Mauer auf der Gartengrenze

  • Muß ich jetzt auf dem Weg zum Anwalt wieder eine Frist einahlten?
    Es sollte schon nicht auf die lange Bank geschoben werden. Zunächst ist einmal, bereits durch Deinen Antrag, eine Hemmung der Verjährungsfrist eingetreten. Trotzdem würde ich den Anwalt baldmöglichst konsultieren, denn der hat ja auch nicht immer gleich einen Termin parat. Adererseits willst Du den Kram ja auch schnell vom Tisch haben.:eek:
     
  • Nee,

    sieh es mal so: Solange Du die Erfolglosigkeitsbescheinigung vom Schiedsmann nicht hast, ist das Verfahren vor der Schiedsstelle formal noch nicht endgültig abgeschlossen. Rein juristisch läuft es also noch.:cool: Trotzdem kannst Du schon weitere Schritte (Anwalt) einleiten.:eek:
     
  • Moin, Tina,

    ganz ohne Vorwurf,
    Du hättest den Verhandlungsraum nicht ohne die Erfolglosigkeitsbescheinigung verlassen sollen. Denn in eurem Schiedsstellengesetz heißt es ganz eindeutig: "wenn eine Einigung nicht zustande kommt, stellt die Schiedsperson unverzüglich eine Erfolglosigkeitsbescheinigung aus." Unverzüglich heißt sofort. Ich schrieb es Dir bereits.
    Bei der Gelegenheit hätte er Dir auch eine Kostenrechnung ausstellen müssen und den Überschuss aus Deinem Kostenvorschuss, den Du ja entrichten musstest, auszahlen müssen.
     
    Hallo Kaiserblick, wenn ich richtig gelesen habe, dann arbeitest du selber in der Positition eines solchen Schlichtes?

    Was mich an dem Falle wirklich ganz arg wundert ist, dass Tinas Schiedsrichter ja schon in wiederholtem Male gegen bestehende, gesetzlich festgelegte Vorschriften verstösst. So z.B. in dem Moment,

    - als er Bescheinigungen, die Tina sofort zugestanden hätten, nicht sofort ausstellte,
    - als Tina gegenüber falsche/unklare Auskünfte bezüglich desNachbarschaftsrechts
    gegeben wurden.
    .....
    Ich weiss ja, einer Krähe hackt der anderen kein Auge aus, aber ich kann das Verhalten dieser Person einfach nicht verstehen. An Tinas Stelle würde ich mich über den "Schiedsrichter" inzwischen noch mehr aufregen als über Nachbar und Mauer.

    Ich kann nicht nachvollziehen, wie jemand, der von Amts wegen in dieser Position ist, kompetent sein und sich neutral verhalten sollte, so einen "Mist" verzapfen?


    Gruß!


    Margit
     
    Hallo Kaiserblick, wenn ich richtig gelesen habe, dann arbeitest du selber in der Positition eines solchen Schlichtes?

    Was mich an dem Falle wirklich ganz arg wundert ist, dass Tinas Schiedsrichter ja schon in wiederholtem Male gegen bestehende, gesetzlich festgelegte Vorschriften verstösst. So z.B. in dem Moment,

    - als er Bescheinigungen, die Tina sofort zugestanden hätten, nicht sofort ausstellte,
    - als Tina gegenüber falsche/unklare Auskünfte bezüglich desNachbarschaftsrechts
    gegeben wurden.
    .....
    Ich weiss ja, einer Krähe hackt der anderen kein Auge aus, aber ich kann das Verhalten dieser Person einfach nicht verstehen. An Tinas Stelle würde ich mich über den "Schiedsrichter" inzwischen noch mehr aufregen als über Nachbar und Mauer.

    Ich kann nicht nachvollziehen, wie jemand, der von Amts wegen in dieser Position ist, kompetent sein und sich neutral verhalten sollte, so einen "Mist" verzapfen?


    Gruß!


    Margit
    Moin Margit,

    Schiedspersonen sind keine Krähen sondern Friedenstauben:grins:, sollten sie jedenfalls sein.

