kein Glücksspiel für Hartz IV ler

  • Das hab ich mich auch gefragt!

    Vor allem zählt doch auch ein Gewinn zum Einkommen und muss eh angegeben werden, also spätestens bei größeren Summen fliegt es eh auf.

    Ich denke nun will man dem ärmsten Michel auch noch die 10€ die vielleicht mal gewinnt abluxen, vielleicht braucht Tante Merkel ja das Geld für Ihren neusten Privat-Jet :mad:

    Ja ja nicht meckern jetzt bitte, ich weiß .....wer Hilfe vom Staat bekommt sollte nicht noch Glückspielen frönen, ist schon richtig!!!

    Was ich an dem ganzen wieder krass finde ist das einem immer mehr die Selbständigkeit genommen wird für sich selbst zu denken und zu handeln!
     
    Hallo,

    nun meckert doch nicht rum. Denkt das AA nicht, wird geschimpft und wenn es schon mal denkt, geht es in die besagten Hosen.
    Die wissen doch nun schon langsam gar nicht mehr, wie sie es machen sollen.:rolleyes:
    Woran der Lottoladen-Betreiber nun einen Hartz-IV-ler erkennen soll, weiß ich auch nicht.
    Vielleicht denkt nun mal ein Innovativer Mensch über ein entsprechendes Schildchen nach, was man sich ans Revers pinnen kann.

    LG tina1
     
  • Vielleicht denkt nun mal ein Innovativer Mensch über ein entsprechendes Schildchen nach, was man sich ans Revers pinnen kann.

    Das ist KEIN guter Vorschlag , ACHTUNG !!!!!
    Hat in Deutschland schonmal bööööööööse geendet!
     
  • Aber ich find es trotzdem bescheuert, ich mein selbst wenn ich Harzt IV bekommen würde und würd dann ein Tag nichts essen weil ich Lotto spielen möchte dann ist das doch ganz alleine MEINE Sache !

    Stellt euch mal vor da gewinnt einer 1 Million dann bekommt der
    a) eh kein Hartz IV mehr (will er wohl auch nicht mehr)
    b) kann sich für das Geld vielleicht Selbständig machen (Steuerzahler)
    c) muss das Geld zum Teil eh versteuern bzw. zahlt für alles was er kauft auch wieder Steuer!

    usw...

    Im Grunde wäre es doch für den Staat nur von Vorteil???
    Ich würd jedem Arbeitslosen 10 € fürs Lottospielen geben :grins:
     
    Hallo,
    OT:
    du glaubst gar nicht, was das Amt einem so alles vorschreiben will.
    Möchte man in den Urlaub, da muß man ein Formular ausfüllen.
    Dort wird dann erfragt, wohin und wann die Reise gehen soll.
    Es geht soweit, daß man ankreuzen muß, wie die Sache finanziert wird.
    1. Ich habe die Reise schon vor der Arbeitslosigkeit gebucht und bezahlt
    2. Ich habe die Reise gewonnen.
    3. Mir wurde die Reise geschenkt.
    4. Ich habe dafür ein Darlehen aufgenommen.
    5. Ich habe gespart.

    Und wenn man fragt, warum und wieso das AA wissen will, wann man in den Urlaub will, bekommt man zu hören, daß das ja alles ans Berufsleben angelehnt ist und da müsse man seiem Chef auch sagen, wann man einen Urlaub plant.
    Stimmt, der Chef will wissen, wann ich abwesend sein werde. Alles andere interessiert ihn aber nicht.
    Dann kreuze hier mal was an. Es wird alles ein Schuß ins eigene Knie.

