Mauer auf der Gartengrenze

.....ahhhhhhhhhhh, ihr seid ehrenamtlich tätig? Das wusste ich nicht, sehr interessant und natürlich auch toll, dass jemand im Dienste der Allgemeinheit seine Freizeit opfert.

Darum mal ein großes Lob an diesser Stelle!

Naja, ich mach mir in dem Fall natürlich auch so meine Gedanken.....;)danke fürs Antworten!


Tina, durchhalten!


Grüßle!



Margit
 
  • Hallo Beate,

    du kannst wegen Nachbarrechtsärger bei uns nicht gleich zum Anwalt bzw.Gericht gehen. Du mußt erst den Versuch einer Schlichtung machen. Führt dieser nicht zu einem Erfolg, bekommst du die Erfolglosbescheinigung.
    Das heißt dann, du hast alles unternommen, dich gütig zu einigen, ohne Erfolg.
    Dann kannst du den Klageweg beschreiten.
    Kommt der Schiedsmann nicht in die Puschen, also verweigert das, was seine Pflicht war, dann kannst du dich beim Vorgesetztem, dem Amtsgericht über ihn beschweren.
    Eine Beschwerde hab ich schon machen müssen, weil er auf meinen Antrag auf Schlichtung nichts unternommen hat, sondern sich in Stillschweigen gehüllt hat.
    Der Mann weiß nicht, was ihn erwartet, wenn ich richtig sauer bin.
     
    Die Formalien hab ich ja in diesem Fred mitbekommen, bin wie so oft eher der stille Mitleser.

    Ich hoffe es geht alles in Eurem Interesse aus. Und selbst wenn es in Eurem Interesse entschieden wird, ist es doch sehr ärgerlich, was man da so an Nerven lässt.
     
  • Ich hoffe doch auch, daß es sich zum Guten für uns wendet.
    Ist bloß blöd, daß man sich schnell entscheiden muß, da gibt es Fristen einzuhalten. Mann kann nicht sagen, ich warte den Sommer ab, mal sehen, wie es sich hinter der Mauer lebt, vielleicht ist es nicht so schlimm. Dann ist die Frist um und man kann dann nichts mehr machen.
    Als hätte man nichts anderes zu tun, rennt man sich die Hacken ab und läßt Nerven.
     
    Geh doch noch mal hin UNd fordere den Schrieb sofort.
    Ansonsten würdest du ja seinen Vorgesetzten schon kennen....:rolleyes:

    Das ganze stinkt zum Himmel .
    der Typ hatte jetzt 10 tage zeit den Kram weg zu schreiben- reicht völlig !

    (so wie ich vermute, wird der freiwillig gar nix schreiben. Dein nachbar und der, die mögen sich....:mad::schimpf::schimpf: )
    LG Muecke1401
     
    Ich geh bei sowas immer von mir aus. Mein Chef hätt mich ins Hinterteil..........wenn ich den Kunden auf ein Blatt Papier hätte so lange warten lassen.
    Geh mal davon aus, er ist wegen Ostern etwas aus dem Tritt geraten. Ich bin kein Unmensch und geb ihm noch etwas Zeit und Gnade ihm Gott, wenn ich dort auftauche.
    Mein Mann hat mal zu einem am Telefon gesagt, "reden Sie lieber mit mir, eh meine Frau bei ihnen auftaucht."

    Ich glaube, da kennen sich nicht nur die zwei, da stecken noch mehr mit unter der sprichwörtlichen Decke.
     
    Eine kleine Erläuterung zum Amt der Schiedsperson:

    Die Schiedsperson ist von der Ausübung ihres Amtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:
    in Angelegenheiten, in denen sie selbst Partei ist oder bei denen sie zu einer Partei in einem verwandschaftlichen Verhältnis, Ehe oder Verlöbnis, selbst wenn die Ehe oder das Verlöbnis nicht mehr besteht.
    Weiter ausgeschlossen ist sie bei Verfahren mit Personen zu denen Sie in einem Abhängigkeitsverhältnis (Vorgesetzte usw.) oder anderer Verpflichtungen steht. Das kann sogar soweit gehen, dass sie selbst von einem Verfahren, an dem eine befreundete Person beteiligt ist, ausgeschlossen ist. Das ganze nennt man Befangenheit.

