T
Tono
Guest
Niemand braucht sich mit mir zu streiten. Aber das ist einfach nicht wahr, was Du hier ständig behauptest! § 226 ist nicht schwere Sachbeschädigung und im Besonderen Teil, 6. Abschnitt ist der Widerstand gegen die Staatsgewalt geregelt!
Schau mal hier rein:
§ 126 - Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
§ 226 - Schwere Körperverletzung
§ 303 - Sachbeschädigung
Tono... wirklich bald im Zirkus
Schau mal hier rein:
§ 126 - Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
§ 226 - Schwere Körperverletzung
§ 303 - Sachbeschädigung
Tono... wirklich bald im Zirkus