    Aber im Ernst, ich kann das Verhalten auch nicht verstehen. Bei uns geht das ganz anders zu. Ich kann auch seine Gründe nicht beurteilen. Es kann sein das er unter "Termindruck" steht. Es gibt immer eine Ausrede. Mein Verdacht ist ein ganz anderer, ich werde mich aber hüten, den hier auszusprechen. Eben weil es nur ein Verdacht ist.
    Bei Fehlverhalten einer Schiedsperson / Friedensrichter steht den Parteien das Recht der Beschwerde zu. Diese Beschwerde sollte beim Amtsgericht eingereicht werden. Wenn sich solche begründeten Beschwerden häufen, kann er des Amtes enthoben werden und ausserdem gibt es verschiedene disziplinarische Massnahmen, denn auch wenn wir ehrenamtlich arbeiten, stehen wir nicht gottgleich aussen vor.
     
    Also, um es nochmals auf den Punkt zu bringen.
    Eine SCHLICHTUNG war das auf keinen Fall.
    Ich durfte kurz darlegen, was mein Anliegen ist, also, was ich vom Nachbarn erwarte und was ich bereit bin, als Entgegenkommen zu leisten.
    Als ich auf den Grund für das Errichten der Mauer zu sprechen kommen wollte, was meiner Meinung nach dazu gehört, ist mir der Schiedsmann sofort ins Wort gefallen und ich wurde darauf hingewiesen, beim Thema zu bleiben.
    Dazu kam dann, meiner Meinung nach falsche Aussage des Schiedsmannes, daß, wenn keine Ortsüblichkeit gegeben ist, der Nachbar bauen kann, was er will.
    Der Text im Nachbarrecht(der da heißt, daß dann ein 2m hoher Zaun sein dürfe) wurde von ihm so "gedeutet", daß dort ja schließlich irgendwas:confused:stehen müsse. Man könne ja nicht alle Arten von Zäunen auflisten. Es wäre eine allgemeine Aussage.
    Das halte ich für absoluten Schwachsinn.
    Dann hätte im Text stehen können:"dann bauen sie doch irgendwas".
    Also, ich wurde nur gemaßregelt und der Gesetzestext falsch interpretiert, meiner Meinung nach mit vollster Absicht.
    Und als der Nachbar meinte, ich solle doch GEFÄLLIGST wegziehen, zauberte es dem Schiedsmann noch ein Lächeln auf sein breites Gesicht.
    Das regt mich eigentlich mehr auf, als die Mauer.
    Und meiner Meinung nach gab es auch keine Veranlassung für ein anschließendes Tête-à-tête.
    Da geht mir doch ein Leuchter auf.
     
  • .....ahhhhhhhhhhh, ihr seid ehrenamtlich tätig? Das wusste ich nicht, sehr interessant und natürlich auch toll, dass jemand im Dienste der Allgemeinheit seine Freizeit opfert.

    Darum mal ein großes Lob an diesser Stelle!

    Naja, ich mach mir in dem Fall natürlich auch so meine Gedanken.....;)danke fürs Antworten!


    Tina, durchhalten!


    Grüßle!



    Margit
     
  • Hallo Beate,

    du kannst wegen Nachbarrechtsärger bei uns nicht gleich zum Anwalt bzw.Gericht gehen. Du mußt erst den Versuch einer Schlichtung machen. Führt dieser nicht zu einem Erfolg, bekommst du die Erfolglosbescheinigung.
    Das heißt dann, du hast alles unternommen, dich gütig zu einigen, ohne Erfolg.
    Dann kannst du den Klageweg beschreiten.
    Kommt der Schiedsmann nicht in die Puschen, also verweigert das, was seine Pflicht war, dann kannst du dich beim Vorgesetztem, dem Amtsgericht über ihn beschweren.
    Eine Beschwerde hab ich schon machen müssen, weil er auf meinen Antrag auf Schlichtung nichts unternommen hat, sondern sich in Stillschweigen gehüllt hat.
    Der Mann weiß nicht, was ihn erwartet, wenn ich richtig sauer bin.
     
