Haus beschädigt durch Kfz-Unfall...was nun?

sockenflitzer

Neuling
Registriert
27. Mai 2007
Beiträge
10
Ort
51515 Kürten bei Köln
hallo, heute hat ein astra gemeint er müsste auf unserem grundstück tiefflug-übungen machen und hat diverses grünzeug,mein selbstgebautes aussengeländer und unsere haustreppe beschädigt. wie gehe ich nun am besten vor?welche art von gutachter beauftrage ich den schaden zu schätzen,ich möchte ehrlich gesagt nicht warten bis der gutachter von der versicherung des tieffliegers kommt und mir alles zu gunsten der kfz-versicherung runterrechnet.nehme ich da einen bausachverständigen?bitte um tipps..bin ratlos:confused:

vielen dank stefan
 
  • MarkusS

    Mitglied
    Registriert
    26. Juli 2008
    Beiträge
    32
    Ruf Deine eigene Gebäudeversicherung an. Die haben naturgemäss ein Interesse daran dass die Bude nachher nicht schlechter da steht wie vorher. Je nach Versicherung / Vertrag kann es sein dass die das komplett abwickeln.

    Die Versicherung des Verursachers ist im Prinzip Dein Gegner - wenn Du den aufs Grundstück lässt dann nur mit jemandem zusammen der Deine Interessen vertritt - Klappe halten, nichts unterschreiben, sollen die Fachleute das auf Augenhöhe diskutieren.

    Vor allem nichts an den Schäden verändern - ausser Sachen die dafür sorgen dass keine Folgeschäden auftreten. Auf jeden Fall viele Bilder machen.

    Polizei anrufen (die Dienststelle die das aufgenommen hat) und nach der Tagebuchnummer fragen, braucht man für Akteneinsicht.

    Gruss
    Markus
     

    Commander

    Moderator
    Teammitglied
    Registriert
    03. Sep. 2006
    Beiträge
    6.203
    Ort
    irgendwo im nirgendwo
    hi,

    du hast das recht einen unabhängigen sachverständigen zu beauftragen. dieser stellt dann
    auch seine kosten der gegnerischen versicherung in rechnung.
    wenn du bauliche schäden hast mußt du selbstverständlich einen bausachverständigen beauftragen. ein gutachten eines sachverständigen der gegnerischen versicherung mußt du nicht ohne weiteres akzeptieren. du hast als geschädigter die freie auswahl !!!
     
  • ruppi

    Foren-Urgestein
    Registriert
    21. Okt. 2007
    Beiträge
    1.915
    Ort
    MA-Feudenheim
    Hallo,
    soweit alles richtig, aber den Gutachter muss der bezahlen der ihn bestellt!!!!
    Es ist ein Ammenmärchen, der Gutachter der Versicherung würde alles zu Gunsten der Vers. rechnen. Nimm Dir einen Anwalt, der wird Dich richtig beraten.
    Der Anwalt rechnet dann seine Kosten mit der gegnerischen Versicherung ab.
     
  • Pionier

    Neuling
    Registriert
    03. Aug. 2008
    Beiträge
    15
    Da hat der Commander schon mal Recht. Ich würde auch noch den Hauseingang prüfen auf eventuelle Beschädigungen. Eine Strafanzeige wegen schwerer Sachbeschädigung § 126 StgB (schwer da mit KFZ begangen) und Klage auf Schadenersatz müßten noch sein.

    War der Fahrer vielleicht noch alkoholisiert gewesen sein sist eine vorsätzliche schwere Sachbeschädigung und ein eventueller Führerscheinentzug wegen führen eines KFZ unter Alkoholeinfluß. Dazu könnten noch 7 Punkte in Flensburg auf ihn zukommen.

    Aber das wäre noch zu prüfen....

    Viribus Unitis !

    Pionier
     

    Commander

    Moderator
    Teammitglied
    Registriert
    03. Sep. 2006
    Beiträge
    6.203
    Ort
    irgendwo im nirgendwo
    Hallo,
    soweit alles richtig, aber den Gutachter muss der bezahlen der ihn bestellt!!!!
    hi ruppi,
    diese aussage ist definitiv falsch !
    es geht hier um eine schadensbegutachtung eines sachverständigen bei einem haftpflichtschaden. dieses gutachten kann der sachverständige sehr wohl mit der gegnerischen versicherung abrechnen. er muß es allerdings auch wollen. das ist im vorfeld ein anruf zwischen gutachter und versicherung und schon läuft das ganze.
    glaub mir, ich habe das leider schon mehrmals durch...
     
