Kein Fernseher- Kosten für Fernseh-und Radioempfang umlegbar???
Hallo Ihr Lieben!
Ich brauche mal Eure Hilfe.....
Eben teilte mir mein Vermieter mit,dass nach erfolgreichen Verhandlungen mit einem örtlichen Anbieter unser Haus mit einem zukunftsfähigen,multimedialen Gesamtversorgungskonzept versorgt wird.
Die Kosten dürften laut Betriebskostenverordnung umgelegt werden und ab April hätte ich 8,98 € mehr Betriebskosten zu zahlen.
Alles prima - aber ich habe kein Fernsehen und gedenke das auch in Zukunft nicht zu ändern.
Kann das sein,dass ich trotzdem den Betrag zahlen muß,obwohl ich das Angebot gar nicht nutzen will?????
fragende Grüße vom Gräubchen
Hallo Ihr Lieben!
Ich brauche mal Eure Hilfe.....
Eben teilte mir mein Vermieter mit,dass nach erfolgreichen Verhandlungen mit einem örtlichen Anbieter unser Haus mit einem zukunftsfähigen,multimedialen Gesamtversorgungskonzept versorgt wird.
Die Kosten dürften laut Betriebskostenverordnung umgelegt werden und ab April hätte ich 8,98 € mehr Betriebskosten zu zahlen.
Alles prima - aber ich habe kein Fernsehen und gedenke das auch in Zukunft nicht zu ändern.
Kann das sein,dass ich trotzdem den Betrag zahlen muß,obwohl ich das Angebot gar nicht nutzen will?????
fragende Grüße vom Gräubchen