HILFE-Ärger wegen Katzen

Die Welt ändert sich eben, auch Katzenhalter sollten es mal begreifen.:schimpf:
Die Frage ist aber doch nicht ob sich die Welt überhaupt ändert, sondern viel eher in welcher Weise sie das tut. Und Menschen, die sich auf dem Land wohnend, über Pferdeäpfel, Kuhfladen und Katzendreck aufregen, haben meines Erachtens eher tiefsitzende psychologische Probleme, um es mal gaaaaaaanz vorsichtig auszudrücken.

Außerdem finde ich, daß von einen Grundstücksbesitzer natürlich auch ein gewisses Mindestmaß an Eigeninitiative erwartet werden kann. Soll heißen, wenn man eben keine fremden Katzen in seinen Garten mag, na dann braucht man doch nur den Zaun entsprechend zu gestalten. Gar kein Problem.
 
  • leider darf ich in meinem garten keinen hohen zaun setzen.
    offiziell ist gar kein zaun zwischen den grundstücken erlaubt.
    Nun ja, deutsche Gesetze sind nicht immer logisch. Es geht auch nicht um einen Zaun sondern um eine Einfriedung innerhalb eines Grundstückes. Dafür kann es zwar auch Einschränkungen geben, aber in den meisten Fällen stellt eine solche Einfriedung bis zu einer Höhe von 1,8m eine genehmigungsfreie Baumaßnahme dar und darf bis direkt an die offizielle Grunstücksgrenze gebaut werden. Nur kommt auf sowas natürlich kaum jemand, weil viele eben immer einen Zaun mit Einfriedung gleichsetzen. Anonsten reicht für Katzen ein 1m hoher Zaun der oben mit einen zusätzlichen Weidezaun gesichert ist, völlig aus. Wenn alles nicht geht, ein elektrischer Weidezaun in Netzform, einfach in die Erde gesteckt geht immer. Und letztlich ist es natürlich auch eine Frage, was einen wichtiger ist.
     
    @dark night: "Katzen sollten ihre "Geschäfte" im eigenen Garten machen, genauso wie es mein Hund gemacht hat."
    Blöder Vergleich :rolleyes:
    hunde verbuddeln nicht mal ihre scheiße, katzen schon ;-)
    bring das mal deinem hund bei und dann weißt du warum man katzen nicht beibringen kann wo sie hinscheißen sollen!

    @aluckyguy: einen weidezaun mit strom? und dann fasst nachbarins enkel dran und ich hab den nächsten streit! würdest du deine katzen wirklich unter strom setzen?

    @harzfeuer: das war ja auch einer von meinen plänen, das von gecko, hab ich ja jetzt umgesetzt

    @feli871: du hast und hattest noch nie tiere, oder? also keine ahnung wie schwer es ist eine katze oder ein anderes tier zu erziehen, oder?
     
  • Auch ein 1,80m Zaun stellt für unsere Katzen kein Problem dar. Da wird einfach drübergeklettert...:D
    Wers auf nen Baum schafft...der überwindet auch so ein kleines Hindernis...:rolleyes:

    Auf jeden Fall wenn es ein Lamellen- oder Gitterzaun ist..:eek:
     
  • hunde verbuddeln nicht mal ihre scheiße, katzen schon ;-)

    Bei Hunden kann man wenigstens sehen wo etwas liegt, die Gefahr beim Griff in die Erde in irgendwelche Hinterlassenschaften zu greifen ist bedeuted geringer.

    Das Verbuddeln bewerte ich in keinster Weise positiv, es ist für mich eine vergrabene Sache, in die ich einfach nicht reinfassen möchte.

    Und der Nächste sagt jetzt: Zieh doch bei der Gartenarbeit Handschuhe an, dann ist die Katzen-Sch**ße auch kein Problem. Wie schön, ich mag keine Handschuhe tragen, ich mag die Erde fühlen, und zwar ohne Katzen-Sch**ße.

    Es gibt für mich hier 2 Gruppen von Tieren:
    1) Tiere, die frei leben, also ohne Menschen (Igel, Elstern, Tauben, Eichhörnchen, ....)
    2) Tiere, die mit Menschen leben (Hunde, Wellensittiche, Papageien, Katzen, .....)

    Für Papageien gibt es ja auch mittlerweile Regelungen, guck mal hier, für mich wird es Zeit das ähnliche Regeln auch für Katzen aufgestellt werden.