    Die Formalien hab ich ja in diesem Fred mitbekommen, bin wie so oft eher der stille Mitleser.

    Ich hoffe es geht alles in Eurem Interesse aus. Und selbst wenn es in Eurem Interesse entschieden wird, ist es doch sehr ärgerlich, was man da so an Nerven lässt.
     
    Ich hoffe doch auch, daß es sich zum Guten für uns wendet.
    Ist bloß blöd, daß man sich schnell entscheiden muß, da gibt es Fristen einzuhalten. Mann kann nicht sagen, ich warte den Sommer ab, mal sehen, wie es sich hinter der Mauer lebt, vielleicht ist es nicht so schlimm. Dann ist die Frist um und man kann dann nichts mehr machen.
    Als hätte man nichts anderes zu tun, rennt man sich die Hacken ab und läßt Nerven.
     
    Geh doch noch mal hin UNd fordere den Schrieb sofort.
    Ansonsten würdest du ja seinen Vorgesetzten schon kennen....:rolleyes:

    Das ganze stinkt zum Himmel .
    der Typ hatte jetzt 10 tage zeit den Kram weg zu schreiben- reicht völlig !

    (so wie ich vermute, wird der freiwillig gar nix schreiben. Dein nachbar und der, die mögen sich....:mad::schimpf::schimpf: )
    LG Muecke1401
     
    Ich geh bei sowas immer von mir aus. Mein Chef hätt mich ins Hinterteil..........wenn ich den Kunden auf ein Blatt Papier hätte so lange warten lassen.
    Geh mal davon aus, er ist wegen Ostern etwas aus dem Tritt geraten. Ich bin kein Unmensch und geb ihm noch etwas Zeit und Gnade ihm Gott, wenn ich dort auftauche.
    Mein Mann hat mal zu einem am Telefon gesagt, "reden Sie lieber mit mir, eh meine Frau bei ihnen auftaucht."

    Ich glaube, da kennen sich nicht nur die zwei, da stecken noch mehr mit unter der sprichwörtlichen Decke.
     
    Eine kleine Erläuterung zum Amt der Schiedsperson:

    Die Schiedsperson ist von der Ausübung ihres Amtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:
    in Angelegenheiten, in denen sie selbst Partei ist oder bei denen sie zu einer Partei in einem verwandschaftlichen Verhältnis, Ehe oder Verlöbnis, selbst wenn die Ehe oder das Verlöbnis nicht mehr besteht.
    Weiter ausgeschlossen ist sie bei Verfahren mit Personen zu denen Sie in einem Abhängigkeitsverhältnis (Vorgesetzte usw.) oder anderer Verpflichtungen steht. Das kann sogar soweit gehen, dass sie selbst von einem Verfahren, an dem eine befreundete Person beteiligt ist, ausgeschlossen ist. Das ganze nennt man Befangenheit.

    @ Margit, danke für die Anerkennung:eek::eek::eek:
    und krumme Hunde gibt es leider überall.:(aber man kann sie auch kirre machen.
     
    Geh doch noch mal hin UNd fordere den Schrieb sofort.
    Ansonsten würdest du ja seinen Vorgesetzten schon kennen....:rolleyes:

    Das ganze stinkt zum Himmel .
    der Typ hatte jetzt 10 tage zeit den Kram weg zu schreiben- reicht völlig !

    (so wie ich vermute, wird der freiwillig gar nix schreiben. Dein nachbar und der, die mögen sich....:mad::schimpf::schimpf: )
    LG Muecke1401
    Dann Muecke, würde er sich der Verfahrensverschleppung, oder Untätigkeit im Amt, schuldig machen. Selbst wenn Tina jetzt nichts mehr unternehmen würde, würde er auffallen, denn seine Bücher (Protokollbuch incl. Vorblatt, Kassenbuch und Kostenrechnungen) werden regelmässig vom Direktor des Amtsgerichtes überprüft. Wenn da was nicht stimmt, gibts eins auf die Nuss.
     