    LG tina1
     
  • Zum Hintergrund: Kläger ist ein privater Glückspielanbieter, der sich gegen die starre Haltung des deutschen Gesetzgebers zur Erhaltung des Glückspielmonopols zur Wehr setzt. Der rechtliche Ansatz ist nicht uninteressant und erzeugt, wie man sieht, durchaus die publizitäre Wirkung, die sich der Kläger erhofft hat.


    süchtige Grüße
    Tono
     
    Aber warum muss man sich immer das schwächste "Glied" dazu aussuchen?
    Weil die sich nicht wehren können?
     
    du glaubst gar nicht, was das Amt einem so alles vorschreiben will.
    Möchte man in den Urlaub, da muß man ein Formular ausfüllen.
    Dort wird dann erfragt, wohin und wann die Reise gehen soll.
    Es geht soweit, daß man ankreuzen muß, wie die Sache finanziert wird.
    1. Ich habe die Reise schon vor der Arbeitslosigkeit gebucht und bezahlt
    2. Ich habe die Reise gewonnen.
    3. Mir wurde die Reise geschenkt.
    4. Ich habe dafür ein Darlehen aufgenommen.
    5. Ich habe gespart.
    Das ist doch ganz einfach , mit solchen Fangfragen kann man doch leicht feststellen war schon Geld(was nicht angegeben wurde) da oder ist was heimlich dazugekommen(Schwarzarbeit) denen gehts doch nicht um den Urlaub an sich, nur ums Geld!
     
  • Stupsi, der Streit ist ja mehr akademischer Natur.
    Die Lotterieannahmestellen dürfen auch keine Werbung betreiben und tun es trotzdem.
    Außerdem ist der sachverhalt in dem Artikel nicht korrekt wiedergegeben worden. Per einstweiliger Verfügung wurde die Deutsche Westlotto GmbH verpflichtet, Hartz IV Empfängern keine Lottoscheine mehr zu verkaufen.


    4 Grüße
    Tono
     
  • Wo bitteschön steht, was ich vom Hartz IV Geld kaufen darf und was nicht?
    Daß man einem Minderjährigen keinen Alkohol und keine Zigaretten verkaufen darf, o.k. aber warum darf ein Hartz IV-Empfänger keinen Lottoschein kaufen?

    LG tina1
     
    Das werden die nie und nimmer überprüft bekommen, allerdings wer gewinnt steht dumm da, der muss schon jemand anderen zum Gewinn abholen dahinschicken.

    Aber auch das geht heute einfach da ja kein Name mehr auf den Scheinen steht, man hat ja nur eine Quittung oder das wird jetzt wieder geändert?
     
    aber warum darf ein Hartz IV-Empfänger keinen Lottoschein kaufen?

    Doch, darf er ja. Die Entscheidung des Gerichts besagt, dass man ihm keines verkaufen dürfe! Das ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied.

    Unterm Strich natürlich alles Käse. Genauso wie das Festhalten am Glückspielmonopol!


    differenzierende Grüße
    Tono
     
    Damit schießt sich doch das AA ein Eigentor.
    Wenn ein Hartz IV-Empfänger mit so einem Schein ein nettes Sümmchen gewinnt, sind sie doch sofort einen Bittsteller los.

    LG tina1
     
    Der Kläger ist, wie gesagt, ein privater Glückspielanbieter, der sicherlich gerne auch Hartz IV Empfängern seine Dienste anbieten möchte, es aber nicht darf.

    erlaubte Grüße
    Tono
     
    Es wird ja wohl keinem auf der Stirn stehen.
    Und wer will dem Anbieter dann einen Vorwurf machen? Oder muß man jetzt seinen Bescheid der Arge mit in den Lotoladen nehmen oder seinen letzten Lohnstreifen, für den Fall, daß man in Lohn und Brot steht.

    unglaubliche Grüße
    tina1
     
    Wißt Ihr das in den Vierteln mit den meisten Hartz IV Empfängern auch die meísten Spielhöllen stehen?

    Tono aber so ganz versteh ich das nicht , dann hat er sich damit doch ein Eigentor geschossen, denn bis jetzt hat doch kein Hahn oder Henne danach gefragt?
     
