17-Jähriger in Türkei im Knast

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nun hat das kleine Gör wohl ihre Aussage widerrufen.....

Liebe Grüße
Petra, die gar nicht soweit weg von des Jungchens Heimatort wohnt
 
  • Bingo!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

    So stimmt das wohl nicht: Das Gesetz in der Türkei ist dazu da, minderjährige Mädchen vor Zwangsheiraten etc. zu schützen und das ist auch gut so.
    :confused:
    Entscheidend ist doch das Verhalten der Engländer.Warum haben sie angezeigt?

    Es ist nicht statthaft der türkischen Justiz hier Vorwürfe zu machen, die sich nur an die dort geltenden Gesetze hält.
     
    Hier wird mir etwas vorschnell agiert. Keiner von uns war dabei oder kennt den Inhalt der Akten. Ich halte es genauso für falsch, den Jungen voreilig freizusprechen, wie es unser Rechtssystem im umgekehrten Fall vorsieht, nämlich die Unschuldsvermutung bis zur Verurteilung. Allerdings ist es schon so, dass auch in Deutschland einer Sexualstraftat Verdächtige in Untersuchungshaft genommen werden können. Insofern ist das Vorgehen der türkischen Strafverfolgungsbehörden nichts Außergewöhnliches. Allerdings würde die U-Haft in Deutschland wohl erheblich komfortabler ausfallen.

    Aber es stimmt mich bedenklich, wenn sich Politiker einschalten. Wie wäre das wohl im umgekehrten Fall? Wenn sich etwa der türkische Außenminister im Fall "Mehmet" gemeldet hätte, um für seinen Landsmann zu intervenieren? Der deutsche Richter hätte ihn a) auf seine richterliche Unabhängigkeit verwiesen und ihm b) das Prinzip der Gewaltenteilung (Legislative, Judikative, Exekutive) erklärt. Und dann wäre der Herr Minister wieder gegangen.

    Nicht dass ein falscher Eindruck entsteht. Mir tut der arme Junge entsetzlich leid. Aber wenn ich der Vater der 13-jährigen Tochter wäre, dann würde ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen, dass der Junge eine gerechte Strafe erhält. Um das zu erreichen, was hätten die Eltern tun sollen? Warten, bis alle wieder zu Hause sind? *linkeAugenbraueanheb*

    Was meint Ihr?

    Tono... grübelt
     
  • Ich als Vater würd mir vorwürfe machen was ich in der Erziehung falsch gemacht habe!
    Und wer wirklich Schuld sein kann ob sie nicht doch einen großen Anteil mit am ganzen hat.Gibt es nicht auch so was wie Aufsichtspflicht?Wenn dies auf einer Klassenfahrt passiert währe so würde man die Lehrerin
    bestimmt zur Verantwortung ziehen. Oder?
    Also wer hat nun die Hauptschuld?
     
  • Es geht doch (noch) gar nicht um die Schuldfrage! Da sind wir doch schon wieder bei der Vorverurteilung.

    Tono... mißverstanden?
     
    Es geht doch (noch) gar nicht um die Schuldfrage! Da sind wir doch schon wieder bei der Vorverurteilung.

    Tono... mißverstanden?

    Versteh ich jetzt nicht warum soll es nicht um die Schuldfrage gehen?des halb sitzt er doch,oder nicht?
    Hat der Vater oder die Mutter nicht auch mit Schuld daran?
    Du schreibst doch
    ,... wenn ich der Vater der 13-jährigen Tochter wäre, dann würde ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen, dass der Junge eine gerechte Strafe erhält.
    Warum der Junge?
     
  • Versteh ich jetzt nicht warum soll es nicht um die Schuldfrage gehen?des halb sitzt er doch,oder nicht?

    Nein, er sitzt in Untersuchungshaft. Und bis zu seiner Verurteilung gilt er als Unschuldig.
    D.h. erst nach die Ermittlungen beendet sind kann entschieden werden, ob die Fakten für eine Anklage ausreichen. Erst in einem fairen Prozess muss dem Jungen nachgewiesen werden, dass er zu bestrafen ist. Andernfalls ist er nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) freizusprechen.

    Nach deutschem Recht würde das wie folgt ablaufen:
    Zunächst wäre zu prüfen, ob die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind (also die Tat als solches), dann die subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen (Vorsatz, Fahrlässigkeit). Ist z.B. bereits eine Tat nur vorsätzlich strafbar, hat der Täter sie aber fahrlässig begangen, so ist er freizusprechen, wenn die Tat nicht unter einer anderen Norm auch wegen Fahrlässigkeit bestraft werden kann. Zuletzt geht es noch um die Schuldfrage und mögliche Rechtfertigungsgründe. Hierher gehört zunächst die Prüfung der Frage, ob der Täter überhaupt schuldhaft gehandelt hat, weil z.B. geistig behindert, besoffen oder bekifft war. Oder ob der Täter einen Rechtfertigungsgrund für seine Handeln hatte, wenn er nämlich z.B. in Notwehr gehandelt hat.

