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kaiserblick
Guest
Hallo Tina,So Leute,
bin zurück von der Schlichtungsstelle. Nun, eine Schlichtung gab es nicht.
Der Nachbar hat eigentlich nur Stuß von sich gegeben und der Schiedsmann hatte nicht den Anflug einer Ahnung.
Schlichtung gescheitert und Tina sucht nun bald den Anwalt ihres Vertrauens auf.
Noch mal was zur Erklärung/Verständnis für Gregor:
Der untere Teil des Bauwerks sind diese L-förmigen Winkelteile aus Beton, die auf der ebenen Erde aufstehen. Sie sind 60cm hoch, gehen also bis zu diesem waagerechten Lichtspalt, den man da sieht. Auf der Seite des Nachbarn ist bis zu dieser Höhe in letzerter Zeit, nach Bau der Mauer, Splitt aufgeschüttet worden.
Man ist der Meinung, diese Höhe müsse "vernachlässigt"werden.
jetzt geht es erst richtig los. Bishierher war eine gütliche Einigung möglich, jetzt gibt es ein Urteil.
Nach allem was Du so berichtet hast, habe ich diesen Ausgang befürchtet.
Ich schrieb Dir bereits dass der Nachbar das gleiche Recht hat wie Du, nämlich scheitern lassen.
Nur so zum allgemeinen Verständnis: Wenn es keine Ortsüblichkeit, die eine bestimmte Ausführung vorschreibt, gibt, dann geht es hier um eine Einfriedigung. Dabei spielt es keine Rolle ob das ein Zaun, eine Mauer oder sonstwas ist. Und bei Einfriedigungen sind die Höhen eben beschränkt.