    Wie gesagt, das ist mehr akademisch. De facto wird jeder seine Lottoscheine kaufen können, wie bisher. Aber die Position des Monopolisten wird mit solchen Entscheidungen immer mehr in Frage gestellt werden. Anders rum betrachtet wird ein Schuh draus!


    ideelle Grüße
    Tono
     
    Wenn ich das jetzt mal ausweite gilt das Urteil dann auch für Lose z.B wie auf der Kirmes?
    Zählt sowas auch zum Glücksspiel?
     
    Also neee.... :d

    Erstens, kein Urteil, sondern eine einstweilige Verfügung.

    Zweitens, Verpflichtet wurde die Westlotto. Ob die auch Kirmeslose anbieten weiss ich nicht :grins:

    Drittens: Es geht nur um Lottoscheine

    Viertens: Westlotto hat Rechtsmittel angekündigt, danach sind je nach Entscheidung Berufung und/oder Revision möglich.

    Fünftens: Erst dann ist ein Grundsatzurteil möglich, welches auch auf andere Sachverhalte übertragbar ist. Bis dahin ist es eine Einzelfallentscheidung und gilt nicht für andere Parteien als den Glückspielanbieter mit Sitz in Malta und die deutsche Westlotto.

    Hier nochmal ein anderer Link:
    Kein Glücksspiel für Geringverdiener? - Panorama - WDR.de



    glückliche Grüße
    Tono
     
    Hallo,
    OT:
    du glaubst gar nicht, was das Amt einem so alles vorschreiben will.
    Möchte man in den Urlaub, da muß man ein Formular ausfüllen.
    Dort wird dann erfragt, wohin und wann die Reise gehen soll.
    Es geht soweit, daß man ankreuzen muß, wie die Sache finanziert wird.
    1. Ich habe die Reise schon vor der Arbeitslosigkeit gebucht und bezahlt
    2. Ich habe die Reise gewonnen.
    3. Mir wurde die Reise geschenkt.
    4. Ich habe dafür ein Darlehen aufgenommen.
    5. Ich habe gespart.

    immerhin wird hartz IV aus steuergeldern finanziert........
     
    Und deshalb bin ich zu jeder Angabe verpflichtet?

    Kann man mir mal bitte den Unterschied zeigen, ob ich eine REise gespart habe (ja, kann man!!) oder ob ich gewonnen habe. Denn eine gewonnene Reise darf man nicht annehmen.

    So. Und nun sage mir mal, warum ich eine gewonnene Reise nicht antreten darf bzw. wo die Gerechtigkeit ist. Man darf keine größeren Werte besitzen, denn es wird ja angerechnet.

    Ich sag Dir was: in letzter Zeit wurde darüber nachgedacht, ob Pflegende Angehörige mehr Hartz 4 bekommen sollten. Aber eine gewonnene Reise antreten oder darauf spekulieren, den Riesen-Batzen-78-Millionen-Jackpott zu knacken und das Leben wird einigermaßen erträglich, das dürfen sie nicht.

    Nicht jeder Hartz-ler steht automatisch besoffen an der Pferderennbahn und seine Kinder müssen hungern.

    Beste Grüße
    Doro
     
    Kann man mir mal bitte den Unterschied zeigen, ob ich eine REise gespart habe (ja, kann man!!) oder ob ich gewonnen habe.

    Gewonnen heißt Du erhälst Geld also = Zusatz zum Einkommen(Hartz)
    und das muss man angeben und wird angerechnet ähnlich wie Unterhalt etc...

    Ich fänds ja OK das wenn größere Beträge Geld gewonnen werden das das angerechnet wird auf den Hartz Satz aber das man einem verbietet Lotto zu spielen, also vorschreibt was man zu tun und zu lassen hat das ist krass!

    Deshalb meine Frage mit dem Kirmeslos, also WENN dann müsste man gerechterweise ALLES verbieten wo man etwas gewinnen kann.
    Ich glaub nicht das die damit durchkommen!
     
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