K
Koi
Guest
Meines Erachtens, gibt es einige Ungereimtheiten:
1. Sie sagte bei dem Jungen, sie sei 15
somit ist sie kein "Kind" mehr und er ist nicht haftbar zu machen (Verführung Minderjährige)
2. Bei der Anzeige bei der Polizei, war sie auf einmal erst 13 Jahre (also "MInderjährig)
3. Wieso hat sie die Erlaubnis der Eltern, abend bis ???? Uhr in die Disco zu gehen.
4. Alkoholgenuß der Minderjährige am 2. Abend (Tatnacht)
5. Wo war die Aufsichtspflicht der Eltern?
6. Was haben die Eltern in der ganzen Zeit über gemacht?
7. Hatten die Eltern gewußt was ihre Tochter vor hatte/machte?
Fragen, die, wie ich meine, auch zu beantworten, bzw. zu hinterfragen, zu wäre von Seite der Staatsanwaltschaft.
LG
Dieter
Und das sind genau 6 Punkte die für den Jungen sprechen!
Und da für 77 Tage in einen Knast sitzen auch wenn es nur Untersuchungshaft ist find ich hart!