    Eine nahe Verwandtschaft oder andere Verpflichtung würde ich ausschließen.
    Aber wie sagte mein Opa immer? Auf dem Dorf sind alle irgendwie versippt und verschwägert.
     
    Eine nahe Verwandtschaft oder andere Verpflichtung würde ich ausschließen.
    Aber wie sagte mein Opa immer? Auf dem Dorf sind alle irgendwie versippt und verschwägert.
    Moin Tina,

    Du begibst Dich aber auf sehr dünnes Eis. Vermutungen sind eine Sache, Fakten eine andere. Nur mit Fakten kann man ein Problem lösen, Vermutungen tragen nur zur Verhärtung der Fronten bei. Damit ist keinem geholfen.
    Mit meinem Beitrag habe ich lediglich eine Passage aus dem Schiedsstellengesetz zitiert, mehr nicht.
     
    Da mir von vorn herein der Betrag für eine erfolglose Schlichtungsverhandlung abverlangt wurde, ist mir mehr als alles klar. Da geht mir nicht nur ein Lichtlein, sonder ein ganzer Kronleuchter auf.:schimpf:
     
    Das sind ebenfalls Vermutungen und keine Fakten.
    Wenn sich durch den Verlauf der Verhandlung eine andere Sachlage ergeben hätte, wären anfallende Mehrkosten nachgefordert worden.
     
    Diese Erfolgslosbescheinugung ist mir nach einer Bearbeitungszeit von wenigen Tagen in Aussicht gestellt worden.
    Nun sind 2 Wochen vergangen und auch heute war wieder nichts in der Post.
    Wie gehe ich nun am besten vor?
    Dort anrufen und Druck machen, widerstrebt mir. Ich bin es leid, jemanden an seine Pflichten zu erinnern. Da laufe ich auch Gefahr, mich schnell im Ton zu vergreifen und laut zu werden, weil ich die Schnauze gestrichen voll habe.
    Auch wieder ein Schreiben an die vorgesetzte Stelle, das Amtsgericht, hält mein GG für nicht gut, denn wir werden wohl mit diesem Ordnungshüter mehr oder weniger oft auf normalem Wege, also in Funktion als MA des Ordnungsamtes zu tun haben. Und wer weiß, vielleicht ist unsere Hecke an der Straße 2mm zu weit im öffentlichen Verkehrsraum oder weiß der Geier, was nicht genehm ist.:rolleyes:
     
    Moin,

    Mensch Tina, ich wiederhole mich nur ungern. Du willst doch sowieso zum RA. Also lass den den Kram erledigen.
     
    Hy Tina

    du hast doch schon einen Anwalt in den Startlöchern stehen.
    Kannst du ihn nicht bitten, diesen Anruf zu übernehmen? dann weiß der Schwieri , dass du ernst machst !

    Oder schreibe den Typ noch mal an, mit den rechtlichen Hinweisen, die du bekommen hast (unverzüglich !!!!)

    hat der offizielle Sprechzeiten ??? Fahr hin und geh nicht eher, bis du die Papierchen hast (nehm jemand mit, der dich beruhigen kann und gleichzeitig zeuge ist).

    Bei sowas hab ich auch Schwierigkeiten ruhig zu bleiben- da platzt mir der Kragen aber dermaßen....

    TOITOITOI
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Ich werd wohl meinen Anwalt um einen Termin bitten. Das wird sicher auch nicht gleich von heut auf morgen werden.
    Und wenn der Wisch bis dahin nicht hier ist, dann kan der Kraft seines Amtes was tun.
    Der Schiedsmann denkt offensichtlich immer noch, ich mach Scherzchen.
    Könnte meinen Mann mitnehmen, aber der ist für sowas total untauglich. Der kann mich weder beruhigen, noch ordentlich auf den Tisch hauen.