    Zum jetzigen Zeitpunkt befinden wir uns noch im Stadium der Ermittlungen.

    Wenn ich der Vater des Mädchens wäre, wer sonst?

    Tono... ermittelt
     
    Meines Erachtens, gibt es einige Ungereimtheiten:

    1. Sie sagte bei dem Jungen, sie sei 15
    somit ist sie kein "Kind" mehr und er ist nicht haftbar zu machen (Verführung Minderjährige)
    2. Bei der Anzeige bei der Polizei, war sie auf einmal erst 13 Jahre (also "MInderjährig)
    3. Wieso hat sie die Erlaubnis der Eltern, abend bis ???? Uhr in die Disco zu gehen.
    4. Alkoholgenuß der Minderjährige am 2. Abend (Tatnacht)
    5. Wo war die Aufsichtspflicht der Eltern?
    6. Was haben die Eltern in der ganzen Zeit über gemacht?
    7. Hatten die Eltern gewußt was ihre Tochter vor hatte/machte?

    Fragen, die, wie ich meine, auch zu beantworten, bzw. zu hinterfragen, zu wäre von Seite der Staatsanwaltschaft.

    LG
    Dieter
     
    @ Gerd Mager

    Hmm... wir reden an einander vorbei. Sich selbst wird der Vater wohl nicht anzeigen. Davon abgesehen, Aufsichtspflichtverletzung... also quasi so etwas wie eine Garantenpflichtverletzung, kann ich mir hier nur ganz schwer vorstellen. Die heranzuziehende Norm wäre § 13 StGB. Ich zitiere "Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört...". Dies bedingt also doch wohl mindestens die grob fahrlässige Verletzung einer solchen Straftat, wie sie dem Jungen vorgeworfen wird. Und ob das tatsächlich so war, wissen wir ja erst, wenn das gesamte Strafverfahren irgendwann abgeschlossen ist, entzieht sich also unser aller Kenntnis. Hier gehört auch die Klärung der Frage, ob die Eltern hätten erkennen können oder müssen, dass der Junge evtl. eine Gefahr für ihre Tochter darstellt. Da kommt es dann wieder auf die persönlichen Umstände an, über die wir nicht den Hauch einer Ahnung haben.
    Man neigt halt immer dazu, von sich auf andere zu schließen. Aber wenn das so wäre, dann wäre meine Welt wohl eine sehr friedliche...

    Tono... rosarot
     
  • Meines Erachtens, gibt es einige Ungereimtheiten:

    1. Sie sagte bei dem Jungen, sie sei 15
    somit ist sie kein "Kind" mehr und er ist nicht haftbar zu machen (Verführung Minderjährige)
    2. Bei der Anzeige bei der Polizei, war sie auf einmal erst 13 Jahre (also "MInderjährig)
    3. Wieso hat sie die Erlaubnis der Eltern, abend bis ???? Uhr in die Disco zu gehen.
    4. Alkoholgenuß der Minderjährige am 2. Abend (Tatnacht)
    5. Wo war die Aufsichtspflicht der Eltern?
    6. Was haben die Eltern in der ganzen Zeit über gemacht?
    7. Hatten die Eltern gewußt was ihre Tochter vor hatte/machte?

    Fragen, die, wie ich meine, auch zu beantworten, bzw. zu hinterfragen, zu wäre von Seite der Staatsanwaltschaft.

    LG
    Dieter

    Und das sind genau 6 Punkte die für den Jungen sprechen!
    Und da für 77 Tage in einen Knast sitzen auch wenn es nur Untersuchungshaft ist find ich hart!
     
  • Sollte der junge Mann besser gestellt sein, weil das Mädchen erst 13 war und die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben? Folglich müsste man ihn härter bestrafen wenn das Mädchen 14 gewesen wäre oder älter. Aufsichtspflicht: das Mädchen ist Engländerin, und die Tag geschah in der Türkei, deutsches Recht ist da nicht anzuwenden. Komische Argumentation, das überhaupt hier einzubringen. Dass Eltern ihre Pflicht verletzen, kann nicht dem Täter zugute kommen.
     
    Sollte der junge Mann besser gestellt sein, weil das Mädchen erst 13 war und die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben? Folglich müsste man ihn härter bestrafen wenn das Mädchen 14 gewesen wäre oder älter. Aufsichtspflicht: das Mädchen ist Engländerin, und die Tag geschah in der Türkei, deutsches Recht ist da nicht anzuwenden. Komische Argumentation, das überhaupt hier einzubringen. Dass Eltern ihre Pflicht verletzen, kann nicht dem Täter zugute kommen.