    @ Margit, danke für die Anerkennung:eek::eek::eek:
    und krumme Hunde gibt es leider überall.:(aber man kann sie auch kirre machen.
     
  • Geh doch noch mal hin UNd fordere den Schrieb sofort.
    Ansonsten würdest du ja seinen Vorgesetzten schon kennen....:rolleyes:

    Das ganze stinkt zum Himmel .
    der Typ hatte jetzt 10 tage zeit den Kram weg zu schreiben- reicht völlig !

    (so wie ich vermute, wird der freiwillig gar nix schreiben. Dein nachbar und der, die mögen sich....:mad::schimpf::schimpf: )
    LG Muecke1401
    Dann Muecke, würde er sich der Verfahrensverschleppung, oder Untätigkeit im Amt, schuldig machen. Selbst wenn Tina jetzt nichts mehr unternehmen würde, würde er auffallen, denn seine Bücher (Protokollbuch incl. Vorblatt, Kassenbuch und Kostenrechnungen) werden regelmässig vom Direktor des Amtsgerichtes überprüft. Wenn da was nicht stimmt, gibts eins auf die Nuss.
     
  • Eine nahe Verwandtschaft oder andere Verpflichtung würde ich ausschließen.
    Aber wie sagte mein Opa immer? Auf dem Dorf sind alle irgendwie versippt und verschwägert.
     
    Eine nahe Verwandtschaft oder andere Verpflichtung würde ich ausschließen.
    Aber wie sagte mein Opa immer? Auf dem Dorf sind alle irgendwie versippt und verschwägert.
    Moin Tina,

    Du begibst Dich aber auf sehr dünnes Eis. Vermutungen sind eine Sache, Fakten eine andere. Nur mit Fakten kann man ein Problem lösen, Vermutungen tragen nur zur Verhärtung der Fronten bei. Damit ist keinem geholfen.
    Mit meinem Beitrag habe ich lediglich eine Passage aus dem Schiedsstellengesetz zitiert, mehr nicht.
     
    Da mir von vorn herein der Betrag für eine erfolglose Schlichtungsverhandlung abverlangt wurde, ist mir mehr als alles klar. Da geht mir nicht nur ein Lichtlein, sonder ein ganzer Kronleuchter auf.:schimpf:
     
    Das sind ebenfalls Vermutungen und keine Fakten.
    Wenn sich durch den Verlauf der Verhandlung eine andere Sachlage ergeben hätte, wären anfallende Mehrkosten nachgefordert worden.
     
    Diese Erfolgslosbescheinugung ist mir nach einer Bearbeitungszeit von wenigen Tagen in Aussicht gestellt worden.
    Nun sind 2 Wochen vergangen und auch heute war wieder nichts in der Post.
    Wie gehe ich nun am besten vor?
    Dort anrufen und Druck machen, widerstrebt mir. Ich bin es leid, jemanden an seine Pflichten zu erinnern. Da laufe ich auch Gefahr, mich schnell im Ton zu vergreifen und laut zu werden, weil ich die Schnauze gestrichen voll habe.
    Auch wieder ein Schreiben an die vorgesetzte Stelle, das Amtsgericht, hält mein GG für nicht gut, denn wir werden wohl mit diesem Ordnungshüter mehr oder weniger oft auf normalem Wege, also in Funktion als MA des Ordnungsamtes zu tun haben. Und wer weiß, vielleicht ist unsere Hecke an der Straße 2mm zu weit im öffentlichen Verkehrsraum oder weiß der Geier, was nicht genehm ist.:rolleyes:
     
    Moin,

    Mensch Tina, ich wiederhole mich nur ungern. Du willst doch sowieso zum RA. Also lass den den Kram erledigen.
     
    Hy Tina

    du hast doch schon einen Anwalt in den Startlöchern stehen.
    Kannst du ihn nicht bitten, diesen Anruf zu übernehmen? dann weiß der Schwieri , dass du ernst machst !

    Oder schreibe den Typ noch mal an, mit den rechtlichen Hinweisen, die du bekommen hast (unverzüglich !!!!)

    hat der offizielle Sprechzeiten ??? Fahr hin und geh nicht eher, bis du die Papierchen hast (nehm jemand mit, der dich beruhigen kann und gleichzeitig zeuge ist).

    Bei sowas hab ich auch Schwierigkeiten ruhig zu bleiben- da platzt mir der Kragen aber dermaßen....

    TOITOITOI
     
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