    Gestern war ich kurz im Garten, um nach dem Fortschritt des Wachstums hinten zu schauen, da stand die neue LG des Nachbarn auf dem Balkon und sofort rief sie nach drinnen:"Komm doch mal schnell raus." Der Nachbar erschien und grinste dümmlich übers Geländer.
    Also, für mich haben die ein Rad ab.
     
    Bei uns im Dorf ist das Amt die ausführende Behörde, dort wird der ganze Schriftverkehr erledigt, die Gebühr muß dort bezahlt werden und auch die Einladungen kommen von dort...für mich wäre nicht gleich das Amtsgericht die übergeordnete Behörde. Aber das ist vielleicht von Bundesland zu Bundesland verschieden.
     
    Dieser Schiedsmann ist dem Ordnungsamt angegliedert, dort ist er auch der Chef. Nur leider kommt er nicht in die Puschen. Ich weiß nicht, wie lange ich noch auf das Papier warten soll. Irgendwann ist erstens meine Geduld am Ende und zweitens hab ich mit dem Anwalt auch eine Frist einzuhalten.
     
    Hier muss ich einen weiteren Irrtum richtig stellen.

    Die Schiedspersonen sind nirgendwo „angegliedert“. Sie haben nur Diensträume die ihnen von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Bei vielen Schiedspersonen finden die Verhandlungen im eigenen Wohnzimmer statt.

    Schiedspersonen sind auch nicht der Gemeinde unterstellt, sondern nur dem Amtsgericht!
    Die Gemeinden haben lediglich die Sachkosten (Fachliteratur usw.) zu tragen.

    Die Gemeinden haben auch gegenüber den Schiedspersonen keinerlei Weisungsbefugnis!
    Die Kontrolle über die ordnungsgemäße Amtsführung der Schiedspersonen obliegt ausschließlich dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts.

    Darum ist eine Beschwerde grundsätzlich an das AG zu richten. Dies gilt in allen Bundesländern, die den §15a EGZPO (Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung) ratifiziert haben.

    Ausführliche Informationen gibt es hier:

    http://www.schiedsamt.de/
     
    Ich weiß, daß der Schiedsmann dem Amtsgericht rechenschaftspflichtig ist.
    Ich weiß aber auch, daß er mich das eines Tages spüren läßt, wenn ich ihm jetzt auf die Füße trete.
    Er ist der Leiter des Ordnungsamtes und ich gehe davon aus, wenn ich mal was vom Ordnungamt will, dann hab ich ganz schlechte Karten und er wird nun sicher versuchen, bei uns irgendwas zu finden, was nicht 1000% normgerecht ist.
    Wer sucht, der findet.:schimpf:
     
    Entschuldigung,

    mein Beitrag galt auch mehr dem Eintrag von mahatari.
    Ich hätte zitieren sollen.:(
     
    Solche "Personalunion" hat immer ein Geschmäckle. Aber auch Weisungen des Ordnungsamtes sind anfechtbar, vorausgesetzt sie sind willkürlich!
     
    "Wenn der Klügere immer wieder nachgibt, regieren die Dummen irgendwann die Welt."

    Tina entschuldige, erst sagst du, dass du kämpfen willst und jetzt erst recht und
    nun knickst du schon vorm Schiedsmann ein.
    Ich prophezeie mal, das die Mauer in der Höhe in zehn Jahren noch steht, weil du
    einen Krieg führst, den du nicht gewinnen kannst.
    Erstens, hat man mit so einem Nachbarn eh schon verloren.
    Zweitens, wenn du nichts machst, hast du verloren, weil du die Mauer hast, einen
    Nachbarn der dich nicht mehr für voll nimmt und zwei Männer die sich ins Fäustchen
    lachen, weil sie bestimmen was Recht und Ordnung ist.
    Drittens, wenn du nur halbherzig vorgehst, bleibt die Mauer und das Ordnungsamt
    hat dich auf dem Kiecker.
    Viertens, du kämpfst. Die Mauer wird auf 2m zurückgebaut, du hast immernoch
    das Bollwerk, der Nachbar hasst dich, kann dich über 1,5m wieder beobachten
    und ihr macht euch das die nächsten Jahre das Leben zur Hölle.
    Viel Glück.