    Da zu eine Frage was für eine Tat?Was ist passiert am ende nichts!Wer wollte nicht sie oder er!
    Es steht aussage gegen Aussage,es gibt keine Tat die bewiesen wurde.
    Da muss ich Tono recht geben es ist nichts bewiesen!Es sind nur Aussagen mehr nicht!
     
    das Mädchen ist Engländerin, und die Tag geschah in der Türkei, deutsches Recht ist da nicht anzuwenden. Komische Argumentation, das überhaupt hier einzubringen.
    Warum komisch? Erstens kennt hier niemand türkisches Recht (falls doch bitte vortreten und outen), wir müssen uns also mit unseren deutschen Rechtskenntnissen behelfen.
    Und zum anderen kann die Tat durchaus in Deutschland verfolgt werden. Du hast vermutlich § 3 StGB gelesen. Lies mal weiter, da folgt mehr... (kleiner Tipp: § 5 Ziffer 8 b) *zwinker*

    Dass Eltern ihre Pflicht verletzen, kann nicht dem Täter zugute kommen.
    Das sagt ja auch niemand.

    Ich denke, dass dies in der Türkei häufiger vorkommt, als wir alle ahnen. Es passt halt auch medienpolitisch gerade so wunderbar ins Sommerloch...


    Tono... kennt aus der Türkei noch ganz andere Fälle
     
    Sollte der junge Mann besser gestellt sein, weil das Mädchen erst 13 war und die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben? Folglich müsste man ihn härter bestrafen wenn das Mädchen 14 gewesen wäre oder älter. Aufsichtspflicht: das Mädchen ist Engländerin, und die Tag geschah in der Türkei, deutsches Recht ist da nicht anzuwenden. Komische Argumentation, das überhaupt hier einzubringen. Dass Eltern ihre Pflicht verletzen, kann nicht dem Täter zugute kommen.

    Falls Du noch hier bist,

    lese mal post # 34
     
    Hi Tono!

    Erstens kennt hier niemand türkisches Recht (falls doch bitte vortreten und outen), wir müssen uns also mit unseren deutschen Rechtskenntnissen behelfen.

    Wie jemand bereits in diesem Thread schrieb hat die Türkei das deutsche StGB übernommen. Bleiben zwei wesentliche Punkte:

    1. die Auslegung

    2. 31 Männer, eine Zelle, eine Dusche und eine Toilette

    Zu 1. weiß ich nichts.
    Zu 2. kann ich nur sagen, dass die Türken das offenbar so wollen und es für Deutsche eine einfache Möglichkeit gibt, sich dieses Risikos zu entziehen.

    Und, eine Klarstellung: Es gibt wesentlichere Gründe, warum die Türkei sich nicht für die EU/EWWU qualifiziert.

    Bye
    -John
     
    Hallo John,

    zu 1 stimme ich dir absolut zu und ergänze:
    Haben die auch unsere StPO (Strafprozessordnung) übernommen?

    zu 2 kann ich von einem früheren Kommilitonen berichten, der wegen eines Verkehrsunfalls, an dem er selbst unschuldig war (Lastwagen fuhr von hinten auf) und bei dem sein Beifahrer ums Leben kam, sofort in ein Gefängniskrankenhaus eingeliefert wurde. Dort herrschten die unmöglichsten hygienischen Umstände. Die Bettlaken waren nicht gewechselt worden und noch voller Blut und Eiter (alles noch aus der Vor-AIDs Zeit, ist heute vielleicht anders). Mein Studienkollege befreite sich selbst, nachdem er selbst soweit wieder hergestellt war, indem er in sich klassischer Hollywood Manier mittels zusammen gebundener Bettlaken aus dem Fenster abseilte und in der Finsterheit der Nacht fliehen konnte. Wer weiß, vielleicht würde er heute noch einsitzen...? Ihm wurde weder gestattet, Kontakt mit der Botschaft aufzunehmen noch einen Anwalt einzuschalten.
    So ging's damals zu, wie er mir später glaubhaft berichtete. Und weil ich nicht glaube, dass sich daran grundsätzlich etwas geändert hat, wünsche ich keinem, in einem türkischen Gefängnis einsitzen zu müssen.

    Tono... berichtet
     
    Hallo Gerd,

    Die Frage sollten sich die meisten Eltern gar nicht machen, man vergisst immer wieder das die Erziehung nicht alles abdecken kann. Es ist auch die Gesellschaft wo man aufwächst auch daran beteiligt und das RTL II.
     
    Hi Tono!

    Haben die auch unsere StPO (Strafprozessordnung) übernommen?

    Weiß ich nicht, spielt auch keine Rolle, denn: Was nützt die Übernahme auslegbarer Regeln, wenn einen nur wenig mit dem Geist des Regelwerkes verbindet?

    Nachtrag: Die Verhandlungen mit dem EU-Mitglied Türkei stelle ich mir recht ... äh ... amüsant vor, wenn es die Argumentation der staatstragenden polnischen Zwillingskartoffeln übernimmt und ihr Stimmengewicht zu erhöhen versucht: "Ohne den Völkermord an den Armeniern hätten wir glatt 5 Mio. Stimmen mehr. Wobei ... ach so ... tja ... stimmt ja, waren wir ja selbst. Ok, vergessen wir's ...".

    Bye
    -John
     
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