  • T

    Tono

    Guest
    Da hat der Commander schon mal Recht. Ich würde auch noch den Hauseingang prüfen auf eventuelle Beschädigungen. Eine Strafanzeige wegen schwerer Sachbeschädigung § 126 StgB (schwer da mit KFZ begangen) und Klage auf Schadenersatz müßten noch sein.

    War der Fahrer vielleicht noch alkoholisiert gewesen sein sist eine vorsätzliche schwere Sachbeschädigung und ein eventueller Führerscheinentzug wegen führen eines KFZ unter Alkoholeinfluß. Dazu könnten noch 7 Punkte in Flensburg auf ihn zukommen.

    Aber das wäre noch zu prüfen....

    Viribus Unitis !

    Pionier

    Ich ziehe meinen Hut vor so viel juristischer Sachkompetenz!

    Dementia Unitis!

    Tono... zockt mit
     
    Zuletzt bearbeitet:

    sockenflitzer

    Neuling
    Registriert
    27. Mai 2007
    Beiträge
    10
    Ort
    51515 Kürten bei Köln
    hallo ihr lieben..vielen dank für die vielen kompetenten antworten. jetzt heisst es leider erst mal füße ruhig halten. mein schwager der in diesen unfall unschuldig verwickelt war soll evtl laut seinem anwalt teilschuld bekommen. deswegen warte ich jetzt erst mal ab damit mein schwager nicht auch zu regreß gezogen wird. unfallhergang war folgender: schwager wollte über gegenfahrbahn zu uns in die einfahrt, früh genug geblinkt und angehalten wegen gegenverkehr. mittlerweile haben sich drei autos hinter ihm angestaut und auch gewartet. von hinten kam besagter astra und hat nicht aufgepasst zuzüglich überhöhter geschwindigkeit. er hat sich erschrocken und konnte nicht mehr bremsen, also ist er links an der kolonne vorbei gezogen um nicht rein zu rauschen. leider hat mein schwager in diesem moment freies feld bekommen und ist links abgebogen und der junge typ mit seinem astra ist meinem schwager rein und hat ihn abgeschossen und er selber ist in unsereren eingang geflogen. jetzt heisst es mein schwager soll teilschuld bekommen weil er sich vergewissern muss das wenn er links abbiegt ihn keiner überholt...deutsche rechtsprechung:( anbei mal ein foto der situation...
    dumm an der sache ist das geländer und die treppe sind noch im rohbau...aber müsste ja eigentlich nichts zur sache tuen oder...?

     

    Rhoener55

    Foren-Urgestein
    Registriert
    27. Juli 2006
    Beiträge
    5.274
    Ort
    Bayer. Rhön
    jetzt heisst es mein schwager soll teilschuld bekommen weil er sich vergewissern muss das wenn er links abbiegt ihn keiner überholt...deutsche rechtsprechung:( anbei mal ein foto der situation... wahrscheinlich schon
    dumm an der sache ist das geländer und die treppe sind noch im rohbau...aber müsste ja eigentlich nichts zur sache tuen oder...? das ist egal, den tatsächlichen Schaden wird ersetzt

    Hallo,

    Ist immer unangenehm wenn Familienmitglieder in Versicherungsfällen beteiligt sind. Ich war früher Sachbearbeiter für KFZ Versicherungsschäden und Teilschuld wird wann immer möglich in Betracht gezogen.

    SG,
    Mark
     

    Pionier

    Neuling
    Registriert
    03. Aug. 2008
    Beiträge
    15
    Also eine Teilschuld ist bei Kollisionen fast schon obligatorisch. Ausnahme beim Auffahren in ein Stauende. Es ist nun von rechtlicher Seite immer so ,das der Führer eines KFZ zu jeder Zeit während des Fahrens äußerst aufmerksam sein muß.
    Es wäre auch interessant was die Zeugen ( die Fahrer der Fahrzeuge die hinter Deinem Schwager warteten.) von der Kollision gesehen haben.
    Wurde bei dem Jungen Fahrer ein Drogentest ( Wipe-Test) und ein Alkoholtest gemacht?
    Wäre ein Test durchgeführt worden und ein Ergebnis errechnet, so währe dein Schwager weitgehends vom Haken. Fahren unter Drogeneifluß stellt nach § 316 StgB eine Straftat dar.
    Ist die Schuldfrage grundsätzlich gerichtlich geklärt wirst du deine Schadenersatzforderungen an den Schuldigen in einem Zivilproßes nach § 823 BGB geltend machen können,
    "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper , die Gesundheit , die Freiheit , das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."

    KFZ und Treppe sind zweifellos beschädigt. Den Schaden muß auch einer bezahlen.
    Der wichtigste Grundsatz ist immer gültig: Das Rechtmuß dem Unrecht nicht weichen.

    Viribus Unitis!

    Pionier
     
  • Pionier

    Neuling
    Registriert
    03. Aug. 2008
    Beiträge
    15
    Danke für den Hinweis Ist § 226. Habemich da wohl vertippt. Mea culpa.

    Viribus Unitis!

    Pionier
     

    MarkusS

    Mitglied
    Registriert
    26. Juli 2008
    Beiträge
    32
    Der Kollege der als Fahrer in dem Kugelblitz sass kann in der nächsten Kirche eine Kerze aufstellen. Wenn der Opel den auf Höhe der Fahrertüre abgeschossen hätte ....

    Beton kann man reparieren, bei Knochen bleibt immer was über.

    Gruss
    Markus
     

    Pionier

    Neuling
    Registriert
    03. Aug. 2008
    Beiträge
    15
    Ne Kerze würde da nicht helfen. Stirbt ein Fahrer durch Kollision mit einem anderen KFZ so ist das im mindesten fahrläßige Tötung. Nach § 222 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

    Ist im vorliegenden Fall aber nicht passiert. Ich vermuta mal das auf dem Photo die beiden Fahrer zu sehen sind.


    Viribus Unitis!

    Pionier
     

    MarkusS

    Mitglied
    Registriert
    26. Juli 2008
    Beiträge
    32
    Ist die Schuldfrage grundsätzlich gerichtlich geklärt wirst du deine Schadenersatzforderungen an den Schuldigen in einem Zivilproßes nach § 823 BGB geltend machen können,

    Ggf. auch ein Adhäsionsverfahren nach § 403 ZPO.

    Kommt allemal billiger und geht vor allem deutlich schneller als ein separates Zivilverfahren - zumal man da möglicherweise nochmal in die Beweisaufnahme muss (OLG Koblenz 6U536/06).

    Gruss
    Markus
     

    Pionier

    Neuling
    Registriert
    03. Aug. 2008
    Beiträge
    15
    So isses. Angesichts der derzeitigen Prozeßflut eine Möglichkeit einen Vorgang relativ Schnell zu bearbeiten.

    Viribus Unitis!

    Pionier
     
    T

    Tono

    Guest
    Sind wir hier im Zirkus?


    "Danke für den Hinweis Ist § 226. Habemich da wohl vertippt. Mea culpa."

    Nö, § 226 ist es auch nicht. Das ist die schwere Körperverletzung.
    Die Sachbeschädigung ist erst im 27. Abschnitt geregelt, d.h. in den §§ 303 ff. StGB. Wobei Du auch hier nicht exakt fündig wirst, eine "schwere Sachbeschädigung" gibt es nämlich - im Gegensatz etwa zur schweren Brandstiftung - nicht!

    "Stirbt ein Fahrer durch Kollision mit einem anderen KFZ so ist das im mindesten fahrläßige Tötung."

    Ach, und die subjektiven Tatbestandsmerkmale müssen jetzt nicht mehr erfüllt sein?

    "Ggf. auch ein Adhäsionsverfahren nach § 403 ZPO"
    Ad Adhäsionsverfahren wird nicht gemäß 403 ZPO angewendet, sondern § 403 StPO, also im Straf- nicht im Zivilprozess. Aber das war jetzt vermutlich wirklich nur ein Flüchtigkeitsfehler.

    In diesem Sinne
    Dementia Unitis!

    Tono... Zirkusdirektor
     
    N

    niwashi

    Guest
    ist das nun eine juristische Beratung?

    niwashi, der unseren Advokaten um eine Stellungnahme bittet ...
     
    T

    Tono

    Guest
    Nein, nur eine "gemeinsame Blödelei"

    Dementia Unitis!

    Tono... desipio
     

    Pionier

    Neuling
    Registriert
    03. Aug. 2008
    Beiträge
    15
    Ich streit mich d nicht. §126 ist schwere Sachbeschädigung. Besonderer Teil, sechster Abschnitt.
    Dabei muß aber eine Sache im Wert von 2.000 Teuro unberssteigt beschädigt werden.
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft.
    Wer eine Sache im Wert von 40.000 Teuro übersteigt beschädigt wird mit Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten bis zu fünf Jahre bestraft.
    Ich spar mir mal den Gesetzestext.
    Adhäsionsprozess ist tatsächlich 403 StPO.