    PS: Bin in Gedanken auf deiner Seite und fühle mit.
     
    Hallo Tina,

    ich glaube, dass ich Dich ausreichend mit allen nötigen Informationen zum Verfahren und noch darüber hinaus versorgt habe.
    Wenn Du Ratschläge nicht oder nur halbherzig befolgst, musst Du das Desaster zum Teil auch Dir selbst zuschreiben.

    Ich habe auch an anderer Stelle hier ausgeführt, der Schiedsmann ist kein Richter, sondern Schlichter. Seine Aufgabe besteht einzig und allein darin zwischen den Parteien zu vermitteln und möglichst einen Konsens herzustellen.

    Aber ein Schiedsmann ist auch ein Mensch mit einer relativ großen Menschenkenntnis und wenn er spürt, dass Du ihn als Deinen Gegner ansiehst, das Gefühl hatte ich hier auch mehrfach, dann macht das die Sache nicht unbedingt leichter.
    Es hilft überhaupt nichts bei Unzufriedenheit zu "explodieren", im Gegenteil, es ist im höchsten Maße kontraproduktiv.
    Wenn es dann nicht wie gewünscht läuft, geht man eben einen Schritt weiter.
     
    "Wenn der Klügere immer wieder nachgibt, regieren die Dummen irgendwann die Welt."

    Tina entschuldige, erst sagst du, dass du kämpfen willst und jetzt erst recht und
    nun knickst du schon vorm Schiedsmann ein.
    Ich prophezeie mal, das die Mauer in der Höhe in zehn Jahren noch steht, weil du
    einen Krieg führst, den du nicht gewinnen kannst.
    Erstens, hat man mit so einem Nachbarn eh schon verloren.
    Zweitens, wenn du nichts machst, hast du verloren, weil du die Mauer hast, einen
    Nachbarn der dich nicht mehr für voll nimmt und zwei Männer die sich ins Fäustchen
    lachen, weil sie bestimmen was Recht und Ordnung ist.
    Drittens, wenn du nur halbherzig vorgehst, bleibt die Mauer und das Ordnungsamt
    hat dich auf dem Kiecker.
    Viertens, du kämpfst. Die Mauer wird auf 2m zurückgebaut, du hast immernoch
    das Bollwerk, der Nachbar hasst dich, kann dich über 1,5m wieder beobachten
    und ihr macht euch das die nächsten Jahre das Leben zur Hölle.
    Viel Glück.

    PS: Bin in Gedanken auf deiner Seite und fühle mit.

    Ich kann jetzt nicht ganz nachvollziehen, was du mir sagen willst.
     
    Hallo Tina,

    ich glaube, dass ich Dich ausreichend mit allen nötigen Informationen zum Verfahren und noch darüber hinaus versorgt habe.
    Das sehe ich anders. Ich weiß immer noch nicht, was ich ohne diese Bescheinigung tun soll, oder vielmehr wie komme ich zu dem Schriebs?
    Wenn Du Ratschläge nicht oder nur halbherzig befolgst, musst Du das Desaster zum Teil auch Dir selbst zuschreiben.
    Was heißt nicht oder nur halbherzig? Ich bin doch schon am Tun.

    Ich habe auch an anderer Stelle hier ausgeführt, der Schiedsmann ist kein Richter, sondern Schlichter.
    Der war weder noch. Eher ein Besserwisser oder Schulmeister.
    Seine Aufgabe besteht einzig und allein darin zwischen den Parteien zu vermitteln und möglichst einen Konsens herzustellen.
    Vermittelt hat der absolut nicht, sondern mich angepampt und ständig ins Wort gefallen und unqualifizierte Aussagen getroffen.

