Neuer Garten. Probleme mit den Nachbarn

Na, vielleicht hilft das jetzt einwenig. Selbst wenn, dann findet dieser "gegen den Stromschwimmer" immernoch Aktionen, um Euch fertig machen zu können.
Ich wünsche Euch , dass Ihr zukünftig Euer Heim geniessen könnt.

Wie wäre es mit einem rundherumgezogenen, 240.000 V Stacheldrahtzaun, so 2m hoch , Durchmesser um die 2,50m :D:D:D
 
  • Du hast absolut recht, ich muss mich da wirklich zusammenreissen, denn irgendwann ist man so sensilibisiert, dass man auf alles abfährt...

    Tut mir leid wenn es sich klugscheisserisch anhört, aber wie gesagt wir haben das mal so ähnlich erlebt- aber in einer Mietwohnung, da ist es leichter die rauszubekommen - !!!!! Man bekommt so einen Hass auf die Leute das man förmlich hört wenn die mal gegen den Wind pupsen !!!!! Ich hab schon schweissausbrüche gekriegt wenn die abgewaschen haben und ich hab tellergeklapper gehört - ich war echt total gestört im kopf !!!!!!! Ein Großonkel von mir hat immer gesagt - tief durchatmen und bis 10 zählen dann ist einige Wut schon wieder verflogen.... aber ich hab irgendwann darauf gewartet das einer bis 9 zählt und der nachbar für k.o. erklärt wird !!!!!!!!

    Ach ja : lächeln nicht vergessen - das wird die zur weissglut bringen denn die wissen ja nicht was das lächeln bedeutet !!!! und ich kann mir vorstellen das du mit ein wenig übung ziemlich toll hämisch lächeln kannst :D
     
    Na, vielleicht hilft das jetzt einwenig. Selbst wenn, dann findet dieser "gegen den Stromschwimmer" immernoch Aktionen, um Euch fertig machen zu können.
    Ich wünsche Euch , dass Ihr zukünftig Euer Heim geniessen könnt.

    Wie wäre es mit einem rundherumgezogenen, 240.000 V Stacheldrahtzaun, so 2m hoch , Durchmesser um die 2,50m :D:D:D

    cooler Vorschlag :D !!!!! Oder mit einem ca. 10 quadratmeter großen Schild !!!! jeder 3. der hier hupt wird geteert und gefedert, 2 waren schon da
     
  • Tut mir echt leid, dass ihr solchen Ärger habt.
    Meine Eltern hatten mal im Mietshaus auch so derbe Nachbarn, die Geschichte ist vor Gericht gelandet. Es hat sich als sehr hilfreich erwiesen, dass wirklich eine Art Tagebuch vorgelegt werden konnte, wo minutiös sämtliche Ruhestörungen und andere Schandtaten aufgeführt waren. Dieser Tip wurde ja schon weiter oben gegeben. Macht das ruhig, schaden kann es keinesfalls, wenn ihr schwarz auf weiss alles dokumentiert habt. Es ist auch hilfreich als Gedächtnisstütze und sinnvolles Arbeitsmaterial für den Anwalt!

    Also ran an den Speck und weg mit dem Dreck!
     
  • cooler Vorschlag !!!!! Oder mit einem ca. 10 quadratmeter großen Schild !!!! jeder 3. der hier hupt wird geteert und gefedert, 2 waren schon da

    @jakasi: Auch ein guter Vorschlag, aabbbber was ist, wenn kokabura mal hupt und glatt vergessen hat, dass vor ihm schon 2 gehupt habender Terrornachbar würde glatt ein Bild von ihm machen und in die Zeitung stellen, so quasi: Das passiert mit Nachbarn, wenn sie sich gegen terrorisierende Nachbarn wehren:(
     
    Hallo Kokabura,

    ich bin zwar noch nicht lange mit meinen (banalen?) Gartenproblemen in diesem Forum registriert, dieser Thread über Nachbarschaftsstreitigkeiten weckt jedoch das Interesse eines jeden Juristen.

