Mietrecht- Haus wird verkauft?

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Hallo!
Seit ein paar Wochen will meine Vermieterin laufend (heute zum vierten Mal) meine Wohnung besichtigen.
Die anderen Wohnungen im Haus sind ziemlich ranzig. Beim ersten Mal hieß es, der Herr von der Versicherung will sich den Zustand des Hauses angucken. Er lief mit Stift und Papier rum und notierte fleißig.
Am Telefon dann hieß es, ob ich mich noch mal bereit erklären würde, den Herrn vom letzten Mal reinzulassen. Ihm hätte die Wohnung soo gut gefallen, dass er sie gern noch mal ansehen möchte.
Da hab ich mich schon ordentlich gewundert, was der Versicherungsheini denn son Intresse hat. Sucht der Einrichtungsinspirationen oder was soll das?
Ich sagte trotzdem zu.
An besagtem Tag kam die Vermieterin gleich 2 Mal mit wechselnden Begleitungen, aber immer mit dem Versicherungstypen.
So sind also beim ersten Mal die Vermieterin, ihre Tochter, der Versicherungsheini und ein Besichtiger, ein weiteres Mal an dem Tag sogar 2 Besichtiger durch meine 2 Zimmerwohnung gelatscht und haben fleißig Fotografiert und geguckt....
Dann stellte sich heraus, dass der Versicherungstyp in Wahrheit Makler ist!
Die Vermieterin will das Haus verkaufen und jagt jetzt am Laufenden Band Interessenten durch meine Privatsphäre!
Gestern rief sie wieder an,ob sie Leuten die Wohnung zeigen kann.
Langsam wird mir mulmig zu Mute, ich würd hier gern wohnen bleiben! Schließlich wohn ich erst ein Jahr hier.
Die Vermieterin meinte am Telefon, die anderen Wohnungen könne sie ja kaum zeigen, weil die so hässlich sind. Ich meinte dann, na das ist aber die Wahrheit.
Da hat sie gelacht und meinte, das sei ja ein anderes Thema. :schimpf:
Verischerte mir aber, dass ich wohnen bleiben kann.
Wie vertrauenswürdig...
Was für Rechte hab ich?
Können die mich einfach rausschmeißen?
Muss ich ständig Leute in meine Wohnung lassen? Dürfen die Fotos machen??


Nachtrag: Jetzt sind schon wieder 9 Leute durch meine Wohnung gelatscht, schön mit Schuhen übern weißen Teppich :schimpf: und haben natürlich fleißig fotografiert. Der Makler fotografierte noch schön das Bad, damit nicht so viele Leute vorbei kommen müssen!?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • A

    aloevera

    Guest
    hallo liebe fresh-like morgentau.
    schreibe doch mal tono an, der ist spezialist und
    hat mir auch schon sehr geholfen.

    denn ich bin der meinung, mündliche versprechen, wie dir gegeben wurden,
    immer schriftlich bestätigen lassen!
    außerdem hat sie dich angelogen, von wegen versicherungsmakler,
    und in wirklichkeit wohnungsmakler, deshalb mein rat, schriftlich festhalten
    und mit dem fotografieren, na, ich weiß nicht, ob ich es so toll finden würde
    in irgendwelchen angebotsmappen der makler, bzw. im internet meine
    wohnungseinrichtung zu sehen.
    aber wie gesagt, tono ist prima, frage ihn mal.

    herzliche grüße aloevera:eek:

    Anmerkung: Tono ist kein Fachanwalt für Mietrecht - aber es gibt den Mieterschutzverein ... kostet nicht viel und die helfen garantiert ...
     
    Zuletzt bearbeitet:

    Schneckentempo

    Mitglied
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    Also ich würde da jetzt immer dringende Termine außer Haus haben, wenn die liebe Vermieterin rein will :p:p. Und ohne dein Einverständnis und Anwesenheit darf sie eh nicht rein, ist m.M. nach dann Hausfriedensbruch wenn sie es trotzdem macht.