    Bei der Schweren Körperverletzung muß selbstverständlich ein dolus direktus im 1. oder im 2.Grad nachgewiesen werden können. Oder auch ein dolus eventualis. Das wird aber im Prozess erforscht und eventuell bewiesen. oder negiert werden. Ob es schuldhaft ist wird dann wohl auch geklärt.
     

    Pionier

    Neuling
    Registriert
    03. Aug. 2008
    Beiträge
    15
    Weiß leider nicht wie ich nen link reinkriege. abe wie du meinst.
    Gib mal bei GOOGLE "Schwere Sachbeschädigung rein und gleich der erste Eintrag.
     
    T

    Tono

    Guest
    Ah! Jetzt klärt sich's auf!
    Schau mal, für welches Land dein Strafgesetzbuch gilt. *zwinker*
    Nimm lieber dieses hier: Deutsches StGB

    Tono... Teutone
     
    T

    Tono

    Guest
    Trotzdem nochmal ein Nachsatz. Trotz der erlesenen Kenntnis über die Terminologie des so genannten dolus directus, eventualis etc., es ist ein weit verbreiteter Irrtum, man könne sich die Jurisprudenz über Google und Wikipedia autodidaktisch selbst beibringen. Das geht nicht. Hierbei nicht ganz korrekten Definitionen und Lehrmeinungen auf den Leim zu gehen schadet zunächst mal nicht. Wenn allerdings solches Halbwissen mit einer kaum zu überbietenden Bestimmtheit an ahnungslose Dritte vermittelt werden, dann ärgert mich das. Denn diese Dritten glauben so etwas meistens auch noch und verbreiten es weiter.
    Soviel zum Thema Rechtsberatung.

    Tono... Rechts Links Mitte oben Unten achmachtdochwasIhrwollt :eek:
     

    ullivera

    Mitglied
    Registriert
    26. Apr. 2008
    Beiträge
    95
    hallo!

    bingo tono!

    deswegen denk ich, dass man bei derlei dingen zum anwalt gehen sollte und nicht in einem forum nachfragen sollte, in dem jeder (egal, ob rechtliches fachwissen da ist oder nicht).

    im eigenen interesse: such dir einen anwalt :)

    lg

    ulli
     

    fredman

    Mitglied
    Registriert
    27. Juni 2008
    Beiträge
    368
    Ort
    MTL
    für mich schon erstaunlich was hier so los ist:confused:
    Hallo Themenstarter ! sind denn überhaubt schon Anhaltspunkte da, daß es da Probleme geben wird und warum wird hier schon über § gewettert, die doch in dem fall eh uninteressant sind, hier wird ja aus einer jungen Mücke schon ein großer Elefant gemacht.

    vor 2 Jahren hat ein PKW bei meiner Nichte auf Rügen die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und hat 20m nagelneuen Zaun mit Tor und allem was dazugehört platt gemacht.
    (Sicher wie bei Deinem Problem) wurde die Polizei geholt u.s.w dann wurden die Versicherungen verständigt und nach einer gewissen Zeit war der ganze Schaden ohne Probbis erledigt.

    Wenn in Deiner Wohngebäude VS diese Grundstücksbestandsteile mitversichert waren wird die recht schnell regulieren und sich die Kohle vom Gegner wiederholen, was für Dich eher uninteressant ist.
    meine Meinung zur Sache und nun weiterhin Feuer frei im §-Dschungel

    fredman
     

    fredman

    Mitglied
    Registriert
    27. Juni 2008
    Beiträge
    368
    Ort
    MTL
    doch doch, es war ein sehr schöner, dem Job des Nichtenmannes gerechter Jägerzaun und der Autofahrer hatte wohl auch quasi Probleme die er nicht mehr richtig erklären konnte, aber die hatten doch tatsächlich einen Hubi bei die Fischköppe und wenn ich gut bin habe ich auch noch ein Mail-Foto (vom Schaden)
    fredman
     
    T

    Tono

    Guest
    deswegen denk ich, dass man bei derlei dingen ... nicht in einem forum nachfragen sollte

    Ich greife das mal so raus, wenn's recht ist. Denn ich bin schon der Meinung, das man solche Fragen in einem Forum stellen können darf. Man sollte dann aber vielleicht eher den Erfahrungsaustausch provozieren. Was mich beeindruckt, es haben sich ja durchaus Leute vom Fach gemeldet (Versicherungsmitarbeiter). Deren Auskunft ist sicher hilfreicher als das Wissen um einen dolus directus 1. Grades im Zusammenhang mit einer actio libera in causa? Aber die wurde ja noch nicht unterstellt, oder doch?