    Das Schreiben Ihres Anwalts ist sowohl inhaltlich sehr gut als auch sehr gut formuliert (ich bin selbst einer, mein Schwerpunkt ist aber nicht das Nachbarschaftsrecht). Der verständige Adressat weiß sofort, dass für Sie das Ende der Leidenszeit erreicht ist und Sie notfalls auch weitergehende Maßnahmen ergreifen werden, Sie aber durchaus an einem normalen nachbarschaftlichen Verhältnis interessiert sind. Ein gutes anwaltliches Vorgehen, neben aller Härte auch Bereitschaft zur Einigung zu signalisieren und die Hand zu reichen, so dass jeder die Möglichkeit hat, sein Gesicht zu wahren. Es wird nichts schlimmeres für Ihre Nachbarn geben, als wenn sie das Gefühl erhalten, durch Nachgeben oder Rücksichtnahme ihr Gesicht zu verlieren. Wenn dies nicht funktioniert, bitte nicht dem Kollegen anlasten, es liegt dann an Ihren Nachbarn.

    In unserem Viertel bilden seit Dezember letzten Jahres 5 Doppelhaushälften und sechs Einfamilienhäuser eine neue Nachbarschaft mit den unterschiedlichsten Eigentümern. Man hat dieselben Probleme (mit dem Garten) und läuft sich eigentlich ständig über den Weg. Alle haben aber etwas gemeinsam: Kinder im Alter von Säugling bis 8 Jahre, was innerhalb kürzester Zeit zu manigfaltigem Smaltalk über den - teilweise bewusst weggelassenen - Gartenzaun führt.

    Im August werden wir ein Kennenlernfest veranstalten. Haben Sie es schon mal - vielleicht gemeinsam mit den Bestandsnachbarn - auf diesem Weg versucht, auch wenn Ihre Ausgangssituation sehr wahrscheinlich etwas schwieriger ist als unsere?
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Danke für Ihre Meinung. Ja, wir haben von Beginn an eine gute Nachbarschaft forciert, allerdings gehören dazu immer zwei und unsere Nachbarn die sich immer aufführten als wären sie etwas besonderes die über alles und jeden stehen, war unser Ansinnen zwecklos. Wir rätselt noch heute woran das liegt. Wenn ich mal nicht gegrüsst hatte, weil ich in Gedanken und bei der Gartenarbeit vertieft war, wurde das später in einem Gespräch erwähnt und als "Launisch" bezeichnet. Also ich muss schon sagen, dass uns das Gefühl gegeben wurde, als wären wir kleine Kinder die unartig zu ihren Eltern sind. Ich kann gar nicht ausdrücken was sich hier abspilete. Jetzt haben die Nachbarn den Brief erhalten und wir werden sehen was geschieht. Vielen Dank nochmals für Ihre Meinung.
     
    Wandlitz liegt doch, wenn mich meine geographischen Kenntnisse nicht völlig im Stich lassen, in Brandenburg. Schon mal einen Blick ins Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz geworfen? Siehe:

    BRAVORS | Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG)

    Darin ist doch eigentlich erstaunlich viel für das Nachbarschaftsverhältnis geregelt. Aber ich gebe Ihnen Recht. Es kann der friedlichste Mensch nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.

    Häufig liegt die eigentliche Problematik, wenn man sich im Schlichtungsverfahren oder später vor einem Gericht streitet, in der Beweislast für Verstöße des Nachbarn gegen nachbarschaftsrechtliche Regelungen (Dies gilt im Übrigen für fast jede rechtliche Auseinandersetzung, gleich welcher Art, Recht haben und Recht bekommen sind manchmal zwei verschiedene Paar Schuhe). Daher die Empfehlung: sorgen Sie dafür, dass Sie das widerrechtliche Verhalten Ihrer Nachbarn auch beweisen können (Zeugen namentlich notieren, Lichtbilddokumentation mit Datum etc.), denn die Beweislast liegt im Zweifelsfall auf Ihrer Seite. Führen Sie chronologisch Tagebuch mit Datum und Uhrzeit der Verstöße und vorhandener Beweismittel (Ich weiß, macht Arbeit). Je konkreter und detaillierter Sie aber vortragen können, je mehr Beweise Sie in der Hand halten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Erfolges auf Ihrer Seite. Je allgemeiner Sie die Situation aus Ihrer Sicht vortragen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit eines Erfolges.
     