    Aber ein Schiedsmann ist auch ein Mensch mit einer relativ großen Menschenkenntnis und wenn er spürt, dass Du ihn als Deinen Gegner ansiehst, das Gefühl hatte ich hier auch mehrfach, dann macht das die Sache nicht unbedingt leichter.
    Ich habe mich bei der Verhandlung total neutral verhalten und was ich denke, kann der ja nun schlecht wissen.
    Es hilft überhaupt nichts bei Unzufriedenheit zu "explodieren", im Gegenteil, es ist im höchsten Maße kontraproduktiv.
    Darauf kann der lange warten.
    Wenn es dann nicht wie gewünscht läuft, geht man eben einen Schritt weiter.
    Bin doch schon dabei, weiß nur nicht, ob ich ohne Schein zum Anwalt gehen kann. Mehr wollte ich doch gar nicht wissen.
     
    tina, ich muss kaiserblick recht geben.
    eine erstberatung beim anlwalt kostet max. 190 euro netto. die werden dann aber auch auf das weitere verfahren angerechnet. das ist die gesetzliche obergrenze. und in unserer ecke machen es 90% der anwälre für weniger. und einen termin kriegst du umgehend, das ist ja nicht augenarzt für gesetzlich versicherte ;)
    bei der ertberatung kannst du in ruhe das weitere vorgehen und die möglichkeiten abklären - für den seelenfrieden gut angelegtes geld, denke ich.
    das ist ja nun auch keine komplizierte rechtsfrage.
    und natürlich kannst du dich ohne schein beraten lassen, das hättest du auch im vorfeld schon gekonnt, nur eine gerichtliches verfahren ist halt in s-a in nachbarschaftssachen erst nach abschluss des schiedsverfahrens möglich - aber soweit ist es ja noch nicht und das verfahren ist ja auch abgeschlossen - ein schein ist doch nur papier und ändert nichts an der de-facto-lage
     
    Jetzt läuft hier aber etwas völlig quer.
    Ich habe bereits vor der Schiedsverhandlung meinen Anwalt kontaktiert.
    Und dies kostenlos. Wir kennen uns.
    Er hat mir gesagt, was ich natürlich auch von selbst wußte, zur Verhandlung gehen, Schein ausstellen lassen, und einen Termin machen.
    Nun fehlt der Schein.
    Mir wurde auch geraten, eine Frist von 2 Wochen zu geben. Diese ist seit gestern verstrichen.
    Meine Frage war doch nur, wie komme ich zu dem Schein, ich möchte die Klage einreichen. Das geht nur mit Schein.
    Wo mache ich denn hier halbe Sachen?
     
    "Wenn der Klügere immer wieder nachgibt, regieren die Dummen irgendwann die Welt."

    Tina entschuldige, erst sagst du, dass du kämpfen willst und jetzt erst recht und
    nun knickst du schon vorm Schiedsmann ein.
    Ich knicke nicht ein, aber ich kann ihm den Schein ja schlecht aus den Rippen leiern.
    Ich prophezeie mal, das die Mauer in der Höhe in zehn Jahren noch steht, weil du
    einen Krieg führst, den du nicht gewinnen kannst.
    Wieso, hier ist nur ein ZAUN zulässig.
    Erstens, hat man mit so einem Nachbarn eh schon verloren.
    Wer zuletzt lacht, lacht am Besten.
    Zweitens, wenn du nichts machst, hast du verloren, weil du die Mauer hast, einen
    Nachbarn der dich nicht mehr für voll nimmt und zwei Männer die sich ins Fäustchen Nicht mehr lange.
    lachen, weil sie bestimmen was Recht und Ordnung ist.
    Das wollen wir erst noch sehen. Das Recht bestimmt weder mein Nachbar, noch der Schiedsmann.
    Drittens, wenn du nur halbherzig vorgehst, bleibt die Mauer und das Ordnungsamt
    hat dich auf dem Kiecker. Läßt der Schiedsmann in seiner Funktion als Leiter des Ordnungsamtes Willkür walten, ich hab einen Anwalt.
    Viertens, du kämpfst. Die Mauer wird auf 2m zurückgebaut,
    Falsch, die kommt weg.
    du hast immernoch
    das Bollwerk, der Nachbar hasst dich, kann dich über 1,5m wieder beobachten
    damit habe ich kein Problem, ich bin ein schöner Mensch.
    und ihr macht euch das die nächsten Jahre das Leben zur Hölle.
    Falsch, es gibt Gesetze und die Bullerei.
    Viel Glück.