    Ich habe nichts gegen Katzen, nur ich möchte auch nicht von Katzen oder ihren Hinterlassenschaften belästigt werden. Wenn der Besitzer einer Katze sich über seine Katze freut ist es sehr schön, nur kann er halt nicht erwarten, dass es jeder macht, so einfach ist das.
     
    Schlichte Erklärung laut BGB, insbesondere Nachbarschaftsrecht der einzelnen Bundesländer und darüber hinaus der Kommunalverordnung der einzelnen Gemeinden:
    Einwirkungen jeglicher Art auf das Nachbargrundstück sind vom Störer abzustellen und nicht vom Gestörten.
    Für Lösungen im Einzelnen sind , wenn die Nachbarn sich nicht einigen können, die Schiedsämter / Schiedsstellen / Friedensrichter der jeweiligen Bundesländer zuständig. Wenn dort keine Einigung zu Stande kommt sind die zuständigen Gerichte gefragt. Alles andere ist Gelaber, wischi waschi und zeugt höchstens von Halbwissen.
     
  • "Ich habe nichts gegen Katzen, nur ich möchte auch nicht von Katzen oder ihren Hinterlassenschaften belästigt werden. Wenn der Besitzer einer Katze sich über seine Katze freut ist es sehr schön, nur kann er halt nicht erwarten, dass es jeder macht, so einfach ist das."

    Ganz meine Meinung!;)

    Und noch was zum Störer. Hier krähte mal ein Gockelhahn, ab früh halb viere, bis gegen 7 Uhr-unaufhörlich. Führte natürlich zu Ärger. Der Hühnerhalter meinte auch, der Belästigte solle sich gefälligst Ohropax in die Lauscher stopfen oder wegiehen. Es kam zur Klage.
    Diese endete wie bei Witwe Bolte:d;)
     
    Es soll sogar Blödmänner gegeben haben, die sich wegen eines quakenden Frosches gegenseitig fast erschlagen haben.
    So einen Hype wegen 5 Pfund Katzenkacke zu veranstalten, ist irgendwie schon komisch.
    Hätte der liebe Nachbar 2 Elefanten, könnte ich den ganzen Zirkus noch verstehen...
    a045.gif
     
    @aLuckyGuy: Zitat: "Außerdem finde ich, daß von einen Grundstücksbesitzer natürlich auch ein gewisses Mindestmaß an Eigeninitiative erwartet werden kann. Soll heißen, wenn man eben keine fremden Katzen in seinen Garten mag, na dann braucht man doch nur den Zaun entsprechend zu gestalten. Gar kein Problem."

    ...das ist natürlich auch ne Logik, hab ich grad mal mit meiner Nachbarin besprochen. Auch wir haben (4 Familien) das gleiche Katzenproblem. Bei uns würde das bedeuten, daß diese 4 Familien auf ihre Kosten ihr Grundstück katzensicher machen, damit der 1 Nachbar in der Mitte in aller Ruhe weiter seine 3 Katzen halten kann - na da hört es doch wohl auf... umgekehrt wird da ja wohl eher ein Schuh draus!

    Im Übrigen habe ich nix gegen Katzen, aber will sie - da schliesse ich mich etlichen Vorrednern an - und schon gar nicht ihre Hinterlassenschaften in meinem Garten haben.

    LG
    Zauberfee
     
    Jeder, von dessem Grundstück Störungen ausgehen, dazu gehören scheißende Kazten!, hat da Abhilfe zu schaffen.
    Ist doch eindeutig, wer hier für den Zaun aufkommen muß.
     
  • So sehen wir das hier auch, Tina!

    Wollte damit auch nur auf den Hinweis mit der "Eigeninitiative des Grundstücksbesitzers" von Frank (siehe oben) eingehen, dafür hat hier keiner meiner Nachbarn Verständnis - ich auch nicht!