    Und dass sie nur deine schöne Wohnung und nicht die anderen hässlichen herzeigt ist in meinen Augen Betrug. :rolleyes:
     
  • H

    Hobbiegärtner

    Guest
    Ich würde beim Makler anrufen und fragen ob das Haus speziel für Kapitalanleger ausgeschrieben wird !
    Wenn nicht wird bald eine Kündigung ins Haus kommen,wegen Eigenbedarf!
    Schade ist nur das Du erst 1 Jahr dort wohnst ,so kannst Du keine Abfindung oder Umzugs-Kosten raushandeln und hast eine normale Kündigungsfrist .
    Besichtigungstermine in dieser Mänge kannst du verweigern.
    Gruß
    Klaus
     
  • A

    aloevera

    Guest
    @ niwashi,
    hallo niwashi, sehe soeben deine beifügung.
    aber tono ist anwalt und kann sicher bessere ratschläge geben
    wie unsereins. und was den mieterverein betrifft, haha, bei uns
    vor ort machen die wenig oder gar nichts, wichtig, daß sie ihren
    beitrag bekommen. sorry, ist vielleicht nicht überall so.

    herzliche grüße aloevera
     
    T

    Tono

    Guest
    1. Natürlich darf der Eigentümer die Wohnung betreten, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Das kann er natürlich nicht über den Kopf des Mieters hinweg. Aber der Mieter darf sich auch nicht endlos/grundlos weigern. Unter Umständen macht er sich Schadensersatzpflichtig, wenn die Immobilie wegen seines Verhaltens nicht verkauft werden kann.

    Wenn der Eigentümer beabsichtigt, die Immobilie zu verkaufen, dann ist das durchaus ein Grund, den der Mieter akzeptieren muss. Auch wenn sich die Besuche über einen begrenzten Zeitraum häufen sollten. Sollte es überhand nehmen, würde ich mit dem Vermieter über einen Zahlungsausgleich sprechen. Aber das wird wohl kaum solche Ausmaße angenommen haben.
    Fazit: Das muss der Mieter dulden. Und das steht normalerweise in jedem Mietvertrag auch so drin.

    2. Kauf bricht nicht Miete
    Wenn eine Immobilie verkauft wird, hat dies zunächst keinerlei Einfluss auf die Wirksamkeit des Mietvertrages. Dieser geht qua Gesetz automtisch auf den neuen Eigentümer über. Der neue Eigentümer ist also an den Mietvertrag genauso gebunden wie der vorherige Eigentümer.

    Übrigens hat der Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht an der Wohnung!
    Falls Interesse besteht würde ich den Vermieter darauf ansprechen. In diesem Fall entfällt natürlich auch die Maklergebühr, denn die Wohnung war ja bereits bekannt.

    3. Dem Ausgangsposting entnehme ich, dass dem Eigentümer auch andere Wohnungen in dem Haus (oder das ganze Haus?) gehören.

    Dann ist kaum anzunehmen, dass ein Käufer eine der Wohnungen selbst bewohnen will. Es ist aber auch denkbar, dass der Vermieter die Immobilie aufteilt und die Wohnungen separat verkauft. Auch da würde ich einfach mal mit dem Eigentümer sprechen und ihn fragen.

    Generell ist es so, dass man Wohnungen zur Kapitalanlage am besten verkauft, wenn die Wohnung gut vermietet ist. Sie ist dann für den Erwerber günstiger. Leer stehende Wohnungen, die sich also auch für den Eigenbedarf eignen, sind immer ein paar Tausender teurer.


    vermietete Grüße
    Tono
     
  • T

    Tono

    Guest
    @ niwashi,
    hallo niwashi, sehe soeben deine beifügung.
    aber tono ist anwalt und kann sicher bessere ratschläge geben

    Freund niwashi hat es gut gemeint. Er weiss auch, dass ich im Moment viel zu tun habe und deswegen auch nicht mehr so oft im Forum anzutreffen bin wie früher. Ich helfe natürlich gerne, wenn ich kann und es mir zeitlich möglich ist. Ich darf aber von Gesetzes wegen hier nur allgemeine Hinweise geben und keine Rechtsberatung im Einzelfall erteilen.