    Tono... Rechtsfahrer
     
    N

    niwashi

    Guest
    Tono... Rechtsfahrer

    bei erhöhter Geschwindigkeit >> Tono ... Rechtsverdreher

    niwashi, der nur irgendwie festhalten möchte, was nun stimmt und was nicht und was der Fredersteller tun soll und was nicht, damit er anschließend hier abschließen kann ...
     

    ullivera

    Mitglied
    Registriert
    26. Apr. 2008
    Beiträge
    95
    Ich greife das mal so raus, wenn's recht ist. [...] Tono... Rechtsfahrer

    klar darfst du ;-)

    aber ich persönlich würde mich dann eben nicht unbedingt auf die gegebenen antworten verlassen (es sei denn, sie stammen vom advocaten tono)... :)

    lg

    ulli
     

    sockenflitzer

    Neuling
    Registriert
    27. Mai 2007
    Beiträge
    10
    Ort
    51515 Kürten bei Köln
    so...habe heute erstmal mit der gegnerischen versicherung telefoniert, gemeldet ist alles auch vom verursacher. ich brauche keinen gutachter/sachverständigen hinzuziehen,ich werde jetzt kostenvoranschläge einholen und habe der versicherung unter angabe der schadensnummer bilder zugemailt. die tante bei der huk-hotline sagte das würde reichen.der schaden würde ja wohl nicht in die zehntausende gehen...hat sie nicht unrecht mit.

    grüße, stefan
     

    fredman

    Mitglied
    Registriert
    27. Juni 2008
    Beiträge
    368
    Ort
    MTL
    so...habe heute erstmal mit der gegnerischen versicherung telefoniert, gemeldet ist alles auch vom verursacher. ich brauche keinen gutachter/sachverständigen hinzuziehen,ich werde jetzt kostenvoranschläge einholen und habe der versicherung unter angabe der schadensnummer bilder zugemailt. die tante bei der huk-hotline sagte das würde reichen.der schaden würde ja wohl nicht in die zehntausende gehen...hat sie nicht unrecht mit.

    grüße, stefan

    na Bitte, es kann doch durchaus einfach sein wenn man den normalen Weg geht und sich nicht gleich mit Rechtsanwalt und Paragraphen fertig machen lässt;)
    fredman
     
  • Similar threads
    Thread starter Titel Forum Antworten Datum
    L Empfehlungen für gemischte Hecke / Grundstücksgrenze vor dem Haus Gartenpflanzen 2
    Mr.Ditschy Arbeitshandschuhe für Werkstatt, Renovieren/Haus, Garten, Kfz Gartengeräte & Werkzeug 11
    M Insekten im Haus Haus & Heim 8
    J Neueinzug in Haus mit Garten - Bewässerungsplanung und Fragen Bewässerung 26
    S Perrückenstrauch und Säulenkirsche nah am Haus Stauden & Gehölze 4
    R Anschluss MicroDrip ans Haus Bewässerung 1
    Atlanticus Ameisen im Haus Schädlinge 8
    L Fliegen im Haus Schädlinge 4
    L Wie kann ich verschiedene Bereiche im Haus absondern? Heimwerken 24
    G Alles stumpf in Haus und Garten: Wie schleift ihr und womit? Gartengeräte & Werkzeug 20
    V Suche Pflanze für nah am Haus Gartenpflanzen 10
    SEAR Material ums Haus / Bodenplatte auffüllen Hausbau 11
    H Silberfischchen im Haus - Was hilft wirklich? Haus & Heim 19
    M Fliegen im Haus... Schädlinge 13
    O Energie einsparen Haus, PV und Holzvergaser? Technik 36
    F Altes Haus kaufen - Zustand Dachboden? Sanierung & Renovierung 32
    J Haus hat sich gesenkt - hat jemand Erfahrungen? Sanierung & Renovierung 28
    P zwei maskierte Männer stehen vor der Tür und wollen in euer Haus - laßt ihr sie rein ? Haus & Heim 20
    scheinfeld Auf der Wiese vorm Haus Wie heißt diese Pflanze? 3
    R Blumenerde fürs Haus Gartenpflege 38
    wilde Gärtnerin Erfahrung mit Champignon-Zucht im Haus? Obst und Gemüsegarten 5
    Tristan89 Teleskopleiter für Haus und Garten Heimwerken 9
    rosenwasser Kräuter im Winter im Haus - wie überleben sie am besten? Erfahrungen Essen Trinken 14
    H Rasenrandstück direkt am Haus Gartenpflege 9
    M Wurzeln von Scheinzypressen (u.a. Heckenpflanzen) unbedenklich neben Haus/Platten/Pflaster? Nadelgehölze 2

    Similar threads

    Oben Unten