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Hab ich auch mit Interesse gelesen!
und eben BAumärkte ...
Ich überlege ernsthaft, mich der Normenkontrollklage der Kollegin Bahner vor dem Bundesverfassungsgericht anzuschließen.
Weißt du mit welcher Begründung?Beate Bahner ? Aus Heidelberg ?
.......ok ab heute kann man sie ( wenn man will) besuchen gehen.
Sie ist (gegen ihren Willen) in eine psychiatrische Einrichtung gebracht worden.
...
sie spricht (angeblich) von ganz dunkelen Mächten ....Weißt du mit welcher Begründung?
Danke, aber trotz allem sehr mysteriös.sie spricht (angeblich) von ganz dunkelen Mächten ....
Rein materiell-rechtlich hat die Dame ja gar nicht mal so unrecht. Das Infektionsschutzgesetz regelt eigentlich nur Maßnahmen gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen und Ansteckungsverdächtigen, aber nicht gegenüber gesunden Personen. Das Bundesverfassungsgericht im Fall Bahner vor allem formale Gründe für die Ablehnung des Antrags auf Eilentscheidung angegeben hat. In einem anderen, weniger emotional vorgebrachten, Antrag hat das BVerG zumindest erklärt, dass der Antrag zulässig sei, aber einer genauen Prüfung bedarf, die im Eilverfahren nicht möglich ist. Daher seien die Grundrechtseinschränkungen auszuhalten, weil sie nur zeitlich befristet sind.Beate Bahner ? Aus Heidelberg ?
[...]
ok ab heute kann man sie ( wenn man will) besuchen gehen.
Sie ist (gegen ihren Willen) in eine psychiatrische Einrichtung gebracht worden.
..solche Köpfe braucht das Land![]()
Rein materiell-rechtlich hat die Dame ja gar nicht mal so unrecht. Das Infektionsschutzgesetz regelt eigentlich nur Maßnahmen gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen und Ansteckungsverdächtigen, aber nicht gegenüber gesunden Personen.