Hallo Ihr Lieben, ganz viele Grüße und lieben Dank an Euch für die Worte, es ist wirklich schon zum kotzen. Da baut man ein haus und will in Frieden leben und dann sind Flodders neben einen...
Falls es jemanden interessiert, hier der Brief vom Anwalt an die Nachbarn. Übrigens hatt er auch eine Frist für eine Stellungnahme zwecks Schlichtung gesetzt, aber ich finde, dass soll erst der nächste Schritt sein, falls der erste Brief nicht zündet....- also hier der Brief unseres Anwaltes...
"....Nach Mitteilung meiner Mandanten ist durch Ihr regelmäßiges störendes Verhalten das nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis gestört. Eine Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft erfolgt ebenso wenig, wie die Einhaltung von Ruhezeiten.
Am 28.06.2009 wurde ab 10 Uhr auf Ihrem Grundstück eine Feier ausgetragen. Eine rechtzeitige Information an die Nachbarschaft haben Sie unterlassen. Eine Anmeldung bei dem Ordnungsamt ist ebenso nicht erfolgt.
Das Parken von bis zu 15 Fahrzeugen direkt vor dem Grundstück meiner Mandanten und der Aufenthalt von mindestens 35 Personen auf Ihrem Grundstück stellt eine Ruhestörung von nicht nur unerheblichen Ausmaß dar.
Meine Mandanten konnten deshalb den kompletten Sonntag nicht als Erholungstag nutzen. Dies ist desöfteren der Fall.
Bereits in der Vergangenheit haben Sie immer wieder mit
ruhestörenden und negativ auffälligen Verhalten aufgewartet. Dies beinhaltet ebenso die Ruhestörung Ihres Besuches durch lautes Hupen in der Nacht und auffällig viele Male das Zuschlagen von Autotüren. Dies wird von Ihnen geduldet und sogar erbeten, was aus einem Gespräch hervorging. Zu Pfingsten im letzten Jahr zündeten Sie bei Waldbrandstufe ein Lagerfeuer, das die Höhe von 10 Meter erreichte und dies noch dazu in der Nähe der Grundstücksgrenze. Bei Einschalten der Ordnungskräfte, hätte dies empfindliche Folgen für Sie gehabt. Sie spielten zudem bis 1:30 Uhr laute Musik. Aus Toleranz und Friedensabsicht sahen meine Mandanten über eine Anzeige hinweg. In einem zurückliegenden Gespräch machten meine Mandanten aber auf die Gesetzeslage aufmerksam und verbaten sich zukünftig solche extrem ausufernden Feierlichkeiten. Sonst müsse man die Polizei alarmieren. Ihre lakonische Aussage dazu, „Sie würden dann schon mal eine Leitung legen“.
Die Liste der Störungen und Übertretungen, die durch Ihr Verhalten verursacht werden, ist lang.
Zuletzt haben Sie den Zaunpfosten meiner Mandanten beschädigt, indem Sie mit Krampen Ihren Zaun an den Holzpfosten befestigten. Sie überschritten vorsätzlich die Grundstücksgrenze, da der Zaun 20 cm auf der Grundstücksseite meiner Mandanten steht. Darüber hinaus haben Sie es auch geduldet, dass Ihr Hund auf das Grundstück meiner Mandanten gelangte und dort zum wiederholten Male seine "Geschäfte" verrichtete. Dies geschah auch, weil Sie Ihrer Einfriedungspflicht auch in diesem Zusammenhang nicht nachkamen. Dies stellt eine klare Ordnungswidrigkeit dar.
Im Vorfeld haben meine Mandanten immer wieder das Gespräch mit Ihnen zu den angesprochenen Problematiken gesucht, Ihr Tenor dazu, „ Sie würden sich für
niemanden ändern". Dies gilt dann wohl auch für das mehrmalige viertelstündige Leerlaufen Ihres Fahrzeuges im Winter, was nicht nur gegen das Immissionsgesetz auf das empfindlichste verstößt sondern ebenfalls eine Belästigung der Nachbarn darstellt.
Ihr an den Tag gelegtes Verhalten wird zukünftig nicht mehr toleriert, sondern mit den Waffen des Rechts bekämpft werden.
Daher möchte Ihnen hiermit Gelegenheit geben werden, Ihren Rechtsstandpunkt zu überprüfen.
Insofern weise ich auf § 1 Brandenburgisches Nachbarschaftsgesetz hin, so dass Sie ihre einseitigen ungerechtfertigten Interessen überdenken sollten.
Auch geht Ihre Annahme fehl, Sie genießen ein „Vorrecht“ und könnten aufgrund der „Alteingessenheit“ mit Ihrem störenden Verhalten über das Leben meiner Mandanten bestimmen.
Sofern Sie immer noch nicht den Ernst der Lage erkennen, sollten Sie sich wenigstens über die Rechtslage richtig und umfänglich aufklären, so dass Sie ihr Handeln danach ausrichten und zur Vernunft gelangen können.
Abschließend teile ich Ihnen mit, dass Ruhestörungen am Wochenende auch durch laute Musik zur Unzeit oder andere störende Verrichtungen auch wochentags nach 22 Uhr nicht mehr geduldet werden.
Sie genießen weder Vorzugsrechte, noch eine bestimmte anmutende Unnahbarkeit, so dass sie sich nicht an die Gesetze halten brauchen. Bei jeder zukünftigen insbesondere auch sonntäglichen Ruhestörung müssen Sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Sie mögen erkennen, dass Ihr Verhalten den Frieden in der Nachbarschaft nachhaltig stört und das wird zukünftig nicht mehr geduldet werden.
Sie dürfen sich durchaus im Klaren sein, dass ich meine Mandanten abschließend und umfänglich über die Rechtslage aufgeklärt habe, so dass Sie mit einer jederzeitigen Rechtsverteidigung durch meine Mandanten rechnen müssen.
Abschließend darf ich ihnen mitteilen, dass meine Mandanten zuforderst eine außergerichtliche Einigung anstreben, die ein nachbarschaftliches Nebeneinander und ein Leben ohne Störungen garantiert.
Mit freundlichen Grüßen