    Hallo,

    ich möchte hier nur kurz auf die Beweislast zu sprechen kommen.
    Wir hatten einen Rechtsstreit wegen einer Korkenzieherweide auf dem nachbarschaftlichen ungepflegten Anwesen. Wir haben Fotos mit Datum und Uhrzeit gemacht.
    Die Beklagte hat uns in der Verhandlung unterstellt, da ja mein Sohn Informatiker sei, hätten wir die Fotos "getürkt".

    LG tina1
     
    Hallo alle zusammen

    Ikleine Feuerstelle ausgegraben wo er sein Holz und das was im Garten so anfällt verbrannt hat jetzt wollte ich letztens meine abgeschnittenen Hölzer verbrennen und da gab es gleich mal Ärger mit dem Nachbarn :( :(
    der hatte sich beschwert das zu viel Rauch anscheinend zu ihm rüber kommen würde...ich habe versucht so wenig wie möglich Rauchentwicklung
    zu machen aber das lässt sie ja kaum vermeiden....


    ....

    hallo ,wir verbrennen den Grün-Schnitt niemals, es wird kompostiert.
    oder zu langen Stapeln hingelegt, an diesen Wällen ist Windschutz und dort ist brutplatz für unsere Sing-Vögel und der Zaunkönig liebt solche verwunschenen Ecken..,denn rundherum wachsen Sträucher..

    auch wenn du es nicht verstehst, aber ..man verbrennt kein frisches Holz,, da werden so viele giftige Stoffe freigesetzt ,

    dann fahre es doch weg zum Grünschnittplatz.

    oder du trocknest es und nutzt es erst gut durch getrocknet im Ofen! ,herzlicher Gruß
     
  • Hallo,

    ich möchte hier nur kurz auf die Beweislast zu sprechen kommen.
    Wir hatten einen Rechtsstreit wegen einer Korkenzieherweide auf dem nachbarschaftlichen ungepflegten Anwesen. Wir haben Fotos mit Datum und Uhrzeit gemacht.
    Die Beklagte hat uns in der Verhandlung unterstellt, da ja mein Sohn Informatiker sei, hätten wir die Fotos "getürkt".

    LG tina1

    Juristisch ganz streng betrachtet, stellen Lichtbilder auch kein zulässiges Beweismittel dar, sondern dienen zur visuellen Untermauerung der eigenen Darlegungen, also der Substantiierung (auf deutsch: den eigenen Behauptungen mehr Substanz verleihen). Beispiel: Ich poche auf Erfüllung des Kaufvertrages über ein rote Rose, weil mir eine gelbe Rose geliefert worden ist, und lege ein Foto vor, wie der Lieferant mir eine rote Rose gibt. (Ja, ich weiß, Beispiele sind immer blöd).

    Beweismittel wäre die Inaugenscheinnahme der örtlichen Gegebenheiten oder des Gegenstandes durch den Richter (auf deutsch: guckst Du!), was sich aber für die Betrachtung vergangener Zustände oder Geschehnisse ohne die Möglichkeit von Zeitreisen regelmäßig als sehr schwierig erweist. Dennoch kann eine Gegenpartei bei Vorlage von Lichtbildern einen Zustand oder ein Geschehen regelmäßig nicht einfach bestreiten, wenn auf den Lichbildern das Gegenteil dessen, was die Gegenpartei behauptet, erkennbar ist. Die Gegenpartei muss sich etwas besonderes einfallen lassen, notfalls eben behaupten, die Bilder seien manipuliert, wobei noch längst nicht alle auf diese Idee verfallen, weil es auch hierfür wiederum äußerer Indizien bedarf. Hierfür reicht aber sicher nicht aus, dass irgendjemand in der IT-Branche tätig ist. Manipulationen dürfte im Übrigen jeder hinkriegen, der es geschafft hat, sich in diesem Forum zu registrieren.

    So jetzt aber genug, dies ist kein Forum für den Austausch juristischer Ansichten.
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Hallo Ihr Lieben,

    vielleicht können wir helfen.
    ür ein ZDF-Format suchen wir einen Nachbarschaftsstreit.
    Sie haben Streit mit Ihren Nachbarn? Sie kämpfen um Ihr Erbe? Sie kämpfen um Ihr Grundstück?