    PS: Bin in Gedanken auf deiner Seite und fühle mit.
    Danke, echt nett.
     
    Hallo Tina,
    ich hab mir jetzt mal die Mühe gemacht, die gesamten 16 Seiten durchzulesen.
    Du kommst mir langsam vor, wie die Schlange, die sich selbst in den Schwanz beißt.
    Vor allen Dingen wirst Du ja immer biestiger. Brems doch mal runter.
    Du hast anscheinend keine anderen Probleme ( schön für Dich ).
    Mein Nachbar hat auch einen besch--ssen aussehenden Zaun aufgestellt, und mit einer Plane abgehängt, damit ich ja nicht auf sein Grundstück schauen kann.
    Ich versuche einfach ihn von meiner Seite aus mit Pflanzen zu verdecken.
    Diese Mauer bei Dir ist ja wohl nun genehmigt. Mal sie Dir bunt an, bepflanz sie, oder such Dir einen Künstler, der Airbrush kann.
    Wenn ich diesen Kleinkrieg hier lese, glaube ich nicht, daß ich Dich als Nachbarin haben möchte. Sorry, will Dich damit nicht beleidigen, aber das ist genau dieser Kleinkrieg, der unnützerweise unsere Gerichte belastet. ( Meine Meinung, muß für Andere nicht gelten )
    Anhang anzeigen 264792
     
  • Similar threads
    Thread starter Titel Forum Antworten Datum
    B "Viktorianisches" Gewächshaus mit halbhoher Mauer auf Betonplatte der Einfahrt bauen? Heimwerken 2
    Feli871 Auf der Mauer, auf der Lauer ........ Tiere im Garten 2
    A Pflanzen auf der Mauer Gartengestaltung 1
    M Mauer aus Pflanzsteinen auf der Terrasse Gartengestaltung 5
    E auf der Mauer auf der lauer... oder der passende Schutz für die Grundstücksgrenze. Gartengestaltung 9
    L Mauer gestalten: Bitte eure Tipps Gartengestaltung 7
    H Feuchte Mauer im Schuppen Heimwerken 2
    D Ideen für Pflanzen vor Mauer Gartengestaltung 4
    schreberin Anstellpavillion in Mauer befestigen? Heimwerken 2
    J Efeu an L-Stein Mauer Stauden & Gehölze 2
    SiWa30 Obstbäume direkt an eine zwei Meter tiefe Mauer setzen Obst und Gemüsegarten 10
    H Mauer verputzen Balkon Sanierung & Renovierung 5
    P Mauer zur Hangbefestigung errichten, was gibt es zu beachten? Gartenarbeit 21
    Romilda Gelöst Wildwuchs an Mauer entdeckt - Stachellattich Wie heißt diese Pflanze? 7
    jola Gelöst Neuzugang - Wilder ( Mauer ? ) Wein Wie heißt diese Pflanze? 9
    V Mauer mit Fliesen verputzen? Sanierung & Renovierung 3
    S Schallschutzzaun -mauer Erfahrungen? Gartengestaltung 9
    Tonks Strauchrose vor südlich ausgerichteter Mauer? Rosen 3
    wilde Gärtnerin Teichfolie an Mauer festkleben Teich & Wasser 7
    Gartenneugestalter Welcher Abstand zu Mauer wintergrüner Ölweide Gilt Edge Hecken 1
    F gartenhecke/Mauer - hilfe Gartengestaltung 1
    W Rose gesucht-19 m lange Mauer soll bepflanzt werden... Rosen 8
    N L-Steine Mauer welche Pflanzen runter wachsen lassen Gartenfreunde 3
    S HILFE:riss in der mauer des hauses Haus & Heim 12
    Shantay kleine Mauer ohne Fundament Gartengestaltung 7

    Similar threads

    Oben Unten