Corona

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  • Ich überlege ernsthaft, mich der Normenkontrollklage der Kollegin Bahner vor dem Bundesverfassungsgericht anzuschließen.

    Beate Bahner ? Aus Heidelberg ?

    Ist das die Anwältin die einem Aufruf zu bundesweiten Demonstrationen und einem Eilantrag für die Aufhebung aller Corona-Schutzmaßnahmen beim Bundesverfassungsgericht gestellt hat , mit der Begründung
    die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland (...) vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtendsten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat."




    ok ab heute kann man sie ( wenn man will) besuchen gehen.
    Sie ist (gegen ihren Willen) in eine psychiatrische Einrichtung gebracht worden.

    ..solche Köpfe braucht das Land (y)
     
    Ach ja
    IMG-20200414-WA0000.jpg
     
  • @Tono ? was sagst du dazu? haben die sie ruhig gestellt oder ist die wirklich durchgedreht?

    Ich finde es seltsam wenn man zu Demonstrationen aufruft in einer Zeit wo man Abstand zum Nächsten halten muss .. aber das Ende der der Ganzen Sache liest sich wie ein Thriller in schönster Amihandschrift ..
     
    Beate Bahner ? Aus Heidelberg ?

    [...]
    ok ab heute kann man sie ( wenn man will) besuchen gehen.
    Sie ist (gegen ihren Willen) in eine psychiatrische Einrichtung gebracht worden.

    ..solche Köpfe braucht das Land (y)
    Rein materiell-rechtlich hat die Dame ja gar nicht mal so unrecht. Das Infektionsschutzgesetz regelt eigentlich nur Maßnahmen gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen und Ansteckungsverdächtigen, aber nicht gegenüber gesunden Personen. Das Bundesverfassungsgericht im Fall Bahner vor allem formale Gründe für die Ablehnung des Antrags auf Eilentscheidung angegeben hat. In einem anderen, weniger emotional vorgebrachten, Antrag hat das BVerG zumindest erklärt, dass der Antrag zulässig sei, aber einer genauen Prüfung bedarf, die im Eilverfahren nicht möglich ist. Daher seien die Grundrechtseinschränkungen auszuhalten, weil sie nur zeitlich befristet sind.

    Ich hatte am Wochenende gelesen, dass Frau Bahner aus Enttäuschung ihre anwaltliche Tätigkeit aufgeben wolle.
    Ich denke mal, ihr ist ihr Thema etwas über den Kopf gewachsen. Vielleicht kühlt ihr selbiger nun mit psychologischer Hilfe wieder etwas ab.
     
    Rein materiell-rechtlich hat die Dame ja gar nicht mal so unrecht. Das Infektionsschutzgesetz regelt eigentlich nur Maßnahmen gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen und Ansteckungsverdächtigen, aber nicht gegenüber gesunden Personen.

    ja und genau das kann man in Tagen wie diesen auch nicht wissen ....

    unsere Regierung hat heut mal klargestellt, dass das nur vorübergehende Maßnahmen sind und festgehalten, dass bis der Oberste Gerichtshof diese Verordnungen aufheben würde, diese schon längst wieder vorbei sind.

    Harte Worte von einem Kuschelgrünen der eigendlich immer gegen alles war ...
     
    In einem Staat der die Macht der Regierung durch Überwachung seines Volkes feststellt ist vieles möglich und fast nichts unmöglich.
    Dieses Land das seinen wirtschaftlichen Status auf dem Diebstahl von geistigem Eigentum anderer aufbaut, und in dem es verboten ist selbst zu denken.

    Diesem Land traue ich alles zu .
     
    Fini, in diesem Bericht (kann man dem vertrauen?) steht doch auch, dass die Vorsichtsmaßnahmen dort sehr nachlässig gehandhabt wurden.
     
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