    Zusammen mit einem Schlichter (Rechtsanwalt) werden wir uns um das Problem kümmern. Er wird versuchen,
    die beiden streitenden Parteien an einen Tisch zu bekommen und den Streit schlichten.

    Die Streitschlichtung ist für die Betroffenen kostenlos. Die Dreharbeiten sollen vor Ort im August und September stattfinden.
    Für den Drehaufwand gibt es auch einen finanziellen Aufwand.

    Na, interessiert? Dann melden Sie sich mit dem Stichwort "Nachbarschaft" bei bitte keine e-mail addis einstellen. info bitte per pn

    Liebe Grüße
    Tobias
     
    Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
    Bei uns ist es so, daß Nachbarschaftsstreitigkeiten erst bei Gericht angenommen werden, wenn man die Erfolglosmitteilung der Schiedsstelle vorweisen kann.
    Jepp... das ist bei uns auch so. Und leider haben wir auch so einen Nachbarn. Glücklicherweise ist er ziemlich isoliert, d.h. er versteht sich mit niemanden aus dem gesamten Ort. Leider hält ihn das aber nicht davon ab diverse Aktionen zu starten, wie bsw. Steine und altes Obst gegen Fenster und Wände zu werfen, Türen mit Hundekot zu beschmieren und vieles mehr. Der Typ ist nicht zurechnungsfähig aber dennoch kann man absolut nichts dagegen machen. Denn wie hier schon gesagt wurde... die Beweislast liegt leider auf unserer Seite. Und so dumm ist dieser Nachbar ja nun wieder auch nicht um sich erwischen zu lassen.
    Die Polizei hat übrigens schon ganze Aktenordner voller Anzeigen gegen ihn. Ein Polizist meinte zu mir deshalb auch schon mal, das diese ganzen Anzeigen doch ehrlich gesagt ohnehin nichts bringen würden. Nein, einfach mal einen Sack über dem Kopf und dann ordentlich mit dem Knüppel drauf. Sowas sagt die Polizei!
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    Tja nun... wir haben nun einen grossen Sichtschutzzaun, rings um das Haus mehrere Scheinwerfer mit Bewegungsmelder, zwei Kameras und ich habe den Nachbarn bereits einmal vertrieben und ihn bis in einen nahestenden Getränkemarkt verfolgt und ihm öffentlich gedroht das ich ihm windelweich prügeln werde, sollte er sich noch ein einziges mal vor unseren Haus blicken lassen. Aber das kann es ja doch eigentlich nicht sein. :( Aber alle Anzeigen verlaufen im Sande und konkrete Beweise haben wir nicht gegen ihn.
     
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    Tja nun... wir haben nun einen grossen Sichtschutzzaun, rings um das Haus mehrere Scheinwerfer mit Bewegungsmelder, zwei Kameras und ich habe den Nachbarn bereits einmal vertrieben und ihn bis in einen nahestenden Getränkemarkt verfolgt und ihm öffentlich gedroht das ich ihm windelweich prügeln werde, sollte er sich noch ein einziges mal vor unseren Haus blicken lassen. Aber das kann es ja doch eigentlich nicht sein. :( Aber alle Anzeigen verlaufen im Sande und konkrete Beweise haben wir nicht gegen ihn.

    Das hört sich ja nach Hochsicherheitstrakt an ...;)
    (und wenn dieser Nachbar doch sooo nach Haue ruft..... du hast ja erlebt, das die Drohung schon reicht und die passenden gebärden dazu.)
    Allerdings ist das traurig, das man sich mit solchen Idioten herumschlagen muss.

    Und Recht haben und Recht bekommen, sind leider zweierlei Dinge in Deutschland...

    LG

    :cool::cool:
     
    Das hört sich ja nach Hochsicherheitstrakt an ...;)
    Ok. der Ehrlichkeit halber muss ich dazu sagen, es klingt schlimmer als es ist. Den Zaun haben wir ohnehin wegen unserer beiden Kater, ebenso wie die Scheinwerfer (falls mal wieder eine Mieze meint, nicht ins Haus kommen zu wollen ;))

    Und Recht haben und Recht bekommen, sind leider zweierlei Dinge in Deutschland...
    Jepp... genau das wollte ich damit sagen.
     