    Gruß
    Zauberfee
     
  • Katzennetz: Allein die Optik entscheidet
    Wird die Hausfassade einer Wohnungseigentumsanlage dadurch verunstaltet, das ein Wohnungseigentümer an seinem Balkon ein Katzennetz anbringt, dann muss dieses wieder entfernt werden, wenn dies die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses Katzennetz durch einen Eingriff in das Mauerwerk befestigt wurde oder nicht. Entscheidend ist alleine der optische Eindruck.
    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az.: 2Z BR 38/03

    Kein Katzenfreilauf
    Will die Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage die Haltung von Hunden und Katzen verbieten, so muss dieser Beschluss grundsätzlich einstimmig gefasst werden. Dagegen kann die Art der Tierhaltung auch durch Mehrheitsbeschluss in der Hausordnung geregelt werden. Gültig ist daher die Beschlussfassung: "Hunde und Katzen dürfen nicht frei in der Anlage herumlaufen." Ein solcher Beschluss entspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung, um unzumutbare Belästigungen der anderen Wohnungseigentümer zu unterbinden. Das Verbot, Katzen frei herumlaufen zu lassen, ist kein Verbot der Katzenhaltung, sondern nur eine zulässige Einschränkung.
    Landgericht München I, Az.: 1 T 1633/04
    Quelle für beides:
    http://www.herz-fuer-tiere.de/info-service/recht-rat/tierhaltung-in-der-eigentumswohnung.html

    Nachbars Katze darf aufs Grundstück - aber auf der Terrasse nichts hinterlassen
    28.06.2010 -
    Eine Katze darf ein fremdes Grundstück betreten. Das muss der Grundstückseigentümer hinnehmen. Doch geht seine Duldungspflicht nicht so weit, dass die Katze in den Wohnbereich eindringen oder auf der Terrasse ihre Hinterlassenschaften zurücklassen darf.
    Der Eigentümer einer Dachgeschosswohnung hielt zwei Katzen. Bei ihren Erkundungstouren kletterten die Tiere über die Dachfläche und die Fenstersimse. Sie schlichen regelmäßig auch auf der Terrasse und in der Wohnung eines benachbarten Ehepaares heraum, das gerade Nachwuchs bekommen hatte. Weil die Tiere Kot und Erbrochenes hinterließen, sah das Ehepaar darin eine Gefahr für sein Baby. Sie verlangten vom Tierhalter dafür zu sorgen, dass die Katzen nicht mehr das Grundstück bzw. das Sondereigentum des Ehepaars in der Wohnanlage betreten.
    Das Landgericht Bonn gab dem Ehepaar teilweise Recht. Ein Nachbar muss grundsätzlich zwar aus dem Gebot der nachbarlichen Rücksichtsnahme das Betreten seines Grundstücks durch eine oder zwei Katzen dulden. Den Außenbereich, also Terrasse oder Balkon, dürfen die Tiere betreten. Dies stellt keine große Beeinträchtigung dar, denn sie lassen sich leicht verscheuchen.
    Aber: Die Duldungspflicht des Nachbarn geht nicht so weit, dass er die Hinterlassenschaften der Katzen hinnehmen muss (z. B. hinterlassen die Tiere regelmäßig auf der Terrasse oder dem Balkon Kot, Urin oder Erbrochenes). Hier muss der Katzenhalter geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Beeinträchtigung zu unterbinden.
    Außerdem dürfen die Katzen nicht in die Wohnung des Nachbarn eindringen (z. B. durch geöffnete Fenster oder Terrassentüren). Das gilt insbesondere, wenn in der Wohnung der Nachbarn ein Säugling wohnt. Auch hier ist der Tierhalten gefordert, die Katzen so zu halten, dass der Besuch der Nachbarwohnung unterbliebt (LG Bonn, Urteil vom 6. 10. 2009, Az. 8 S 142/09).
    Quelle: http://www.rechtstipps.de/haus-wohn...eck-aber-auf-der-terrasse-nichts-hinterlassen

    Es gibt also teilweise schon Urteile, welche die Interessen von Nicht-Katzen-Haltern berücksichtigen, davon gibt es mehr, es gibt allerdings auch andere Urteile.

    @Tina: wir beide als Richter: :pa:
     
    :):):)
    Daß man zwei Tiere dulden muß ist hier auch so. Ich frage mich nur immer, ob ich Susi von nebenan und Mohrchen von schräg über die Straße dulden muß, oder Peterle und Heini von gegenüber?
     
    Steht bestimmt auch irgendwo!
    In Deutschland steht alles irgendwo!
     
    Schade, daß mein Kater ohne Nachbarn auskommen muss
    - manchem Zeitgenossen würde ich den Griff in´s Klo von Herzen gönnen.

    kopfschüttelnde Grüße
    Stefan
     
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