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- 11. Mai 2009
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- 15.763
hmmm??? Doch, na klar kannste kochen. Ich manchmal auch. Jeder macht dat wohl anders...
a:
Da nimmt sich Billa bestimmt gerne ein Beispiel dran... :grins:
Boah, Doro, da haste Beute geschossen!! Sehr geil! (Wieso nicht 4 neue Haarfarben??)
Pfffffffffffffff! Ich muss erst morgen!![]()
*Augen aufklapp*
Shopping?![]()
Moin! *gähn und blind nach der Kaffeekanne tast*
*Becher verfehl, Arme um Pyros Hals leg, mit dem Kopf an ihre Schulter sink und weiterschlaf*
Chrrr...püüüh.
*Augen aufklapp*
Lenk nicht ab, ich hab zuerst ne Frage gestellt... :grins:Wie geht's dir heute? Hab dich noch gar nicht jammern oder meckern hören...![]()
Wer weiß... ich hatte zumindest eine ruhige und erholsame Nacht und hoffe, dass meine Wetter-Depris auf dem Kopfkissen geblieben sind.Kommt noch.... :grins:
Lenk nicht ab, ich hab zuerst ne Frage gestellt... :grins:
Wer weiß... ich hatte zumindest eine ruhige und erholsame Nacht und hoffe, dass meine Wetter-Depris auf dem Kopfkissen geblieben sind.
Dann wünsch ich ein gutes Schnäppchen.Wow, bald gehts los! Morgen, oder?
Was heißt "unverschämt"???Diplomatisch und sanft, wie ich bin, wollte ich dir die saftige urpfälzische Antwort auf deine unverschämte Frage ersparen.
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Was heißt "unverschämt"???
Hätte doch sein können, dass Du die ganze Nacht Fenster geputzt, die Folggen eines Wasserrohrbruch beseitigt oder sirrende Mücken gejagt hast...
Was hattest Du denn gedacht was ich dachte??? :grins:
Wenn es sich um eine "Modernisierungsmaßnahme" handelt ist die Frist zu kurz...Ansonsten bin ich gerade fassungslos über einen Brief, den ich im Kasten vorgefunden habe. Mein Vermieter möchte Anfang September die Balkongeländer erneuern. Dazu sollen wir die Balkone abräumen.
Quelle: http://rechtsspiegel.de/news/Mietrechtsaenderungen 2013.html§ 555c BGB
Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
(1) Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen (Modernisierungsankündigung). Die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten über:
1. die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen,
2. den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsmaßnahme,
3. den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, sofern eine Erhöhung nach § 559 verlangt werden soll, sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten.
Ich bin total unschuldig...Natürlich dachte ich, du denkst an die einzige Sportart, die ich mag! Tu jetzt bloß nicht unschuldig.![]()
Meine von der Vormieterin geerbte Kletterhortensie bekomme ich erst recht nicht von der Wand runter.:schimpf:
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