    @aLuckyGuy

    ... zwei Kameras...

    oha, aufpassen. Meines Wissen nach darf man nicht mal einfach so Kameras hinhängen. Wenn die Kamera nur dein Grundstück filmt muß auf die Kamera hingewiesen werden. Wenn die Kamera z.B. eine Einfahrt filmt, die von mehreren Parteien genutzt wird muß ebenfalls daraf hingewiesen werden und alle Parteien damit einverstanden sein. Wenn man "tatsächlich öffentlichen Bereich" filmen will braucht man außerdem eine Genehmigung des Ordnungsamtes, die erst mal ein "Bedürfnis" prüfen. Einzigst erlaubt ist eine Kamera ohne Hinweisschild, die Privatgrundstück "filmt" nur, wenn nichts aufgezeichnet wird. So ist das meines Wissens nach, weil man sonst gegen das Gesetz des Persönlichkeitsrechts verstößt. Ich bin mir hier nicht zu 100% sicher, aber ich glaube, das trifft es recht gut. Ich hoffe ich kann dich so vielleicht vorwarnen. Nicht dass dein Psycho-Nachbar mal was macht, du hast es aufgezeichnet und im Endeffekt bist du der Buhmann vor Gericht, weil du das gar nicht hättest aufzeichnen dürfen. Bei Rache- Aktionen auch aufpassen. Dein Nachbar rechnet vielleicht damit. Ja nicht erwischen lassen. :-)
    Viel Glück und liebe Grüße aus dem Breisgau
    skamanda1
     
    oha, aufpassen. Meines Wissen nach darf man nicht mal einfach so Kameras hinhängen. Wenn die Kamera nur dein Grundstück filmt muß auf die Kamera hingewiesen werden.
    Jepp... so ist es. Deshalb haben wir auch gleich neben der Klingel an der Eingangstür ein Hinweisschild angebracht, obwohl die beiden Kameras in der Tat nur auf dem eigenen Grundstück gerichtet sind. Mehr kann ich leider nicht sagen, denn sonst könnte ich die Dinger ja gleich abmontieren. ;)

    Dein Nachbar rechnet vielleicht damit. Ja nicht erwischen lassen. :-)
    Unser Nachbar hat davon gewiss keine Ahnung. Denn ohne Kamera und Diktiergerät auf dem er meint alles und jeden Nachbarn aufnehmen zu können, geht er niemals aus dem Haus. :D
     
    Hallo, in diesem Zusammenhang nochmal eine Frage, mein Nachbar ist nun auf die Idee gekommen einen Hühnerstall zu bauen. Gibt es da einen Mindesabstand zu unserem Grundstück einzuhalten? Und umgekehrt die Frage, wenn wir gegenüber seines Hühnerstalles einen Geräteschuppen oder Holzspeyer bauen wollen gibt es da auch einen Mindesabstand zur Grundstücksgrenze?
     
    Da würde ich mir zwei Frettchen anschaffen. Die Stallung würde ich so postieren, dass die Hühner die Frettchen sehen können und dadurch so beunruhigt sind, dass sie keine Eier legen. :cool:

    Apisticus
     
    Hallo, in diesem Zusammenhang nochmal eine Frage, mein Nachbar ist nun auf die Idee gekommen einen Hühnerstall zu bauen. Gibt es da einen Mindesabstand zu unserem Grundstück einzuhalten? Und umgekehrt die Frage, wenn wir gegenüber seines Hühnerstalles einen Geräteschuppen oder Holzspeyer bauen wollen gibt es da auch einen Mindesabstand zur Grundstücksgrenze?
    Jepp... die gibt es. Sofern von der Gemeinde nicht anderweitig bestimmt, sind bauliche Grenzen in den Nachbarrechtsgesetzen der Länder sowie in der Landesbauordnung geregelt.
    Da würde ich mir zwei Frettchen anschaffen. Die Stallung würde ich so postieren, dass die Hühner die Frettchen sehen können und dadurch so beunruhigt sind, dass sie keine Eier legen. :cool:
    Der nu wieder. :D:D:D
     
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