Tötung."

    Ach, und die subjektiven Tatbestandsmerkmale müssen jetzt nicht mehr erfüllt sein?

    "Ggf. auch ein Adhäsionsverfahren nach § 403 ZPO"
    Ad Adhäsionsverfahren wird nicht gemäß 403 ZPO angewendet, sondern § 403 StPO, also im Straf- nicht im Zivilprozess. Aber das war jetzt vermutlich wirklich nur ein Flüchtigkeitsfehler.

    In diesem Sinne
    Dementia Unitis!

    Tono... Zirkusdirektor
     
    ist das nun eine juristische Beratung?

    niwashi, der unseren Advokaten um eine Stellungnahme bittet ...
     
    Ich streit mich d nicht. §126 ist schwere Sachbeschädigung. Besonderer Teil, sechster Abschnitt.
    Dabei muß aber eine Sache im Wert von 2.000 Teuro unberssteigt beschädigt werden.
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft.
    Wer eine Sache im Wert von 40.000 Teuro übersteigt beschädigt wird mit Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis zu fünf Jahre bestraft.
    Ich spar mir mal den Gesetzestext.
    Adhäsionsprozess ist tatsächlich 403 StPO.

    Bei der Schweren Körperverletzung muß selbstverständlich ein dolus direktus im 1. oder im 2.Grad nachgewiesen werden können. Oder auch ein dolus eventualis. Das wird aber im Prozess erforscht und eventuell bewiesen. oder negiert werden. Ob es schuldhaft ist wird dann wohl auch geklärt.
     
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