K
kaiserblick
Guest
Hallo Tina,
entscheidend ist, wo die Mauer aus dem Boden tritt bzw. auf dem Boden aufliegt.
Wenn der Nachbar die Aufschüttung auf seiner Seite der Mauer vorgenommen hat, so dass sie zusätzlich als Stützmauer dient, könnte unter Umständen eine unzulässige Bodenerhöhung vorliegen!
Wenn also die Mauer auf dem Niveau Deines Grundstücks beginnt, muss auch von da die Höhe gemessen werden.
Grüße Gregor
entscheidend ist, wo die Mauer aus dem Boden tritt bzw. auf dem Boden aufliegt.
Wenn der Nachbar die Aufschüttung auf seiner Seite der Mauer vorgenommen hat, so dass sie zusätzlich als Stützmauer dient, könnte unter Umständen eine unzulässige Bodenerhöhung vorliegen!
Wenn also die Mauer auf dem Niveau Deines Grundstücks beginnt, muss auch von da die Höhe gemessen werden.
Grüße Gregor