    Deshalb ist es mir generell lieber, man kontaktet mich per PN.


    anwaltliche Grüße
    Tono
     

    myrte

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    Huhu,

    ich hab zwar nix produktives hinzuzufügen, aber ich denke auch rein bauchmäßig ist es am vernünftigsten, wenn man das offene Gespräch sucht: Und klar macht, dass man lieber ehrlich Klartext redet, als angelogen zu werden...:rolleyes: Dann könnte man der guten Dame ja auch sagen, dass eine gewisse Menge an Besichtigungen okay ist, aber nur zu festen Zeiten z.B.
    Als wir Häuser besichtigt haben, haben wir immer höflich nachgefragt, ob wir Fotos machen dürfen. Manche wollten das nicht und das finde ich auch völlig okay.

    @Tono:
    Ich finde das total nett von Dir! Ich weiß wie das ist, wenn man verunsichert ist und schnell einen fachlichen Rat bräuchte... Und dass Du Dir hier im Forum die Zeit nimmst, jemanden kompetent zu helfen, finde ich klasse! :cool:
     

    petra63

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    Guten Morgen

    hast Du schon mal in den online-immo-Börsen geschaut, ob Deine Wohnung / das Haus angepriesen wird? Dann wirst Du sehen, was der Vermieter vor hat.... bei meiner Schwester war auch Eigentümerwechsel. Der neue Eigentümer hat sich dann die schönste Wohnung für sich selbst ausgesucht.... (sorry, will Dich nicht verunsichern, aber war wirklich so) und Eigenbedarf angemeldet.

    Dem Ratschlag, dem Mieterverein beizutreten, kann ich nur befürworten. Haben wir auch kurzfristig gemacht und von da an hatten wir ziemliche Ruh. Besichtigungstermine sind vorher anzumelden und nur begrenzt zumutbar. Da haben wir uns damals auch beraten lassen. Der Verein hilft gut und günstig!

    Aber was hast Du Dir denn gedacht, dass ein Versicherungsmensch bei Dir rumlaufen soll.. und Fotos macht?!?

    Wünsche viel Erfolg!!!
    Viele Grüsse
    Petra
     
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    Ja, es geht um das ganze Haus.
    Und... die Vermieterin hatte mir gesagt, der Herr sei von der Versicherung und wolle den Zustand des Hauses prüfen. Da bin ich davon ausgegangen, dass sie die Versicherung wechselt oder irgentwas.
    Im Internet hab ich mein Haus noch nicht gesehen. Da ich aber auch im Erdgeschoß wohne, hat sich meiner Mutter der Magen zugeschnürt, als die gehört hat, das das Haus von Garten und Terasse aus fotografiert wurde. Sie meinte eben, wenn da so viele Leute durchlatschen, wer weiß ob einer davon vielleicht auch n Einbrecher ist, der die Wohnung beäugt um zu prüfen, wo man gut rein kommt? Daher hält sie von Fotos nichts.
    Wies aussieht, sollte ich wohl den Mitgliedsbeitrag für den Mieterverein mal langsam zahlen :D
     
  • feiveline

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    Wies aussieht, sollte ich wohl den Mitgliedsbeitrag für den Mieterverein mal langsam zahlen :D
    Sie werden Dir nach Kräften helfen, aber Rechtschutz wirst Du wahrscheinlich für diesen Fall (ständige Besichtigungen, Fotos etc.) nicht bekommen, da für die Kostenübernahme eine meist dreimonatige Wartefrist gilt und der Streitfall noch nicht bekannt sein durfte.

    Für eine evtl. Eigenbedarfskündigung würde der Rechtsschutz dann aber greifen.... also hurtig das Scheckbuch gezückt und eintreten...:)
     
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