Hallo,
ich möchte hier nur kurz auf die Beweislast zu sprechen kommen.
Wir hatten einen Rechtsstreit wegen einer Korkenzieherweide auf dem nachbarschaftlichen ungepflegten Anwesen. Wir haben Fotos mit Datum und Uhrzeit gemacht.
Die Beklagte hat uns in der Verhandlung unterstellt, da ja mein Sohn Informatiker sei, hätten wir die Fotos "getürkt".
LG tina1
Juristisch ganz streng betrachtet, stellen Lichtbilder auch kein zulässiges Beweismittel dar, sondern dienen zur visuellen Untermauerung der eigenen Darlegungen, also der Substantiierung (auf deutsch: den eigenen Behauptungen mehr Substanz verleihen). Beispiel: Ich poche auf Erfüllung des Kaufvertrages über ein rote Rose, weil mir eine gelbe Rose geliefert worden ist, und lege ein Foto vor, wie der Lieferant mir eine rote Rose gibt. (Ja, ich weiß, Beispiele sind immer blöd).
Beweismittel wäre die Inaugenscheinnahme der örtlichen Gegebenheiten oder des Gegenstandes durch den Richter (auf deutsch: guckst Du!), was sich aber für die Betrachtung vergangener Zustände oder Geschehnisse ohne die Möglichkeit von Zeitreisen regelmäßig als sehr schwierig erweist. Dennoch kann eine Gegenpartei bei Vorlage von Lichtbildern einen Zustand oder ein Geschehen regelmäßig nicht einfach bestreiten, wenn auf den Lichbildern das Gegenteil dessen, was die Gegenpartei behauptet, erkennbar ist. Die Gegenpartei muss sich etwas besonderes einfallen lassen, notfalls eben behaupten, die Bilder seien manipuliert, wobei noch längst nicht alle auf diese Idee verfallen, weil es auch hierfür wiederum äußerer Indizien bedarf. Hierfür reicht aber sicher nicht aus, dass irgendjemand in der IT-Branche tätig ist. Manipulationen dürfte im Übrigen jeder hinkriegen, der es geschafft hat, sich in diesem Forum zu registrieren.
So jetzt aber genug, dies ist kein Forum für den Austausch juristischer Ansichten.
Zuletzt bearbeitet: