Versteh ich jetzt nicht warum soll es nicht um die Schuldfrage gehen?des halb sitzt er doch,oder nicht?
Nein, er sitzt in Untersuchungshaft. Und bis zu seiner Verurteilung gilt er als Unschuldig.
D.h. erst nach die Ermittlungen beendet sind kann entschieden werden, ob die Fakten für eine Anklage ausreichen. Erst in einem fairen Prozess muss dem Jungen nachgewiesen werden, dass er zu bestrafen ist. Andernfalls ist er nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) freizusprechen.
Nach deutschem Recht würde das wie folgt ablaufen:
Zunächst wäre zu prüfen, ob die
objektiven Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind (also die Tat als solches), dann die
subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen (Vorsatz, Fahrlässigkeit). Ist z.B. bereits eine Tat nur vorsätzlich strafbar, hat der Täter sie aber fahrlässig begangen, so ist er freizusprechen, wenn die Tat nicht unter einer anderen Norm auch wegen Fahrlässigkeit bestraft werden kann. Zuletzt geht es noch um die
Schuldfrage und mögliche
Rechtfertigungsgründe. Hierher gehört zunächst die Prüfung der Frage, ob der Täter überhaupt
schuldhaft gehandelt hat, weil z.B. geistig behindert, besoffen oder bekifft war. Oder ob der Täter einen
Rechtfertigungsgrund für seine Handeln hatte, wenn er nämlich z.B. in Notwehr gehandelt hat.
Zum jetzigen Zeitpunkt befinden wir uns noch im Stadium der Ermittlungen.
Wenn ich der Vater des Mädchens wäre, wer sonst?
Tono... ermittelt